Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/842 (zu Drucksache 17/4617) 19. Wahlperiode 15.02.2018 Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3740 – Ausübung parlamentarischer Kontrollrechte im Bereich Finanzmarkt Im Nachgang der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/4617 hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 14. Februar 2018 folgende Ergänzung nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) vorgenommen: 1. An welchen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss ) haben jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Jahren 2005 bis 2008 teilgenommen, und in wie vielen davon haben sie das Wort ergriffen (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank sowie um institutsspezifische Angaben für die Banken BayernLB, Sachsen LB, WestLB, HSH Nordbank, IKB Deutsche Industriebank, Düsseldorfer Hypothekenbank, Hypo Real Estade – HRE, Commerzbank bzw. Dresdner Bank)? In den Jahren von 2005 bis 2008 nahmen Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank (BBk) an Sitzungen von Kontrollgremien teil und ergriffen das Wort wie nachfolgend dargestellt. Bei den Wortbeiträgen handelt es sich um eine Nacherhebung, die mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11), Randnummer 347, erfolgte. Die Darstellung verzeichnet die Treffer, die bei der Nacherhebung anhand des vorhandenen Aktenbestandes erzielt wurden. Bei Fehlanzeigen wurde entweder das Wort nicht ergriffen oder es liegen keine Aufzeichnungen über Wortmeldungen der Bundesbank bzw. BaFin vor, da z. B. das Sitzungsprotokoll eines Instituts nicht den hierzu erforderlichen Detaillierungsgrad aufweist. Drucksache 19/842 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BayernLB: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 25.01.2005 Verwaltungsrat BBk BBk 01.03.2005 Verwaltungsrat BBk BBk 07.04.2005 Verwaltungsrat BBk - 25.04.2005 Bilanzprüfungsausschuss BBk - 02.05.2005 Verwaltungsrat BBk & BaFin - 14.06.2005 Verwaltungsrat BBk BBk 29.07.2005 Verwaltungsrat BBk BBk 06.09.2005 Verwaltungsrat BBk BBk 25.10.2005 Verwaltungsrat BBk - 15.11.2005 Verwaltungsrat BBk - 06.12.2005 Verwaltungsrat BBk - 24.01.2006 Verwaltungsrat BBk - 25.04.2006 Bilanzprüfungsausschuss BBk - 02.05.2006 Verwaltungsrat BBk - 29.08.2007 Verwaltungsrat BBk & BaFin BBk, BaFin 04.03.2008 Verwaltungsrat BBk & BaFin BaFin 02.04.2008 Verwaltungsrat BBk & BaFin - 07.08.2008 Verwaltungsrat BBk BBk 22.09.2008 Verwaltungsrat BBk - 10.10.2008 Verwaltungsrat BBk - 21.10.2008 Verwaltungsrat BBk & BaFin - 29.11.2008 Verwaltungsrat BBk BBk 02.12.2008 Verwaltungsrat BBk - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/842 Sachsen LB: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 16.02.2005 Verwaltungsrat BBk - 01.03.2005 Verwaltungsrat BBk - 30.03.2005 Verwaltungsrat BBk & BaFin BaFin 13.04.2005 Verwaltungsrat BBk - 04.05.2005 Verwaltungsrat BBk - 29.09.2005 Verwaltungsrat BBk - 15.11.2005 Verwaltungsrat BBk & BaFin BBk 24.11.2005 Verwaltungsrat BBk - 12.12.2005 Verwaltungsrat BBk - 20.03.2006 Verwaltungsrat BBk - 15.05.2006 Verwaltungsrat BBk - 19.06.2006 Verwaltungsrat BBk - 09.10.2006 Verwaltungsrat BBk - 20.10.2006 Verwaltungsrat BBk - 11.12.2006 Verwaltungsrat BBk - 26.02.2007 Verwaltungsrat BBk - 23.04.2007 Verwaltungsrat BBk - 04.06.2007 Verwaltungsrat BBk - 16.07.2007 Verwaltungsrat BBk - 26.10.2007 Verwaltungsrat BBk - 29.11.2007 Verwaltungsrat BBk - 07.12.2007 Verwaltungsrat BBk - 15.12.2007 Verwaltungsrat BBk - 25.02.2008 Verwaltungsrat BBk - 10.03.2008 Verwaltungsrat BBk - Drucksache 19/842 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode WestLB: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 25.01.2005 Risikoausschuss BBk - 17.02.2005 Aufsichtsrat, Präsidium BBk BBk 23.03.2005 Prüfungsausschuss, Aufsichtsrat, Präsidium BBk BBk 23.08.2005 Aufsichtsrat, Präsidium BBk BBk 02.09.2005 Risikoausschuss BBk - 19.09.2005 Aufsichtsrat, Präsidium BBk & BaFin - 14.11.2005 Risikoausschuss BBk - 27.04.2006 Risikoausschuss BBk - 11.05.2006 Aufsichtsrat, Präsidium BBk BBk 24.07.2006 Risikoausschuss BBk - 06.09.2006 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - 25.10.2006 Risikoausschuss BBk - 07.12.2006 Aufsichtsrat, Präsidium BBk & BaFin BaFin 25.01.2007 Risikoausschuss BBk - 21.03.2007 Prüfungsausschuss BBk & BaFin - 28.03.2007 Aufsichtsrat, Präsidium BBk & BaFin - 25.04.2007 Prüfungsausschuss, Risikoausschuss , Präsidium BBk & BaFin - 26.04.2007 Risikoausschuss BBk - 07.05.2007 Präsidium BBk & BaFin BaFin 21.05.2007 Präsidium BBk & BaFin BaFin 18.06.2007 Aufsichtsrat, Präsidium BBk & BaFin BaFin 26.07.2007 Aufsichtsrat, Präsidium, Prüfungsausschuss BBk & BaFin BaFin 15.08.2007 Präsidium BBk BBk 04.09.2007 Präsidium BBk - 11.09.2007 Risikoausschuss BBk & BaFin - 13.09.2007 Aufsichtsrat, Präsidium BBk BBk 25.10.2007 Risikoausschuss BBk - 12.12.2007 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - 20.01.2008 Sitzung der Vertreter der Eigentümer BBk & BaFin BBk, BaFin 07.02.2008 Aufsichtsrat, Präsidium BBk & BaFin - 08.02.2008 Sitzung der Vertreter der Eigentümer BBk & BaFin BBk, BaFin 13.02.2008 Risikoausschuss BBk & BaFin - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/842 Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 05.03.2008 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - 01.04.2008 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - 10.04.2008 Prüfungsausschuss BBk & BaFin - 23.04.2008 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - 09.05.2008 Risikoausschuss BBk - 04.06.2008 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - 31.07.2008 Aufsichtsrat BaFin BaFin 20.08.2008 Risikoausschuss BBk - 20.11.2008 Risikoausschuss BBk - 12.12.2008 Aufsichtsrat, Präsidium BBk - Drucksache 19/842 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode HSH Nordbank: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 31.01.2005 Risikoausschuss BBk - 07.03.2005 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 22.04.2005 Prüfungsausschuss BBk - 04.05.2005 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 29.06.2005 Risikoausschuss BBk - 05.09.2005 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 27.10.2005 Risikoausschuss BBk - 30.11.2005 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 01.03.2005 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 10.04.2006 Prüfungsausschuss BBk - 27.04.2006 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 14.06.2006 Risikoausschuss BBk - 31.08.2006 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 29.09.2006 Aufsichtsrat BBk - 01.11.2006 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk & BaFin - 08.12.2006 Aufsichtsrat BBk - 08.02.2007 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 15.03.2007 Risikoausschuss BBk - 21.04.2007 Prüfungsausschuss BBk - 27.04.2007 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 05.09.2007 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk & BaFin - 29.10.2007 Risikoausschuss BBk - 03.12.2007 Prüfungsausschuss BBk - 10.12.2007 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 13.02.2008 Risikoausschuss BBk - 07.03.2008 Aufsichtsrat BBk - 07.04.2008 Risikoausschuss BBk - 09.05.2008 Prüfungsausschuss BBk - 19.05.2008 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk - 07.07.2008 Risikoausschuss BBk & BaFin BaFin 05.09.2008 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk & BaFin BaFin 02.10.2008 Prüfungsausschuss BBk & BaFin - 03.11.2008 Aufsichtsrat BBk - 17.11.2008 Aufsichtsrat BBk - 24.11.2008 Aufsichtsrat BBk - 12.12.2008 Prüfungsausschuss, Risikoausschuss BBk & BaFin - Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/842 Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 15.12.2008 Aufsichtsrat BBk - 19.12.2008 Risikoausschuss (Fortsetzung vom 12.12.) BBk - IKB: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 20.08.2007 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 29.09.2007 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 15.10.2007 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 14.11.2007 Aufsichtsrat BaFin - 25.01.2008 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 11.02.2008 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 16.02.2008 Aufsichtsrat BBk - 14.03.2008 Aufsichtsrat BBk - 26.03.2008 Aufsichtsrat BBk - 29.04.2008 Aufsichtsrat BBk - 28.05.2008 Aufsichtsrat BBk - 11.07.2008 Aufsichtsrat BBk - 20.08.2008 Aufsichtsrat BaFin - 27.08.2008 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 08.10.2008 Aufsichtsrat BaFin - 30.10.2008 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 19.11.2008 Aufsichtsrat BBk & BaFin - Düsseldorfer Hypothekenbank: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 11.03.2005 Aufsichtsrat BaFin - 04.10.2007 Aufsichtsrat BaFin - 20.02.2008 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 15.04.2008 Aufsichtsrat BBk - HRE: keine Drucksache 19/842 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Commerzbank: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 24.01.2005 Prüfungsausschuss BaFin - 15.02.2005 Risikoausschuss BBk & BaFin - 18.03.2005 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 13.02.2007 Aufsichtsrat, Risikoausschuss BBk & BaFin - ¹Teilnahme Bundesbank nur an der Risikoausschusssitzung Dresdner Bank: Datum Kontrollgremium teilnehmende Institution Wort ergreifende Institution 08.03.2005 Kredit- und Risikokommission BBk & BaFin - 10.03.2005 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 06.09.2005 Kredit- und Risikokommission BBk & BaFin - 07.09.2005 Aufsichtsrat BBk & BaFin - 23.11.2005 Kredit- und Risikokommission BBk & BaFin - 12.03.2007 Aufsichtsrat BaFin - 20.09.2007 Aufsichtsrat BaFin - 28.11.2007 Kredit- und Risikokommission, Aufsichtsrat BBk & BaFin - 25.09.2008 Kredit- und Risikokommission BBk & BaFin - 27.11.2008 Risikoausschuss BBk & BaFin - 4. Wie viele Aufsichtsgespräche hat die BaFin bzw. die Bundesbank jeweils mit den Instituten gemäß Frage 1 in den Jahren 2005 bis 2008 durchgeführt (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis, Differenzierung nach anlassbezogenen bzw. routinemäßigen Gesprächen sowie nach den Institutionen BaFin und Bundesbank)? In den Jahren von 2005 bis 2008 wurden anlassbezogene Aufsichtsgespräche mit den in Frage 1 genannten Instituten wie nachfolgend dargestellt durchgeführt. In Bezug auf die Deutsche Bundesbank (BBk) können dabei teilweise auch telefonische Aufsichtskontakte enthalten sein. BayernLB: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 2 8 2006 2 18 2007 3 10 2008 2 17 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/842 Sachsen LB: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 2006 1 2007 1 23 2008 4 WestLB: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 3 14 2006 1 5 2007 3 9 2008 2 12 HSH Nordbank: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 2006 1 1 2007 1 1 2008 1 2 IKB: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 1 2 2006 1 1 2 1 2007 1 11 2008 2 4 Drucksache 19/842 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Düsseldorfer Hypothekenbank: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 2006 1 2007 1 2008 1 2 3 HRE¹: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 1 2 2006 2 1 1 1 2007 1 1 1 4 2008 2 1 1 1 8 ¹HRE Holding, HRE Bank, HRE Bank International und Deutsche Pfandbriefbank AG Commerzbank: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 31 2006 1 39 2007 1 33 2008 1 29 Dresdner Bank: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche BBk BaFin BBk & BaFin BBk BaFin BBk & BaFin 2005 1 30 2006 1 30 2007 1 54 2008 1 45 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/842 6. Wie viele Sonderprüfungen nach § 44 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) hat die BaFin in den Jahren 2005 bis 2008 jeweils bei den in Frage 1 genannten Instituten veranlasst (mit der Bitte um jahres- und institutsspezifische Angaben)? In den Jahren von 2005 bis 2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den in Frage 1 genannten Instituten jeweils die folgende Anzahl von Sonderprüfungen veranlasst: 2005 2006 2007 2008 BayernLB 1 1 3 Sachsen LB WestLB 2 1 6 2 HSH Nordbank 1 1 3 2 IKB 1 Düsseldorfer Hypothekenbank 2 1 2 1 HRE¹ 3 2 4 6 Commerzbank 1 4 3 4 Dresdner Bank 3 3 1 Summe 10 13 22 19 ¹ HRE Bank, HRE Bank International und Deutsche Pfandbriefbank AG 8. Inwiefern gab es Gespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesbank bzw. der BaFin und den in Frage 1 genannten Instituten über die aufsichtliche Behandlung von außerbilanziellen Conduits (wie Rhineland Funding und Rhinebridge bei der IKB oder die Ormond-Quay-Struktur bei der Sachsen LB)? Falls es Gespräche gab, wann fanden diese Gespräche statt, und welche Personen waren daran beteiligt? War der deutschen Finanzaufsicht bei der Einschätzung, dass die Gestaltung der Conduits im Einklang mit der damaligen bankaufsichtlichen Behandlung solcher Conduits stand (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1118), jederzeit bewusst, dass die Conduits der Landesbanken – wie z. B. der Sachsen LB – über Garantie- und Patronatserklärungen sowie die Gewährträgerhaftung von den jeweiligen Landeshaushalten garantiert wurden und damit letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler , nicht aber die Investoren die Risiken der Conduits trugen? Falls nein, warum nicht, und inwiefern hat sich die damalige Einschätzung (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1118) geändert? Seit wann und durch welche konkreten Maßnahmen (wie Verordnungen, Rechtsänderungen etc.) ist sichergestellt, dass derartige Conduits heute nicht mehr in Einklang mit dem Bankaufsichtsrecht stehen? BayernLB Mit Vertretern der BayernLB fanden keine Gespräche zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von außerbilanziellen Conduits statt. Rechtlich verbindliche unmittelbare Ansprüche der Investoren in die von den Conduits emittierten ABCP-Papiere gegen den Freistaat Bayern bestanden zu keiner Zeit. Drucksache 19/842 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Commerzbank Die Bankenaufsicht über den Commerzbank-Konzern hat sich bereits frühzeitig nach Auftreten der Finanzmarktkrise in verschiedenen Gesprächen auch auf Vorstandsebene über den Umfang außerbilanzieller Conduits informiert. Die Aufsicht ging hierbei davon aus, dass die Gestaltung der Conduits im Einklang mit den damals geltenden bankaufsichtlichen Regelungen stand. Allerdings zeigte sich relativ frühzeitig, dass die von der Commerzbank gegründeten Conduits von der Krise kaum betroffen waren, da der Bestand in Höhe von rd. 10 Mrd. Euro nahezu ausschließlich für eigene Zwecke gehalten wurde. Sämtliche Vermögensgegenstände waren – auch soweit sie in den genannten Conduits verbucht waren – seit Jahren voll in der Bilanz der Commerzbank-Gruppe konsolidiert und unterlagen einer permanenten Risikoüberwachung. Die Bankenaufsicht über den Commerzbank -Konzern sah daher keinen Anlass, die betroffenen Conduits unter besonderes Augenmerk zu stellen. Nach Integration der Dresdner Bank in den Commerzbank -Konzern werden die früher von der Dresdner Bank aufgelegten Conduits nunmehr in der Portfolio Restructuring Unit verwaltet und sukzessive reduziert . Dresdner Bank Die Dresdner Bank hatte eine Reihe von Conduits initiiert (u. a. Beethoven, Silver Tower und K 2). Bei letzterem handelte es sich um ein sog. SIV, für das die Bank das Management-Team und operative unterstützende Dienstleistungen stellte. Infolge der Finanzmarktkrise hatte sich bis Anfang 2008 dessen Situation so verschlechtert , dass die Ratingagenturen Moody’s und S&P mit einem down-grading der von K 2 emittierten commercial papers (Volumen rd. 12 Mrd. Euro) drohten, wenn die Bank nicht umgehend ein Konzept zur Stützung von K 2 vorlegen sollte. Seit September 2007 ist das SIV mehrfach Gegenstand aufsichtlicher Gespräche auf Vorstandsebene gewesen. Dabei ging es vorrangig um die wirtschaftliche Betrachtung (Rechts- und Reputationsrisiken) sowie mögliche Folgen für den Gesamtkonzern im Falle eines Scheiterns des Vehikels. Düsseldorfer Hypothekenbank Mit Vertretern der Düsseldorfer Hypothekenbank AG fanden keine Gespräche zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von außerbilanziellen Conduits statt. Die Düsseldorfer Hypothekenbank AG war angabegemäß an Conduit-Konstruktionen , vergleichbar denen der IKB oder Sachsen LB, nicht beteiligt. HRE Mit Vertretern der Institute der Hypo Real Estate-Gruppe fanden keine Gespräche zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von außerbilanziellen Conduits statt. Die Institute der Hypo Real Estate-Gruppe waren angabegemäß an Conduit-Konstruktionen , vergleichbar denen der IKB oder Sachsen LB, nicht beteiligt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/842 HSH Nordbank In den Jahresabschlussprüfungsberichten 2005 und 2006 wurde nur nachrichtlich über bestehende Kreditzusagen mit einer Laufzeit unter einem Jahr an die Zweckgesellschaften Poseidon bzw. SIV Carrera berichtet; weitergehende Informationen bzw. bankaufsichtlich relevante Hinweise enthielten die Berichte nicht. Anhaltspunkte dafür, dass die damals geltenden bankaufsichtlichen Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Konsolidierung gemäß § 10a KWG bzw. Anrechnung von Liquiditätsfazilitäten im Grundsatz I bzw. gemäß den §§ 13 bis 14 KWG nicht beachtet wurden, ergaben sich aus dieser Berichterstattung nicht. Mit dem Zusammenbruch der Sachsen LB im August 2007 wurde auch die HSH Nordbank von der US-Subprime-Krise erfasst und steht seitdem im höchsten Maße im bankaufsichtlichen Fokus, mithin auch die Thematik „Auslagerung von Wertpapierbeständen / Credit Investments“ auf „konzernfremde“ SPV. Dabei wurde die HSH Nordbank regelmäßig, u. a. im Rahmen von Aufsichtsgesprächen , schriftlichen Anfragen sowie im Zuge der Jahresabschlussberichterstattung, insbesondere über die bilanzielle Behandlung und die wirtschaftlichen Risiken der von den Vehikeln erworbenen Assets (5 Mrd. Euro beim Conduit Poseidon bzw. 5 Mrd. USD beim SIV Carrera) um Stellungnahme gebeten. Sachsen LB Die aufsichtliche Behandlung der Ormond-Quay-Struktur war vor Begründung der daraus resultierenden Verpflichtungen nicht Gegenstand von Gesprächen der BaFin mit dem Institut. Vielmehr fanden konkrete Gespräche zu den Conduits der Sachsen LB (z. B. Ormond Quay) erst mit dem Auftreten der ersten Anzeichen der Krise Anfang August 2007 statt und wurden in der Folgezeit intensiviert. Anders als testiert war die Sachsen LB weit über die für das Conduit „Ormond Quay“ zugesagten Liquiditätslinien hinaus rechtlich oder faktisch verpflichtet. Sie hatte über ihre irische Tochter „Sachsen LB Europe plc“ durch das zwischen dieser und dem Conduit geschlossene Valuation Agreement die Werthaltigkeit des vollständigen Conduitvolumens garantiert und stand vermittels der für die Tochter abgegebenen Patronatserklärung im Ergebnis selbst für diese Garantie ein. Über die rechtliche oder faktische Verpflichtung hatten weder die Sachsen LB noch deren Abschlussprüfer berichtet. Die Bankenaufsicht war deswegen nicht über das Vorhandensein der Werthaltigkeitsgarantie informiert. Offenbar haben die Jahresabschlussprüfer die Rechtsauffassung der Sachsen LB geteilt, dass diese Einstandspflicht nur bei groben Sorgfaltspflichtverletzungen greife und demzufolge keine Berichtspflichten erkannt. Da das Valuation Agreement jedoch als eine lang laufende, unbedingte Werthaltigkeitsgarantie anzusehen ist, handle es sich nach Auffassung der Aufsicht um eine KWG-relevante Garantieerklärung; diese wäre, wenn sie als bankenaufsichtlich relevant eingestuft worden wäre, nicht zulässig gewesen, da dies u. a. zu einer vielfachen Überschreitung der Großkrediteinzelobergrenze geführt hätte. Drucksache 19/842 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode WestLB Mitarbeiter der BaFin haben gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank am 28. Februar 2007, am 10. August 2007, am 13. August 2007, am 20. August 2007, am 26. September 2007 sowie am 19. November 2007 mit Vertretern der WestLB Gespräche zu Conduits geführt. Weitere Gespräche fanden am 16. Januar 2008 und am 20. Januar 2008 statt. IKB Gespräch am 16. November 2004 im Hause der IKB unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank. In dem Gespräch erfolgte eine eingehende Erörterung des Conduits „Rhineland Funding“ unter Risikogesichtspunkten. Auf Rückfrage erklärte die Bank, nach ihrer Einschätzung sei das Risiko der Inanspruchnahme aufgrund des sehr guten Ratings (Einstufung von 98 Prozent der von der IKB empfohlenen und vom Conduit getätigten Portfolioinvestments durch ext. Ratingagenturen als Investment Grade) äußerst gering. Gespräch am 18. Februar 2005 im Hause der BaFin unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank. Erörterung des Geschäftsfeldes Conduits. Nach Angaben des Vorstands erfolgt eine Inanspruchnahme der Liquiditätslinien nur, falls die Refinanzierung über ABS-Transaktionen nicht möglich ist. Es ist beabsichtigt, etwa die Hälfte der Linien auszuplatzieren. Bank betrachtet sich als Verwalterin fremder Assets. Gespräch am 15. November 2005 im Hause der IKB unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank. Erörterung des Geschäftsfeldes Conduits. Das Volumen der Assets under Management per 30. September 2005 beträgt 7,9 Mrd. Euro. 98 Prozent der von der IKB empfohlenen und vom Conduit getätigten Portfolioinvestments werden von den externen Ratingagenturen als „Investment Grade“ eingestuft . Gespräch am 9. November 2006 im Hause der IKB unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank. Erörterung von Risikolage und Ratingverteilung der Conduits. Nach Angaben des Vorstandes bestehen die Investments aus hoch gerateten, variablen oder festverzinslichen Wertpapieren (ABS, CDOs, CMBS oder RMBS), 99 Prozent der von der IKB bzw. IKB Credit Asset Management GmbH empfohlenen Anlagen sind Investment Grade geratet. Die IKB stellt Liquiditätslinien von 10,3 Mrd. Euro. Die Wahrscheinlichkeit der Ziehung der Linien wird als gering eingestuft; 84 Prozent entfallen auf internen Ratingklassen 1 bis 1,5 (Aaa bis A2). Gespräch am 10. August 2007 mit IKB unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank . Die Struktur des Conduits Rhineland Funding sowie des SIV Rhinebridge wird näher erläutert. Außerdem werden die näheren Umstände, die zum Ausbruch der Krise geführt haben, erörtert. Gespräch am 31. August 2007 mit IKB unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank . Die aktuelle Situation beim Conduit Rhineland Funding sowie des SIV Rhinebridge und die damit zusammenhängenden Risiken werden erörtert. Darüber hinaus berichtet der Vorstand über die geplante Bereinigung aller absehbaren Risiken und die Beseitigung der dabei erkennbaren stillen Lasten. Gespräch am 19. September 2007 mit IKB unter Teilnahme von BaFin und Bundesbank . Das Konzept zur Risikoabschirmung und die aktuelle Umsetzung werden erörtert. Außerdem erläutern die Gesprächspartner die Risikolage der beiden Havenrock-Vehikel sowie des SIV Rhinebridge. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/842 Gespräch am 8. Oktober 2007 mit der IKB unter Teilnahme der Bundesbank. Die Notwendigkeit eines Restatements des Jahresabschlusses bzw. notwendiger Korrekturen hinsichtlich der Konsolidierung der Rhineland Funding Capital Corporation sowie der dazugehörigen Ankaufsgesellschaften ist noch nicht abschließend geklärt. Das Gesamtvolumen des SIV Rhinebridge hat sich durch gezielten Abverkauf von Assets reduziert, so dass ein enforcement voraussichtlich verhindert werden kann. In der Folge fanden mehrere Krisengespräche mit der IKB unter Teilnahme von BaFin und Deutscher Bundesbank statt, in denen der Vorstand die Rettungs- und Sanierungskonzepte erörterte. 11. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen haben die Bundesbank und die BaFin auf die HSH Nordbank eingewirkt, die internen Kontrollen und die Risikosteuerung auf neue Entwicklungen im Geschäftsmodell der HSH Nordbank (z. B. Schnellankaufverfahren und Omegageschäfte) auszurichten (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)? Das Kreditinvestmentgeschäft wurde bereits von den Vorgängerinstituten der HSH Nordbank intensiv betrieben. Die im Zeitablauf zu verzeichnende deutliche Verschiebung der Investitionen von den eher risikoärmeren sog. Single Names in „hochkomplexe“ Verbriefungsstrukturen war der Aufsicht nicht bekannt und anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen bis zum Ausbruch der Subprime- Krise Mitte 2007 auch nicht erkennbar. Die von der HSH Nordbank bis dato zu diesem Thema übersandten Gremiensitzungsunterlagen enthielten keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Risikolage des Konzerns in dieser Hinsicht stark verändert hatte. Die Jahresabschlussberichte der HSH Nordbank AG und der HSH Securities S. A., bei der große Teile des Credit-Investment-Portfolios seit 2005 angesiedelt waren, enthielten ebenfalls keine besonderen Hinweise auf überdurchschnittliche Risiken in diesem Geschäftssegment. Insofern bestand von Seiten der BaFin und der Deutschen Bundesbank kein Anlass, diese Geschäftstätigkeit bis zum Ausbruch der Subprime-Krise Mitte 2007 kritisch mit dem Vorstand des Instituts zu erörtern. In den Prüfungsberichten über die Jahresabschlüsse 2005, 2006 und 2007 der HSH Nordbank bzw. der HSH Securities S. A. wurde das aktive Kreditmanagement nur sehr kurz beschrieben und nicht kritisch gewürdigt. Erst bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 der HSH Nordbank durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde das Verfahren im Rahmen des vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prüfungsschwerpunktes zur „Entwicklung des Credit Investment Portfolio von 2000 bis 2008“ näher beschrieben und erstmals kritisch beleuchtet . In der Risikoausschusssitzung vom 7. März 2005 wurde über die Einrichtung eines Schnellankaufverfahrens für sog. US-Home-Equity-Loans berichtet. In einer weiteren Risikoausschusssitzung vom 5. September 2005 wurde die Einrichtung eines Schnellankaufverfahrens auch für sog. US-Student-Loan-Securitisations vorgestellt. In beiden Fällen gaben die vorgestellten Investment-Guidelines bzw. Soll-Kreditprozesse keinen Anlass für vertiefende bankaufsichtliche Sachverhaltsanalysen. Auch enthielten die Jahresabschlussprüfungsberichte 2005 und 2006 keine Hinweise auf erhöhte Risiken aus den im verkürzten Verfahren durchgeführten Ankäufen . Grundsätzlich sind vereinfachte und damit auch verkürzte Verfahren zur Drucksache 19/842 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kreditvergabe auf Basis standardisierter Kurzanträge mit den aufsichtlichen Normen und Vorgaben, etwa den MaRisk, vereinbar. Die Verfahren sollten bei der HSH Nordbank eine verkürzte Reaktionszeit bei Einzelfallentscheidungen ermöglichen , die in der seinerzeitigen Marktsituation für geboten erachtet wurde. Über vorhandene Mängel bezüglich der Beachtung der bei derartigen Verfahren erforderlichen strikten internen Regeln und optimierten Kreditprozesse in Bezug auf die Schnellankaufverfahren erhielten BaFin und Bundesbank erst durch den Prüfungsbericht der KPMG für das Geschäftsjahr 2008, vorgelegt am 29. März 2009, Kenntnis. Die Omega-Transaktionen 52 und 55 sind von der HSH Nordbank nach Ausbruch der Subprime-Krise Mitte bzw. Ende 2007 abgeschlossen worden. Die Komplexität der Omega-Transaktionen wurde der Aufsicht erst im vierten Quartal 2008 durch die HSH Nordbank dargelegt, nachdem bereits hohe Marktwertverluste bei diesen strukturierten Kreditfinanzierungen aufgetreten waren. Wegen der – auch nach ausdrücklichen Anforderungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG – unzureichenden Information der Aufsicht zur Transaktion Omega 55 in 2007 und 2008 wurde von der BaFin gegen die HSH Nordbank ein Bußgeld verhängt. Im Rahmen bankgeschäftlicher Prüfungen, die bei der HSH Nordbank bis zum Ausbruch der Subprime-Krise im Auftrag der BaFin durch die Bundesbank durchgeführt wurden, zeigten sich an diversen Stellen Probleme bei den bankinternen Risikokontrollsystemen. Die Aufsicht hat dies wiederholt kritisch kommentiert , z. B. anlässlich der ersten IRBA-Prüfungsschlussbesprechung, die von den Prüfern unter Beteiligung von Vertretern der BaFin geführt wurde, gegenüber dem damaligen Risiko-Vorstand. Das Institut machte geltend, dass bereits innerhalb der Marktbereiche organisatorisch risikobegrenzende Maßnahmen etabliert seien. So stünden in den Marktteams den Kundenverantwortlichen jeweils Produktverantwortliche gegenüber, deren Aufgabe es sei, für eine angemessene Risikobegrenzung und Besicherung innerhalb der Produktgruppen zu sorgen. Mit dem Wechsel des Abschlussprüfers in 2008 und einer deutlich kritischeren Berichterstattung über die Schwächen innerhalb der Geschäftsorganisation bei der HSH Nordbank hat die BaFin sowohl für die im Jahresabschluss 2008 als auch für die im Jahresabschluss 2009 dokumentierten wesentlichen Beanstandungen mit Schreiben vom 31. Juli 2009 eine Anordnung nach § 25a Absatz 1 Satz 8 KWG erlassen, um eine zeitnahe Mängelbeseitigung sicherzustellen. Für geschäftsorganisatorische Mängel, die im Jahresabschluss 2009 sowie im Rahmen von MaRisk-Prüfungen im ersten Halbjahr 2010 beanstandet wurden, hat die BaFin neben der erneuten förmlichen Anordnung zur Mängelbeseitigung (Schreiben vom 26. November 2010) auch erwogen, gem. § 45b Absatz 1 KWG einen Zuschlag auf das bankaufsichtlich geforderte Eigenkapital zu verhängen und das Institut im Rahmen eines Anhörungsverfahrens diesbezüglich zur Stellungnahme aufgefordert. Insbesondere aufgrund der von Seiten der Abschlussprüfer attestierten Fortschritte hat die BaFin vorläufig von der Verhängung von Kapitalmaßnahmen Abstand genommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/842 18. Welche Daten sind der Bundesregierung bekannt über Gehalts- und Bonuszahlungen von mehr als 500 000 Euro jährlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene von aus dem Bankenrettungsfonds Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unterstützten (z. B. durch Garantien, Rekapitalisierungen, Risikoübernahmen, Bad-Bank-Auslagerungen ) Finanzinstituten (bitte aufschlüsseln nach Finanzinstitut, Art der SoFFin-Hilfe, Jahr, Mitarbeiterzahl, Betrag)? Der Bundesregierung waren zum Zeitpunkt der Beantwortung am 25. Januar 2011 die in nachfolgender Tabelle zusammengefassten Daten bekannt. Es handelt sich um die Anzahl von Mitarbeitern der durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds rekapitalisierten Institute, die im Jahr 2009 mehr als 500 TEuro verdient haben, sowie deren Standorte. Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um Spezialisten aus Treasury und Investment Banking, die an Bankenplätzen tätig sind, an denen die Wettbewerber noch deutlich attraktivere Vergütungspakete anbieten. Deutschland UK USA Sonstige Summe Aareal 0 0 5 2 7 Commerzbank 8 21 4 2 35 HRE 1 0 0 1 2 WestLB 8 6 9 1 24 Konkrete Gehaltshöhen waren der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt nur für die beiden Mitarbeiter der früheren HRE-Gruppe bekannt: Demnach war für einen 2008 neu eingestellten Mitarbeiter der irischen HRE-Tochter Depfa plc. für das Jahr 2009 ein vertragliches Gehalt von 890 TEuro vereinbart und für das Jahr 2010 ein vertragliches Gehalt von 640 TEuro; das Gehalt dieses Mitarbeiters betrug nach Angabe der HRE ab 2011 nicht mehr als 500 TEuro. Für einen Mitarbeiter der Deutschen Pfandbriefbank AG am Standort München war für 2009 ein Jahresgehalt von 500 900 Euro vereinbart; auch in diesem Fall betrug das Gehalt nach einer Vertragsänderung ab 2010 nicht mehr als 500 TEuro. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333