Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8258 19. Wahlperiode 12.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7334 – Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw . Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksachen 19/633 und 19/3860). Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein ausführliches Zahlenwerk zur Zahl der in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden “ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregister (AZR) vor (www. destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_ 12521.html).Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, die „Berufung auf humanitäre Gründe“ für den Aufenthalt in Deutschland ist bei dieser statistischen Erhebung durch das Bundesamt entscheidend. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen, d. h. ob sie zuvor z. B. als Asylsuchende abgelehnt wurden. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Geltendmachung einer Fluchtgeschichte) fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten sollten. Erfassungsunterschiede im Detail bewirken, dass das Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Ist-Zahlen-Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen lag (dies beinhaltet nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus; jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – sind hier nicht enthalten). Das Statistische Bundesamt erklärte, dass es zu 392 000 ausländischen Staats- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode angehörigen aufgrund unvollständiger Angaben nicht habe ermitteln können, ob es sich um „Schutzsuchende“ handele oder nicht, zudem gebe es eine unbekannte Zahl mehrfach erfasster Ausländerinnen und Ausländer. Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Status von über eine Million auf unter 400 000 gesunken . Seit 2012 stieg sie infolge steigender Asylzahlen – zuletzt jedoch nur noch geringfügig – wieder an, auf über 1,5 Millionen Ende 2017 (Bundestagsdrucksache 19/633). Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit internationalem Flüchtlingsschutz) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2017 lebten schließlich 644 277 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, über die Hälfte davon aus Syrien. Zudem hatten 192 406 Geflüchtete, vor allem aus Syrien, einen so genannten subsidiären Schutzstatus. 73 367 Geflüchtete, überwiegend aus Afghanistan, lebten Ende 2017 mit einem so genannten nationalen Abschiebungsschutz in Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/633). Fast 59 000 Personen verfügten Ende 2017 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a und 25b AufenthG), knapp 52 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und etwa 23 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 7 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG (vgl. Bundestagsdrucksache 19/633). Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an. Bis Ende 2017 ist die Zahl der Geduldeten und Asylsuchenden wieder auf 511 000 zurückgegangen (vgl. ebd.), nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele Asylverfahren abschließen konnte; allerdings waren dafür Ende 2017 bei den Gerichten im Asylbereich 372 443 Verfahren anhängig (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1371). Die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). 166 000 der Ende 2017 229 000 Ausreisepflichtigen verfügten nach Angaben des AZR über eine Duldung, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse , wegen der Pflege von Angehörigen, wegen fehlender Reisedokumente oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 43 Prozent der Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asylfolgeanträgen der Fall sein, wenn Kernfamilienangehörige nicht abgeschoben werden dürfen, oder zur Ermöglichung einer Ausbildung (Bundestagsdrucksache 19/633). Bei Ausreisepflichtigen ohne Duldung – Ende 2017 waren dies 62 791 Menschen, darunter 29 278 abgelehnte Asylsuchende – geht auch die Bundesregierung davon aus, dass „eine nicht unerhebliche Zahl“ von ihnen „ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“ (Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 22), ihre Zahl dürfte in der Realität mithin kleiner sein, als es die Angaben des AZR vermuten lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8258 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 42 858 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 25 941 männliche und 16 900 weibliche sowie 17 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 4 991 Personen waren unter 18 Jahren, 37 866 Personen über 17 Jahre alt und bei einer Person ist das Alter unbekannt. 27 714 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 15 127 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 17 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 2 869 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylberechtigte insgesamt 42.858 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 65,4 befristete Aufenthaltsrechte 32,6 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,0 Asylberechtigte insgesamt 42.858 darunter: Türkei 11.310 Syrien 7.132 Iran 5.808 Irak 2.130 Afghanistan 2.129 Eritrea 1.374 Sri Lanka 1.360 Kosovo 980 Russische Föderation 802 Pakistan 659 Polen 611 Äthiopien 606 Vietnam 539 Ungeklärt 536 Tschechische Republik 440 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Asylberechtigte insgesamt 42.858 Länder Baden-Württemberg 5.140 Bayern 4.230 Berlin 2.476 Brandenburg 219 Bremen 587 Hamburg 1.784 Hessen 5.123 Mecklenburg-Vorpommern 136 Niedersachsen 5.507 Nordrhein-Westfalen 13.471 Rheinland-Pfalz 1.155 Saarland 755 Sachsen 693 Sachsen-Anhalt 293 Schleswig-Holstein 1.086 Thüringen 203 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 AsylG und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 654 296 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes, darunter 423 634 männliche und 230 077 weibliche, sowie 585 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 195 605 Personen waren unter 18 Jahre alt, 458 683 Personen über 17 Jahre alt und bei acht Personen ist das Alter unbekannt. 64 964 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 588 799 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 533 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt . 52 321 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 654.296 davon mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 8,8 befristete Aufenthaltsrechte 88,2 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8258 Personen mit Flüchtlingsschutz Deutschland 654.296 darunter: Syrien 353.276 Irak 103.170 Afghanistan 44.605 Eritrea 38.251 Iran 32.611 Ungeklärt 17.401 Somalia 11.184 Türkei 9.938 Staatenlos 6.683 Pakistan 5.729 Russische Föderation 3.809 Nigeria 2.650 Äthiopien 2.483 Sonstige asiat. Staatsangehörigkeiten 2.136 Aserbaidschan 1.969 Personen mit Flüchtlingsschutz 654.296 Länder Baden-Württemberg 72.146 Bayern 77.397 Berlin 27.471 Brandenburg 10.525 Bremen 13.425 Hamburg 19.113 Hessen 56.653 Mecklenburg-Vorpommern 10.046 Niedersachsen 73.663 Nordrhein-Westfalen 176.308 Rheinland-Pfalz 28.384 Saarland 16.925 Sachsen 19.761 Sachsen-Anhalt 15.556 Schleswig-Holstein 24.113 Thüringen 12.810 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alternative des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (subsidiärer Schutz) und nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote) gespeichert. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 227 046 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon 138 104 männliche, 88 737 weibliche und 205 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 75 462 Personen waren unter 18, 151 582 Personen über 17 Jahren und bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 6 655 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 219 864 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 527 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 34 488 Personen erhielten den Status erstmalig im Jahr 2018. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG waren 96 883 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2018 erfasst, davon 51 621 männliche, 45 174 weibliche und 88 mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 34 570 Personen waren unter 18 Jahren, 62 310 Personen über 17 Jahren und bei drei Personen ist das Alter unbekannt. 20 846 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 75 890 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 147 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 24 046 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer ? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8258 Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, 2.Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) Deutschland 227.046 darunter: Syrien 151.122 Irak 22.839 Afghanistan 15.819 Eritrea 12.122 Somalia 6.758 Ungeklärt 6.393 Staatenlos 1.598 Iran 1.221 Jemen 1.197 Russische Föderation 983 Sudan (ohne Südsudan) 727 Libanon 499 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 444 Nigeria 415 Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) 385 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland 96.883 darunter: Afghanistan 58.007 Somalia 4.198 Syrien 3.795 Irak 3.382 Nigeria 3.027 Kosovo 2.059 Russische Föderation 1.939 Eritrea 1.506 Armenien 1.358 Türkei 1.213 Serbien 1.158 Äthiopien 1.068 Iran 1.051 Ungeklärt 992 Aserbaidschan 854 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, 2.Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland 227.046 96.883 davon: Baden- Württemberg 19.403 8.597 Bayern 19.469 15.058 Berlin 15.656 6.257 Brandenburg 5.697 1.991 Bremen 2.538 1.321 Hamburg 4.624 5.626 Hessen 21.588 10.822 Mecklenburg- Vorpommern 2.555 1.307 Niedersachsen 27.039 8.064 Nordrhein- Westfalen 61.209 18.551 Rheinland-Pfalz 15.238 5.212 Saarland 3.301 813 Sachsen 6.702 3.222 Sachsen-Anhalt 6.480 2.800 Schleswig- Holstein 11.499 4.390 Thüringen 4.048 2.852 4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2018 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen, waren 182 332 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2018 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8258 Staatsangehörigkeiten gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren Jahr 2018 182.332 darunter: Syrien 113.157 Irak 22.789 Afghanistan 16.803 Eritrea 11.579 Ungeklärt 4.898 Iran 2.318 Staatenlos 2.125 Somalia 1.374 Russische Föderation 1.019 Pakistan 782 Türkei 697 Kosovo 439 Ägypten 337 Nigeria 328 Serbien 278 5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im AZR 19 883 Personen mit Widerruf/ Rücknahme eines Schutzstatus erfasst. 18 770 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 113 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus Asylanerkennung widerrufen/ zurückgenommen Flüchtlingseigenschaft widerrufen/ zurückgenommen subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommen Summe insgesamt 19.651 184 48 19.883 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % in % in % in % unbefristete Aufenthaltsrechte 80,3 19,0 0,0 79,6 befristete Aufenthaltsrechte 16,1 55,5 72,9 16,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert ) 3,6 25,5 27,1 3,9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Widerruf/Rücknahme des Schutzstatus alle Staatsangehörigkeiten 19.883 darunter: Kosovo 7.040 Irak 3.354 Türkei 2.762 Serbien 1.313 Serbien und Montenegro (ehemals) 702 Albanien 568 Sri Lanka 372 Jugoslawien (ehemals) 364 Serbien (ehemals) 313 Syrien 273 Polen 219 Iran 200 Afghanistan 190 Vietnam 180 Montenegro 164 6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 4 402 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 2 911 männliche und 1 476 weibliche sowie 15 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 1 223 Personen waren unter 18 Jahre alt und 3 179 Personen über 17 Jahre alt. 942 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 457 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei drei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 2 180 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8258 Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 4.402 Bundesländer Baden-Württemberg 210 Bayern 298 Berlin 22 Brandenburg 78 Bremen 77 Hamburg 8 Hessen 247 Mecklenburg-Vorpommern 8 Niedersachsen 687 Nordrhein-Westfalen 1.229 Rheinland-Pfalz 609 Saarland 26 Sachsen 297 Sachsen-Anhalt 63 Schleswig-Holstein 520 Thüringen 23 Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 4.402 darunter: Irak 520 Afghanistan 443 Serbien 343 Russische Föderation 228 Kosovo 225 Ungeklärt 146 Syrien 142 Türkei 142 Pakistan 137 Libanon 136 Armenien 134 Albanien 131 Nigeria 122 Nordmazedonien 117 Iran 116 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe 380 14 16 410 männlich 300 11 15 326 weiblich 80 3 1 84 Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe 18 Jahre und älter 380 14 16 410 Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Aufenthaltsdauer 380 14 16 410 6 Jahre und weniger 243 12 4 259 mehr als 6 Jahre 137 2 12 151 Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Länder 380 14 16 410 Baden-Württemberg 56 3 3 62 Bayern 119 1 6 126 Berlin 20 0 2 22 Brandenburg 2 1 0 3 Bremen 2 0 1 3 Hamburg 16 1 1 18 Hessen 30 0 0 30 Mecklenburg-Vorpommern 4 1 0 5 Niedersachsen 36 1 37 Nordrhein-Westfalen 65 4 1 70 Rheinland-Pfalz 7 1 1 9 Saarland 1 0 1 Sachsen 2 0 0 2 Sachsen-Anhalt 2 0 0 2 Schleswig-Holstein 17 0 0 17 Thüringen 2 1 0 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8258 Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutschland 380 darunter: Afghanistan 67 Albanien 37 Kosovo 34 Pakistan 19 Kamerun 14 Bangladesch 13 Serbien 12 Nigeria 12 Irak 12 Äthiopien 12 Iran 11 Gambia 9 Russische Föderation 8 Indien 8 Türkei 7 Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 14 davon: Iran 3 Indien 2 Pakistan 2 Syrien 1 Afghanistan 1 Bangladesch 1 Brasilien 1 Irak 1 Ägypten 1 Ukraine 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG Deutschland 16 davon: Irak 4 Iran 3 Indien 2 China 1 Afghanistan 1 Kosovo 1 Georgien 1 Marokko 1 Vietnam 1 Gambia 1 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG 410 davon erstmalig in 2018 248 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2018 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)? Bis zum 31. Dezember 2018 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 209 134 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 217 669 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8258 Bundesland Einreisen/Personen Baden-Württemberg 19.933 Bayern 32.044 Berlin 1.024 Brandenburg 7.574 Bremen 2.239 Hamburg 5.302 Hessen 18.422 Mecklenburg-Vorpommern 6.599 Niedersachsen 18.279 Nordrhein-Westfalen 51.555 Rheinland-Pfalz 11.577 Saarland 3.229 Sachsen 10.988 Sachsen-Anhalt 7.689 Schleswig-Holstein 6.785 Thüringen 5.895 Gesamt 209.134 Jüdische Zuwanderer, die eine Aufnahmezusage bekommen haben, erhalten nach der Einreise in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes. Gemeinsam aufgenommene Familienangehörige (Ehegatten und minderjährige, ledige Kinder), die nicht selbst die Voraussetzungen für eine Aufnahme als jüdische Zuwanderer erfüllen, erhalten nach der Einreise zunächst eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis kann entsprechend den allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes verlängert oder in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Die Einreisestatistik der jüdischen Zuwanderer enthält keine Differenzierung nach der Art der erteilten Aufenthaltstitel. 9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2018 insgesamt 3 807 Personen, darunter 2 003 männliche und 1 802 weibliche sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1 578 Personen waren unter 18 Jahre alt und 2 229 Personen über 17 Jahre alt. 235 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 3 572 Personen sechs Jahre oder weniger. 325 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 3.807 Länder Baden-Württemberg 412 Bayern 473 Berlin 307 Brandenburg 111 Bremen 38 Hamburg 125 Hessen 331 Mecklenburg-Vorpommern 53 Niedersachsen 375 Nordrhein-Westfalen 916 Rheinland-Pfalz 169 Saarland 43 Sachsen 120 Sachsen-Anhalt 90 Schleswig-Holstein 163 Thüringen 81 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 3.807 darunter: Afghanistan 2.812 Syrien 412 Iran 102 Ungeklärt 61 Irak 52 Libanon 35 Bosnien und Herzegowina 26 Jemen 21 Türkei 21 Eritrea 18 Russische Föderation 18 Jordanien 17 Usbekistan 15 China 13 Albanien 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8258 10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2018 insgesamt 8 098 Personen, darunter 4 170 männliche, 3 923 weibliche und fünf Personen unbekannten Geschlechts. 2 627 Personen waren unter 18 Jahre alt und 5 471 Personen über 17 Jahre alt. 4 541 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 556 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 579 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 8.098 Länder Baden-Württemberg 478 Bayern 353 Berlin 1.748 Brandenburg 91 Bremen 100 Hamburg 160 Hessen 320 Mecklenburg-Vorpommern 22 Niedersachsen 971 Nordrhein-Westfalen 1.700 Rheinland-Pfalz 577 Saarland 85 Sachsen 209 Sachsen-Anhalt 141 Schleswig-Holstein 199 Thüringen 944 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 8.098 darunter: Kosovo 1.221 Serbien 1.146 Albanien 949 Türkei 581 Nordmazedonien 408 Bosnien und Herzegowina 352 Russische Föderation 314 Irak 274 Armenien 259 Afghanistan 237 Libanon 226 Aserbaidschan 148 Iran 146 China 123 Syrien 121 11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 24 294 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 5 084 Personen waren unter 18 Jahre alt und 19 210 Personen über 17 Jahre alt. 17 775 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 6 518 Personen sechs Jahre oder weniger und bei einer Person war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 901 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Nach § 23 Absatz 2 AufenthG waren 90 851 Personen erfasst, davon 8 393 Personen unter 18 Jahre alt und 82 458 Personen über 17 Jahre alt. 69 263 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 21 582 Personen sechs Jahre oder weniger und bei sechs Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 3 869 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Zudem waren nach § 23 Absatz 4 AufenthG 2 116 Personen erfasst, davon waren 881 Personen unter 18 Jahre alt und 1 235 Personen über 17 Jahre alt. 65 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 2 051 Personen sechs Jahre oder weniger. 495 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/8258 nach § 23 AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 4 Summe 24.294 20.935 69.916 2.059 57 männlich 11.227 10.142 31.865 992 28 weiblich 13.057 10.744 38.046 1.064 0 unbekannt 10 49 5 3 29 Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG Deutschland 24.294 Baden-Württemberg 3.326 Bayern 848 Berlin 3.389 Brandenburg 470 Bremen 480 Hamburg 1.255 Hessen 1.785 Mecklenburg-Vorpommern 57 Niedersachsen 1.961 Nordrhein-Westfalen 7.341 Rheinland-Pfalz 891 Saarland 424 Sachsen 291 Sachsen-Anhalt 296 Schleswig-Holstein 814 Thüringen 666 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG 24.294 darunter: Syrien 5.074 Kosovo 2.983 Serbien 2.817 Türkei 1.856 Bosnien und Herzegowina 1.730 Libanon 1.631 Irak 1.226 Ungeklärt 883 Afghanistan 805 Iran 508 Russische Föderation 363 Ukraine 326 Sri Lanka 308 Pakistan 287 Kroatien 278 Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG Deutschland 20.935 69.916 Baden- Württemberg 2.855 7.555 Bayern 3.400 11.643 Berlin 1.304 4.018 Brandenburg 656 1.568 Bremen 230 476 Hamburg 507 1.937 Hessen 1.500 5.403 Mecklenburg- Vorpommern 391 1.683 Niedersachsen 1.656 5.942 Nordrhein- Westfalen 4.148 18.211 Rheinland-Pfalz 1.045 2.433 Saarland 237 897 Sachsen 1.224 4.036 Sachsen-Anhalt 530 1.779 Schleswig-Holstein 676 1.359 Thüringen 576 976 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/8258 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 20.935 darunter: Syrien 15.927 Irak 1.504 Ukraine 1.278 Russische Föderation 670 Ungeklärt 308 Staatenlos 220 Somalia 174 Eritrea 147 Iran 85 Weißrussland 79 Moldau (Republik) 67 Usbekistan 64 Libanon 61 Aserbaidschan 49 Sri Lanka 49 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 69.916 darunter: Ukraine 28.671 Russische Föderation 26.141 Moldau (Republik) 3.003 Usbekistan 1.964 Aserbaidschan 1.895 Weißrussland 1.546 Vietnam 1.476 Kirgisistan 1.081 Georgien 682 Kasachstan 667 Sowjetunion (ehemals) 552 Staatenlos 498 Lettland 315 Ungeklärt 251 Litauen 192 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG Deutschland 2.059 57 Baden- Württemberg 216 6 Bayern 317 6 Berlin 127 3 Brandenburg 66 1 Bremen 22 1 Hamburg 53 5 Hessen 119 8 Mecklenburg- Vorpommern 38 Niedersachsen 311 1 Nordrhein- Westfalen 339 20 Rheinland-Pfalz 104 5 Saarland 22 Sachsen 78 Sachsen-Anhalt 55 Schleswig- Holstein 138 1 Thüringen 54 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 23 Abs. 4 AufenthG 2.059 darunter: Syrien 1.451 Sudan (ohne Südsudan) 195 Eritrea 164 Somalia 54 Irak 51 Äthiopien 45 Iran 26 Staatenlos 15 Südsudan 14 Ungeklärt 13 Sudan (ehemals) 11 Sri Lanka 10 Afghanistan 2 China 2 sowie weitere Staatsangehörigkeiten mit 1 AE Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/8258 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 23 Abs. 4 AufenthG 57 darunter: Ukraine 18 Türkei 5 Irak 3 Kosovo 3 Iran 3 Sri Lanka 3 Syrien 3 Afghanistan 3 Kongo, Dem. Republik 2 Russische Föderation 2 Ungeklärt 2 sowie weitere Staatsangehörigkeiten mit 1 NE 12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b Aufenth G erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren , Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum 31. Dezember 2018 waren im AZR insgesamt 885 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 269 Personen waren unter 18 Jahre alt und 616 Personen über 17 Jahre alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe Insgesamt 846 39 885 männlich 430 16 446 weiblich 416 23 439 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe alle Bundesländer 846 39 885 davon Baden-Württemberg 18 1 19 Bayern 56 2 58 Berlin 25 25 Brandenburg 26 26 Bremen 27 27 Hamburg 19 19 Hessen 3 3 Mecklenburg-Vorpommern 15 15 Niedersachsen 87 87 Nordrhein-Westfalen 447 35 482 Rheinland-Pfalz 40 1 41 Saarland 19 19 Sachsen 9 9 Sachsen-Anhalt 25 25 Schleswig-Holstein 21 21 Thüringen 9 9 AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i. V. m § 104a AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten 846 39 885 davon Kosovo 277 8 285 Serbien 193 11 204 Türkei 59 2 61 Syrien 35 35 Irak 27 27 Libanon 26 4 30 Afghanistan 17 1 18 Bosnien und Herzegowina 17 1 18 China 15 15 Serbien und Mont. (ehemals) 15 1 16 Ungeklärt 15 3 18 Jugoslawien (ehemals) 12 12 Vietnam 12 12 Montenegro 10 1 11 Russische Föderation 10 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/8258 13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden, der Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist. 14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 22 295 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 11 877 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 418 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 3 910 Personen waren unter 18 Jahre alt und 18 385 Personen über 17 Jahre alt. 3 054 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Bundesländer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Summe 11.877 10.418 22.295 männlich 6.351 4.766 11.117 weiblich 5.479 5.650 11.129 unbekannt 47 2 49 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 11.877 10.418 22.295 6 Jahre und weniger 9.052 1.648 10.700 mehr als 6 Jahre 2.825 8.769 11.594 unbekannt 0 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Deutschland 11.877 10.418 22.295 Baden-Württemberg 459 372 831 Bayern 2.318 468 2.786 Berlin 2.755 1.277 4.032 Brandenburg 55 61 116 Bremen 67 85 152 Hamburg 1.048 527 1.575 Hessen 926 307 1.233 Mecklenburg-Vorpommern 30 422 452 Niedersachsen 492 2.254 2.746 Nordrhein-Westfalen 3.130 3.815 6.945 Rheinland-Pfalz 230 315 545 Saarland 38 161 199 Sachsen 45 80 125 Sachsen-Anhalt 37 138 175 Schleswig-Holstein 232 100 332 Thüringen 15 36 51 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten 11.877 10.418 22.295 darunter: Libyen 2.536 42 2.578 Türkei 381 1.863 2.244 Russische Föderation 1.444 308 1.752 Serbien 252 1.245 1.497 Kosovo 194 1.129 1.323 Kuwait 1.091 93 1.184 Saudi-Arabien 867 37 904 Libanon 75 727 802 Vereinigte Arabische Emirate 725 26 751 Irak 273 252 525 Bosnien und Herzegowina 115 407 522 Katar 445 27 472 Ungeklärt 58 410 468 Ukraine 311 134 445 Afghanistan 223 166 389 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/8258 15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 97 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren sieben Personen unter 18 Jahre alt und 90 Personen über 17 Jahre alt. 27 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer , Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Summe männlich unbekannt weiblich 89 17 1 71 8 5 3 97 22 1 74 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 89 8 97 6 Jahre und weniger 20 2 22 mehr als 6 Jahre 69 6 75 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe Länder 89 8 97 davon: Baden-Württemberg 7 7 Bayern 11 11 Berlin 3 2 5 Brandenburg 1 1 Bremen 4 4 Hamburg 10 3 13 Hessen 14 14 Mecklenburg-Vorpommern 1 1 Niedersachsen 9 1 10 Nordrhein-Westfalen 18 18 Rheinland-Pfalz 1 1 Saarland 5 5 Sachsen 2 2 Sachsen-Anhalt 2 2 Schleswig-Holstein 2 2 Thüringen 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 89 8 darunter Nigeria 21 Bulgarien 14 Rumänien 8 Albanien 6 China 4 Kosovo 3 1 Thailand 3 Irak 3 1 Afghanistan 2 1 Ghana 2 Russische Föderation 2 Ungarn 2 Ukraine 2 sowie weitere Staatsangehörigkeiten mit 1 AE 16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 lebten 53 919 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 29 079 männliche und 24 808 weibliche, sowie 32 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 17 757 Personen waren unter 18 Jahre alt, 36 161 Personen über 17 Jahre alt und bei einer Person ist das Alter unbekannt. 32 385 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 21 529 Personen sechs Jahre oder weniger. 7 709 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/8258 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG Länder insgesamt 53.919 davon: Baden-Württemberg 2.673 Bayern 2.648 Berlin 5.850 Brandenburg 1.080 Bremen 2.925 Hamburg 3.342 Hessen 2.344 Mecklenburg-Vorpommern 427 Niedersachsen 5.041 Nordrhein-Westfalen 19.568 Rheinland-Pfalz 1.910 Saarland 371 Sachsen 1.245 Sachsen-Anhalt 1.309 Schleswig-Holstein 2.341 Thüringen 845 § 25 Abs. 5 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 53.919 darunter Serbien 8.354 Kosovo 6.038 Türkei 4.584 Nordmazedonien 2.562 Ungeklärt 2.403 Bosnien und Herzegowina 1.952 Vietnam 1.809 Russische Föderation 1.805 Afghanistan 1.795 Ghana 1.685 Nigeria 1.617 Irak 1.579 Armenien 1.498 Libanon 1.259 Albanien 1.074 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 5 878 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 476 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG und 3 679 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG aufhältig. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländern und Herkunftsländern kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Summe 4.842 657 379 5.878 männlich 2.671 295 206 3.172 weiblich 2.170 362 172 2.704 Unbekannt 1 1 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Altersgruppe 4.842 657 379 5.878 Unter 18 Jahre 1.454 27 323 1.804 18 Jahre und älter 3.388 630 56 4.074 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Länder 4.842 657 379 5.878 Baden-Württemberg 468 73 40 581 Bayern 348 57 32 437 Berlin 308 35 14 357 Brandenburg 43 12 8 63 Bremen 131 16 13 160 Hamburg 295 23 16 334 Hessen 278 36 19 333 Mecklenburg-Vorpommern 46 9 2 57 Niedersachsen 665 122 81 868 Nordrhein-Westfalen 1.635 185 103 1.923 Rheinland-Pfalz 178 38 21 237 Saarland 43 9 6 58 Sachsen 73 12 4 89 Sachsen-Anhalt 92 8 2 102 Schleswig-Holstein 176 16 8 200 Thüringen 63 6 10 79 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/8258 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG insgesamt 4.842 darunter: Serbien 609 Türkei 531 Kosovo 465 Afghanistan 392 Libanon 307 Russische Föderation 298 Armenien 220 Nordmazedonien 177 Aserbaidschan 163 Ungeklärt 160 Irak 154 Albanien 83 Iran 80 Guinea 66 Bosnien und Herzegowina 58 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG insgesamt 657 darunter: Serbien 100 Kosovo 85 Türkei 78 Russische Föderation 39 Armenien 36 Aserbaidschan 33 Libanon 31 Nordmazedonien 23 Irak 21 Albanien 19 Ukraine 19 Afghanistan 17 Iran 17 China 13 Ägypten 11 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG insgesamt 379 darunter: Türkei 64 Serbien 52 Kosovo 44 Syrien 32 Libanon 24 Irak 20 Nordmazedonien 17 Russische Föderation 14 Afghanistan 11 Ägypten 11 Bosnien und Herzegowina 10 Armenien 8 Aserbaidschan 8 Jordanien 6 Montenegro 5 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Erteilungen insgesamt 4.842 657 379 davon erstmalig in 2018 1.240 155 83 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Altersgruppe 476 unter 18 Jahre 200 18 Jahre und älter 276 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Geschlecht 476 männlich 228 Weiblich 248 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/8258 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Länder 476 davon: Baden-Württemberg 49 Bayern 29 Berlin 136 Brandenburg 3 Hamburg 14 Hessen 18 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 79 Nordrhein-Westfalen 81 Rheinland-Pfalz 9 Saarland 6 Sachsen 13 Sachsen-Anhalt 22 Schleswig-Holstein 16 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG insgesamt 476 davon: Libanon 86 Serbien 69 Ungeklärt 64 Russische Föderation 52 Kosovo 42 Türkei 30 Afghanistan 18 Armenien 14 Nordmazedonien 14 Irak 13 Albanien 8 Pakistan 8 Indien 8 Ägypten 7 Aserbaidschan 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/ Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Summe 2.625 261 793 3.679 männlich 1.852 56 425 2.333 weiblich 773 205 368 1.346 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/ Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minder jähriges Kind) Summe Altersgruppe 2.625 261 793 3.679 Unter 18 Jahre 57 44 783 884 18 Jahre und älter 2.568 217 10 2.795 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/ Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Länder 2.625 261 793 3.679 Baden-Württemberg 373 45 107 525 Bayern 226 18 35 279 Berlin 126 13 46 185 Brandenburg 38 3 8 49 Bremen 121 15 63 199 Hamburg 216 19 58 293 Hessen 168 20 62 250 Mecklenburg-Vorpommern 26 2 1 29 Niedersachsen 346 36 102 484 Nordrhein-Westfalen 633 55 206 894 Rheinland-Pfalz 110 14 42 166 Saarland 30 2 5 37 Sachsen 53 5 10 68 Sachsen-Anhalt 45 2 4 51 Schleswig-Holstein 81 9 30 120 Thüringen 33 3 14 50 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/8258 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) insgesamt 2.625 darunter: Irak 324 Serbien 221 Kosovo 198 Libanon 191 Afghanistan 186 Türkei 155 Armenien 125 Russische Föderation 114 China 94 Pakistan 93 Aserbaidschan 86 Iran 76 Ungeklärt 62 Indien 49 Nordmazedonien 42 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) insgesamt 261 darunter: Serbien 38 Afghanistan 29 Kosovo 27 Libanon 21 China 17 Türkei 14 Russische Föderation 11 Nordmazedonien 9 Armenien 7 Aserbaidschan 7 Irak 7 Iran 6 Libyen 6 Ungeklärt 6 Algerien 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind) insgesamt 793 darunter: Serbien 117 Libanon 70 Kosovo 63 Afghanistan 62 Türkei 56 Russische Föderation 47 China 31 Irak 31 Armenien 28 Aserbaidschan 28 Ungeklärt 24 Nordmazedonien 22 Georgien 15 Serbien (ehemals) 14 Pakistan 12 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/ Lebenspartner) nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Erteilungen insgesamt 2.625 261 793 davon erstmalig in 2018 953 106 335 18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im AZR 180 124 Personen mit einer Duldung, darunter 121 983 männliche und 57 841 weibliche, sowie 300 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/8258 50 534 Personen waren unter 18 Jahre, 129 586 Personen über 17 Jahre alt und bei vier Personen ist das Alter unbekannt. 61 161 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018, wobei diese Angaben grundsächlich keine Aussage zur Dauer von Duldungen zulassen, da automatisiert nicht ausgewertet werden kann, ob erstmalig erteilte Duldungen in der Folge ununterbrochen verlängert wurden. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Duldung 180.124 Aufenthaltsdauer 0 - 3 Jahre 113.739 mehr als 3 Jahre 66.207 0 - 4 Jahre 134.832 mehr als 4 Jahre 45.114 0 - 5 Jahre 147.392 mehr als 5 Jahre 32.554 0 - 6 Jahre 154.317 mehr als 6 Jahre 25.629 0 - 8 Jahre 161.364 mehr als 8 Jahre 18.582 0 - 10 Jahre 164.433 mehr als 10 Jahre 15.513 0 - 12 Jahre 166.254 mehr als 12 Jahre 13.692 0 - 15 Jahre 169.419 mehr als 15 Jahre 10.527 Aufenthaltsdauer nicht bekannt 178 Personen mit Duldung 180.124 Alter 0 - 11 Jahre 36.032 12 - 15 Jahre 8.915 16 - 17 Jahre 5.587 18 - 20 Jahre 12.237 21 - 29 Jahre 45.799 30 - 39 Jahre 40.648 40 - 49 Jahre 18.963 50 - 59 Jahre 7.984 60 - 69 Jahre 2.830 70 Jahre und mehr 1.125 Ohne Altersangaben 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Duldungen insgesamt zum Stichtag 31.12.2018 180.124 davon: 1. Nach § 60a AufenthG (alt) Duldung (ohne nähere Angabe) 1.557 2. Nach § 60a Absatz 1 ‚AufenthG Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 4.402 3. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente 74.281 4. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 1 11.124 5. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung aus medizinischen Gründen 3.803 6. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 72.569 7. Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren . 426 8. Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung ; Betreuung kranker Familienangehöriger) 11.486 9. Nach § 60a Absatz 2a AufenthG Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0 10. Nach § 60a Absatz 2b AufenthG Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche). 476 Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe insgesamt 1.557 4.402 74.281 11.124 3.803 72.569 426 11.486 0 476 180.124 darunter: Irak 36 520 4.044 384 72 6.908 19 611 0 13 12.607 Rest 997 1.505 32.978 3.722 1.318 25.327 140 4.543 0 61 70.591 Indien 22 95 5.193 79 22 755 18 78 0 8 6.270 Kosovo 13 225 1.200 1.284 433 4.666 31 899 0 42 8.793 Libanon 35 136 3.903 251 26 1.216 11 123 0 86 5.787 Serbien 12 343 1.405 1.570 552 6.266 36 632 0 69 10.885 Türkei 80 142 1.423 248 72 2.249 18 230 0 30 4.492 Albanien 6 131 367 887 495 4.519 24 1.494 0 8 7.931 Algerien 16 52 1.417 138 19 676 6 122 0 0 2.446 Pakistan 17 137 5.858 120 12 1.418 13 303 0 8 7.886 Nordmazedonien 18 117 553 783 408 3.480 8 299 0 14 5.680 Ungeklärt 144 146 4.305 240 31 1.395 12 121 0 64 6.458 Afghanistan 13 443 5.957 259 43 6.248 33 1.257 0 18 14.271 Russische Föderation 42 228 4.127 676 165 3.903 25 458 0 52 9.676 Bosnien u. Herzeg. 99 40 619 284 101 1.436 18 147 0 3 2.747 Syrien 7 142 932 199 34 2.107 14 169 0 0 3.604 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/8258 Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe Alle Bundesländer insgesamt 1.557 4.402 74.281 11.124 3.803 72.569 426 11.486 0 476 180.124 davon: Baden-Württemberg 57 210 10.159 1.728 313 7.585 25 864 0 49 20.990 Bayern 56 298 9.279 879 222 6.451 25 1.287 0 29 18.526 Berlin 523 22 4.871 480 105 3.528 22 929 0 136 10.616 Brandenburg 40 78 2.808 137 50 1.861 45 196 0 3 5.218 Bremen 0 77 204 185 358 1.150 4 336 0 0 2.314 Hamburg 1 8 1.578 445 41 3.351 5 187 0 14 5.630 Hessen 26 247 3.648 108 107 3.656 26 259 0 18 8.095 Mecklenburg-Vorpommern 3 8 1.723 255 52 845 1 216 0 1 3.104 Niedersachsen 155 687 5.463 1.298 456 7.369 33 2.011 0 79 17.551 Nordrhein-Westfalen 544 1.229 19.517 3.975 1.501 25.379 110 2.931 0 81 55.267 Rheinland-Pfalz 87 609 2.113 391 210 2.763 11 929 0 9 7.122 Saarland 1 26 315 92 36 584 5 64 0 6 1.129 Sachsen 2 297 5.998 394 64 2.213 4 245 0 13 9.230 Sachsen-Anhalt 5 63 3.896 151 48 1.112 31 186 0 22 5.514 Schleswig-Holstein 53 520 1.726 397 138 3.533 72 516 0 16 6.971 Thüringen 4 23 983 209 102 1.189 7 330 0 0 2.847 19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im AZR 296 060 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 202 197 männliche und 93 491 weibliche, sowie 372 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 80 040 Personen waren unter 18 Jahre alt, 216 016 Personen über 17 Jahre alt und bei vier Personen ist das Alter unbekannt. 1 661 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 293 776 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 623 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltsgestattung 296.060 Länder Baden-Württemberg 43.067 Bayern 42.176 Berlin 14.049 Brandenburg 11.604 Bremen 2.472 Hamburg 7.250 Hessen 27.669 Mecklenburg-Vorpommern 4.157 Niedersachsen 27.828 Nordrhein-Westfalen 70.311 Rheinland-Pfalz 10.796 Saarland 901 Sachsen 12.362 Sachsen-Anhalt 4.125 Schleswig-Holstein 11.583 Thüringen 5.710 Personen mit Aufenthaltsgestattung Herkunftsländer insgesamt 296.060 darunter: Afghanistan 63.214 Irak 34.681 Syrien 21.127 Iran 20.560 Nigeria 18.954 Russische Föderation 15.611 Türkei 14.015 Pakistan 12.706 Somalia 8.314 Gambia 6.355 Armenien 6.134 Äthiopien 5.824 Guinea 5.494 Aserbaidschan 5.487 Eritrea 4.845 Statistische Daten zum erstmaligen Erhalt von Aufenthaltsgestattungen lassen sich im AZR automatisiert nicht ermitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/8258 20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? Zum 31. Dezember 2018 lebten in Deutschland 3 452 Personen mit einem Ankunftsnachweis , darunter 2 128 männliche und 1 324 weibliche Personen. 1 034 Personen waren unter 18 Jahren und 2 418 waren über 17 Jahren. Die Aufteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2018 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweises waren. Personen mit Ankunftsnachweis 3.452 Länder Baden-Württemberg 389 Bayern 969 Berlin 31 Brandenburg 30 Bremen 23 Hamburg 56 Hessen 186 Mecklenburg-Vorpommern 23 Niedersachsen 168 Nordrhein-Westfalen 802 Rheinland-Pfalz 129 Saarland 20 Sachsen 361 Sachsen-Anhalt 106 Schleswig-Holstein 34 Thüringen 125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit Ankunftsnachweis Personen mit Aufenthaltsgestattung insgesamt 3.452 darunter: Syrien 460 Irak 338 Türkei 280 Nigeria 279 Georgien 262 Iran 223 Afghanistan 195 Moldau (Republik) 128 Russische Föderation 115 Guinea 76 Albanien 69 Nordmazedonien 65 Somalia 63 Jemen 60 Pakistan 59 Ausweislich des AZR wurden bis zum 31.Dezember 2018 insgesamt an 345 873 Personen Ankunftsnachweise ausgestellt, deren durchschnittliche Gültigkeit etwa 105 Tage betrug. Dieser durchschnittliche Wert hat allerdings nur eine geringe Aussagekraft, da auch Fälle enthalten sind, in denen dem Asylsuchenden zwar ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde, er aber im weiteren Verlauf keinen Asylantrag gestellt hat, so dass erst mit dem Ablauf der Befristung des Ankunftsnachweises die Gültigkeit endet. Betrachtet man nur die aktuellen Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im vierten Quartal 2018 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich mit einer durchschnittlichen Gültigkeit des Ankunftsnachweises von etwa 13 Tagen ein realistischerer Wert. 21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum 31. Dezember 2018 waren im AZR 427 Personen mit dem Sachverhalt „Als Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 248 männliche und 179 weibliche, erfasst. 19 Personen waren unter 18 Jahre alt und 408 Personen über 17 Jahre alt. 15 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/8258 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 427 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 349 sechs Jahre oder weniger 77 unbekannt 1 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 427 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 70,0 befristete Aufenthaltsrechte 27,2 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,8 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt insgesamt 427 darunter: Vietnam 52 Eritrea 43 Irak 41 Türkei 35 Afghanistan 29 Russische Föderation 24 Äthiopien 22 Ukraine 20 Iran 17 Bosnien und Herzegowina 12 Ungeklärt 11 Kosovo 10 Libanon 10 Staatenlos 10 Sri Lanka 9 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15 oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Anzahl der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA), die sich am Stichtag 31. Dezember 2018 in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vorläufige Schutzmaßnahmen und/oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in den einzelnen Bundesländern befanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesländer UMA (Altverfahren nach § 89d SGB VIII) UMA – Vorläufige Inobhutnahme UMA – Inobhutnahme UMA – Anschlussmaßnahmen (HzE und Sonstige) Summe aller jugendhilferechtlicher Zuständigkeiten Baden- Württemberg 249 53 76 1.328 1.706 Bayern 673 37 226 1.337 2.273 Berlin 283 29 63 618 993 Brandenburg 20 2 42 366 430 Bremen 103 39 61 144 347 Hamburg 236 20 34 0 290 Hessen 485 71 54 886 1.496 Mecklenburg- Vorpommern 16 1 53 217 287 Niedersachsen 115 16 143 1.193 1.467 Nordrhein- Westfalen 702 157 639 3.413 4.911 Rheinland- Pfalz 59 17 49 695 820 Saarland 22 16 6 97 141 Sachsen 71 4 97 707 879 Sachsen- Anhalt 26 4 75 384 489 Schleswig- Holstein 77 4 109 386 576 Thüringen 59 6 46 391 502 Summe aller Zuständigkeiten 3.196 476 1.773 12.162 17.607 Für eine weitere Differenzierung dieser stichtagsbezogenen Angaben liegen keine Daten vor. Auch im AZR liegen hierzu keine statistischen Daten vor, da unbegleitete ausländische Minderjährige nicht gesondert erfasst werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/8258 23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 195 286 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG erfasst. 7 538 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Summe Summe 80.050 799 114.437 195.286 männlich 48.638 532 64.550 113.720 weiblich 31.405 267 49.883 81.555 unbekannt 7 4 11 Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Summe Altersgruppe 80.050 799 114.437 195.286 Unter 18 Jahre 9.112 71 1.880 11.063 18 Jahre und älter Unbekannt 70.938 0 728 0 112.555 2 184.221 2 Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Summe Länder 80.050 799 114.437 195.286 Baden-Württemberg 10.298 32 17.490 27.820 Bayern 11.452 57 13.934 25.443 Berlin 2.821 6 6.483 9.310 Brandenburg 190 1 616 807 Bremen 1.103 2 1.487 2.592 Hamburg 2.861 7 3.815 6.683 Hessen 10.084 48 12.318 22.450 Mecklenburg-Vorpommern 221 504 725 Niedersachsen 10.591 45 11.640 22.276 Nordrhein-Westfalen 24.131 524 34.396 59.051 Rheinland-Pfalz 2.002 8 4.834 6.844 Saarland 974 5 1.915 2.894 Sachsen 733 3 1.172 1.908 Sachsen-Anhalt 499 38 817 1.354 Schleswig-Holstein 1.693 14 2.216 3.923 Thüringen 397 9 800 1.206 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG (Asyl/GfK nach 3 Jahren) insgesamt 80.050 darunter: Irak 22.949 Türkei 13.780 Iran 9.045 Syrien 6.587 Afghanistan 5.351 Kosovo 2.612 Eritrea 2.114 Sri Lanka 2.000 Russische Föderation 1.903 Pakistan 1.669 Somalia 1.378 Äthiopien 1.044 Aserbaidschan 905 Ungeklärt 846 Vietnam 771 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren) insgesamt 799 darunter: Irak 194 Syrien 173 Iran 124 Türkei 61 Afghanistan 51 Pakistan 17 Russische Föderation 15 Eritrea 11 Aserbaidschan 10 Serbien 10 Äthiopien 8 Kongo, Dem. Republik 8 Sri Lanka 7 Bosnien und Herzegowina 6 Ungeklärt 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/8258 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) insgesamt 114.437 darunter: Kosovo 21.955 Serbien 12.751 Bosnien und Herzegowina 12.703 Türkei 12.559 Vietnam 6.670 Afghanistan 5.068 Irak 3.909 Libanon 2.758 Kroatien 2.555 Serbien und Mont. (ehemals) 2.111 Syrien 2.096 Ungeklärt 1.996 Iran 1.952 Sri Lanka 1.906 Russische Föderation 1.695 Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG § 26 Abs. 3 S. 2 AufenthG § 26 Abs. 4 AufenthG Erteilungen insgesamt 80.050 799 114.437 davonerstmalig in 2018 1.549 258 5.731 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 31. Dezember 2018 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich die fünfzehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes beziehen: BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, 7 AufenthG Jan.-Dez. 2018 2.841 38.527 25.055 9.548 davon männlich 1.501 19.607 12.979 5.089 weiblich 1.340 18.920 12.076 4.459 unter 18 Jahre 1.070 27.310 9.955 5.347 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, 7 AufenthG insgesamt Jan.-Dez. 2018 2.841 38.527 25.055 9.548 darunter Syrien 638 17.607 17.411 274 Irak 57 4.254 828 1.330 Afghanistan 34 2.256 822 3.869 Nigeria 43 751 127 888 Iran 268 2.178 173 96 Türkei 686 2.980 47 59 Somalia 27 1.893 795 655 Russische Föd. 389 207 144 157 Eritrea 215 2.024 2.822 277 Ungeklärt 121 1.488 436 132 Georgien 2 7 9 44 Pakistan 9 118 17 69 Gambia 6 118 12 138 Guinea 14 319 53 225 Armenien - 28 38 106 Gericht Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, 7 AufenthG Jan.-Nov. 2018 (Stand: 15.01.2019) davon 172 14.138 2.340 10.858 männlich 96 10.028 1.556 6.327 weiblich 76 4.110 784 4.531 unter 18 Jahre 45 3.340 708 4.464 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/8258 Gericht Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5, 7 AufenthG insgesamt Jan.-Nov. 2018 (Stand: 15.01.2019) 172 14.138 2.340 10.858 darunter Syrien 23 8.490 58 973 Afghanistan 4 1.494 1.247 7.593 Irak 4 579 434 544 Pakistan 1 513 33 61 Nigeria 4 51 10 209 Russische Föd. 1 136 35 151 Iran 47 1.071 16 69 Somalia - 113 209 188 Armenien - 3 21 111 Ungeklärt - 368 34 128 Georgien - 3 6 19 Gambia - 8 1 11 Eritrea 5 196 68 50 Türkei 10 102 13 21 Aserbaidschan - 21 5 32 25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2018 waren im AZR 654 423 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, darunter 405 250 männliche, 248 843 weibliche und 330 Personen unbekannten Geschlechts. 95 808 Personen waren unter 18 Jahre alt, 558 594 Personen waren über 17 Jahre alt und bei 21 Personen ist das Alter unbekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurück liegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten und Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 654.423 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 404.801 sechs Jahre oder weniger 249.344 unbekannt 278 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 654.423 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 39,5 befristete Aufenthaltsrechte 38,0 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 22,5 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag Alle Staatsangehörigkeiten 654.423 darunter: Afghanistan 78.877 Türkei 75.848 Kosovo 67.477 Serbien 48.867 Vietnam 26.963 Irak 22.352 Syrien 17.183 Libanon 17.168 Nordmazedonien 16.161 Nigeria 15.491 Russische Föderation 14.282 Pakistan 13.933 Albanien 13.503 Bosnien und Herzegowina 12.808 Ungeklärt 12.439 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/8258 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 654.423 Länder Baden-Württemberg 74.876 Bayern 81.553 Berlin 44.343 Brandenburg 9.538 Bremen 10.345 Hamburg 25.809 Hessen 54.695 Mecklenburg-Vorpommern 6.586 Niedersachsen 61.265 Nordrhein-Westfalen 185.533 Rheinland-Pfalz 29.996 Saarland 7.183 Sachsen 20.122 Sachsen-Anhalt 13.228 Schleswig-Holstein 19.289 Thüringen 10.062 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt nach Jahr Summe 654.423 vor 1980 60 1980-1989 3.876 1990 5.617 1991 6.911 1992 8.782 1993 16.583 1994 17.835 1995 19.176 1996 19.884 1997 19.612 1998 20.212 1999 20.916 2000 30.381 2001 25.051 2002 28.005 2003 27.369 2004 23.591 2005 20.625 2006 17.081 2007 11.566 2008 6.772 2009 6.817 2010 10.088 2011 11.330 2012 15.149 2013 16.763 2014 14.189 2015 18.085 2016 41.689 2017 77.922 2018 63.970 unbekannt 28.516 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/8258 26. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2018 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige und wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 3 896 390 Personen erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen; darunter waren 3 523 715 EU- und EWR-Bürger. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.896.390 Geschlecht männlich 2.184.339 weiblich 1.702.847 unbekannt 9.204 Unter 18 Jahre Über 17 Jahre 673.404 3.222.912 unbekannt 74 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.896.390 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren sechs Jahre oder weniger 2.807.160 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 1.088.947 unbekannt 283 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.896.390 Länder Baden-Württemberg 630.212 Bayern 775.508 Berlin 309.260 Brandenburg 45.002 Bremen 38.098 Hamburg 83.862 Hessen 385.878 Mecklenburg-Vorpommern 31.224 Niedersachsen 290.649 Nordrhein-Westfalen 833.595 Rheinland-Pfalz 193.348 Saarland 42.456 Sachsen 72.095 Sachsen-Anhalt 38.727 Schleswig-Holstein 84.797 Thüringen 41.679 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Deutschland 3.896.390 darunter Hauptstaatsangehörigkeiten: Polen 770.482 Rumänien 675.569 Italien 334.211 Bulgarien 324.558 Griechenland 199.360 Ungarn 197.070 Kroatien 196.953 Spanien 119.087 Niederlande 93.833 Frankreich 91.101 Österreich 86.589 Portugal 77.586 Großbritannien mit Nordirland 68.903 Slowakische Republik 53.694 Litauen 51.633 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/8258 EU- und EWR-Bürger 3.542.857 Geschlecht männlich 1.978.740 weiblich 1.556.228 unbekannt 7.889 Unter 18 Jahre Über 17 Jahre 562.101 2.980.719 Unbekannt 37 EU- und EWR-Bürger 3.542.857 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 1.020.892 sechs Jahre oder weniger 2.521.893 unbekannt 72 EU- und EWR-Bürger 3.542.857 Länder Baden-Württemberg 587.358 Bayern 721.238 Berlin 273.560 Brandenburg 38.825 Bremen 34.964 Hamburg 74.198 Hessen 351.671 Mecklenburg-Vorpommern 27.862 Niedersachsen 264.493 Nordrhein-Westfalen 743.049 Rheinland-Pfalz 179.296 Saarland 40.193 Sachsen 61.765 Sachsen-Anhalt 32.995 Schleswig-Holstein 73.750 Thüringen 37.640 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EU- und EWR-Bürger Deutschland 3.523.715 darunter Hauptstaatsangehörigkeiten: Polen 770.482 Rumänien 675.569 Italien 334.211 Bulgarien 324.558 Griechenland 199.360 Ungarn 197.070 Kroatien 196.953 Spanien 119.087 Niederlande 93.833 Frankreich 91.101 Österreich 86.589 Portugal 77.586 Großbritannien mit Nordirland 68.903 Slowakische Republik 53.694 Litauen 51.633 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus 51.525 Geschlecht männlich 37.411 weiblich 14.017 unbekannt 97 Unter 18 Jahre Über 17 Jahre 9.920 41.604 unbekannt 1 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus 51.525 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren sechs Jahre oder weniger 42.385 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 9.060 unbekannt 80 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/8258 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus 51.525 Länder Baden-Württemberg 4.315 Bayern 8.132 Berlin 5.442 Brandenburg 1.260 Bremen 391 Hamburg 1.897 Hessen 3.480 Mecklenburg-Vorpommern 388 Niedersachsen 4.487 Nordrhein-Westfalen 13.982 Rheinland-Pfalz 1.974 Saarland 161 Sachsen 2.753 Sachsen-Anhalt 925 Schleswig-Holstein 1.392 Thüringen 546 Ausreisepflichtige ohne Aufenthaltsstatus Deutschland 51.525 darunter Hauptstaatsangehörigkeiten: Rumänien 3.114 Afghanistan 2.920 Irak 2.520 Serbien 2.454 Albanien 2.299 Nigeria 2.024 Türkei 1.836 Russische Föderation 1.821 Kroatien 1.655 Bulgarien 1.529 Pakistan 1.431 Polen 1.368 Iran 1.340 Kosovo 1.285 Nordmazedonien 1.235 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2018 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 68.174 Geschlecht männlich 36.657 weiblich 31.513 unbekannt 4 unter 18 Jahre über 17 Jahre 8.387 59.787 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 68.174 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 57.498 sechs Jahre oder weniger 10.667 unbekannt 9 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 68.174 Länder Baden-Württemberg 18.023 Bayern 13.200 Berlin 2.177 Brandenburg 130 Bremen 454 Hamburg 1.685 Hessen 6.280 Mecklenburg-Vorpommern 218 Niedersachsen 3.473 Nordrhein-Westfalen 16.727 Rheinland-Pfalz 3.199 Saarland 1.157 Sachsen 204 Sachsen-Anhalt 125 Schleswig-Holstein 1.040 Thüringen 82 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/8258 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit insgesamt 68.174 darunter: Italien 20.358 Griechenland 11.890 Frankreich 4.508 Portugal 3.828 Türkei 3.064 Österreich 2.969 Niederlande 2.644 Polen 2.565 Spanien 2.432 Vereinigte Staaten von Amerika 2.120 Rumänien 2.108 Großbritannien mit Nordirland 1.747 Bulgarien 758 Kroatien 694 Ungarn 671 28. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2018 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im AZR 255 960 aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben, darunter 142 626 männlich, 113 087 weiblich und 247 unbekannt. 61 578 Personen waren unter 18 Jahre alt, 194 381 Personen älter als 17 Jahre und bei einer Person ist das Alter unbekannt. 65 953 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 189 912 Personen sechs Jahre oder weniger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei 95 Personen war die Aufenthaltsdauer nicht ermittelbar. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 255.960 Länder Baden-Württemberg 32.117 Bayern 43.397 Berlin 6.964 Brandenburg 3.914 Bremen 1.551 Hamburg 13.231 Hessen 23.533 Mecklenburg-Vorpommern 2.957 Niedersachsen 18.158 Nordrhein-Westfalen 75.744 Rheinland-Pfalz 7.960 Saarland 1.991 Sachsen 9.210 Sachsen-Anhalt 3.865 Schleswig-Holstein 5.695 Thüringen 5.673 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltsti-tels gestellt Deutschland 255.960 darunter: Syrien 47.520 Türkei 18.994 Irak 13.183 Afghanistan 12.790 Serbien 10.785 Kosovo 9.782 China 9.491 Indien 7.633 Russische Föderation 6.324 Bosnien und Herzegowina 5.802 Vereinigte Staaten von Amerika 5.214 Iran 5.026 Nordmazedonien 4.485 Ungeklärt 4.352 Marokko 4.277 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/8258 29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im AZR 26 945 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 23 365 männliche und 3 552 weibliche, sowie 28 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 437 Personen waren unter 18 Jahre und 26 508 Personen über 17 Jahre alt. 4 996 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 26.945 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 835 sechs Jahre oder weniger 26.108 Nicht berechenbar 2 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG Herkunftsländer insgesamt 26.945 darunter nach wichtigsten Staatsangehörigkeiten: Kosovo 5.182 Albanien 2.895 Pakistan 2.269 Indien 2.223 Vietnam 2.130 Nordmazedonien 2.020 Bosnien und Herzegowina 1.804 Marokko 1.385 Türkei 716 Ghana 693 Bangladesch 685 Nigeria 595 China 541 Italien 445 Serbien 393 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG* Ausstellender Mitgliedstaat: 27.056 Italien Slowenien Griechenland Tschechische Republik Spanien Österreich Polen Deutschland Slowakei Estland Kroatien Frankreich Portugal Litauen Niederlande Belgien Lettland Rumänien Ungarn Bulgarien Tschechoslowakei (ehemals) Finnland Schweden Großbritannien Zypern Luxemburg 16.143 3.107 2.855 2.170 1.629 270 241 178 165 62 41 32 30 27 18 17 15 14 12 9 6 6 4 3 1 1 * In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen zu einer Person im AZR gespeichert sein 30. Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2018 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und insbesondere kenntlich machen, wie viele Ausschreibungen infolge einer Abschiebung bzw. eines Wiedereinreiseverbots nach Asylablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bei Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat erfolgten), wie viele dieser Personen waren zum 31. Dezember 2018 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2018? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 165 252 Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, darunter 139 881 männliche und 25 235 weibliche sowie 136 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 4 635 Personen waren unter 18 Jahre alt und 160 617 Personen waren älter als 17 Jahre. 5 754 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 87 022 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 72 476 Personen ist eine Aufenthaltsdauer nicht ermittelbar. Bei 149 270 Personen wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/8258 Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung Alle Staatsangehörigkeiten 165.252 darunter: Rumänien 13.007 Afghanistan 8.100 Albanien 7.787 Algerien 7.608 Serbien 7.449 Polen 7.340 Marokko 6.408 Pakistan 6.347 Georgien 6.282 Irak 6.141 Syrien 5.339 Türkei 4.908 Bulgarien 4.408 Ungeklärt 3.706 Nordmazedonien 3.597 Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 72 783 Personen zur Festnahme ausgeschrieben , darunter 58 824 männliche und 13 953 weibliche sowie sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht. Eine Differenzierung nach dem Ziel der Ausschreibung im Sinne der Frage wird im AZR nicht erfasst. 2 752 Personen waren unter 18 Jahre alt und 70 031 Personen waren älter als 17 Jahre. 7 265 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 65 286 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 232 Personen ist eine Aufenthaltsdauer nicht ermittelbar. Bei 63 324 Personen wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 3 166 Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme als aufhältig erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme Alle Staatsangehörigkeiten 72.783 darunter: Türkei 6.703 Albanien 6.636 Serbien 6.009 Kosovo 4.435 Georgien 3.858 Mazedonien 3.445 Algerien 3.095 Marokko 2.886 Russische Föderation 1.984 Bosnien und Herzegowina 1.953 Pakistan 1.674 Nigeria 1.513 Ukraine 1.437 Vietnam 1.400 Afghanistan 1.301 Weitergehende Sachverhalte im Sinne der Frage werden im AZR nicht erfasst. Im Jahr 2018 haben sich die Zweck/Anlass-Kombinationen, die aus INPOL an das AZR Fahndungen übermitteln, geändert. Ende 2018 wurde eine initiale Nachmeldung bisher nicht erfasster Kombinationen ausgeführt. Seitdem erfolgen im Vergleich zu früheren Zeitpunkten mehr Meldungen, die die gestiegene Anzahl von Ausschreibungen im gesamten Jahr 2018 erklären. Aus dem erhöhten Meldeaufkommen durch geänderte Zweck/Anlass-Kombinationen können keine Rückschlüsse auf eine gesteigerte Kriminalität gezogen werden. 31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG: illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2018 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im AZR 4 007 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. Darunter waren 2 204 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 985 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 216 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei drei Personen war die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/8258 Aufenthaltsdauer nicht ermittelbar. Angaben zum Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 2.204 Geschlecht männlich 1.741 Weiblich unbekannt 462 1 unter 18 Jahre 33 über 17 Jahre 2.171 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 2.204 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 44,5% unbefristet 26,6% sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 28,9% Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 2.204 darunter: Türkei 269 Syrien 217 Afghanistan 140 Nigeria 110 Somalia 108 Irak 103 Kosovo 92 Iran 78 Russische Föderation 75 Serbien 66 a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2018 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2018 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine sicherheitsrechtliche Befragung im Sinne der Frage erfolgt aktuell nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG, nicht nach § 54 Nummer 6 AufenthG. Im Jahr 2018 sind 19 942 Personen nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 sind noch 19 214 Personen in Deutschland aufhältig, darunter 11 614 männliche, 7 591 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode weibliche und 9 Personen mit unbekanntem Geschlecht. Angaben zu Aufenthaltsdauer , Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 19.214 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 1.887 sechs Jahre oder weniger 17.302 unbekannt 25 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 19.214 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 76,9% unbefristet 9,4% sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 13,7% Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig Deutschland 19.214 darunter: Syrien 4.352 Afghanistan 2.575 Irak 2.428 Nigeria 1.137 Pakistan 1.078 Iran 963 Tunesien 656 Ägypten 560 Somalia 537 Marokko 512 b) Wie viele Personen wurden bis zum 31. Dezember 2018 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)? Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden haben im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 36 496 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren. Die zehn häufigsten Nationalitäten waren Afghanistan, Nigeria, Irak, Albanien, Ukraine, Syrien, Iran, Serbien, Türkei und Russische Föderation. Im Deliktbereich „unerlaubter Aufenthalt“ wurden insgesamt 16 174 Personen festgestellt, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren (Hauptherkunftsländer: Albanien, Afghanistan, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/8258 Irak, Iran, Georgien, Serbien, Marokko, Mazedonien, Türkei und Ukraine) sowie 12 499 Personen, deren Aufenthaltstitel bzw. Visum zeitlich abgelaufen war (Hauptherkunftsländer: China, Türkei, Indien, Russische Föderation, Iran, Thailand , Kosovo, Vietnam, Tunesien und Irak). Eine darüber hinausgehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. 32. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. Dezember 2018 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts , und was kann über die Herkunft und die Aufenthaltsdauer derjenigen Ausreisepflichtigen gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31.12.2018 235.957 Länder Baden-Württemberg 25.457 Bayern 27.596 Berlin 16.522 Brandenburg 6.554 Bremen 2.726 Hamburg 7.620 Hessen 11.697 Mecklenburg-Vorpommern 3.525 Niedersachsen 22.258 Nordrhein-Westfalen 70.760 Rheinland-Pfalz 9.308 Saarland 1.296 Sachsen 12.110 Sachsen-Anhalt 6.480 Schleswig-Holstein 8.636 Thüringen 3.412 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31.12.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 235.957 Afghanistan 17.618 Irak 15.460 Serbien 13.523 Russische Föderation 11.643 Albanien 10.393 Kosovo 10.222 Nigeria 9.641 Pakistan 9.466 Ungeklärt 7.107 Nordmazedonien 7.028 Indien 6.851 Türkei 6.643 Libanon 6.403 Iran 5.777 Armenien 5.443 Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung zum Stichtag 31.12.2018 180.124 Länder Baden-Württemberg 20.990 Bayern 18.526 Berlin 10.616 Brandenburg 5.218 Bremen 2.314 Hamburg 5.630 Hessen 8.095 Mecklenburg-Vorpommern 3.104 Niedersachsen 17.551 Nordrhein-Westfalen 55.267 Rheinland-Pfalz 7.122 Saarland 1.129 Sachsen 9.230 Sachsen-Anhalt 5.514 Schleswig-Holstein 6.971 Thüringen 2.847 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/8258 Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31.12.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 180.124 Afghanistan 14.271 Irak 12.607 Serbien 10.885 Russische Föderation 9.676 Kosovo 8.793 Albanien 7.931 Pakistan 7.886 Nigeria 7.380 Ungeklärt 6.458 Indien 6.270 Libanon 5.787 Nordmazedonien 5.680 Armenien 4.674 Türkei 4.492 Iran 4.311 Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag * zum Stichtag 31.12.2018 131.995 Länder Baden-Württemberg 14.600 Bayern 15.179 Berlin 8.033 Brandenburg 2.854 Bremen 1.208 Hamburg 3.143 Hessen 5.393 Mecklenburg-Vorpommern 2.319 Niedersachsen 12.869 Nordrhein-Westfalen 40.632 Rheinland-Pfalz 5.698 Saarland 643 Sachsen 8.138 Sachsen-Anhalt 4.486 Schleswig-Holstein 4.983 Thüringen 1.817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag* zum Stichtag 31.12.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 131.995 Afghanistan 12.025 Irak 10.025 Serbien 8.961 Kosovo 7.036 Albanien 6.691 Pakistan 6.296 Russische Föderation 6.114 Indien 5.600 Nordmazedonien 4.695 Nigeria 4.678 Libanon 4.461 Ungeklärt 3.752 Armenien 3.269 Iran 2.880 Türkei 2.663 * Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR erfasste Asylablehnung nicht ursächlich sein, da eine Asylablehnung im Regelfall dauerhaft gespeichert wird und ggf. bereits vor vielen Jahren oder Jahrzehnten erfolgt sein kann. Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 31.12.2018 36.967 Länder Baden-Württemberg 4.128 Bayern 4.656 Berlin 2.209 Brandenburg 2.115 Bremen 264 Hamburg 1.021 Hessen 2.047 Mecklenburg-Vorpommern 539 Niedersachsen 3.996 Nordrhein-Westfalen 9.301 Rheinland-Pfalz 1.446 Saarland 139 Sachsen 1.736 Sachsen-Anhalt 831 Schleswig-Holstein 1.708 Thüringen 831 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/8258 Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 31.12.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 36.967 Russische Föderation 3.176 Afghanistan 3.163 Irak 2.943 Nigeria 2.116 Pakistan 1.698 Syrien 1.631 Iran 1.441 Albanien 1.399 Armenien 1.336 Kosovo 1.043 Somalia 1.003 Serbien 987 Ungeklärt 985 Nordmazedonien 882 Aserbaidschan 871 Ausreisepflichtige Personen mit einem Schutzstatus zum Stichtag 31.12.2018 Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG Subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG Gesamt Länder 89 493 310 892 Baden-Württemberg 18 51 14 83 Bayern 4 43 37 84 Berlin 9 30 7 46 Brandenburg 9 9 18 Bremen 1 10 1 12 Hamburg 10 20 9 39 Hessen 10 32 36 78 Mecklenburg-Vorpommern 2 3 5 Niedersachsen 7 60 46 113 Nordrhein-Westfalen 24 146 69 239 Rheinland-Pfalz 37 20 57 Saarland 1 9 13 23 Sachsen 1 11 7 19 Sachsen-Anhalt 3 14 9 26 Schleswig-Holstein 1 17 22 40 Thüringen 2 8 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit einem Schutzstatus zum Stichtag 31.12.2018 Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG Subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 89 493 310 892 Syrien 4 93 104 201 Irak 6 75 35 116 Iran 16 71 2 89 Afghanistan 4 48 33 85 Türkei 34 26 6 66 Eritrea 1 15 46 62 Russische Föderation 16 14 30 Somalia 1 21 8 30 Ungeklärt 3 20 4 27 Sudan (ohne Südsudan) 1 10 7 18 Pakistan 1 12 5 18 Nigeria 13 3 16 Staatenlos 5 5 10 Libanon 4 4 8 Aserbaidschan 4 4 8 Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts ** zum Stichtag 31.12.2018 Länder 2.549 Baden-Württemberg 557 Bayern 407 Berlin 123 Brandenburg 22 Bremen 13 Hamburg 54 Hessen 528 Mecklenburg-Vorpommern 6 Niedersachsen 115 Nordrhein-Westfalen 512 Rheinland-Pfalz 104 Saarland 5 Sachsen 30 Sachsen-Anhalt 20 Schleswig-Holstein 33 Thüringen 20 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/8258 Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts ** zum Stichtag 31.12.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 2.549 Kroatien 954 Rumänien 419 Italien 291 Polen 227 Bulgarien 112 Spanien 107 Griechenland 105 Portugal 54 Niederlande 53 Österreich 35 Ungarn 32 Litauen 30 Tschechische Republik 28 Frankreich 28 Lettland 16 ** Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts “: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts eines Ausländers bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde erfolgt. Ausreisepflichtige ohne abgelehnten Asylantrag zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt darunter Hauptstaatsangehörigkeiten 105.835 Russische Föderation 5.755 Afghanistan 5.716 Irak 5.600 Nigeria 5.016 Serbien 4.626 Türkei 4.040 Albanien 3.716 Ungeklärt 3.401 Kosovo 3.221 Pakistan 3.207 Iran 2.997 Syrien 2.975 Ghana 2.523 Guinea 2.394 Nordmazedonien 2.354 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige ohne abgelehnten Asylantrag zum Stichtag 31.12.2018 Aufenthaltsdauer seit letzter Einreise 105.835 6 Jahre oder kürzer 90.102 länger als 6 Jahre 15.733 Ausreisepflichtige ohne Duldung mit abgelehntem Asylantrag zum Stichtag 31.12.2018 24.996 Länder Baden-Württemberg 2.079 Bayern 3.615 Berlin 2.618 Brandenburg 675 Bremen 164 Hamburg 476 Hessen 1.280 Mecklenburg-Vorpommern 231 Niedersachsen 2.201 Nordrhein-Westfalen 7.301 Rheinland-Pfalz 1.277 Saarland 59 Sachsen 1.216 Sachsen-Anhalt 479 Schleswig-Holstein 1.043 Thüringen 282 Ausreisepflichtige ohne Duldung mit abgelehntem Asylantrag zum Stichtag 31.12.2018 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 24.996 Afghanistan 2.275 Serbien 1.733 Irak 1.652 Albanien 1.453 Rumänien 1.000 Pakistan 963 Kosovo 946 Russische Föderation 915 Nigeria 868 Türkei 786 Nordmazedonien 769 Iran 634 Bosnien und Herzegowina 560 Armenien 523 Georgien 490 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/8258 33. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des letzten Jahres gegeben , und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen sind infolgedessen feststellbar (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, bitte im Einzelnen und so detailliert wie möglich auflisten), welche Tätigkeiten und Projekte hat insbesondere der Beauftragte für Datenqualität im Jahr 2018 mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für das Jahr 2019 geplant (bitte im Einzelnen auflisten ), und welche Mittel (personell, finanziell) stehen ihm hierzu zur Verfügung (bitte darlegen)? Im Verlauf des Jahres 2018 wurde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um die Datenqualität im AZR zu erhöhen. Dazu gehörte insbesondere die Entwicklung eines Leitfadens zur Datenbereinigung und Datenqualität sowie die Durchführung entsprechender Workshops mit allen Bundesländern. Anhand von Best-Practice-Listen wurden unrichtige Datensätze in Kategorien gefasst und den zuständigen Behörden insgesamt 18 Bereinigungslisten, davon 14 zur Personengruppe der Ausreisepflichtigen, zum Zweck der Datenbereinigung zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden auf Nachfrage von den Ausländerbehörden Listen zum Abgleich des kompletten Datenbestandes erstellt, um den Datenbestand der Ausländerbehörden mit dem Ausländerzentralregister abzugleichen und zu bereinigen. Im Jahr 2018 kam es insgesamt zu 43 dieser Bereinigungsaktionen . Zweimal jährlich veranstaltet die Registerbehörde mit weiteren Vertretern des BAMF, des BMI, der Innenministerien der Bundesländer und des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) einen Workshop zur Datenqualität . Daneben trägt die Etablierung eines einheitlichen, organisationsübergreifenden Datenqualitätsmanagements (DQM) im BAMF zur qualitativen Verbesserung der in den Fachverfahren vorhandenen und neu zu erfassenden Daten bei. Damit einher geht eine Verbesserung der Datenqualität der im Rahmen des Asylverfahrens an das Ausländerzentralregister übermittelten Sachverhalte. Zur personellen Ausstattung des DQM im BAMF: Zum 1. Oktober 2017 wurde die Stelle des Beauftragten für die Sicherstellung der Datenqualität besetzt. Eine Verstärkung durch zwei Mitarbeitende erfolgte seit 1. Dezember 2018 bzw. 14. Januar 2019; die weitere Verstärkung durch mindestens eine Kollegin bzw. einen Kollegen ist für 2019 geplant. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert der DQM zur Bedeutung der Datenqualität im Allgemeinen. Die Trainerinnen/Trainer der Beschäftigten des mittleren Dienstes im Asylverfahrenssekretariat (AVS) sind in Bezug auf die Datenqualität wichtige Multiplikatoren. Erstmals im April 2018 und voraussichtlich im April 2019 erneut wurde/wird eine erste Schulung der AVS-Trainerinnen/-Trainer zum Thema Datenqualität durchgeführt. Die in der Schulung besprochenen Inhalte sind Grundlage für Schulungen der Mitarbeitenden der Asylverfahrenssekretariate . In einer Machbarkeitsstudie Ende 2017, mit anschließender Pilotierung Mitte 2018 wurde die Erprobung einer fehlertoleranten Suche von Daten in der BAMFinternen Asylverfahrensanwendung, insbesondere bei Namen, durchgeführt. Hierbei ist eine Reduzierung von Suchzeiten zu Datensätzen mit ungenauen Per- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sonendaten (ohne biometrische Daten) möglich. Folge dieser erweiterten Suchmöglichkeit ist eine Verbesserung der Datenqualität. Die Weiterentwicklung im Rahmen des geltenden Rechts, mit einer Integration in der Anwendung für das Asylverfahren, wird 2019 vorangetrieben. Die Verbesserung der Datenqualität in BAMF-internen Systemen bedingt durch qualitativ hochwertigere Meldungen an das Register auch eine Verbesserung der Datenqualität im AZR. Es ist beabsichtigt, das Angebot von Schulungen sowie die Sensibilisierung mit Fokus auf die Datenqualität weiter auszubauen. Ergänzend wird das DQM die Mitarbeitenden mit der Veröffentlichung regelmäßiger Hinweise zu den identifizierten Datenqualitätsproblemen sowie zum Umgang bzw. deren Behebung unterstützen . Zudem ist die Implementierung technischer Lösungen im Rahmen des geltenden Rechts für die Anwendungen, z. B. in Form von Plausibilitäten, Datenqualitäts -Regeln oder Hinweisfeldern, beabsichtigt. Diese sollen die Mitarbeitenden in ihrer Arbeit im Hinblick auf die Datenqualität unterstützen. In enger Zusammenarbeit mit der AZR-Kontaktstelle Asyl werden erforderliche Bereinigungen auch in 2019 angestoßen. Die Verwendung des Standards XAusländer für die Kommunikation im Ausländerwesen ist eine wesentliche Säule zum interoperablen Datenaustausch mit strukturierten Daten. Mit diesem soll zur weiteren Verbesserung der Datenqualität in den Anwendungen der beteiligten Behörden und des AZR beigetragen werden . 34. Wie ist der Stand der Umsetzung der von einem Expertenkreis zur AZR- Datenqualität von Bund und Ländern im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Dezember 2017 entwickelten und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur weiteren Verwendung zugeleiteten Katalogs mit insgesamt 13 Duldungsgründen und der entsprechenden Umsetzung durch eine AZRG-Änderungsverordnung (bitte so genau und detailliert wie möglich darlegen)? Die zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung, mit der unter anderem auch die Duldungsgründe differenzierter dargestellt werden, ist am 14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt I Nummer 45 auf Seite 2424 verkündet worden. 35. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde inzwischen geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (bitte darlegen und begründen)? Die Fragestellung bezüglich der genannten Eintragungen in das AZR und die statistische Auswertung von „Fortzug nach unbekannt“ mit Blick auf freiwillige Ausreisen wurde und wird in diversen Bund-Länder-Gremien diskutiert – u. a. in der damaligen Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK IRM) und dem Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Derzeit liegt das Thema bei der Workshop-Reihe „Datenqualität im AZR“, in der die Länder, das BMI, das ZUR und das BAMF beteiligt sind. Ferner sind parallel hierzu diverse Abstimmungsprozesse initiiert, welche die Fragestellung der statistischen Erfassung (auch unabhängig vom AZR) thematisieren. Ein endgültiges Ergebnis der Prüfung liegt bislang nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/8258 36. Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Ausreisepflichtige ohne Duldung lebten Ende 2018 in Deutschland, wie hoch war im Vergleich dazu die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand Ende 2017 (bitte jeweils auch nach den Bundesländern auflisten), und wie erklärt die Bundesregierung die jeweilige Differenz? Ende 2017 waren nach der Asylbewerberleistungsstatistik des Statistischen Bundesamtes 17 979 Ausreisepflichtige ohne Duldung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Angaben vor: Gesamt 17.979 davon: Schleswig-Holstein 95 Hamburg 235 Niedersachsen 2.001 Bremen 41 Nordrhein-Westfalen 6.258 Hessen 352 Rheinland-Pfalz 159 Baden-Württemberg 390 Bayern 5.542 Saarland 304 Berlin 635 Brandenburg 410 Mecklenburg-Vorpommern 240 Sachsen 777 Sachsen-Anhalt 436 Thüringen 104 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8258 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 62 791 Personen ausreisepflichtig ohne Duldung. Die Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Deutschland gesamt 62.791 davon Baden-Württemberg 6.043 Bayern 9.032 Berlin 6.638 Brandenburg 1.265 Bremen 521 Hamburg 1.620 Hessen 3.891 Mecklenburg-Vorpommern 660 Niedersachsen 5.222 Nordrhein-Westfalen 19.022 Rheinland-Pfalz 2.253 Saarland 161 Sachsen 2.934 Sachsen-Anhalt 1.336 Schleswig-Holstein 1.599 Thüringen 594 Die Gründe für die Differenz der Angaben aus der Asylbewerberleistungsstatistik und der Statistik aus den Daten des AZR dürften vor allem in der unterschiedlichen Systematik der Datenerhebung und der unterschiedlichen Datenquellen liegen . Zudem handelt es sich bei den Statistiken um die zahlenmäßige Darstellung unterschiedlicher Sachverhalte: in der Asylbewerberleistungsstatistik werden nur Personen erfasst, die tatsächlich Asylbewerberleistungen erhalten; für die Erfassung sind die Länder und Kommunen zuständig. In der Statistik aus den Daten des AZR werden hingegen alle Ausreisepflichtigen ohne Duldung gezählt, die im AZR als aufhältig erfasst werden. Es ist davon auszugehen, dass es Ausreisepflichtige ohne Duldung gibt, die keine Leistungen nach dem AsylbLG beantragen . Es kann zudem vermutet werden, dass sich unter den im AZR erfassten Ausreisepflichtigen ohne Duldung auch Personen befinden, die ohne Kenntnis der Ausländerbehörden bereits aus Deutschland ausgereist oder untertaucht sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333