Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8345 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8004 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im vierten Quartal 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8345 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2018 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten, Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2018 im Bundesgebiet 51 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 20 Konzerte und 31 Liederabende statt. Zu folgenden zehn Konzerten und 18 Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 12.10.2018 Schwerte NW „Kategorie C“, „F.I.E.L. solo“ 13.10.2018 Torgau-Staupitz SN „Brutal Attack“, „Kraft durch Froide“, „Thoytonia“, „SPNS“ 13.10.2018 Quendorf NI „Kategorie C“, „Reichstrunkenbold“ 20.10.2018 Erzgebirge SN „FreilichFrei“ 20.10.2018 Kirchheim TH „Blackout“, „Kommando Skin“, „Sleipnir“, „Smart Violence“, „Kodex Frei“ 27.10.2018 Allstedt-Sotterhausen ST „Vit Legion“, „Bärsärkarna“, „Blutlinie“, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Snöfrid“, „Endless Pride“ 27.10.2018 Löcknitz MV unbekannt 00.11.2018* Bayerischer Wald BY unbekannt 03.11.2018 Lübben BB unbekannt 03.11.2018 Nord-Württemberg BW „FreilichFrei“, „Zeitnah“ 11.11.2018 Eisenach TH „Lunikoff“ 13.11.2018 Göcklingen RP Michael Regener 16.11.2018 Zwickau SN „Flak solo" 17.11.2018 Torgau-Staupitz SN „Kraftschlag“, „Blutlinie“, „Killuminati“, „Sokyra Peruna“ 19.11.2018 Murnau BY Michael Regener 23.11.2018 Themar TH Axel Schlimper 24.11.2018 Berlin BE „Kategorie C akustik“ 26.11.2018 Dortmund NW Michael Regener 30.11.2018 Wahlrod RP „Kategorie C Balladen“ 01.12.2018 Ostritz SN „Blutzeugen“, „True Aggression“, „Bronson“, „Barricades“ 01.12.2018 St. Georgen BW „Kategorie C“, „Reichstrunkenbold“ 07.12.2018 Prenzlau BB unbekannt 08.12.2018 Torgau-Staupitz SN „Confident of Victory“, „Exzess“, „Frontfeuer“, „Thematik 25“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8345 Datum Ort Land Auftretende 08.12.2018 Ruhrgebiet NW „Villain051“ 22.12.2018 Berlin BE „Kategorie C“ 28.12.2018 Torgau-Staupitz SN „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Kommando Skin“, „Stahlwerk“ 29.12.2018 Rhein-Erft-Kreis NW „Reichstrunkenbold“ 29.12.2018 unbekannt SN „Confident of Victory“, „Killuminati“, „White Resistance“, „SPN/S“ * genaues Datum im November unbekannt Zu den weiteren 23 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen , dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8345 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im vierten Quartal 2018 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei zwei Liederabenden die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung. Dabei handelt es sich um einen Liederabend der NPD am 19. November 2018 in Murnau (BY) mit einem Auftritt von Michael Regener. Zu der weiteren Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei fünf Veranstaltungen der NPD/JN, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen. Zu folgenden vier Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 13.10.2018 Pirna SN „Flak solo“ 08.12.2018 Eisenach TH „Sturmwehr“ 16.12.2018 Neumünster SH Karin Mundt 22.12.2018 Eschede NI Liedermacher „Bienenmann“ Zu einer weiteren Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im vierten Quartal 2018 bei drei Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Zu den drei Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 10.11.2018 Bielefeld NW Liedermacher „Bienenmann“, Axel Schlimper 08.12.2018 Raum Karlsruhe BW „Reichstrunkenbold“, „Der Rebell“ 29.12.2018 Raum Karlsruhe BW „Flak“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8345 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten, Datum , Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2018 35 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die unter der Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD und die unter Frage 4 erwähnten Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“. Zu folgenden 17 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 05./06.10.2018 Apolda TH Steffen Richter „F.I.E.L.“, „Division Germania“, „Barny“, „Übermensch“ 13.10.2018 Pirna SN NPD „Flak solo“ 20.10.2018 Rauhenebrach BY unbekannt zwei Liedermacher 27.10.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Sleipnir”, Stevie Talland, „Barny“, „Acciaio Vincente“ 02./03.11.2018 Ostritz SN Thorsten Heise „Feher Törveny“, „Terrorsphära“, „Painful Life“, „Burning Hate“, „Act of Violence“, „Sleipnir“, „PWA“, „Uwocaust“, „Nahkampf“ , „Flak“, „Griffin“, Frank Rennicke , „Sturmwehr“ „Lunikoff“ 10.11.2018 Bielefeld NW „DIE RECHTE“ Liedermacher „Bienenmann“, Axel Schlimper 10.11.2018 Olpe NW „Der Dritte Weg“ Liedermacher „Studio Drei“ 17.11.2018 Schleusingen TH Tommy Frenck Axel Schlimper, Frank Rennicke 17.11.2018 Karlsruhe BW unbekannt „Der Rebell“, „Oidoxie“, „Blindfolded “ 08.12.2018 Raum Karlsruhe BW „DIE RECHTE“ „Reichstrunkenbold“, „Der Rebell“ 08.12.2018 Eisenach TH NPD „Sturmwehr“ 08.12.2018 Sonneberg TH regionale Rechtsextremisten „Griffin“, „Unbeliebte Jungs“ 09.12.2018 Bad Herrenalb BW unbekannt „Reichstrunkenbold“, „Der Rebell“ 15.12.2018 Kahla TH regionale Rechtsextremisten zwei Liedermacher aus TH 16.12.2018 Neumünster SH NPD Karin Mundt 22.12.2018 Eschede NI NPD Liedermacher „Bienenmann“ 29.12.2018 Raum Karlsruhe BW „DIE RECHTE“ „Flak“ Zu den weiteren 18 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8345 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Die 20 Konzerte wurden von insgesamt 3 068 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 153 Personen. Zu acht Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 23 Liederabende wurden von insgesamt 1 094 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 48 Personen. Zu vier sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 31 Veranstaltungen wurden von insgesamt 4 841 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 156 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im vierten Quartal 2018 im Ausland organisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2018 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten, Datum, Musikgruppen und Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2018 bei fünf Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden drei Konzerten liegen Informationen über eine offene Ankündigung vor: Datum Ort Land Auftretende 20.10.2018 Belgrad Serbien „Brainwash“ 03.11.2018 Lavra Portugal „Kommando Skin“, „Confident of Victory“ 16.12.2018 Kiew Ukraine „Stahlfront“, „Nordglanz“, „Absurd“, „Terrorsphära“ Zu zwei weiteren Konzerten im Ausland liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8345 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von der Polizei aufgelöst? Im vierten Quartal 2018 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im vierten Quartal 2018 kein Konzert im Vorfeld verboten. Allerdings wurde eine sonstige rechtsextremistische Veranstaltung mit Musikdarbietungen durch die zuständige Versammlungsbehörde durch eine Nutzungsuntersagung des Veranstaltungsgeländes verhindert. Dabei handelt es sich um die angemeldete Musik- und Rednerveranstaltung „Rock gegen Überfremdung III“ am 5./6. Oktober 2018 in Apolda (TH). Auch eine daraufhin vom Veranstalter spontan angemeldete Ersatzveranstaltung am 6. Oktober 2018 in Kirchheim (TH) wurde aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung und der damit verbundenen fehlenden Möglichkeit einer Prüfung der Sicherheitslage durch die Versammlungsbehörde untersagt. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das vierte Quartal 2018 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Land Straftaten 05.-07.10.2018 Apolda TH 9x § 113 StGB*, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2x § 125 StGB, Landfriedensbruch 9x § 185 StGB, Beleidigung 1x § 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung 1x § 303 StGB, Sachbeschädigung 30x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 8x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 20.10.2018 Kirchheim TH 1x Verstoß gegen das Waffengesetz 27.10.2018 Kloster Veßra TH 1x § 185 StGB, Beleidigung 8x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 4x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 27.10.2018 Sotterhausen ST 1x Verstoß gegen das Waffengesetz 27.10.2018 Löcknitz MV 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 02.-03.11.2018 Ostritz SN 4x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 01.12.2018 Ostritz SN 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen *StGB: Strafgesetzbuch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8345 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das dritte Quartal bzw. das Gesamtjahr 2018 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten, zweiten bzw. im dritten Quartal 2018“ vom 5. Juni 2018, vom 9. August 2018 und vom 7. November 2018 auf Bundestagsdrucksachen 19/2489, 19/3751 und 19/5543 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Die Angaben in der Klammer beziehen sich jeweils auf die Angaben aus der bzw. den angeführten Bundestagsdrucksache bzw. Bundestagsdrucksachen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2018 ein weiteres rechtsextremistisches Konzert, ein Liederabend sowie acht weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt. Offene Informationen liegen dabei zu einem am 24. März 2018 in Sebnitz (SN) durchgeführten Konzert vor. Auf diesem traten die rechtsextremistischen Musikgruppen /Solo-Interpreten „Sleipnir solo“, „Exzess“, „True Agression“ und „NAPOLA“ auf. Zu den folgenden fünf nachträglich bekannt gewordenen sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ebenfalls offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 06.01.2018 Raum Oberfranken BY „Der Dritte Weg“ Axel Schlimper 07.01.2018 Leun HE NPD „Sleipnir solo“ 18.01.2018 Kloster Veßra TH „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ Axel Schlimper 20.01.2018 Raum Kahla TH unbekannt „Old Glory“, Liedermacher „Bienenmann„ 20.01.2018 Raum Nordsachsen SN NPD Frank Rennicke Zu den weiteren nachträglich bekanntgewordenen Liederabend sowie den weiteren drei sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das erste Quartal 2018 zu geänderten Besucherzahlen. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 20 (19), davon 15 (15) mit bekannten Besucherzahlen. Zu dem nachgemeldeten Konzert ist keine Besucherzahl bekannt. Die Gesamtbesucherzahl der Konzerte bleibt damit unverändert bei 2 080, der Durchschnitt bei ca. 139 Personen. Die Zahl der Liederabende erhöht sich um einen auf 31 (30), davon 21 (20) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl der Liederabende steigt dadurch auf 1 063 (1 013), der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 51 Besuchern . Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich nunmehr auf 35 (27), davon 25 (21) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen erhöht sich dadurch auf 1 278 (1 068), der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 51 Besuchern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8345 Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im ersten Quartal 2018 zu zwei weiteren Veranstaltungen der NPD/JN, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen. Diese sind in der obigen Tabelle aufgeführt. Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das erste Quartal 2018 keine Nachmeldungen . Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2018 ein weiteres rechtsextremistisches Konzert, vier Liederabende sowie vier weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt. Zu den folgenden vier nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen (Konzerte und Liederabende) liegen dabei offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 05.05.2018 Vogtlandkreis SN „FreilichFrei“, Karin Mundt 26.05.2018 unbekannt SN „Nordglanz“, „FLAK“, „Goatmoon“, „Ruhmreich“ 05.06.2018 Berlin BR Frank Rennicke 23.06.2018 Großraum Leipzig SN „Lunikoff“, „Varghona“, „Schratti/RAC-Teufel“, „Der Mann am Klavier“ Zu den folgenden drei nachträglich bekannt gewordenen sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ebenfalls offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 15.04.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Axel Schlimper 28.04.2018 Striegistal SN unbekannt „FreilichFrei“ 30.06.2018 Nürnberg BY Angela Schaller Axel Schlimper Zu dem weiteren nachträglich bekanntgewordenen Liederabend sowie einer weiteren sonstigen Veranstaltung mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2018 zu geänderten Besucherzahlen. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf zehn (neun), davon neun (neun) mit bekannten Besucherzahlen. Zu dem nachgemeldeten Konzert ist keine Besucherzahl bekannt. Die Gesamtbesucherzahl der Konzerte bleibt damit unverändert bei 1 005, der Durchschnitt bei ca. 112 Personen. Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 22 (18), davon elf (neun) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl der Liederabende steigt dadurch auf 822 (602), der Durchschnitt erhöht sich auf ca.75 (67) Besucher. Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich nunmehr um vier auf 35 (31), davon 24 (22) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen erhöht sich dadurch auf 7 980 (7 721), der Durchschnitt sinkt nunmehr auf ca. 333 (351) Besucher. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im zweiten Quartal 2018 eine weitere rechtsextremistische Musikveranstaltung durch polizeiliches Einschreiten verhindert . Dabei handelt es sich um einen geplanten Liederabend am 15. Juni 2018 in Prenzlau (BB). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8345 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Folgende Straftaten, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen wurden, sind für das zweite Quartal 2018 nachgemeldet worden: Datum Ort Land Straftaten 13.07.2018 Kloster Veßra TH 1x § 90a StGB, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole 25.08.2018 Kloster Veßra TH 1x § 240 StGB, Nötigung 29.09.2018 Köthen ST 1x § 130 StGB, Volksverhetzung 1x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das zweite Quartal 2018 keine Nachmeldungen . Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2018 drei weitere rechtsextremistische Konzerte, fünf weitere Liederabende sowie 13 weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt. Zu den folgenden zwei nachträglich bekannt gewordenen Musikveranstaltungen (Konzerte und Liederabende) liegen dabei offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 01.09.2018 unbekannt TH „Brainwash“, „Eternal Bleeding“, „Painful Awakening“ 13.09.2018 Südthüringen TH Frank Rennicke Zu folgenden vier nachträglich bekanntgewordenen sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 27.07.2018 Frauenwald TH Angela Schaller, Axel Schlimper Axel Schlimper 04.08.2018 Dahme SH unbekannt „Gehasst, Verdammt, Vergöttert“ 25.08.2018 Scheßlitz BY „Der Dritte Weg“ ein Liedermacher 25.08.2018 Dresden SN „Identitäre Bewegung“ „Komplott“ Zu den sechs weiteren nachträglich bekanntgewordenen Konzerten und Liederabenden sowie den weiteren neun sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das dritte Quartal 2018 zu geänderten Besucherzahlen. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 20 (17), davon 17 (15) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl der Konzerte steigt dadurch auf 1 883 (1 703), der Durchschnitt beträgt damit nun ca. 111 (114) Besucher. Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 24 (19), davon 14 (zehn) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl der Liederabende steigt dadurch auf 745 (640), der Durchschnitt sinkt damit auf ca. 53 (64) Besucher. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8345 Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich nunmehr auf 37 (24), davon 32 (20) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl dieser Veranstaltungen erhöht sich dadurch auf 3 572 (2 345), der Durchschnitt sinkt nunmehr auf ca. 112 (117) Besucher. Nachträglich wurde bekannt, dass die NPD im dritten Quartal 2018 einen weiteren Liederabend sowie eine weitere sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietungen organisierte. Hierzu liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Benennung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen daher nicht erfolgen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2018 eine weitere rechtsextremistische Musikveranstaltung durch polizeiliches Einschreiten verhindert . Dabei handelt es sich um ein geplantes Konzert am 7. Juli 2018 in Burg (BB). Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das dritte Quartal 2018 keine Nachmeldungen . 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das vierte Quartal 2018 folgende Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 03.11.2018 Ostritz SN zwei § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im vierten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8345 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im vierten Quartal 2018 liegen diese Informationen zu einem Fall vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 30.12.2018 Angermünde BB ein USB-Stick § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2018 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2018 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2018 indizierten Tonträger? Im Jahr 2018 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 69 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-)indiziert. Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren veröffentlicht : Jahr Zahl der Tonträger 1984 2 1986 1 1988 1 1989 2 1990 1 1991 8 1992 8 1993 2 1998 3 1999 1 2001 1 2003 2 2004 2 2005 1 2006 1 2008 1 2009 1 2014 1 2015 1 2016 1 2017 13 2018 9 nicht bekannt 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8345 16. Gegen wie viele der 2018 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Beschlagnahmebeschlüssen zu im Jahr 2018 indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträgern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333