Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8305 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8007 – Erstattungsbescheide im Rahmen von Verpflichtungserklärungen (Teil 2) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g s t e l l e r Im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen haben Privatleute und juristische Personen mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung freiwillig dafür gebürgt , für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen aufzukommen. In § 68 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) heißt es dazu: „Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.“ Die verauslagten öffentlichen Mittel sind demnach von den Bürgen zurückzuerstatten . Dieser gesetzlichen Rückzahlungsverpflichtung wird von einigen Bürgen nun mit dem Argument begegnet, dass ihnen die Dimension ihrer eingegangenen Verpflichtung nicht klar gewesen sei bzw. sie dahingehend von den Ausländerbehörden teils falsch beraten worden seien (vgl. https://bit.ly/ 2EuJROq).Wie eine Kleine Anfrage im Land Niedersachsen bereits im Januar 2018 gezeigt hat, fand durchaus eine zum Teil intensive Beratung und Aufklärung der Verpflichtungsgeber statt (vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 18/185, Antwort der Landesregierung zu Frage 5). Unter dem Titel „Flüchtlingshelfer – Bürgen müssen wohl nicht zahlen“ berichtet das „ZDF“ über eine möglicherweise bevorstehende Einigung des Bundes mit den Ländern, die gegenüber den Verpflichtungsgebern bestehenden Forderungen zu übernehmen und diese somit von deren Rückzahlungsverpflichtung zu befreien (vgl. https://bit.ly/2RQBK7d). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher insgesamt ausgestellt , und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Es wird auf die in der Antwort der Bundesregierung auf die Bundestagsdrucksache 19/6484 ausgewiesenen Daten verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 2. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher insgesamt ausgestellt , und auf welche Anzahl und Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide , bei denen a) deutsche Staatsbürger, b) ausländische Staatsbürger bzw. c) juristische Personen die Verpflichtungsgeber sind (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 3. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/6484 ausgewiesenen Daten betreffen ausschließlich Erstattungsbescheide und -forderungen aus Verpflichtungserklärungen, die vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 6. August 2016 abgegeben wurden. 4. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die nach dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8305 5. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungen? 6. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt wurden, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungen ? 7. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den gemeinsamen Einrichtungen bisher ausgestellt wurden, die auf einer Verpflichtungserklärung beruhen, die nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben wurde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungen? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den zugelassenen kommunalen Trägern bisher insgesamt ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 9. Wie viele Erstattungsbescheide, die von den zugelassenen kommunalen Trägern bisher ausgestellt wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Verpflichtungsgebern bisher beglichen, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen. Die Aufsicht liegt insoweit bei den Ländern. 10. Wie viele Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute abgegeben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 11. Wie viele Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 12. Wie viele Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 abgegeben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Angaben zu abgegebenen Verpflichtungserklärungen liegen der Bundesregierung nicht vor, insoweit ist auch eine Unterteilung im Sinne der Fragen 11 und 12 nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 1 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute insgesamt registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Für Aufnahmen auf der Grundlage von § 23 Absatz 1 AufenthG sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die tatsächlichen Einreisen vor. 14. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 2 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute insgesamt registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat aufgrund von Anordnungen des Bundesministeriums des Innern im Zeitraum 2013 bis 2019 im Rahmen von Humanitären Aufnahmeprogrammen 25 141 Aufnahmezusagen gem. § 23 Absatz 2 AufenthG erteilt, zu denen Rückmeldungen über tatsächliche Einreisen erfolgt sind. Eine nach Jahren getrennte Ausweisung ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Jahr erteilte Aufnahmezusagen gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG 2013 1.879 2014 9.936 2015 7.192 2016 174 2017 2.757 2018 2.817 2019 386 25.141 15. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 2 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Bis zum Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 sind 19 166 Einreisen aufgrund ausgestellter Visa nach § 23 Absatz 2 AufenthG registriert . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Jahr erteilte Aufnahmezusagen gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG 2013 1.879 2014 9.936 2015 7.192 bis 05.08.2016 159 19.166 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8305 16. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 2 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Mit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 sind 5 975 Einreisen aufgrund ausgestellter Visa nach § 23 Absatz 2 AufenthG registriert (Stand: 5. März 2019). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Jahr erteilte Aufnahmezusagen gemäß § 23 Absatz 2 AufenthG ab 06.08.2016 15 2017 2.757 2018 2.817 2019 386 5.975 17. Wie viele Einreisen aufgrund von § 23 Absatz 4 AufenthG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bis heute registriert (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Es wird darauf hingewiesen, dass bis 31. Juli 2015 Rechtsgrundlage sowohl für Aufnahmen im Rahmen von Resettlement als auch im Rahmen von Humanitären Aufnahmeprogrammen jeweils § 23 Absatz 2 AufenthG war. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 1. August 2015 wurde für Resettlement-Aufnahmen als Grundlage § 23 Absatz 4 AufenthG neu geschaffen. In der nachfolgenden Zusammenstellung sind auch die Personen enthalten, die bis zum 31. Juli 2015 im Rahmen des „Programms zur dauerhaften Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (Resettlement) einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten haben. Einreisejahr Anzahl eingereister Personen in Resettlement- Verfahren* 2013 278 2014 335 2015 480 2016 1215 2017 278 2018 383 2.969 * In der vorstehenden Zusammenstellung sind auch die Personen enthalten, die bis zum 31. Juli 2015 im Rahmen des „Programms zur dauerhaften Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (Resettlement ) einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Baden-Württemberg ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 19. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Baden-Württemberg ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Alb-Donau-Kreis, Trägernummer 68404 b) Jobcenter Baden-Baden, Stadt, Trägernummer 63120 c) Jobcenter Böblingen, Trägernummer 67704 d) Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald, Trägernummer 61702 e) Jobcenter Calw, Trägernummer 64702 f) Jobcenter Emmendingen, Trägernummer 61704 g) Jobcenter Esslingen, Trägernummer 62102 h) Jobcenter Freiburg im Breisgau, Stadt, Trägernummer 61706 i) Jobcenter Freudenstadt, Trägernummer 64708 j) Jobcenter Göppingen, Trägernummer 62106 k) Jobcenter Heidelberg, Stadt, Trägernummer 62402 l) Jobcenter Heidenheim, Trägernummer 61108 m) Jobcenter Heilbronn, Trägernummer 62704 n) Jobcenter Heilbronn, Stadt, Trägernummer 62702 o) Jobcenter Hohenlohekreis, Trägernummer 67402 p) Jobcenter Karlsruhe, Trägernummer 63108 q) Jobcenter Karlsruhe, Stadt, Trägernummer 63102 r) Jobcenter Konstanz, Trägernummer 63402 s) Jobcenter Lörrach, Trägernummer 63702 t) Jobcenter Main-Tauber-Kreis, Trägernummer 67410 u) Jobcenter Mannheim, Universitätsstadt, Trägernummer 64402 v) Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis, Trägernummer 67408 w) Jobcenter Rastatt, Trägernummer 63122 x) Jobcenter Rems-Murr-Kreis, Trägernummer 67102 y) Jobcenter Reutlingen, Trägernummer 66402 z) Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis, Trägernummer 62404 aa) Jobcenter Rottweil, Trägernummer 68708 bb) Jobcenter Schwäbisch Hall, Trägernummer 67404 cc) Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, Trägernummer 68702 dd) Jobcenter Sigmaringen, Trägernummer 61406 ee) Jobcenter Tübingen, Trägernummer 66404 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8305 ff) Jobcenter Ulm, Universitätsstadt, Trägernummer 68402 gg) Jobcenter Zollernalbkreis, Trägernummer 61402 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 20. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Berlin ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 21. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Berlin ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, Trägernummer 95502 b) Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, Trägernummer 96202 c) Jobcenter Lichtenberg, Trägernummer 96208 d) Jobcenter Marzahn-Hellersdorf, Trägernummer 96206 e) Jobcenter Mitte, Trägernummer 96204 f) Jobcenter Neukölln, Trägernummer 92202 g) Jobcenter Pankow, Trägernummer 95504 h) Jobcenter Reinickendorf, Trägernummer 95506 i) Jobcenter Spandau, Trägernummer 95508 j) Jobcenter Steglitz-Zehlendorf, Trägernummer 92208 k) Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, Trägernummer 92210 l) Jobcenter Treptow-Köpenick, Trägernummer 92204 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 22. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Brandenburg ausgestellt , und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 23. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Brandenburg ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Barnim, Trägernummer 03602 b) Jobcenter Brandenburg an der Havel, Stadt, Trägernummer 03902 c) Jobcenter Cottbus, Stadt, Trägernummer 03502 d) Jobcenter Dahme-Spreewald, Trägernummer 03510 e) Jobcenter Elbe-Elster, Trägernummer 03504 f) Jobcenter Frankfurt (Oder), Stadt, Trägernummer 03702 g) Jobcenter Märkisch-Oderland, Trägernummer 03708 h) Jobcenter Oberspreewald-Lausitz, Trägernummer 03506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Jobcenter Potsdam, Stadt, Trägernummer 03904 j) Jobcenter Prignitz, Trägernummer 03804 k) Jobcenter Teltow-Fläming, Trägernummer 03908 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 24. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Bremen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 25. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Bremen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Bremen, Stadt, Trägernummer 21404 b) Jobcenter Bremerhaven, Stadt, Trägernummer 21420 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 26. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Hamburg, Trägernummer 12302, ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 27. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Hessen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 28. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Hessen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Darmstadt, Wissenschaftsstadt, Trägernummer 41512 b) Jobcenter Frankfurt am Main, Stadt, Trägernummer 41920 c) Jobcenter Gießen, Trägernummer 42702 d) Jobcenter Kassel, Trägernummer 43504 e) Jobcenter Kassel, documenta-Stadt, Trägernummer 43502 f) Jobcenter Limburg-Weilburg, Trägernummer 44302 g) Jobcenter Schwalm-Eder-Kreis, Trägernummer 43904 h) Jobcenter Waldeck-Frankenberg, Trägernummer 43902 i) Jobcenter Werra-Meißner-Kreis, Trägernummer 43520 j) Jobcenter Wetteraukreis, Trägernummer 42708 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8305 29. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 30. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Bad Doberan, Trägernummer 03204 b) Jobcenter Güstrow, Trägernummer 03208 c) Jobcenter Ludwigslust-Parchim, Trägernummer 03324 d) Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord, Trägernummer 03122 e) Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd, Trägernummer 03102 f) Jobcenter Nordwestmecklenburg, Trägernummer 03304 g) Jobcenter Rostock, Hansestadt, Trägernummer 03202 h) Jobcenter Schwerin, Landeshauptstadt, Trägernummer 03302 i) Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord, Trägernummer 03002 j) Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd, Trägernummer 03006 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 31. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Niedersachsen ausgestellt , und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 32. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Niedersachsen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Braunschweig, Stadt, Trägernummer 21102 b) Jobcenter Celle, Trägernummer 22102 c) Jobcenter Cloppenburg, Trägernummer 27404 d) Jobcenter Cuxhaven, Trägernummer 26704 e) Jobcenter Delmenhorst, Stadt, Trägernummer 26104 f) Jobcenter Diepholz, Trägernummer 27708 g) Jobcenter Emden, Stadt, Trägernummer 22402 h) Jobcenter Gifhorn, Trägernummer 24112 i) Jobcenter Goslar, Trägernummer 21124 j) Jobcenter Hameln-Pyrmont, Trägernummer 23408 k) Jobcenter Harburg, Trägernummer 25104 l) Jobcenter Helmstedt, Trägernummer 24110 m) Jobcenter Hildesheim, Trägernummer 24402 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode n) Jobcenter Holzminden, Trägernummer 23406 o) Jobcenter Lüchow-Dannenberg, Trägernummer 25110 p) Jobcenter Lüneburg, Trägernummer 25102 q) Jobcenter Nienburg (Weser), Trägernummer 27718 r) Jobcenter Northeim, Trägernummer 23106 s) Jobcenter Oldenburg (Oldenburg), Stadt, Trägernummer 26106 t) Jobcenter Osnabrück, Stadt, Trägernummer 26402 u) Jobcenter Region Hannover, Trägernummer 23702 v) Jobcenter Salzgitter, Stadt, Trägernummer 21104 w) Jobcenter Stade, Trägernummer 26702 x) Jobcenter Uelzen, Trägernummer 25112 y) Jobcenter Vechta, Trägernummer 27402 z) Jobcenter Wesermarsch, Trägernummer 26110 aa) Jobcenter Wilhelmshaven, Stadt, Trägernummer 26126 bb) Jobcenter Wolfenbüttel, Trägernummer 21106 cc) Jobcenter Wolfsburg, Stadt, Trägernummer 24114 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 33. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 34. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Bielefeld, Stadt, Trägernummer 31704 b) Jobcenter Bochum, Stadt, Trägernummer 32102 c) Jobcenter Bonn, Stadt, Trägernummer 32302 d) Jobcenter Bottrop, Stadt, Trägernummer 34506 e) Jobcenter Dortmund, Stadt, Trägernummer 33302 f) Jobcenter Duisburg, Stadt, Trägernummer 34102 g) Jobcenter Düsseldorf, Stadt, Trägernummer 33702 h) Jobcenter Euskirchen, Trägernummer 32504 i) Jobcenter Gelsenkirchen, Stadt, Trägernummer 34502 j) Jobcenter Hagen, Stadt, Trägernummer 34704 k) Jobcenter Heinsberg, Trägernummer 31106 l) Jobcenter Herford, Trägernummer 35302 m) Jobcenter Herne, Stadt, Trägernummer 32112 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8305 n) Jobcenter Höxter, Trägernummer 37338 o) Jobcenter Köln, Stadt, Trägernummer 35702 p) Jobcenter Krefeld, Trägernummer 36102 q) Jobcenter Leverkusen, Stadt, Trägernummer 31502 r) Jobcenter Märkischer Kreis, Trägernummer 35502 s) Jobcenter Mettmann, Trägernummer 36402 t) Jobcenter Mönchengladbach, Stadt, Trägernummer 36502 u) Jobcenter Oberbergischer Kreis, Trägernummer 31504 v) Jobcenter Oberhausen, Stadt, Trägernummer 37106 w) Jobcenter Olpe, Trägernummer 38104 x) Jobcenter Paderborn, Trägernummer 37302 y) Jobcenter Remscheid, Stadt, Trägernummer 39104 z) Jobcenter Rhein-Erft-Kreis, Trägernummer 32502 aa) Jobcenter Rheinisch-Bergischer Kreis, Trägernummer 31506 bb) Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, Trägernummer 36504 cc) Jobcenter Rhein-Sieg-Kreis, Trägernummer 32304 dd) Jobcenter Siegen-Wittgenstein, Trägernummer 38102 ee) Jobcenter Soest, Trägernummer 38302 ff) Jobcenter Städteregion Aachen, Trägernummer 31108 gg) Jobcenter Unna, Trägernummer 35104 hh) Jobcenter Viersen, Trägernummer 36108 ii) Jobcenter Wesel, Trägernummer 38702 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 35. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ausgestellt , und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 36. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Ahrweiler, Trägernummer 51906 b) Jobcenter Altenkirchen (Westerwald), Trägernummer 54702 c) Jobcenter Alzey-Worms, Trägernummer 52704 d) Jobcenter Bad Kreuznach, Trägernummer 51102 e) Jobcenter Bernkastel-Wittlich, Trägernummer 56302 f) Jobcenter Birkenfeld, Trägernummer 51106 g) Jobcenter Bitburg-Prüm, Trägernummer 56304 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) Jobcenter Cochem-Zell, Trägernummer 51904 i) Jobcenter Deutsche Weinstraße, Trägernummer 54312 j) Jobcenter Donnersbergkreis, Trägernummer 51502 k) Jobcenter Germersheim, Trägernummer 54302 l) Jobcenter Kaiserslautern, Trägernummer 51510 m) Jobcenter Kaiserslautern, Stadt, Trägernummer 51506 n) Jobcenter Koblenz, Stadt, Trägernummer 51902 o) Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße, Trägernummer 54308 p) Jobcenter Mainz, Stadt, Trägernummer 52706 q) Jobcenter Neuwied, Trägernummer 54708 r) Jobcenter Pirmasens, Stadt, Trägernummer 51516 s) Jobcenter Rhein-Hunsrück-Kreis, Trägernummer 51110 t) Jobcenter Rhein-Lahn-Kreis, Trägernummer 53502 u) Jobcenter Trier, Stadt, Trägernummer 56306 v) Jobcenter Trier-Saarburg, Trägernummer 56308 w) Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Trägernummer 52302 x) Jobcenter Westerwaldkreis, Trägernummer 53504 y) Jobcenter Worms, Stadt, Trägernummer 52710 z) Jobcenter Zweibrücken, Stadt, Trägernummer 51518 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 37. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen im Saarland ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 38. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen im Saarland ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Merzig-Wadern, Trägernummer 55520 b) Jobcenter Neunkirchen, Trägernummer 55514 c) Jobcenter Regionalverband Saarbrücken, Trägernummer 55502 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 39. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Sachsen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 40. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Sachsen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8305 a) Jobcenter Chemnitz, Stadt, Trägernummer 07302 b) Jobcenter Dresden, Stadt, Trägernummer 07402 c) Jobcenter Leipzig, Stadt, Trägernummer 07502 d) Jobcenter Mittelsachsen, Trägernummer 08002 e) Jobcenter Nordsachsen, Trägernummer 07602 f) Jobcenter Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, Trägernummer 07702 g) Jobcenter Vogtlandkreis, Trägernummer 07804 h) Jobcenter Zwickau, Trägernummer 09202 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 41. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt ausgestellt , und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 42. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Börde, Trägernummer 04514 b) Jobcenter Dessau-Roßlau, Trägernummer 04202 c) Jobcenter Halle (Saale), Stadt, Trägernummer 04402 d) Jobcenter Jerichower Land, Trägernummer 04506 e) Jobcenter Magdeburg, Landeshauptstadt, Trägernummer 04502 f) Jobcenter Mansfeld-Südharz, Trägernummer 04704 g) Jobcenter Stendal, Trägernummer 04802 h) Jobcenter Wittenberg, Trägernummer 04214 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 43. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Schleswig-Holstein ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide ? 44. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Schleswig-Holstein ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Dithmarschen, Trägernummer 12702 b) Jobcenter Flensburg, Stadt, Trägernummer 11902 c) Jobcenter Herzogtum Lauenburg, Trägernummer 11116 d) Jobcenter Kiel, Landeshauptstadt, Trägernummer 13102 e) Jobcenter Lübeck, Hansestadt, Trägernummer 13502 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Jobcenter Neumünster, Stadt, Trägernummer 13902 g) Jobcenter Ostholstein, Trägernummer 13506 h) Jobcenter Pinneberg, Trägernummer 11502 i) Jobcenter Plön, Trägernummer 13106 j) Jobcenter Rendsburg-Eckernförde, Trägernummer 13912 k) Jobcenter Segeberg, Trägernummer 11522 l) Jobcenter Steinburg, Trägernummer 12712 m) Jobcenter Stormarn, Trägernummer 11102 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? 45. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Thüringen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? 46. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Thüringen ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Altenburger Land, Trägernummer 09418 b) Jobcenter Eisenach, Stadt , Trägernummer 09818 c) Jobcenter Erfurt, Stadt, Trägernummer 09302 d) Jobcenter Gera, Stadt, Trägernummer 09402 e) Jobcenter Gotha, Trägernummer 09502 f) Jobcenter Hildburghausen, Trägernummer 09804 g) Jobcenter Ilm-Kreis, Trägernummer 09304 h) Jobcenter Kyffhäuserkreis, Trägernummer 09708 i) Jobcenter Nordhausen, Trägernummer 09702 j) Jobcenter Saale-Holzland-Kreis, Trägernummer 09606 k) Jobcenter Saale-Orla-Kreis, Trägernummer 09414 l) Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt, Trägernummer 09614 m) Jobcenter Sömmerda, Trägernummer 09308 n) Jobcenter Sonneberg, Trägernummer 09806 o) Jobcenter Suhl, Stadt, Trägernummer 09802 p) Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, Trägernummer 09506 q) Jobcenter Wartburgkreis, Trägernummer 09810 r) Jobcenter Weimar, Stadt, Trägernummer 09310 s) Jobcenter Weimarer Land, Trägernummer 09312 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8305 47. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den gemeinsamen Einrichtungen in Bayern ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide? Die Fragen 18 bis 47 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/6484 ausgewiesenen Daten verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 48. Wie viele Erstattungsbescheide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen (sogenannte Flüchtlingsbürgschaften ) von den nachfolgend genannten gemeinsamen Einrichtungen in Bayern ausgestellt, und auf welche Gesamthöhe belaufen sich die Erstattungsbescheide a) Jobcenter Roth, Trägernummer 71110 b) Jobcenter Kelheim, Trägernummer 73908 c) Jobcenter Passau, Trägernummer 84706 d) Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen, Trägernummer71108 e) Jobcenter Kitzingen, Trägernummer 75902 f) Jobcenter Regen, Trägernummer 81504 g) Jobcenter Eichstätt, Trägernummer 82702 h) Jobcenter Erlangen-Höchstadt, Trägernummer 72908 i) Jobcenter Fürstenfeldbruck, Trägernummer 86308 j) Jobcenter Augsburg, Trägernummer 81110 k) Jobcenter Aichach-Friedberg, Trägernummer 81102 l) Jobcenter Berchtesgadener Land, Trägernummer85902 m) Jobcenter Landshut, Trägernummer 83506 n) Jobcenter Straubing-Bogen, Trägernummer 81512 o) Jobcenter Deggendorf, Trägernummer 81502 p) Jobcenter Coburg, Trägernummer 72704 q) Jobcenter Bayreuth, Trägernummer 72304 r) Jobcenter Ebersberg, Trägernummer 82308 s) Jobcenter Haßberge, Trägernummer 74704 t) Jobcenter Dillingen a. d. Donau 81904 u) Jobcenter Ostallgäu, Trägernummer 83110 v) Jobcenter Rosenheim, Trägernummer 85508 w) Jobcenter Donau-Ries, Trägernummer 81906 x) Jobcenter Nürnberger Land, Trägernummer 73522 y) Jobcenter Landsberg am Lech, Trägernummer 86304 aa) Jobcenter Freising, Trägernummer 82304 bb) Jobcenter Regensburg, Trägernummer 7390 cc) Jobcenter Miltenberg, Trägernummer 71506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dd) Jobcenter Schwandorf, Trägernummer 74308 ee) Jobcenter Bamberg, Trägernummer 72712 ff) Jobcenter Lichtenfels, Trägernummer 72708 gg) Jobcenter Traunstein, Trägernummer 85904 hh) Jobcenter Weilheim-Schongau, Trägernummer 86306 ii) Jobcenter Neu-Ulm, Trägernummer 81912 jj) Jobcenter Neustadt-Weiden, Trägernummer 75102 kk) Jobcenter Dachau, Trägernummer 82306 ll) Jobcenter Altötting, Trägernummer 85906 mm) Jobcenter Aschaffenburg, Trägernummer 71504 nn) Jobcenter Unterallgäu, Trägernummer 83114 oo) Jobcenter Amberg-Sulzbach, Trägernummer 74302 pp) Jobcenter Fürth, Land, Trägernummer 72904 qq) Jobcenter Mühldorf am Inn, Trägernummer 85908 rr) Jobcenter Starnberg, Trägernummer 86310 ss) Jobcenter Ansbach, Stadt, Trägernummer 71102 tt) Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen, Trägernummer 82706 uu) Jobcenter Cham, Trägernummer 74306 vv) Jobcenter Main-Spessart, Trägernummer 75910 ww) Jobcenter Rottal-Inn, Trägernummer 83510 xx) Jobcenter Wunsiedel, Trägernummer 72312 yy) Jobcenter Aschaffenburg, Stadt, Trägernummer 71502 zz) Jobcenter Rhön-Grabfeld, Trägernummer 74706 aaa) Jobcenter Augsburg, Stadt, Trägernummer 81104 bbb) Jobcenter Bad Kissingen, Trägernummer 74702 ccc) Jobcenter Freyung-Grafenau, Trägernummer 84702 ddd) Jobcenter Pfaffenhofen a. d. Ilm, Trägernummer 82708 eee) Jobcenter Erding, Trägernummer 82302 fff) Jobcenter Garmisch-Partenkirchen, Trägernummer 86302 ggg) Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen, Trägernummer 85502 hhh) Jobcenter Hof, Trägernummer 72310 iii) Jobcenter Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Trägernummer 72910 jjj) Jobcenter Bamberg, Stadt, Trägernummer 72710 kkk) Jobcenter Tirschenreuth, Trägernummer 75104 lll) Jobcenter Bayreuth, Stadt, Trägernummer 72302 mmm) Jobcenter Neumarkt i. d. OPf., Trägernummer 73902 nnn) Jobcenter Schweinfurt, Trägernummer 74710 ooo) Jobcenter Lindau (Bodensee), Trägernummer 83106 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8305 ppp) Jobcenter Coburg, Stadt, Trägernummer, 72702 qqq) Jobcenter Dingolfing-Landau, Trägernummer 83502 rrr) Jobcenter Forchheim, Trägernummer 72714 sss) Jobcenter Kulmbach, Trägernummer 72306 ttt) Jobcenter Fürth, Stadt, Trägernummer 72902 uuu) Jobcenter Hof, Stadt, Trägernummer 72308 vvv) Jobcenter Kronach, Trägernummer 72706 www) Jobcenter Kempten (Allgäu), Stadt, Trägernummer 83104 xxx) Jobcenter Landshut, Stadt, Trägernummer 83504 yyy) Jobcenter Memmingen, Stadt, Trägernummer 83112 zzz) Jobcenter München, Landeshauptstadt, Trägernummer 84308 aaaa) Jobcenter Nürnberg, Stadt, Trägernummer 73514 bbbb) Jobcenter Passau, Stadt, Trägernummer 84704 cccc) Jobcenter Regensburg, Stadt, Trägernummer 73904 dddd) Jobcenter Rosenheim, Stadt, Trägernummer 85506 eeee) Jobcenter Schwabach, Stadt, Trägernummer 73524 ffff) Jobcenter Würzburg, Stadt, Trägernummer 75906 (bitte für die einzelnen Jobcenter jeweils getrennt ausweisen)? Die Antwort ergibt sich aus nachstehender Tabelle: Gemeinsame Einrichtung Anzahl Erstattungsbescheide Höhe Erstattungsforderungen JC Augsburg Land 1 818,00 € JC Dillingen 2 28.278,95 € JC Donau-Ries 1 1.123,00 € JC Freising 2 31.606,55 € JC Memmingen 2 6.245,25 € JC Neu-Ulm 2 11.876,21 € JC Neuburg-Schrobenhausen 1 4.475,00 € JC Rhön-Grabfeld 4 23.530,20 € JC Stadt Bamberg 1 7.527,06 € JC Straubing-Bogen 5 62.067,41 € Die übrigen gEen im Freistaat Bayern haben keine Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen gemeldet. Die Angaben zu Anzahl und Volumen der bislang aufgrund von § 68 des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Erstattungsbescheide beruhen nicht auf der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, sondern auf einer Einzelabfrage bei den gemeinsamen Einrichtungen (gEen). Diese von den gEen zurückgemeldeten Daten unterliegen insofern weiterhin Veränderungen. Zudem war die Einzelabfrage nicht stichtags- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8305 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bezogen, das heißt die von den einzelnen gEen zurückgemeldeten Daten spiegeln mitunter den Stand zu unterschiedlichen Zeitpunkten wider. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333