Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8339 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7997– Medienberichte über divergierende Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in Bezug auf das Ausmaß des „Hackerangriffs“ auf Bundestagsabgeordnete und andere Personen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienbericht von „Welt Online“ vom 5. Januar 2019 (www.welt.de/ politik/deutschland/article186599060/Hackerangriff-BSI-will-Ausmass-docherst -im-Januar-erkannt-haben.html) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Aussagen des Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm , zum so genannten Hackerangriff korrigiert. Darin wird festgehalten, dass das BSI erst im Januar 2019 das Ausmaß des Datendiebstahls erkannt habe. Diese Aussage des BSI weicht ab von einem Interview des Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm, vom 4. Januar 2019, welches dieser dem Fernsehsender „Phoenix“ (www.youtube.com/watch?v=ptFnP9g_d34) gegeben hat. Darin berichtet Präsident Arne Schönbohm, dass das BSI schon frühzeitig, im Dezember 2018, mit einzelnen Abgeordneten, welche davon betroffen waren, gesprochen habe, und entsprechende Gegenmaßnahmen durgeführt habe. Wegen dieser Aussage Arne Schönbohms hatten Vertreter mehrerer Parteien dem BSI vorgeworfen, zu spät über die Veröffentlichung vertraulicher Daten im Internet informiert zu haben. Das BSI habe Anfang Dezember 2018 dem betroffenen Bundestagsabgeordneten Unterstützung angeboten und sei mit Experten vor Ort gewesen, heißt es in der Erklärung der Behörde (www.welt.de/ politik/deutschland/article186599060/Hackerangriff-BSI-will-Ausmass-docherst -im-Januar-erkannt-haben.html). Aufgrund der nach Medienberichten divergierenden Aussagen von Präsident Arne Schönbohm auf der einen und dem BSI auf der anderen Seite, stellen die Fragesteller der Bundesregierung folgende Fragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8339 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragen 8 und 9 können hinsichtlich der Nachrichtendienste des Bundes nicht offen beantwortet werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt . Die Einstufung der Antwort zu den Fragen 8 und 9 als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall mit Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz i. V. m. § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 8 und 9 auch hinsichtlich der Nachrichtendienste des Bundes würde Informationen zur Kooperation der Nachrichtendienste mit ausländischen Stellen einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dieser Einblick in die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich im Falle einer öffentlichen Beantwortung Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Aus diesem Grund werden die Antworten zu den Fragen 8 und 9 hinsichtlich der Nachrichtendienste in den Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft .* 1. Wann, und in welchem Umfang hat das BSI vom gesamten Ausmaß des Datendiebstahls erfahren (bitte die Erkenntnisse nach Umfang und Zeitpunkt ihrer Erhebung aufschlüsseln)? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in der Nacht vom 3. Januar 2019 auf den 4. Januar 2019 von der fragegegenständlichen unbefugten Veröffentlichung von Daten von Politikern und Personen des öffentlichen Lebens im Internet Kenntnis erlangt. Die anschließende Prüfung der Veröffentlichung durch das BSI hat das Ausmaß erkennen lassen und weitere Schritte im BSI initiiert. Die Daten wurden in der Nacht und im Laufe des 4. Januar 2019 gesichert und anschließend Löschanfragen an die jeweiligen Hoster gestellt, um eine Weiterverbreitung einzudämmen. Eine detaillierte Aufstellung, wann welche Daten gesichert und jeweils gesichtet wurden, ist nicht möglich. Die Analyse der Daten hat je nach Tiefe der Analyse (initiale Grobsichtung bis detaillierte Analyse) und aufgrund der Masse an Daten mehrere Tage in Anspruch genommen. 2. Mit welchem konkreten Informationsstand trat Präsident Arne Schönbohm am 4. Januar 2019 vor die Presse, konkret zum Interview-Termin beim Fernsehsender „Phoenix“? Der Präsident des BSI war am 4. Januar 2019 über die Betroffenheit von Abgeordneten mehrerer Parteien von der fragegegenständlichen unbefugten Veröffent- * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8339 lichung von Daten im Internet informiert. Er war ebenfalls über den Sachverhalt informiert, dass einzelne Personen aus der Gruppe der Betroffenen bereits im Vorwege in Fällen von Identitätsdiebstahl durch das BSI betreut wurden. 3. Ist es möglich, dass aufgrund der Aussendung des BSI vom 5. Januar 2019 das BSI die Aussagen seines Präsidenten nicht kannte, und aufgrund medialer Berichterstattung sich dazu veranlasst sah, hier eine Korrektur vorzunehmen , und damit die Aussagen des Präsidenten Arne Schönbohm zu konterkarieren ? Kann die Bundesregierung dieses Vorgehen bestätigen? Einzelne Betroffene der fragegegenständlichen unbefugten Datenveröffentlichung im Internet wurden bereits im Jahr 2018 durch das BSI in Fällen von Identitätsdiebstahl betreut. Dabei wurde auch ein Mobile Incident Response Team eingesetzt. Ein Zusammenhang dieser Fälle war bis zum 4. Januar 2019 nicht offenkundig , jedoch im Rahmen der Fallbearbeitung auch nicht ausgeschlossen worden. Von einer geplanten oder getätigten Veröffentlichung der gestohlenen Informationen hatte das BSI bis zur Nacht vom 3. Januar auf den 4. Januar 2019 keine Kenntnis. Erst durch das Bekanntwerden der Veröffentlichung der Datensätze konnte das BSI in weiterer Analyse die Einzelfälle, die dem BSI im Verlauf des Jahres 2018 bekannt geworden sind, in diesen Zusammenhang stellen. Die Veröffentlichung des BSI vom 5. Januar 2019 steht zu der Aussage des Präsidenten nicht im Widerspruch, sondern ordnet sie klarstellend in den Gesamtzusammenhang ein. 4. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (Frage 3) das Vorgehen des BSI und dessen Präsidenten, Arne Schönbohm? Es ist bedauerlich, dass die Äußerungen des Präsidenten des BSI teilweise missverstanden wurden. Das BSI hat darauf aber unverzüglich reagiert und die Aussagen klarstellend in den Gesamtzusammenhang eingeordnet. 5. Wann und in welchem Umfang wurde das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von dem Datendiebstahl unterrichtet? In der Nacht vom 3. Januar auf den 4. Januar 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Hinweise auf die fragegegenständliche unbefugte Veröffentlichung von Daten von Politikern und Personen des öffentlichen Lebens im Internet erhalten und an das BSI weitergeleitet. Eine erste schriftliche Sachstandsmeldung des BSI erreichte das BMI am Morgen des 4. Januar 2019. Seit dem 4. Januar 2019 berichteten Bundeskriminalamt (BKA), BSI und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dem BMI fortlaufend über die zentralen Entwicklungen und neuen Erkenntnisse zu der fragegegenständlichen unbefugten Veröffentlichung von Daten von Politikern und Personen des öffentlichen Lebens im Internet. 6. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMI aufgrund welcher Informationen durchgeführt? Das BMI hat nach Bekanntwerden der fragegegenständlichen unbefugten Veröffentlichung von Daten von Politikern und Personen des öffentlichen Lebens im Internet die Behörden seines Geschäftsbereichs um regelmäßige Berichte zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8339 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode neuen Erkenntnissen, Entwicklungen und ergriffenen Maßnahmen zu diesem Vorfall gebeten. Auf Grundlage der Berichte hat das BMI die Öffentlichkeit und den Deutsche Bundestag über den Vorfall informiert. 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass dies kein optimales Vorgehen des BSI, seines Präsidenten und der Datenübermittlung vor allem in der Außenwirkung erzeugt hat, und somit die allgemeine Datensicherheit und das subjektive Sicherheitsgefüge in der Bundesrepublik Deutschland beschädigt hat? Wenn nein, warum nicht? Das BSI hat bei der Bearbeitung des Vorfalles effektiv und erfolgreich mit allen zuständigen Behörden zusammengearbeitet. Darüber hinaus hat das BSI die Öffentlichkeit umfassend informiert und es wurden zeitnah Handlungsempfehlungen für Betroffene und alle weiteren Bürger zur Verfügung gestellt. Das Handeln des BSI und seines Präsidenten hat damit einen zentralen Beitrag zur schnellen Bearbeitung des fragegegenständlichen Falles geleistet. Die unbefugte Veröffentlichung der Daten im Internet und der damit einhergehende Eingriff in die Privatsphäre ist für jeden einzelnen Betroffenen schmerzhaft. Die Cyber-Sicherheitslage hat sich durch den fragegegenständlichen Vorfall aber nicht grundlegend geändert. 8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in diesem Zusammenhang deutsche Sicherheitsbehörden den US-Geheimdienst NSA um Hilfe bei der Aufklärung gebeten haben (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/geheimdienstdeutschland -kam-ohne-nsa-gegen-hacker-nicht-weiter-59382492.bild.html)? Wenn ja, in welchem konkreten Umfang wurde hier um „Amtshilfe“ bei der NSA angefragt, und welche Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen werden ? 9. Wurden in diesem Zusammenhang (Frage 8) weitere „Ansuchen um Amtshilfe “ bei anderen nationalen sowie internationalen Nachrichtendiensten gestellt ? Wenn ja, bei welchen, in welchem Umfang, und mit welchen konkreten Erkenntnissen ? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen in Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Weitere Bundesbehörden haben im fragegegenständlichen Fall weder die National Security Agency (NSA) noch einen anderen nationalen oder ausländischen Nachrichtendienst um Amtshilfe ersucht. 10. Sieht die Bundesregierung durch diesen Vorfall das Vertrauen in staatliche Sicherheitsorgane erschüttert? Wenn ja, in welchem Umfang? Welche konkreten Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung diesbezüglich , um das Vertrauen in die staatlichen Sicherheitsorgane wiederherzustellen ? Der fragegegenständliche Vorfall hat das Vertrauen in die zuständigen Behörden nicht erschüttert. Die zuständigen Bundesbehörden haben in dem Fall gut, schnell Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8339 und erfolgreich zusammengearbeitet. Auch die Koordinierung der Fallbearbeitung durch das im BSI angesiedelte Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber- AZ), an dem alle sicherheitsrelevanten Behörden beteiligt sind, hat sich bewährt. Der mutmaßliche Täter konnte durch die gemeinsame Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, des BKA, des BSI und der Landespolizeibehörden schnell ermittelt werden. Die zuständigen Behörden haben darüber hinaus die von den Veröffentlichungen Betroffenen schnell informiert und Beratung angeboten; zudem wurden der Bevölkerung Empfehlungen im Internet zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333