Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat vom 12. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8415 19. Wahlperiode 14.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7869 – DITIB als Außenstelle der Diyanet und der Einfluss des türkischen Präsidenten Erdoğan V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit Machtantritt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoǧan wurden in Deutschland Strukturen verstärkt aufgebaut, die aus Sicht der Fragesteller ein einziges Ziel verfolgen: Sie sollen Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP in Deutschland bekämpfen und für den nationalistischislamistischen Kurs in der Türkei werben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9399). Deutlich wurde dies auch und besonders im Vorfeld und im Zuge der Verabschiedung der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages und der türkischen Reaktion darauf. Die zum Teil hasserfüllten Drohungen und Schmähungen sind nach Ansicht der Fragesteller durch Äußerungen hochrangiger türkischer Politiker befördert worden (www.n-tv.de/politik/Linke-sagt-Debatte-zu-Erdoganab -article17893756.html). Seit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei lässt sich laut Bundesregierung eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen, noch mehr Einfluss auf die türkische Diaspora und „Türkeistämmige Deutsche“ in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen unter anderem auch von der DITIB aus, deren strukturelle und personelle Anbindung an Diyanet der Bundesregierung bekannt ist (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1). Diyanet, das Präsidium für religiöse Angelegenheiten in der Türkei, ist direkt Präsident Erdoğan unterstellt (www.dw.com/de/erdogan-und-ditib-das-passt/ a-45593061). Die von Diyanet in die deutschen Moscheen entsandten Imame werden von den jeweiligen türkischen Generalkonsulaten bezahlt (www. spiegel.de/politik/deutschland/islamverband-ditib-will-finanzielle-unabhaengigkeitvon -der-tuerkei-a-1107605.html). Imame der DITIB haben in deutschen Moscheen im Auftrag von Diyanet Informationen über angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung zusammengetragen. Sie standen unter Verdacht, im Auftrag von Diyanet Anhänger der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen ausgespäht zu haben. In diesem Zusammenhang sprach der damalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Köln) davon, dass der Umgang der Bundesbehörden an „Strafvereitelung im Amt“ grenze, weil seiner Meinung nach die Bundesbehörden nicht mit der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8415 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nötigen Energie die Affäre um spionierende Imame der DITIB aufklären würden (www.tagesspiegel.de/politik/spione-der-tuerkei-volker-beck-wirft-behoerdenuntaetigkeit -gegen-ditib-spione-vor/19660360.html). Tatsächlich wurden nie Rechtshilfeersuchen (Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Befragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln) seitens Deutschlands an die Türkei gestellt (Bundestagsdrucksache 19/1869, Antwort zu Frage 13). Im Januar 2018, nach dem Einmarsch der türkischen Armee im Rahmen der „Operation Olivenzweig“ in den Norden Syriens, entzündete sich Kritik an der Aufforderung des Diyanet-Leiters, in den Moscheen für den Sieg der Türkei zu beten. Außerdem tauchten aus deutschen Moscheen Bilder und Videos auf, die uniformierte Kinder im Vorschulalter zeigten. Bei sogenannten Gedenkveranstaltungen an den Ersten Weltkrieg wurden offenbar unter anderem Schlachten nachgespielt und Märtyrer gepriesen (Bundestagsdrucksache 19/1869, Frage 21f.). Auch eine geplante Türkei-Rundreise der DITIB für junge Erwachsene in den nordrhein-westfälischen Osterferien im Jahr 2018 stieß auf Kritik. So stand als „Finale“ der Reise ein Besuch im Präsidentenpalast bei „unserem obersten Heerführer“ Recep Tayyip Erdoğan auf dem Programm (KNA vom 12. März 2018). Im November 2018 posierte der Vorsitzende der Bielefelder DITIB-Zentralmoschee , A. Ö., nach Medienberichten am Grab des Gründers der extrem rechten „Grauen Wölfe“. Trotzdem erhielt er Ende 2018 den Bielefelder Integrationspreis , der von einer Stiftung verliehen wird (www1.wdr.de/nachrichten/westfalenlippe /kritik-an-ditib-vorsitzenden-oender-100.html). Ein neu gewählter DITIB-Vorstand soll es jetzt richten, „Debatten entschärfen“ und einen Neuanfang einleiten (dpa vom 11. Januar 2019). Doch sind im Zuge der Vorstandswahlen am 4. Januar 2019 laut Medienberichten drei der sieben gewählten Vorstandsmitglieder Vertreter beziehungsweise Beamte der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Ankara. Mit diesen Funktionären, sagt ein dem Vorstand nahestehender Kenner, sei der Einfluss aus Ankara noch größer geworden, denn alle seien Gleichgesinnte (www.tagesschau.de/inland/ ditib-143.html). Auch nach Auffassung der Bundesregierung lässt die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands nicht erkennen, dass DITIB personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde (Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19). Dabei hat die Bundesregierung in Gesprächen beispielsweise des Bundesministeriums des Innern (BMI) sowie in Gesprächen des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem DITIB-Vorstand bereits in der Vergangenheit ihrer Erwartung Nachdruck verliehen, sich organisatorisch , personell und finanziell stärker von der Türkei zu lösen (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17). Ende 2018 war DITIB ein Thema auf der Innenministerkonferenz in Magdeburg , nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Beobachtung der DI- TIB-Zentrale geprüft und ein vertrauliches Dossier dazu an die Länder geschickt hatte (www.welt.de/politik/deutschland/article187762562/Konferenz-mit- Muslimbruedern-Innenminister-setzen-Ditib-wegen-Radikalen-unter-Druck.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8415 1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der neue DITIB-Vorsitzende, K. T., zwischen 2014 und 2017 als ranghoher Beamter für das Diyanet und im Beirat für religiöse Angelegenheiten der türkischen Botschaft in Berlin tätig war (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung war K. T. in dem genannten Zeitraum als Beamter des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der Republik Türkei (Diyanet) in der Abteilung Außenbeziehungen als Referatsleiter tätig. 2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der stellvertretende Vorsitzende, A. D., 2016 bei der Spionageaffäre der zuständige Religionsattaché im Kölner Konsulat der Türkei und Vorgesetzter von sechs Personen war, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelte (www.tagesschau.de/ inland/ditib-143.html)? Der Betroffene war im Jahr 2016 als Religionsattaché des Generalkonsulats der Republik Türkei in Köln (Hürth) der unmittelbare Vorgesetzte der vom türkischen Staat nach Deutschland entsandten Religionsbeauftragten im dortigen Gebiet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führte Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 13 Personen, die dem Zuständigkeitsbereich des Betroffenen zuzuordnen waren. 3. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass A. A. als Generalsekretär , der dritte türkische Regierungsvertreter im Vorstand ist (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html; Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19)? 4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sowohl K. T., A. D. als auch A. A. direkt von der Religionsbehörde Diyanet bezahlt werden (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html; Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19)? 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Zusammensetzung des neuen DITIB-Vorstands nicht nur nicht erkennen lässt, dass DITIB „personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet würde“ (Plenarprotokoll 19/73, Antwort zu Frage 19), sondern der Einfluss von Diyanet und damit des türkischen Präsidenten und der AKP-Regierung nach der Vorstandswahl vom 4. Januar 2019 noch größer ist (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html)? 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Diyanet auch unter neuer Führung gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnimmt (vgl. Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, WD 10 – 3000 - 053/18, S. 4)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8415 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der satzungsmäßig verankerten geschlossenen institutionellen Verbindung zwischen dem DITIB-Bundesverband in Köln und Diyanet sowie im Hinblick auf die entsandten Imame als Angestellte von Diyanet, deren Dienstvorgesetzter der Religionsattaché des Generalkonsulats ist, eine Möglichkeit, damit sich die DITIB – wie von der Bundesregierung gefordert – organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17)? Die Fragen 3 bis 7 werden aufgrund des Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind mit K. T. und A. D. zwei Beamte des Diyanet und mit A. A. ein Angestellter dieser Behörde leitend im Vorstand des DITIB-Bundesverbandes vertreten. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine Veränderung der Kompetenzen des Diyanet gegenüber der DITIB und auch keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen zum Verhältnis von Diyanet und DITIB sowie zu der Entsendung und zu dem Einsatz von Diyanet-Imamen in DITIB-Gemeinden vor. 8. Wie viele Gespräche hat es seitens Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien mit Vertreterinnen und Vertretern der DITIB im Jahr 2018 gegeben (bitte mit Datum, Anlass, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. Bundesministerium sowie der DITIB auflisten; vgl. Bundestagsdrucksache 19/1869, Antwort zu Frage 5)? Zunächst wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „DITIB als verlängerter Arm des Türkischen Präsidenten Erdogan“ auf Bundestagsdrucksache 19/1869 verwiesen. Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt vielfältige dienstliche Kontakte zu Vertreterinnen und Vertretern von DITIB insbesondere im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Insbesondere auch bei größeren Veranstaltungen lässt sich vielfach nicht rekonstruieren, welche Gespräche im Rahmen dieser Veranstaltungen geführt wurden. Es erfolgt daher eine Auflistung von bilateralen Terminen mit DITIB: Datum Anlass Teilnehmende 12.03.2018 DITIB-Vorstandswahlen vom 24.12.2017 sowie Entwicklungen bei DITIB - Leiter des Stabes GZ des BMI - Referat GZ 6 (BMI) - Referat 208 (AA) - Vorstand sowie Leiter der Abteilung Außenbeziehungen (DITIB) 11.12.2018 Gespräch auf Anfrage von DITIB zur Deutschen Islam Konferenz - Staatssekretär Dr. Markus Kerber (BMI) - Referat H I 5 (BMI) - Referat 208 (AA) - stellv. Generalsekretär sowie Leiter der Abteilung Außenbeziehungen (DITIB) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8415 9. Wie vielen Imamen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum im Jahr 2018 für welche Aufenthaltsdauer erteilt worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1869, Antwort zu Frage 7)? Aufgrund einer technischen Umstellung im Visaprogramm des Auswärtigen Amtes werden seit Juli 2018 Geistliche in einer anderen Visakategorie erfasst („Religiöse /karitative Beschäftigung“). Die Statistik zur Erfassung der Imame wird seither nicht fortgeführt und lässt sich auch für das erste Halbjahr 2018 technisch nicht wiederherstellen. 10. Wie viele von der türkischen Religionsbehörde Diyanet an die DITIB entsandten Imame sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Moscheen tätig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9399, Antwort zu Frage 4)? Laut Eigenangaben von DITIB sind in Deutschland 1 049 hauptamtliche Religionsbeauftragte in Deutschland tätig, davon 159 weibliche. 11. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Übertragung der Dienstherreneigenschaft von Diyanet für die Imame auf den DITIB-Bundesverband oder die Landesverbände eine Möglichkeit der Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit von DITIB gegenüber Diyanet (www.zeit.de/gesellschaft/ zeitgeschehen/2017-04/ditib-arbeitsgericht-koeln-tuerkei-imame-klageabweisung )? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 7 wird verwiesen. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass jede einzelne DITIB- Moschee, die von der Gemeinde vor Ort gekauft oder gebaut wird, Eigentum der DITIB-Zentrale ist, oder wie im Fall anderer Verbände Eigentum einer Immobiliengesellschaft, und inwiefern sieht die Bundesregierung dies im Widerspruch zu der angestrebten Unabhängigkeit der Landesverbände vom Bundesverband (www.deutschlandfunkkultur.de/moscheesteuern-an-derrealitaet -des-islams-in-deutschland.1005.de.html?dram:article_id=437295)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. Inwieweit genügt nach Kenntnis der Bundesregierung das islamische Stiftungsmodell , nach dem Moscheegebäude im Besitz einer Stiftung wären, die von den lokalen Gemeinden kontrolliert wird und fest definierten Zwecken genügt, dem deutschen Recht (www.deutschlandfunkkultur.de/moscheesteuernan -der-realitaet-des-islams-in-deutschland.1005.de.html?dram:article_id=437295)? Das in Deutschland anwendbare Recht wird alleine durch die deutsche Rechtsordnung festgelegt. Die Prüfung von Sachverhalten im Sinne der Fragestellung erfolgt im Einzelfall durch die hierfür zuständigen Behörden. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in den Bundesländern durch die zuständige Landesfinanzbehörde die Gemeinnützigkeit der DITIB- Verbände dahingehend überprüft werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen? Ob und inwieweit die Voraussetzungen für die An- oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf die in der Frage genannte Körperschaft zutrifft, prüft und entscheidet die zuständige Finanzbehörde in eigener Zuständigkeit. Zu Einzelfällen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8415 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren durch Steuerbescheid (ggf. Freistellungsbescheid). Die Steuerbefreiung soll spätestens alle drei Jahre überprüft werden (siehe Nummer 3 des Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 59 Abgabenordnung). 15. Inwieweit trifft es zu, dass das Auswärtige Amt Saudi-Arabien, Kuweit, Katar und andere Staaten darum gebeten hat, beabsichtigte Spenden oder Zuwendungen an religiöse Einrichtungen in Deutschland zu melden (www.tagesspiegel.de/politik/plaene-der-bundesregierung-lassen-sichgeldfluesse -an-radikale-moscheen-kontrollieren/23812068.html)? Bezüglich der Zusammenarbeit mit ausländischen Regierungen sind die erbetenen Auskünfte besonders schutzwürdig, um dem Grundsatz der Vertraulichkeit im Bereich bilateraler Kooperationen zu entsprechen. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 16. Welche Zuwendungen des Bundes sind aktuell für die DITIB im Jahr 2019 vorgesehen (bitte nach Empfänger der Förderung, Haushaltstitel, Zweck der Förderung sowie Zusagen bzw. Inaussichtstellungen der Höhe der Fördersumme auflisten)? Aus Haushaltsmitteln des Bundes sind für das Haushaltsjahr 2019 aktuell keine Projektförderungen an DITIB bewilligt oder in Aussicht gestellt worden. 17. In welcher Höhe hat die DITIB nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 Zuwendungen von den Bundesländern erhalten (bitte entsprechend der Jahre die Höhe der Zuwendungen durch die Bundesländer auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, in welchen Bundesländern die Frage der Unabhängigkeit der DITIB von externen Einflüssen dahingehend aktuell geprüft wird, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) erfüllt werden, und wenn ja, wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Prüfung? Nach Kenntnis der Bundesregierung betreffen Prüfverfahren in einigen Ländern im Sinne der Fragestellung nicht DITIB allgemein, sondern einzelne DITIB-Landesverbände . Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit den Ländern. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder werden Informationen hierzu von der Bundesregierung jedoch nicht vorgehalten bzw. nimmt die Bundesregierung aufgrund der Zuständigkeit der Länder zum jeweiligen Stand der Prüfungen nicht Stellung. 19. An welche anderen Staaten wie zum Beispiel die Türkei hat sich das Auswärtige Amt neben Saudi-Arabien, Kuweit, Katar gewandt, beabsichtigte Spenden oder Zuwendungen an religiöse Einrichtungen in Deutschland zu melden (bitte auflisten)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333