Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8416 19. Wahlperiode 13.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7976 – Blue Action Fund und der Schutz der maritimen Biodiversität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g s t e l l e r Die im Jahr 2016 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegründete Stiftung zum internationalen Meeresschutz namens Blue Action Fund unterstützt in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren finanziellen Mitteln nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen (NROs) bei ihrer Arbeit im Küsten- und Meeresschutz , und fördert die nachhaltige Nutzung im Bereich Fischerei, Aquakultur und Tourismus. Zudem soll die Stiftung, die einen besonderen Fokus auf „Partnerregionen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ setzt, zum Schutz der Meeresbiodiversität beitragen, indem sie neue Schutzgebiete fördert und in bestehenden Schutzgebieten ein besseres Management implementiert (www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/Meere-und-Klima/index.html). Die Bewilligung des Stiftungskapitals an Projekte erfolgt im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und richtet sich an Nichtregierungsorganisationen, die ihre Anträge direkt beim Blue Action Fund einreichen können. Daraufhin prüft die Stiftung die Anträge hinsichtlich ihrer Konformität mit nationalen und internationalen Schutzstrategien wie etwa die UN-Biodiversitätskonvention und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (www.bmz.de/de/zentrales_ downloadarchiv/themen_und_schwerpunkte/biodiversitaet/blue_action_ fund.pdf). Angesichts dessen, dass weder vom BMZ noch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) detaillierte Informationen zu bereits gestarteten Projekten und der Verteilung des Stiftungskapitals veröffentlicht wurden, gilt es, aus Sicht der Fragesteller, diese zu eruieren und die Erreichung der vorgegebenen Ziele zu hinterfragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8416 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Nichtregierungsorganisationen (NROs) werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vom Blue Action Fund finanziell unterstützt? Folgende Nichtregierungsorganisationen werden bzw. wurden vom Blue Action Fund finanziell unterstützt: 1. Rare, Inc. 2. Conservation International Foundation 3. WWF Deutschland 4. Fauna & Flora International 5. Wildlife Conservation Society 6. Global Nature Fund 7. NABU 8. Zoological Society London. 2. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte mit welchem finanziellen Volumen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen (NROs) durch die Finanzierung des Blue Action Fund realisiert bzw. begonnen werden? Folgende Projekte konnten durch die Finanzierung des Blue Action Fund begonnen werden: Nichtregierungsorganisation (NRO) Titel, Projektbeginn Finanzvolumen Rare, Inc. Netzwerk lokal verwalteter Meeresschutzgebiete für die Küstenkleinfischerei, 23. Februar 2018 Gesamt: 2 181 078 Euro Blue Action Fund: 1 635 075 Euro Eigenbeitrag NRO: 546 003 Euro Conservation International Foundation Fischen für die Zukunft - Das Netzwerk von Meeresschutzgebieten im östlichen tropischen Pazifik als Motor für lokale nachhaltige Entwicklung, 03. April 2018 Gesamt: 3 672 198 Euro Blue Action Fund: 2 750 000 Euro Eigenbeitrag NRO: 922 198 Euro WWF Deutschland Schutz von Primeiras und Segundas - Kostbare Meere effektiv schützen und verwalten, 27. August 2018 Gesamt: 3 003 692 Euro Blue Action Fund: 2 250 000 Euro Eigenbeitrag NRO: 753 692 Euro Fauna & Flora International Aufbau eines Netzwerks von Meeresschutzgebieten in São Tomé und Príncipe durch einen Ko-Management-Ansatz, 01. Oktober 2018 Gesamt: 2 589 595 Euro Blue Action Fund: 1 941 308 Euro Eigenbeitrag NRO: 648 287 Euro Wildlife Conservation Society Ausbau der Meeresschutzgebiete in Melanesien für den Schutz der Biodiversität, Ernährungssicherheit und natürlichen Lebensgrundlagen , 24. Dezember 2018 Gesamt: 3 783 673 Euro Blue Action Fund: 2 712 903 Euro Eigenbeitrag NRO: 1 070 770 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8416 3. Nach welchen Kriterien werden die „relevanten Partnerregionen“ der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Blue Action Fund ausgewählt (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/themen_und_ schwerpunkte/biodiversitaet/blue_action_fund.pdf, S. 2)? Die Auswahl der Partnerregionen des Blue Action Fund orientiert sich an folgenden Kriterien: Region mit signifikanter mariner Biodiversität Region mit relevanter Anzahl von Entwicklungsländern Relevanz für die Umsetzung der Agenda 2030 – insbesondere von Nachhaltigkeitsziel 14 – sowie für die Umsetzung von Aichi-Ziel 11 Notwendige Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Vorhaben durch Nichtregierungsorganisationen. 4. Welche Meeresschutzgebiete, als einer der wesentlichen Ziele des Fonds ausgegeben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aus- bzw. aufgebaut? Das Förderprogramm des Blue Action Fund ist im März 2018 angelaufen. Im Rahmen der aktuell geförderten Projekte sind folgende Maßnahmen bezüglich Meeresschutzgebieten geplant: • Aufbau von Meeresschutzgebieten mit einer Fläche von insgesamt 27 707 km². Davon befinden sich 394 km² in Mosambik, 1 000 km² in São Tomé und Príncipe sowie 26 313 km² in der Region Melanesien (Fidschi, Papua-Neuguinea , Salomonen). • Des Weiteren wird auf einer Fläche von 147 493 km² die Verwaltung bestehender Meeresschutzgebiete verbessert und gestärkt. Davon befinden sich 451 km² in der Region Melanesien (Fidschi, Papua-Neuguinea, Salomonen), 10 409 km² in Mosambik und 136 633 km² in der Region Eastern Tropical Pacific Seascape (Costa Rica, Ecuador, Kolumbien, Panama). 5. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form im Rahmen des Blue Action Fund bereits in der nachhaltigen Kleinfischerei erzielt (bitte je nach Partnerregion mit Statistiken belegen)? Da die drei- bis fünfjährigen Vorhaben erst im vergangenen Jahr angelaufen sind, liegen noch keine Fortschrittsberichte vor. 6. Plant die Bundesregierung weitere finanzielle Mittel als das mittlerweile in Höhe von 44 Mio. Euro generierte Stiftungskapital für den Blue Action Fund bereitzustellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Zum 25. Februar 2019 betrugen die von der Bundesregierung aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereitgestellten Mittel für den Fonds 55,1 Mio. Euro. Aktuell plant die Bundesregierung keine weitere Bereitstellung von Mitteln. Der Blue Action Fund plant darüber hinaus, vorrangig Mittel von weiteren Gebern anzuwerben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8416 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Plant die Bundesregierung den Blue Action Fund auf partizipative Projekte mit privat involvierten Unternehmen auszuweiten? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die vom Blue Action Fund finanzierten Vorhaben fördern Meeresschutz und nachhaltige Lebensgrundlagen. Vor Ort fördern sie auch die Diversifizierung der lokalen Wirtschaft und nachhaltige Wertschöpfungsketten. Dies geschieht unter anderem in Absprache und Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren, wie der Tourismus- und der Fischereiindustrie. 8. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Akteure aus der maritimen Industrie und Wissenschaft bei der Ausgestaltung des Tätigkeitsfelds des Blue Action Fund mit einbezogen? Die Ausgestaltung des Tätigkeitfelds erfolgte in Zusammenarbeit mit Meeresschutzexperten . Die Weltnaturschutzunion (IUCN) berät den Blue Action Fund in seiner strategischen Ausrichtung, der Auswahl von Förderprojekten und der Überwachung und Bewertung von Projekten. 9. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen des Monitorings sicher, dass die Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen bezüglich ihrer Aichi- Ziele im Rahmen der Projekte eingehalten wird? Durch den Blue Action Fund geförderte Vorhaben werden unter anderem danach ausgewählt, inwiefern sie zu Aichi-Ziel 11 beitragen. Der Projektfortschritt und somit der Beitrag zur Erreichung des Ziels wird sowohl durch regelmäßige Berichte der Nichtregierungsorganisationen an den Blue Action Fund als auch durch externe Evaluierungen zur Mitte sowie zum Ende der Laufzeit der Vorhaben überprüft. 10. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen des Monitorings sicher, dass die Projekte mit dem Sustainable Development Goal 14 der Vereinten Nationen konform ist? Nachhaltigkeitsziel 14 wird bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben ebenfalls berücksichtigt. Der Projektfortschritt und somit der Beitrag zur Erreichung des Ziels wird sowohl durch regelmäßige Berichte der Nichtregierungsorganisationen an den Blue Action Fund als auch durch externe Evaluierungen zur Mitte sowie zum Ende der Laufzeit der Vorhaben überprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8416 11. Setzt sich die Bundesregierung über den Blue Action Fund hinausgehend für Projekte im Bereich Schutz maritimer Biodiversität der Global Ocean Biodiversity Initiative (GOBI) in Entwicklungs- und Schwellenländern ein? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt die Global Ocean Biodiversity Initiative (GOBI) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative mit einem mehrjährigen Projekt. Ziel des Projektes ist die Initiierung von Aktivitäten auf der Grundlage bestätigter Beschreibungen ökologisch oder biologisch bedeutsamer Meeresgebiete (sog. EBSA – Ecologically and Biologically Significant Areas), um damit zum Erreichen des Aichi-Ziels 11 beizutragen. EBSAs werden nach einem von den Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) festgelegten Verfahren beschrieben und identifiziert. Durch das GOBI-Sekretariat finden weltweit Projektaktivitäten statt. Das Sekretariat versucht durch die Zusammenarbeit zwischen GOBI-Partnern, Vertragsstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen eine Reihe von flächenbezogenen Meeresschutzmaßnahmen bereitzustellen. Es werden sechs Aktivitäten unterstützt , die auf EBSA-Daten basieren und verschiedene Aspekte von Naturschutzfragen aufgreifen wie z. B. die Entwicklung biogeographischer Karten für den westlichen südpazifischen Ozean und den Indischen Ozean oder die Sammlung und Analyse von Daten über wandernde Arten und deren Wanderrouten in Gebieten jenseits nationaler Jurisdiktion. Dieses koordinierte Programm von Aktivitäten fördert Lernerfahrungen, wie EBSAs genutzt werden können, auf Erhaltungsmaßnahmen hinzuarbeiten und unterstützt damit Entwicklungsländer, ihren nationalen Verpflichtungen nachzukommen . 12. Welche deutschen Forschungsinstitute wirken nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv im Rahmen der GOBI Forschungsarbeiten im Bereich maritime Biodiversität mit? 13. Welche (weiteren) Forschungsinstitute wirken nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der GOBI Forschungsarbeiten im Bereich maritime Biodiversität mit? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die in der Antwort zu Frage 11 beschriebenen Forschungsarbeiten werden von verschiedenen GOBI-Partnern koordiniert: BirdLife International (Internationales Büro, Vereinigtes Königreich), Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation (CSIRO) (Tasmanien/Australien), Duke Universität (USA), Instituto Tethys ONLUS (Italien), MarViva Foundation (Costa Rica). Weitere Forschungspartner sind die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und die Universität Freiburg. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8416 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Kooperationsstrategie verfolgt Deutschland mit der schwedischen Regierung, die sich im September 2017 als Partner mit 5 Mio. Euro am Fonds beteiligt hat (www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/Meere-und-Klima/ index.html)? 15. Welche Kooperationsstrategie verfolgt Deutschland mit der „Agence Francaise de Developpement“ (AFD), die seit Oktober 2018 der Stiftung angehört (www.afd.fr/en/afd-joins-blue-action-fund-better-protect-marinebiodiversity )? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Blue Action Fund die Strategie, weitere Geber für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen Biodiversität in Entwicklungsländern zu gewinnen. Eine Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Instruments wie des Blue Action Fund fördert die Harmonisierung der Ansätze der beteiligten Geber und die Abstimmung mit Blick auf die Umsetzung von SDG 14. Das schwedische Außenministerium hat seit 2017 ca. 8 Mio. Euro (80 Mio. Schwedische Kronen) in den Fonds eingezahlt; die „Agence Française de Développement (AFD)“ seit 2018 2,5 Mio. Euro. Eine Mitarbeiterin des schwedischen Außenministeriums und ein Mitarbeiter der AFD wurden ins Kuratorium des Blue Action Fund berufen. 16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Blue Action Fund eine Kooperationsebene, innerhalb derer das BMZ mit dem BMU ressortübergreifend eine ganzheitliche Strategie beim maritimen Biodiversitätsschutz verfolgt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Das BMZ und das BMU stimmen ihre Beiträge zum Schutz der marinen Biodiversität im Rahmen des Beitrags der Bundesregierung zur Ozeankonferenz der Vereinten Nationen sowie im Rahmen des internationalen Beitrags der Bundesregierung zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention in Entwicklungs- und Schwellenländern ab. Die gemeinsame Position kann der Veröffentlichung der Bundesregierung (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_ flyer/infobroschueren/Materialie240_biologische_vielfalt.pdf) entnommen werden . 17. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Blue Action Fund für die Reinigung der Meere ein? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Zielsetzung des Blue Action Fund ist, den Ausbau von Meeresschutzgebieten und die nachhaltige Nutzung mariner Biodiversität in Entwicklungsländern zu fördern . Durch den Blue Action Fund geförderte Vorhaben unterstützen insbesondere die Erreichung der SDG-Ziele 14.2, 14.5, 14.7 und leisten Beiträge zur Erreichung der SDG-Ziele 14.4 sowie 14a bis 14c. Die laufenden Vorhaben fördern nicht vorrangig die Reinigung der Meere. Der Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der Vermeidung und Reduzierung des Eintrags von Müll in die Meere. Im Übrigen sollte die Entnahme von Müll aus dem Meer nur in nachhaltiger Form und auf Basis seriöser wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Derzeit ist aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8416 ökologischen Gesichtspunkten ein einfaches Abschöpfen des Mülls nicht ohne Risiken für die Meeresökosysteme machbar, da gleichzeitig die unselektive Entnahme von Meeresorganismen erfolgen kann. 18. Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit Projekten wie „The Ocean Cleanup“ zusammenzuarbeiten, und welche Potentiale sieht die Bundesregierung in den entwickelten Technologien (www.theoceancleanup. com/)? Hinsichtlich der ökologischen Bedenken bei der Entnahme von Müll aus dem Meer wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Die Bundesregierung hat eine intensivere Befassung der Meereswissenschaft zu möglichen ökologischen Konsequenzen der Entnahme von Müll aus dem Meer angestoßen. Das Ergebnis hierzu steht noch aus. Eine Zusammenarbeit mit dem Projekt „The Ocean Cleanup“ ist – insbesondere vor dem Hintergrund des in der Antwort auf Frage 17 genannten Schwerpunkts der Bundesregierung auf der Vermeidung und Reduzierung von Meeresmüll – von der Bundesregierung daher derzeit nicht geplant . 19. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung in dem Konzept der „Maritimen Müllabfuhr“ von One Earth – One Ocean e. V. im Hinblick auf die verschiedenen Müllsammlungstechnologien Seehamster, Seekuh, Seefarmer und Seeelefant (https://oneearth-oneocean.com/die-loesung/)? An besonders neuralgischen Punkten in Binnengewässern und in Küstennähe sowie in Flüssen, an denen sich große Müllmengen konzentrieren und erhebliche negative Auswirkungen haben, können Konzepte zum Abfischen von Müll, wie von One-Earth-One-Ocean e. V. und auch verschiedenen weiteren Organisationen vorgeschlagen, kurzfristig Beiträge zur Reduzierung lokaler Abfallbelastung leisten. Dabei sollten, soweit möglich, lokale Fischer oder Anwohner mit eingebunden werden, um Sensibilisierungseffekte zu erzeugen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 hingewiesen. 20. Wie schätzt die Bundesregierung das Potential ein, Plastikmüll aus dem Meer zu einem dieselähnlichen Kraftstoff zu verwandeln (https://one earth-oneocean.com/newsletter-juli-2018/)? Die Anwendung von Verölungstechniken für die Verwertung von Plastikmüll aus dem Meer ist bisher nicht erprobt. Wegen der aufwändigen, sehr anspruchsvoll zu bedienenden Verfahrenstechnik, dem hohen Energiebedarf sowie den hohen Kosten des Verfahrens konnten zahlreiche Anlagen zur Umwandlung bisher nicht im industriellen Maßstab längerfristig erfolgreich betrieben werden. Das tatsächliche Potenzial solcher Verfahren kann laut einer Studie des Umweltbundesamts (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018- 09-28_texte_77-2018_veroelung.pdf) nur nach Durchführung von Langzeitversuchen in entsprechenden Anlagen im industriellen Maßstab, begleitet durch unabhängige Dritte, eingeschätzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333