Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8420 19. Wahlperiode 14.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8023 – Tatsächlicher Effekt der sogenannten Landmilliarde für die Entwicklung ländlicher Räume V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von den Koalitionsfraktionen „im Koalitionsvertrag vorgesehene ‚Landmilliarde ‘ für Maßnahmen in den ländlichen Räumen“ (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: 100-Tage-Bilanz) wird auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Heidrun Bluhm durch die Bundesregierung wie folgt aufgeschlüsselt (Bundestagdrucksache 19/6663): Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (625 Mio. Euro); Landwirtschaftliche Unfallversicherung (312 Mio. Euro); Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (155 Mio. Euro); Bundesprogramm Nutztierhaltung (83 Mio. Euro); Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau (75 Mio. Euro); Tierwohlkennzeichnung (63 Mio. Euro); Bundesprogramm ökologischer Landbau und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie Eiweißpflanzenstrategie (53 Mio. Euro); Digitalisierung in der Landwirtschaft (50 Mio. Euro); Ackerbaustrategie (25 Mio. Euro). Nur die Mittel für die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ) und das BULE (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) können nach Ansicht der Fragesteller der ländlichen Entwicklung zugeordnet werden (625 + 155 Mio. Euro). Alle weiteren zusätzlichen Ausgaben betreffen zu wesentlichen Teilen Förderungen im Bereich der Agrarpolitik und zu Gunsten von Agrarbetrieben , bspw. für das Tierwohl und Energieeffizienz in der Landwirtschaft. Nur 780 Mio. Euro der ursprünglich vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro, die als „Landmilliarde “ bezeichnet werden, können demnach direkt der ländlichen Entwicklung zugeschrieben werden. Die Bundeshaushalte 2017 und 2018 sahen für die GAK jeweils 765 Mio. Euro und für das BULE jeweils 55 Mio. Euro vor. Im ersten Haushalt der neuen Bundesregierung ist also keine Erhöhung der Mittel für die ländliche Entwicklung zu verzeichnen. Erst im Bundeshaushalt 2019 wurde die GAK auf 900 Mio. Euro erhöht, das BULE auf 70 Mio. Euro. Dies bedeutet zusätzliche Ausgaben für die ländliche Entwicklung von insgesamt 150 Mio. Euro pro Jahr ab 2019. Bei gleichbleibender Höhe der Ausgaben für BULE und GAK würde dies bis 2021 für die gesamte Legislaturperiode 450 Mio. Euro (405 Mio. Euro GAK; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8420 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 45 Mio. Euro BULE) mehr für die ländliche Entwicklung bedeuten. Diese Zahl ist nach Auffassung der Fragesteller von den von der Bundesregierung errechneten zusätzlichen 780 Mio. Euro für GAK und BULE weit entfernt. Weniger als eine halbe Milliarde würde demnach den ländlichen Räumen tatsächlich zu Gute kommen. Der Begriff der „Landmilliarde“ ist aus Sicht der Fragesteller deshalb irreführend. Hinzukommt die hohe Zahl der nicht abgerufenen Mittel bei GAK und BULE, die nach Kenntnis der Fragesteller im Wesentlichen durch eine unterlassene Reform des GAK-Gesetztes und nicht umgesetzte Förderprogramme innerhalb des BULE wegen Ressortstreitigkeiten innerhalb der Bundesregierung begründet werden können. Der Mittelabfluss in BULE und GAK wird nach Auffassung der Fragesteller durch die Unterlassung einer aktiven Politik für die ländliche Entwicklung behindert. Der Mittelabfluss aus den Programmen BULE und GAK der vergangenen Haushaltsjahre belegen aus Sicht der Fragesteller dieses Defizit. Dass die 450 Mio. Euro, die nach bisheriger Beschlusslage als zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung in dieser Legislaturperiode eingeplant sind, tatsächlich und vollumfänglich abfließen, muss nach Einschätzung der Fragesteller vor diesem Hintergrund zusätzlich in Frage gestellt werden. Von einer vollen Auszahlung der Bundesmittel für GAK und BULE ist, wie die vergangenen Jahre belegen, nicht auszugehen, solange die nötigen Reformen unterbleiben . Es muss also von einer weiteren Reduktion der angesetzten 450 Mio. Euro, die tatsächlich zusätzlich für die ländliche Entwicklung ausgegeben werden, ausgegangen werden, was nach Meinung der Fragesteller den Begriff der „Landmilliarde“ weiter in Frage stellt. Hinzukommt, dass das BULE zusätzlich Aufgaben anderer Bundesministerien übernehmen soll. Bis zu 31,5 Mio. der angesetzten 70 Mio. Euro werden für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400, S. 74). Hier stellt sich die Frage, inwiefern Mittel für Maßnahmen bereitgestellt werden, die keine zusätzlichen Aufgaben erfüllen, sondern nur in das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgeschichtet werden und deshalb als zusätzliche Mittel deklariert werden. Auch dieser Umstand würde den Begriff der „Landmilliarde“ nach Ansicht der Fragesteller weiter relativieren. 1. Auf Grundlage welcher Beschlüsse errechnet die Bundesregierung den in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Heidrun Bluhm auf Bundestagsdrucksache 19/6663 angegebenen Mittelaufwuchs um 625 Mio. Euro innerhalb der aktuellen Legislaturperiode für die GAK? Wie begründet die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Mittelaufwuchs , den die Bundesregierung für die GAK angibt, und den tatsächlichen Zahlen der Bundeshaushalte 2017 bis 2019? Der angegebene Mittelaufwuchs bezieht sich auf die laufende Legislaturperiode und kann nicht in Bezug auf Veranschlagungen für die Jahre 2017 bis 2019 gesehen werden. Die Bundesregierung hat für die Jahre 2018 bis 2021 für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) einschließlich der Sonderrahmenpläne im Vergleich zu der vorherigen Finanzplanung insgesamt zusätzlich 625 Mio. Euro eingeplant. Die zusätzlichen Mittel sind schwerpunktmäßig für den Sonderrahmenplan „Förderung der Ländlichen Entwicklung“ in Höhe von 560 Mio. Euro vorgesehen. Die weiteren 65 Mio. Euro waren in 2018 veranschlagt , um die reguläre GAK bzw. den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ gegenüber dem im ersten Regierungsentwurf geplanten Ansatz zu verstärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8420 2. Wie viel Mittel standen bzw. stehen laut Bundeshaushaltsplänen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils für die GAK bereit? Laut Haushaltsplan standen in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils folgende Mittel für die GAK bereit: 2017: 765 Mio. Euro, 2018: 765 Mio. Euro, 2019: 900 Mio. Euro. 3. Wie viel Prozent der GAK-Bundesmittel sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils nicht abgeflossen? In den Jahren 2016 bis 2018 sind folgende Mittel für die GAK nicht abgeflossen: 2016: 18,6 Prozent, 2017: 14,9 Prozent, 2018: 11,6 Prozent. 4. Welchen Mittelaufwuchs plant die Bundesregierung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 für die GAK? Die Veranschlagung der Bundesmittel für die GAK ist Gegenstand des laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltes 2020 und der Finanzplanung bis 2023. 5. Plant die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand im Jahr 2019 eine Reform des GAK-Gesetzes? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche inhaltlichen und verfahrenstechnischen Änderungen soll diese Reform nach Auffassung der Bundesregierung beinhalten? Die Bundesregierung plant im Jahr 2019 keine Reform des GAK-Gesetzes. Erst im Jahr 2016 wurde das GAK-Gesetz novelliert. Mit der Gesetzesänderung wurde das Förderspektrum der GAK für den Bereich der ländlichen Entwicklung erheblich ausgedehnt. Sonstige Gründe für eine Änderung des GAK-Gesetzes sind derzeit nicht ersichtlich. 6. Auf Grundlage welcher Beschlüsse errechnet die Bundesregierung den in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Heidrun Bluhm auf Bundestagsdrucksache 19/6663 angegebenen Mittelaufwuchs um 155 Mio. Euro innerhalb der aktuellen Legislaturperiode für das BULE? Wie begründet die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Mittelaufwuchs , den die Bundesregierung für das BULE angibt, und den tatsächlichen Zahlen der Bundeshaushalte 2017 bis 2019? Der angegebene Mittelaufwuchs bezieht sich auf die laufende Legislaturperiode und kann nicht in Bezug auf Veranschlagungen für die Jahre 2017 bis 2019 gesehen werden. Die Bundesregierung hat für die Jahre 2018 bis 2021 für das BULE zusätzlich 155 Mio. Euro eingeplant. 7. Wie viel Mittel standen bzw. stehen laut Bundeshaushaltsplänen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils für das BULE bereit? Laut Haushaltsplan stehen in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils folgende Mittel für das BULE bereit: 2017: 55 Mio. Euro, 2018: 55 Mio. Euro, 2019: 70 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8420 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viel Prozent der BULE-Mittel sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils nicht abgeflossen, und wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen dafür? In den Jahren 2016 bis 2018 sind folgende Mittel für BULE nicht abgeflossen: 2016: 38,8 Prozent, 2017: 36,5 Prozent, 2018: 72,6 Prozent. Mit den höheren Haushaltsmitteln ist auch der Bedarf an Personal zur Administration des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) gewachsen. Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als BULE-Projektträger wurden 2017 und 2018 die entsprechenden Strukturen aufgebaut, um das BULE effizient umsetzen zu können. Außerdem wurden in der BLE die Grundlagen dafür geschaffen, auf die Unterstützung durch externe Projektträger zurückgreifen zu können. Ein weiterer wichtiger Faktor für den relativ geringen Mittelabfluss 2017 und 2018 ist der Wettbewerbscharakter der Förderaufrufe, der ein zweistufiges Antragsverfahren beinhaltet. Aufgrund des unerwartet hohen Zuspruchs der in 2017 veröffentlichten Bekanntmachungen „500Landinitiativen“, „LandKultur“ und „Land.Digital“ lagen im Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) im August 2017 über 1600 Projektskizzen vor. Bei LandKultur z. B. mussten zunächst über 900 Projekte abschließend bewertet werden, um die 300 förderfähigen Projekte zum Antrag auffordern zu können. Dies führte zu einem Zeitverzug in der Bescheidung und damit zwangsläufig zu einem geringen Mittelabfluss. Dieses Verfahren ist jedoch notwendig, um eine Bestenauswahl der Projekte sicherzustellen . Der besonders geringe Mittelabfluss in 2018 ist auf die vorläufige Haushaltsführung bis Mitte des Jahres zurückzuführen. 9. Welchen Mittelaufwuchs plant die Bundesregierung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 für das BULE? Die Veranschlagung der Bundesmittel für das BULE ist Gegenstand des laufenden Verfahrens. Die Bundesregierung plant in den Jahren 2020 und 2021 mit einem Mittelansatz von 75 Mio. Euro für das BULE. 10. Warum setzt das BMEL, anders als nach Kenntnis der Fragesteller angekündigt , im Jahr 2019 keine Start-up-Förderung über das BULE um (Bundestagsdrucksache 19/6663, S. 61)? Das zentrale Förderinstrument im BULE sind – wie oben bereits ausgeführt – öffentliche Förderaufrufe, sogenannte Bekanntmachungen. Diese stehen selbstverständlich auch Start-Ups offen. So läuft derzeit zum Beispiel die Bekanntmachung „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“, mit der das BMEL modellhafte Projekte, die die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge leisten. Innovative Projektskizzen können auch von Start-Ups bis 1. April 2019 beim Projektträger BLE eingereicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8420 11. Für welche konkreten Projekte sollen die 31,5 Mio. Euro, die laut Haushaltsplan 2019 (Bundestagsdrucksache 19/3400, S. 74) für das BMI, das BMJV und die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien innerhalb des BULE vorgesehen sind, eingesetzt werden? Die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen von BULE vorgesehenen Modellprojekte orientieren sich insbesondere an den laufenden Arbeiten der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und berücksichtigen die unterschiedlichen Herausforderungen ländlicher, insbesondere auch strukturschwacher ländlicher Räume. Es ist beabsichtigt, innovative instrumentelle Ansätze der Dezentralisierung u. a. in den Bereichen Mobilität, Daseinsvorsorge , Digitalisierung und Regionalentwicklung zu erproben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beabsichtigt , ein Modellprojekt in ausgewählten ländlichen Räumen unter Einbeziehung von Verbraucherorganisationen und ehrenamtlichen Akteuren vor Ort aufzusetzen . Ziel soll es sein, in diesen Regionen die Unterstützungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich des wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutzes auszubauen und zu verbessern. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat noch nicht entschieden, für welche konkreten Projekte die anteiligen BULE-Mittel eingesetzt werden. 12. Welche dieser Projekte wurden bereits durch den Bundeshaushalt 2018 finanziert und durch welche Bundesministerien (bitte mit Haushaltstitel und Höhe der Ausgaben angeben)? Da die Projekte derzeit noch in Planung sind, kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den derzeit geplanten Projekten von den an BULE beteiligten Ressorts BMI, BMJV und BKM um neue Projekte handelt, die bislang nicht aus dem Bundeshaushalt gefördert wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333