Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8417 19. Wahlperiode 14.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8015 – Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/4155 und 19/5779) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „WELT AM SONNTAG“ beleuchtet in ihrer Ausgabe vom 1. Juli 2018 unter dem Titel „Richtig falsch gelaufen“ kritisch die Durchführung von Integrationskursen (WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt). In dem Artikel berichtet ein Insider über „Dokumentenfälschung, Erschleichen öffentlicher Gelder [und] Betrug“. Der Insider „glaubt, dass sein Fall keine Ausnahme ist, sondern Symptom eines dysfunktionalen Systems, und dass dieses Systemversagen die komplette Flüchtlingspolitik durchzieht und sie scheitern lassen könnte“. Die „WELT AM SONNTAG“ konstatiert nach eigenen Recherchen , „dass er recht haben könnte“. Berichtet wird von „erheblichen Kontrolllücken“, die unter anderem darauf zurückzuführen seien, dass Teilnahmeberechtigte sich ihren (Integrationskurs-) Träger selbst aussuchen könnten. So fänden nach Aussagen von Insidern unmotivierte Teilnahmeberechtigte Träger, die sie nachträglich unterschreiben ließen. „Viele Träger würden es mit den Regeln nicht so genau nehmen“; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) komme bei der Kontrolle von Trägern nicht hinterher. Aus einem Bericht der „WELT AM SONNTAG“ vom Juni 2018 (www.welt.de/politik/deutschland/article176904271/Traeger-von-Integrations kursen-Seehofer-kritisiert-BAMF-fuer-aeusserst-duerftige-Kontrolle.html) gehe hervor, dass nicht einmal 10 Prozent der Integrationsträger geprüft würden und es Bundesländer gebe, in denen der Prozentsatz bei lediglich 1 Prozent liege. Außerdem, so heißt es in dem Artikel vom Juli 2018 weiter, ignoriere das BAMF die Mahnungen des Fachverbands „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache “ über zu einseitige Kontrollmechanismen. Ferner zähle nach Ansicht des Verbands für das BAMF nicht die Unterrichtsqualität, sondern eine „möglichst penible Einhaltung der oft sehr technokratischen Formalien“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8417 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Neben dem zuvor genannten Verband glaubten auch viele ehrenamtliche und hauptberufliche Flüchtlingshelfer und Integrationsbeauftragte, „die mangelnde Kontrolle sei Absicht: Niemand in der Kontrollkette habe ein Interesse daran, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliege. Lehrer und Träger verdienten gutes Geld mit den Kursen, die Behörden müssten die Vorgaben der Politik einhalten, möglichst viele Menschen in Maßnahmen zu stecken, und die Politik wolle um jeden Preis die Debatte vermeiden, ihre Integrationspolitik sei gescheitert. Die Leidtragenden dieser verfehlten Politik sind allerdings jene Flüchtlinge, die sich hierzulande integrieren wollen“ (WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt). Indizien für schlechte Kurse seien die Resultate. Von 339 578 Menschen, die erstmals einen Integrationskurs besuchten, hätten 15 Prozent diesen vorzeitig abgebrochen. Von den übrigen habe nur die Hälfte den abschließenden Sprachtest bestanden (WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt). Das BAMF führt nach § 1 der Integrationskursverordnung (IntV) und § 1 der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) Integrationskurse beziehungsweise berufsbezogene Deutschsprachförderung durch. Zur Durchführung lässt es private und öffentliche Träger zu. 1. Wie lauten, bezugnehmend auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (vgl. die Antwort zu Frage 1, Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4155), die konsolidierten Zahlen für das Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018; bitte die in der Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 enthaltenen Geschäftsstatistiken aktualisieren)? Auf die Anlage wird verwiesen. Die Antwort zu Frage 1 bezieht sich auf den Abfragestichtag 4. März 2019. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik, die voraussichtlich im Mai 2019 veröffentlicht wird, vergleichbar. 2. Wie viele Personen hätten an den Kursen nach der IntV im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) teilnehmen müssen? Im Jahr 2018 wurden insgesamt 149 118 Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Die Antwort zu Frage 2 bezieht sich auf den Abfragestichtag 4. März 2019. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik, die voraussichtlich im Mai 2019 veröffentlicht wird, vergleichbar 3. Wie viele der in der Geschäftsstatistik genannten Kursteilnehmer haben an den Kursen im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) im Sinne von § 14 Absatz 6 IntV „ordnungsgemäß“ teilgenommen? Gemäß § 14 Absatz 6 Satz 2 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (IntV) haben Kursteilnehmende dann ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen, wenn ein Teilnehmer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist, und sie am Abschlusstest gemäß § 17 Absatz 1 IntV teilnehmen. Die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme ist jedem Teilnehmenden Drucksache 19/8417 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8417 auf Verlangen von dem Kursträger auszustellen (§ 14 Absatz 6 Satz 1 IntV). Der Rahmen für die ordnungsgemäße Teilnahme und für Meldepflichten an verpflichtende Behörden im Sinne von § 8 Absatz 3 IntV bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid konkretisiert. Das Ausstellen der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme unterhalb dieses Rahmens obliegt der pädagogischen Einschätzung des Trägers, da stets eine individuelle Betrachtung des einzelnen Kursteilnehmenden erforderlich ist. Insofern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie vielen Teilnehmenden eine solche Bescheinigung ausgestellt wurde oder hätte ausgestellt werden können. 4. Wie viele der Personen in Frage 3 haben den Kurs im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) nach § 43 Absatz 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch „erfolgreich“ abgeschlossen? Im Jahr 2018 haben 108.754 Teilnehmende sowohl den skalierten Sprachtest Deutsch-Test für Zuwanderer zum Abschluss des Sprachkurses (DTZ) mit Sprachniveau B1 als auch den skalierten Test „Leben in Deutschland“ zum Abschluss des Orientierungskurses (LiD) erfolgreich absolviert. Dazu, wie vielen dieser Teilnehmenden die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 14 Absatz 6 Satz 1 IntV ausgestellt wurde oder ausgestellt hätte werden können, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Antwort zu Frage 4 bezieht sich auf den Abfragestichtag 4. März 2019. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik, die voraussichtlich im Mai 2019 veröffentlicht wird, vergleichbar. 5. Wie viele Personen, die im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) ordnungsgemäß aber nicht erfolgreich am Integrationskurs teilnahmen , wurden entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 1 IntV zur Wiederholung von maximal 300 Stunden zugelassen? Wie viele haben davon die Wiederholungsmöglichkeit wahrgenommen und erneut teilgenommen? Im Jahr 2018 wurden insgesamt 66 478 Teilnehmende zur Wiederholung von maximal 300 Stunden zugelassen. Insgesamt 46 706 Teilnehmende nahmen diese Möglichkeit wahr und nahmen erneut teil. Dazu, wie vielen dieser Teilnehmenden die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 14 Absatz 6 Satz 1 IntV ausgestellt wurde oder ausgestellt hätte werden können, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Antwort zu Frage 5 bezieht sich auf den Abfragestichtag 4. März 2019. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik, die voraussichtlich im Mai 2019 veröffentlicht wird, vergleichbar. 6. Wie viele der erneut Teilnehmenden in Frage 5 haben die Wiederholung von maximal 300 Stunden nicht erfolgreich absolviert (auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)? Im Jahr 2018 absolvierten insgesamt 12 154 Teilnehmende das Wiederholerverfahren , ohne mit dem Sprachniveau B1 abzuschließen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8417 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8417 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dazu, wie vielen dieser Teilnehmenden die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 14 Absatz 6 Satz 1 IntV ausgestellt wurde oder ausgestellt hätte werden können, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Antwort zu Frage 6 bezieht sich auf den Abfragestichtag 4. März 2019. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik, die voraussichtlich im Mai 2019 veröffentlicht wird, vergleichbar. 7. Wie viele Personen haben im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) an Integrationskursen für spezielle Zielgruppen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 IntV teilgenommen (bitte entsprechend der Zielgruppen aufgliedern ; auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen), und ist diese Anzahl von Personen in der Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmer für das Gesamtjahr 2018 (vgl. Frage 1) enthalten? Anzahl der neuen Kursteilnehmenden nach ausgewählten Kursarten Jahr 2018: vorläufige Abfrage nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar Abfragestichtag: 4. März 2019 ausgewählte Kursarten 2018 Integrationskurs mit Alphabetisierung 44.802 Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 6.664 Förderkurs 26 Intensivkurs 596 Jugendintegrationskurs 4.984 Zweitschriftlernerkurs 4.669 Sonstiger spezieller Integrationskurs 2.266 Die in der Tabelle dargestellte Anzahl an Kursteilnehmenden ist in der Gesamtzahl des Jahres 2018 (vgl. Antwort zu Frage 1) enthalten. Die Antwort zu Frage 7 bezieht sich auf den Abfragestichtag 4. März 2019. Die Daten sind nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik, die voraussichtlich im Mai 2019 veröffentlicht wird, vergleichbar. 8. Wie viele Personen haben den Integrationskurs im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) aus selbst zu vertretenden Gründen entsprechend § 44 Absatz 3 AufenthG abgebrochen (sollte keine Differenzierung möglich sein, bitte die Gesamtzahl der Abbrüche angeben)? Der Bundesregierung liegt keine Statistik über Kursteilnehmende vor, die den Integrationskurs abgebrochen haben. Drucksache 19/8417 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8417 9. Wie viele Kurse nach der DeuFöV wurden im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) durchgeführt, und wie viele Personen nahmen bzw. nehmen daran teil? Für das Jahr 2018 sind nach aktueller Datenlage 165 706 Kurseintritte in 9 181 Berufssprachkursen nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) zu verzeichnen. Durch noch anstehende Nacherfassungen wird sich die Zahl der Kurseintritte noch erhöhen. 10. Wie viele Personen wurden im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) für die Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV zugelassen, und wie viele haben nach der Absolvierung dieser Module das Sprachniveau A2 beziehungsweise B1 erreicht (bitte Anzahl der erfolgreichen Teilnahmen auch für das Jahr 2017 angeben; auf die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)? Im Jahr 2018 wurden 22 382 Teilnahmeberechtigungen für Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 DeuFöV und 6 255 Teilnahmeberechtigungen für Spezialberufssprachkurse nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 DeuFöV ausgestellt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5779 verwiesen. 11. Für wie viele Personen wurden im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV ausgerichtet, und wie viele haben nach der Absolvierung dieses Moduls das Sprachniveau A2 beziehungsweise B1 erreicht (bitte Anzahl der erfolgreichen Teilnahmen auch für das Jahr 2017 angeben; auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)? Im Jahr 2018 sind 29 602 Kurseintritte für Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 DeuFöV und 9 658 für Spezialberufssprachkurse nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 DeuFöV zu verzeichnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5779 verwiesen. 12. Wie viele der nach IntV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) vor Ort überprüft (bitte die Tabelle aktualisieren, vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/4155)? Die Kontrollen sind im Jahr 2018 an den zwischenzeitlichen Systemaufwuchs angepasst und erheblich intensiviert worden. Im Jahr 2018 wurden vom BAMF insgesamt 1 495 der 1 704 zur Durchführung von Integrationskursen zugelassenen Trägern geprüft. Dies entspricht einem Prozentsatz von 87,7. Ferner wurden 4 148 Integrationskurse im Jahr 2018 vom BAMF geprüft. Im Jahr 2018 haben insgesamt 14 514 Integrationskurse begonnen. Dies entspricht einem Prozentsatz von 28,6. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8417 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8417 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Was war das Ergebnis der Prüfungen im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018, bitte nicht auf Prüfungen vor Ort beschränken)? a) Wurden Zulassungen widerrufen? Wenn ja, wie viele? Im Jahr 2018 wurden insgesamt sechs Zulassungen widerrufen und in zehn Fällen eine beantragte Folgezulassung nicht erteilt. b) Wurden Strafanzeigen gegen Kursträger gestellt? Wenn ja, gegen wie viele, und was war der Vorwurf (auf die Antworten zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 wird hingewiesen)? Im Jahr 2018 hat das BAMF gegen drei Integrationskursträger Strafanzeige gestellt , in allen drei Fällen wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung sowie in einem Fall zusätzlich wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung. 14. Um welche Beträge wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nach durchgeführten Prüfungen (bitte nicht auf Prüfungen vor Ort beschränken) von Integrationskursen und dabei festgestellten Verstößen a) Auszahlungen an Kursträger gemindert, bzw. welcher Betrag wurde nach geleisteten Zahlung zurückgefordert? b) Wie hoch waren die Beträge, die nicht ausgezahlt wurden (bitte nach Jahren getrennt aufführen; auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 15. Welchen Aufenthaltsstatus haben bzw. hatten die im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) an den Kursen nach IntV und DeuFöV Teilnehmenden nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte aufteilen nach IntV bzw. DeuFöV und Aufenthaltsstatus, auf die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)? Anzahl der neuen Kursteilnehmenden (nach IntV) nach Aufenthaltstiteln Drucksache 19/8417 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8417 Jahr 2018: vorläufige Abfrage – nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar Stichtag: 4. März 2019 Aufenthaltstitel 2018 Aufenthaltserlaubnis 96.531 Blaue Karte 472 Niederlassungserlaubnis 2.376 Sonstige Aufenthaltstitel 86.788 darunter Unionsbürger und gleichg. Familienangehörige 54.876 darunter Aufenthaltsgestattung 12.836 darunter Duldung 725 darunter Sonstige und Befreiungen 18.351 Unbekannt* 16.048 Insgesamt 202.215 * Die Erfassung der Aufenthaltstitel bei Ausstellung von Teilnahmeberechtigungen bzw. -verpflichtungen erfolgt seit dem 1. Januar 2017. Unter den neuen Integrationskursteilnehmenden aus dem Jahr 2018 sind jedoch auch Personen, deren Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung vor dem 1. Januar 2017 ausgestellt wurde. Daher kann der Aufenthaltstitel bei diesem Personenkreis nicht angegeben werden. Teilnehmende an Berufssprachkursen in 2018 nach der DeuFöV, ausgewiesen nach Aufenthaltsstatus Aufenthaltstitel 2018 Aufenthaltserlaubnis 126.901 Aufenthaltsgestattung 5.466 Blaue Karte EU 942 Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 518 Kein Aufenthaltstitel 22.718 Niederlassungserlaubnis 7.548 Visum 511 Keine Angabe 1.102 Insgesamt 165.706 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8417 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage Anzahl der neuen Kursteilnehmenden nach Staatsangehörigkeit Jahr 2018: vorläufige Abfrage nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar Abfragestichtag: 4. März 2019 Staatsangehörigkeit 2018 Syrien 38.628 Afghanistan 14.592 I rak 13.152 Rumänien 11.691 Türkei 8.818 Bulgarien 8.409 Polen 6.629 I ran 6.569 Eritrea 6.286 I talien 5.023 Kosovo 4.810 Kroatien 4.433 Griechenland 3.459 Russische Föderation 3.447 Somalia 3.025 Bosnien und Herzegowina 2.997 Indien 2.636 Serbien 2.507 Ukraine 2.380 Pakistan 2.288 Spanien 2.265 Albanien 2.222 Nigeria 2.156 Marokko 2.152 Deutschland 2.105 Nordmazedonien 2.038 Ungarn 1.849 Vietnam 1.757 China 1.345 Thailand 1.210 Brasilien 1.188 Ghana 1.159 Tunesien 1.095 Libanon 1.000 Drucksache 19/8417 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatenlos 981 Ägypten 883 Litauen 770 Portugal 763 Vereinigte Staaten 734 Kasachstan 726 Sudan 666 Philippinen 657 Armenien 623 Guinea 618 Äthiopien 614 Aserbaidschan 598 Algerien 526 Moldau 507 Sri Lanka 482 Bangladesch 461 Jemen 447 Unbek. / Ungekl. / ohne Angabe 442 Kamerun 431 Lettland 429 Frankreich 427 Vereinigtes Königreich 417 Mexiko 385 Libyen 362 Kolumbien 322 Weißrussland 313 Gambia 303 Georgien 298 Slowakei 298 Kenia 288 Jordanien 285 Venezuela 284 Tschechische Republik 280 Korea, Republik 279 Japan 251 Indonesien 231 Kuba 230 Togo 219 Montenegro 216 Peru 205 Dominikanische Republik 192 Slowenien 190 Tadschikistan 172 Niederlande 170 Senegal 167 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 156 Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) 148 Südafrika 148 Chile 138 Nepal 134 Israel 128 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8417 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schweden 122 Kanada 117 Sierra Leone 114 Uganda 114 Australien 105 Taiwan 103 I rland 102 Ecuador 100 Kongo, Demokratische Republik 99 Kongo 97 Myanmar 93 Argentinien 90 Kirgisistan 83 Mali 78 Benin 77 Tansania 77 Usbekistan 77 Belgien 74 Mongolei 71 Simbabwe 70 Angola 68 Saudi-Arabien 55 Liberia 53 Malaysia 52 Estland 51 Kambodscha 51 Finnland 50 Jamaika 49 Bolivien 46 Burkina Faso 43 Costa Rica 42 Honduras 40 Ruanda 40 Nicaragua 35 Guinea-Bissau 34 Paraguay 34 Dänemark 31 Niger 30 Mosambik 28 Serbien (einschließlich Kosovo) 28 Singapur 28 Norwegen 27 Neuseeland 26 Sambia 26 Turkmenistan 26 Guatemala 25 Tschad 25 Zypern 25 Laos 24 Madagaskar 24 Mauritius 23 Drucksache 19/8417 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Korea, Demokratische Volksrepublik 22 El Salvador 21 Mauretanien 21 Südsudan 21 Guyana 19 Kuwait 18 Burundi 14 Haiti 14 Schweiz 14 Serbien und Montenegro 13 Zentralafrikanische Republik 13 Sudan (einschließlich Südsudan) 12 Namibia 11 Gabun 10 Österreich 10 Panama 10 Uruguay 10 Eswatini 9 Kap Verde (Cabo Verde) 9 Malawi 9 Trinidad und Tobago 9 Vereinigte Arabische Emirate 9 Dschibuti 8 Bahrain 7 Dominica 6 Island 6 Seychellen 6 Tschechoslowakei 6 Botsuana 5 Salomonen 5 Malediven 4 Malta 4 Äquatorialguinea 3 Marshallinseln 3 Bahamas 2 Barbados 2 Grenada 2 Jugoslawien, Bundesrepublik 2 Lesotho 2 Monaco 2 Palau 2 St. Lucia 2 Suriname 2 Tuvalu 2 Andorra 1 Fidschi 1 Liechtenstein 1 Oman 1 Samoa 1 São Tomé und Príncípe 1 Sowjetunion 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8417 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. St. Vincent und die Grenadinen 1 Übriges Asien 1 Ungeklärt 1 Vanuatu 1 Vatikanstadt 1 Summe 198.709 zzgl. Spätaussiedler 3.506 I nsgesamt 202.215 nachrichtlich Kurswiederholende 108.910 Anzahl der neuen Kursteilnehmenden nach Status Jahr 2018: vorläufige Abfrage nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar Stichtag: 4. März 2019 Status 2018 ALGI I -Bezieher (Verpflichtung durch TGS) 44.963 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 1.185 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 72.143 Verpflichtung durch TLA 9.992 Summe verpflichtete Teilnehmende 128.283 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche (Zulassung) 64.881 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 5.545 Spätaussiedler 3.506 Summe freiwillige Teilnehmende 73.932 I nsgesamt 202.215 nachrichtlich Kurswiederholende 108.910 Drucksache 19/8417 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333