Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8354 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7857 – Berichte über vermutlich 117 Ertrunkene nach unterbliebener Seenotrettung in der libyschen SAR-Zone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g s t e l l e r Medienberichten zufolge ereignete sich am 18. Januar 2019 ein Bootsunglück mit bis zu 117 Todesopfern im Zentralen Mittelmeer („Niemand hilft – 170 Migranten ertrinken vor Libyens Küste“, www.sueddeutsche.de vom 20. Januar 2019). Ein Boot, das mit 120 Personen im libyschen Gasr Garabulli abgelegt hatte, sank demnach 50 Seemeilen entfernt vor der libyschen Küste. Das Aufklärungsflugzeug „Moonbird“ der deutschen Nichtregierungsorganisation Sea-Watch e. V. erfuhr über einen Funkspruch zwischen der italienischen Marine und der Seenotrettungsleitstelle (MRCC) in Rom von dem Unglück im Zentralen Mittelmeer („Sea-Watch rettet 47 aus der Seenot, während Europa über 100 Menschen ertrinken lässt“, Pressemitteilung Sea-Watch e. V. vom 19. Januar 2019). Das MRCC Italien weigerte sich, Sea-Watch Informationen über den Fall zu geben. Stattdessen sollte die libysche „Küstenwache“ den Einsatz übernehmen (vgl. zum Begriff der libyschen „Küstenwache“ Bundestagsdrucksache 18/8659, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13). Versuche einer Kontaktaufnahme von Sea-Watch mit der „Küstenwache “ wurden nicht beantwortet. Ein zu dem Einsatz entsandtes libysches Patrouillenboot kam nie am Unfallort an, angeblich habe es unterwegs einen Motorschaden erlitten. Nur drei Passagiere konnten lebend geborgen werden. Sie wurden mit einem Hubschrauber der italienischen Marine nach Lampedusa gebracht . Mitgliedern der Internationalen Organisation für Migration (IOM) berichteten die Überlebenden, dass sie vor dem Einsatz eines italienischen Marineflugzeugs mehr als drei Stunden ohne Hilfe auf See waren. Ein weiteres Boot mit über 100 Personen geriet am 20. Januar 2019 vor Misrata in Libyen in Seenot (http://gleft.de/2E1). Die Organisation Watch the Med Alarmphone hatte telefonischen Kontakt zu den Insassen und versuchte, die libysche „Küstenwache“ zur Rettung zu erreichen. Diese antwortete jedoch nicht. Über die Kommunikationssysteme Inmarsat c und NAVTEX wurden dem Alarmphone zufolge keine Nachrichten über den Notfall verteilt, obwohl dies im Mittelmeer üblich sei. Schließlich wurde der Kapitän des unter der Flagge von Sierra Leone fahrenden libanesischen Handelsschiffes „Lady Sham“ angewiesen , die Schiffbrüchigen an Bord zu nehmen. Ihnen wurde offenbar erklärt, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8354 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dass sie in Italien von Bord gehen dürften. Ihre Ausschiffung erfolgte jedoch in der Stadt Khoms zwischen Tripolis und Misrata in Libyen. Am gleichen Wochenende tobten in Tripolis heftige Gefechte zwischen verfeindeten Milizen, die auch in einem Gefängnis im Stadtteil Qasr Bin Gashir untergebrachte Geflüchtete betrafen (http://gleft.de/2E0). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung von Teilen der Fragen 1 und 2, 4 und 18 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind besonders schutzwürdig , da eine Offenlegung für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann bzw. die der Bundesregierung vorliegenden Informationen als Verschlusssache eingestuft wurden, weshalb entsprechend dem Grundsatz der Vertraulichkeit die weitere Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* 1. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an der Militäroperation EUNAVFOR MED, der NATO-Mission Sea Guardian und der Mission „Themis“ der Grenzagentur Frontex über die Seenotrettungsfälle vom 18. und 20. Januar 2019 bekannt? 2. Welche (auch ungefähren) Positionsdaten sind der Bundesregierung zu den Vorfällen am 18. und 20. Januar 2019 bekannt, und woher stammen diese Erkenntnisse? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu diesen Seenotrettungsfällen folgende Erkenntnisse vor: Am 18. Januar 2019 wurde ein Schlauchboot um die Position 33° 31’N – 013° 51’E aus der Luft gesichtet und entsprechende Rettungsmittel wurden abgeworfen . Die Koordinierung der Seenotrettung habe die libysche Rettungsleitstelle („Joint Rescue Coordinaton Center“/JRCC) in Tripolis übernommen und den in der Nähe befindlichen Tanker CORDULA JACOB mit der Rettung beauftragt. Die Rettung erfolgte letztlich luftgestützt und insgesamt drei Menschen wurden aus Seenot gerettet und nach Lampedusa, Italien, gebracht. Am 20. Januar 2019 wurde die italienische Seenotrettungsleitstelle („Maritime Rescue Coordination Center“/MRCC) in Rom durch einen Anruf der Organisation „watch the med“ auf einen Seenotrettungsfall um die Position 33° 34’N – 015° 10’E aufmerksam gemacht. Das italienische MRCC habe anschließend die für den libyschen Such- und Rettungsbereich zuständige libysche Rettungsleitstelle in Tripolis informiert. Ein mit der Suche nach dem Seenotrettungsfall beauftragter Seefernaufklärer der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA hat das Schlauchboot um die Position 33° 31’N – 015° 13’E gesichtet. Unter Koordinierung der zuständigen libyschen Rettungsleitstelle habe das in der Nähe befindliche Handelsschiff LADY SHAM die Rettung übernommen und am 21. Januar 2019 insgesamt 144 aus Seenot gerettete Menschen in Misrata, Libyen an Land gebracht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8354 3. Inwiefern wurden die Vorfälle vom 18. und 20. Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung von Marineschiffen der Missionen Sea Guardian, EUNAVFOR MED oder Marineeinheiten der Mittelmeer-Anrainerstaaten beobachtet bzw. aufgezeichnet, welche Lagebilder liegen dazu vor, und welche der erhobenen Informationen wurden an die sogenannte libysche Küstenwache übermittelt? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Welche Schiffe der Missionen EUNAVFOR MED, Sea Guardian und „Themis“ befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Vorfälle am 18. und 20. Januar 2019 nahe der Unglückstelle (bitte, soweit möglich, auch die Positionsdaten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Von wem wurden die zu rettenden Boote nach Kenntnis der Bundesregierung an welche nationale Seenotrettungsleitstelle (MRCC) gemeldet? a) Welches MRCC koordinierte die Operation schließlich? b) Wer wurde als Suchleiter mit der Rettung beauftragt? 6. Traf der Suchleiter nach Kenntnis der Bundesregierung am jeweiligen Unglücksort ein, und wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung dazu bekannt, und inwiefern lassen sich diese Gründe verifizieren? 7. Welche Schiffe oder sonstigen seegehenden oder luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED, Sea Guardian und „Themis“ beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an den Einsätzen am 18. und 20. Januar 2019 (auch im Rahmen des Abhörens von Funksprüchen oder durch eine Lagebilderstellung)? 8. Wer ordnete nach Kenntnis der Bundesregierung an, die Geflüchteten nach Libyen zu bringen? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 9. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es auch unter den am 20. Januar 2019 in Seenot geratenen Geflüchteten Tote gegeben hat? Inwiefern trifft es zu, dass auch nach der Ausschiffung in Libyen einige der am 20. Januar 2019 in Seenot geratenen Geflüchteten gestorben sind, und welche Gründe kennt die Bundesregierung dazu (http://gleft.de/2E6)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Wohin wurden die am 20. Januar 2019 in Seenot geratenen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen verbracht, und wo wurden diese zuvor registriert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8354 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Was ist der Bundesregierung über eine Überbelegung der Haftanstalten bzw. Lager für Geflüchtete in Misrata, Khoms und Tripolis bekannt (vgl. „Refugees returned to overcrowded Libyan detention centres“, www.msf.org vom 23. Januar 2019 sowie http://gleft.de/2E7)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen kommt es in libyschen „detention centers“, auch denen in in Misrata, Khoms und Tripolis, häufig zu Überbelegung. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen deutsche Seenotrettungsorganisationen die Seenotrettungsleitstelle Bremen („Bremen Rescue“), mit deren Durchführung die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) mandatiert ist, in akuten Fällen von Notfällen auf See zur Unterstützung bei der zuvor erfolglosen Kontaktierung der libyschen Seenotrettungsleitstelle gebeten hat (http://gleft.de/2E2), und inwiefern ist diese libysche Seenotrettungsleitstelle, die derzeit nur als Behelfseinrichtung notifiziert ist (vgl. das Register von Seenotrettungsleitstellen GISMO, https://webaccounts.imo.org/Common/WebLogin.aspx; Eintrag zu Libyen erst nach Anmeldung abrufbar), auch für deutsche Behörden (etwa im Rahmen von EUNAVFOR MED oder Frontex, aber auch in besagten Fällen durch die Koordinierungsstelle der DGzRS) nicht oder nur schlecht erreichbar ? Der Bundesregierung ist ein dokumentierter Fall einer versuchten Kontaktaufnahme der Seenotleitung (MRCC) Bremen mit der libyschen Rettungsleitstelle (JRCC) in Tripolis bekannt. Nachdem das MRCC Bremen am 20. Januar 2019 auf ein vermeintlich in Seenot befindliches Schlauchboot mit 120 Menschen an Bord etwa 20 bis 25 Seemeilen vor der lybischen Küste aufmerksam gemacht wurde, versuchte das MRCC Bremen zu diesem Zweck das für diesen Such- und Rettungsbereich zuständige JRCC Tripolis zu erreichen. Der wiederholte Versuch einer Kontaktaufnahme durch MRCC Bremen verlief ergebnislos. Laut MRCC Rom war die libysche Küstenwache jedoch informiert. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/4301, zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/7257 sowie zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/7802 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. verwiesen. 13. Was ist der Bundesregierung über ein Kooperationsprojekt von Europol sowie italienischen und libyschen Behörden bekannt, wozu es laut der EU- Mission EUBAM Libyen einen „Studienbesuch“ nach Deutschland geben soll (http://gleft.de/2E3), und wann erfolgt diese Reise? Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, dass es im Rahmen der Unterstützung der EUBAM Libyen für libysche Behörden im Bereich der Bekämpfung Organisierter Kriminalität Gespräche zu einer möglichen Studienreise nach Deutschland gab. Eine solche Studienreise ist bisher nicht durchgeführt worden und seitens der Bundesregierung derzeit auch nicht geplant. Hinsichtlich eines davon getrennt zu betrachtenden möglichen Kooperationsprojekts zwischen Europol sowie italienischen und libyschen Behörden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8354 14. Inwiefern hat sich der sogenannte Monitoring and Advising-Mechanismus der Militärmission EUNAVFOR MED zur Nachverfolgung der Einsätze der libyschen „Küstenwache“ aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und welche Defizite existieren nach wie vor (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 16)? Nach Ansicht der Bundesregierung hat der sogenannte „Monitoring and Advising “ Mechanismus zu einer effektiveren Ausbildungsunterstützung beigetragen, auf die entsprechende Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2021 wird verwiesen . Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7621 verwiesen. 15. Inwiefern wurde die libysche „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung am 18., 19. und 20. Januar 2019 im Rahmen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus durch EUNAVFOR MED beobachtet? a) Welche luft- und seegehenden Einheiten von EUNAVFOR MED waren hierzu eingesetzt? b) Welche Schiffe der libyschen „Küstenwache“ wurden zu den Unglücken entsandt? c) Inwiefern trugen die Angehörigen der libyschen „Küstenwache“ bei dem Einsatz die von der EU-Kommission zur Nachkontrolle geschenkten GoPro- Kameras (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5804, Antwort zu Frage 4)? d) Wohin wurden die aufgenommenen Bilder übermittelt, und was ergab die Auswertung? Die Fragen 15 bis 15d werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte durch Einheiten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA keine unmittelbare Beobachtung etwaiger libyscher Küstenwacheinsätze an den besagten Daten. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2021 verwiesen . Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 16. Auf welche Weise werden die Vorfälle vom 18. und 20. Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union, insbesondere bei EUNAVFOR MED und „Themis“, weiter behandelt? 17. Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine Aufklärung der Vorfälle einsetzen? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer entsprechenden Behandlung im Rahmen der Europäischen Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8354 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, was die libysche „Küstenwache “ der EU-Mission EUNAVFOR MED im Jahr 2018 zu ihren Fähigkeiten in Bezug auf maritime Migrationskontrolle und -abwehr mitgeteilt hat (vgl. zuletzt Ratsdokument 5220/19) und wie bewertet sie dies aus Erfahrungen ihrer eigenen Beteiligung an der Mission? a) Über wie viele Schiffe verfügen die libysche Marine und „Küstenwache“, und wie viele davon sind einsatzbereit? b) Bis zu welcher Entfernung von der libyschen Küste ist die dortige „Küstenwache “ einsatzbereit, und inwiefern ist dies tageslichtabhängig? c) Bis zu welchem Seegang können die libyschen Einheiten operieren? d) Wie viele Einsätze kann die „Küstenwache“ nach eigenen Angaben pro Tag absolvieren, und wie schätzt die Bundesregierung dies ein? Die Fragen 18 bis 18d werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/7797 wird verwiesen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen (oder wenigstens wie vielen) Fällen luftgehende oder auch seegehende Einheiten von EUNAVFOR MED Boote mit Geflüchteten festgestellt und deren Koordinaten anschließend über das Hauptquartier von EUNAVFOR MED in Rom oder in direkter Kommunikation an das libysche MRCC bzw. die Behelfseinrichtung JRCC (= Joint Rescue Coordination Centre) in Tripolis weitergegeben haben (bitte nach aufgeklärten Vorfällen in und vor libyschen Hoheitsgewässern differenzieren), und in welchen bzw. wie vielen Fällen erfolgte eine solche Information erst durch das MRCC in Rom (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 1)? Die Einheiten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA melden Informationen zu Seenotrettungsfällen an das Verbandshauptquartier in See (FHQ) oder das Operationshauptquartier in Rom (OHQ) – von dort aus wird die italienische Seenotrettungsleitstelle (MRCC) in Rom informiert. Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/4133 sowie zu den Fragen 13 bis 13b auf Bundestagsdrucksache 19/5307 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wird verwiesen. Eine Aufstellung im Sinne der Fragestellung dazu, wie das italienische MRCC anschließend mit diesen Informationen weiter verfährt , liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333