Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8353 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7996 – Mutmaßlich politische Inhaftierungen und Repressionen gegen Deutsche im Ausland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zurzeit sind deutsche Staatsangehörige wie beispielsweise der Journalist Billy Six aus mutmaßlich politischen Gründen in ausländischen Gefängnissen inhaftiert (https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2018/im-letzten-kreis-der-hoelle/). Anderen Deutschen wurde bereits die Einreise in bestimmte Länder wie die Türkei verwehrt (www.n-tv.de/politik/54-Deutsche-an-der-Grenze-abgewiesenarticle 20559593.html; www.zdf.de/nachrichten/heute/einreise-in-die-tuerkei-54- deutsche-an-grenze-abgewiesen-100.html). 1. Wie vielen Deutschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Einreise in einen Staat (insbesondere im Hinblick auf die Türkei, Venezuela, Syrien, China, Russland, Saudi-Arabien und den Iran) aus welchen Gründen verweigert (bitte nach Staaten und ggf. Gründen für das Einreiseverbot aufschlüsseln)? Einreiseverweigerungen werden der Bundesregierung nur in Einzelfällen zur Kenntnis gebracht. Es steht im Ermessen des jeweiligen Zielstaats, die Einreise zu gewähren oder zu verweigern. Gründe für eine Einreiseverweigerung können beispielsweise Sicherheitsbedenken oder Nichterfüllung der Einreisebestimmungen sein. Eine systematische Erfassung erfolgt in der Regel nicht. Im Hinblick auf die Türkei sind der Bundesregierung im Jahr 2018 insgesamt 79 Fälle bekannt geworden, in denen deutschen Staatsangehörigen die Einreise verweigert wurde. In den übrigen genannten Staaten sind keine oder lediglich vereinzelte Fälle bekannt . Darüber hinausgehende Statistiken sowie Erkenntnisse zu den Hintergründen der Einreiseverweigerungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8353 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Deutsche sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 1. Januar 2019) in ausländischen Gefängnissen inhaftiert (bitte nach Staaten aufschlüsseln )? Derzeit (Stand: 1. Januar 2019) sind nach Kenntnis der Bundesregierung 1 671 deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert, die auf ihren Wunsch von den deutschen Auslandsvertretungen konsularisch betreut werden. Die meisten Häftlinge werden in Spanien (254), in den Vereinigten Staaten von Amerika (156), Frankreich (114), Polen (74), Österreich (54), Türkei (50), Großbritannien (49), Schweiz (48), Thailand (39) und Italien (34) konsularisch betreut. 3. Wie viele Deutsche sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 1. Januar 2019) aus politischen Gründen in welchem Staat inhaftiert (bitte nach Staaten aufschlüsseln)? Zu den Zahlen der möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten weltweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/543 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333