Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8422 19. Wahlperiode 14.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8026 – Ökonomische und ökologische Konsequenzen der Klimakonferenzen COP23 in Bonn und COP24 in Kattowitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 6. November 2017 bis zum 17. November 2017 fand in Bonn die UN- Klimakonferenz (United Nations Framework Convention on Climate Change, 23rd Conference of the Parties – COP23) gleichzeitig mit zwei weiteren Konferenzen (13th Meeting of the Parties to the 1997 Kyoto Protocol – CMP13 – sowie Conference of the Parties serving as Meeting to the Parties to the Paris Agreement – CMA) statt. Da der Gastgeber Fidschi nicht in der Lage war, diese Konferenz zu veranstalten, wurde diese Konferenz im Namen der Bundesregierung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Auswärtigen Amt (AA) geplant und finanziert. Dabei sollen dem BMUB und dem AA Kosten in Höhe von 117 Mio. Euro entstanden sein (www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Weltklimakonferenzkostete -die-Stadt-Bonn-400.000-Euro-article3800611.html). Die Konferenz fand nach Kenntnis der Fragesteller in zwei räumlich getrennten Teilbereichen statt, einer sog. BULA-Zone, einer für die Konferenz errichteten Zeltstadt, sowie der BONN-Zone, die aus den Bonner UNO-Gebäuden im Zusammenspiel mit provisorischen Zeltbauten bestand. Um dem Wetter und vor allem den Temperaturen im November zu begegnen, waren die provisorischen Zeltbauten nach Kenntnis der Fragesteller mit elektrischen Heizlüftern ausgestattet. Des Weiteren wurde die Konferenz durch Dieselaggregate mit Strom versorgt, sowohl in Form von großen Dieselgeneratoren für die Stromversorgung, als auch von Laternen-Generator-Kombinationen zur Beleuchtung. Auch bei der COP24, welche regulär vom 2. Dezember 2018 bis zum 15. Dezember 2018 in Kattowitz stattfand, mussten die Veranstalter nach Kenntnis der Fragesteller in Ermangelung genügend zur Verfügung stehender fester Bauten auf eine sogenannte Zeltstadt zurückgreifen, welche ebenfalls mit Heizlüftern beheizt wurde. So wie in Bonn trafen sich auch in Kattowitz nicht nur die Verhandlungsteilnehmer , sondern zusätzlich tausende Wirtschaftsvertreter und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wodurch der Anbau der Zeltkonstruktionen überhaupt erst notwendig wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8422 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zunächst ist festzustellen, dass Deutschland nicht deshalb Gastgeber für COP23 war, weil Fidschi nicht in der Lage wäre, als Gastgeber die Konferenz auszurichten . Vielmehr ist es so, dass es für COP23 keinen Staat gab, der zur Ausrichtung der COP eingeladen hatte. In diesen Fällen findet die Vertragsstaatenkonferenz gemäß Gaststaatsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Bundesrepublik Deutschland automatisch am Sitz des Sekretariates für die Klimarahmenkonvention in Bonn statt. Unabhängig davon ist eine Präsidentschaft für die COP zu bestimmen, was dann im Falle der COP23 in Bonn Fidschi wurde. Die Bundesregierung kann die Fragen lediglich in Bezug auf COP23 in Bonn beantworten, da sie hierbei technischer Gastgeber war. Zur COP24 in Polen liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) keine Informationen vor, da diese Konferenz von der polnischen Regierung ausgerichtet wurde. Gemeinsames Ziel des Sekretariates des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und BMU war es, die COP23 als nachhaltige Veranstaltung und außerdem klimaneutral (CO2-neutral) auszurichten . Deshalb wurde die Konferenz nach dem Eco Management and Audit Scheme (EMAS), basierend auf der diesbezüglichen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft , zertifiziert. Bei EMAS handelt es sich auch aufgrund seiner Transparenz um ein glaubwürdiges, anspruchsvolles und international anerkanntes Umweltmanagementsystem . Detaillierte Angaben zu der umweltverträglichen Ausrichtung der COP23 sowie allen Zielen und Maßnahmen enthalten die „Aktualisierte Umwelterklärung“ und der Evaluierungsbericht (www.bmu.de/DL1931). Übergeordnetes Ziel der EMAS-Zertifizierung war es, die Umweltauswirkungen der COP23 so gering wie möglich zu halten und dies überzeugend und transparent zu kommunizieren. Alle Beteiligten sollten zudem für die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit sensibilisiert werden. Die Implementierung und Umsetzung eines vollständigen Umwelt-Managementsystems gemäß den EMAS-Vorgaben erfolgte für eine Klimakonferenz erstmalig; es konnte daher nicht bzw. nur sehr marginal auf Erfahrungen aus vorherigen Projekten und Prozesserfahrung zurückgegriffen werden. Die Funktionstüchtigkeit des Umweltmanagementsystems wurde während der Veranstaltung vor Ort von einem externen Umweltgutachter überprüft. Die Zertifizierung schloss mit der Registrierung der Veranstaltung durch die IHK Duisburg mit entsprechender Eintragung im EMAS-Register ab. Am letzten Tag der COP23 wurde die Urkunde im Rahmen einer Pressekonferenz überreicht. Das Konzept für die Zielerreichung beinhaltete insbesondere folgende Punkte: Energieeffizienz und CO2-Minimierung Abfallvermeidung Reduzierung von Druckerzeugnissen Das Mobilitätsverhalten aller Beteiligten umweltfreundlich zu gestalten regionale Essensangebote und ein umweltfreundliches Speisenangebot Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8422 Wiederverwendbarkeit der für Aufbauten genutzten Materialien zu setzen Information aller Beteiligten über die gesetzten Ziele und Maßnahmen und Implementierung des Prozesses auf Managementebene Motivation zum Mitmachen Gemäß den im Konzept formulierten Zielvorgaben wurden die Kernindikatoren Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Treibhausgasemissionen und biologische Vielfalt sowie weitere indirekte Indikatoren wie Catering-Kennzahlen, Anteil der freiwilligen Helfer mit Beeinträchtigung, Kosten der nachhaltigen Ausrichtung erhoben: So konnte überprüft werden, ob die selbst gesteckten Umweltziele erreicht wurden. Alle wesentlichen zu erwartenden Auswirkungen in Bezug auf diese Indikatoren wurden dahingehend geprüft, ob sie vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden können. Hierzu wurden Umweltleitlinien (s. u.) und ein Maßnahmenprogramm erstellt. Sonstige Umweltaspekte wurden einbezogen, soweit sie für die Konferenz relevant waren. Dies sind etwa Kriterien für die öffentliche Beschaffung von Material für die Konferenz, das Catering oder die Materialverwendung für die temporären Bauten, aber auch die Bewusstseinsbildung bei Besuchern , z. B. über eine entsprechende Kommunikation zur Verwendung von Mehrweggeschirr oder zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die COP23 in Bonn wurde als erste Weltklimakonferenz offiziell als umweltfreundlich zertifiziert. Mit der Validierungsurkunde wurde dem Veranstaltungsmanagement die erfolgreiche und umweltfreundliche Ausrichtung der COP23 bestätigt . Unter Klimaaspekten wurde zu Planungsbeginn geprüft, ob auch ohne herkömmliche Aggregate gearbeitet werden könnte. Aus dem Netz der Bundesstadt Bonn war es aus technischen Gründen nicht möglich, eine ausreichende Strommenge in die gewünschten Bereiche zu liefern. Eine alternative und nachhaltigere Stromerzeugung war in dem notwendigen Volumen, der nötigen Effizienz, bzw. Leistungs -Output und dem äußerst knappen Planungs- und Vorbereitungszeitrahmen (Entscheidung für Bonn als Konferenzort im Dezember 2016, Beginn der COP23 am 6. November 2017) nicht realisierbar. Ein einheitliches Energiesystem wäre unter Effizienz- und Nachhaltigkeitsaspekten vorzugswürdig gewesen, war aber unter den gegebenen Umständen nicht darstellbar , sodass kleinere aufeinander abgestimmte Heizungen (Gas-, Öl- und Elektroheizung) eingesetzt werden mussten. Weder in der BULA- noch in der BONN-Zone reichte das Versorgungsnetz der Stadtwerke Bonn aus, um den gesamten notwendigen Energiebedarf zu decken. Die entstehende Versorgungslücke musste so kompensiert werden, dass in beiden Veranstaltungsflächen eine ausreichende Energieversorgung garantiert werden konnte. Bei der Planung des Versorgungsnetzes mussten neben den Anschluss-Anforderungen aller Gewerke die Zusatzanforderungen der Vereinten Nationen an eine redundante Versorgung von sicherheitsrelevanten Anlagen berücksichtigt werden . Im Falle einer Störung hätten ausgewiesene Bereiche durch eine Ersatznetzversorgung abgedeckt werden müssen. Unter Einbezug aller Nachhaltigkeitskriterien musste die Energieversorgung für alle Veranstaltungsflächen sowie für die Außenanlagen inklusive der Logistikund Crew-Bereiche gewährleistet werden. Daher wurde ein weitgehender Verzicht auf Aggregate (s. hierzu Antwort auf Frage 1) angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8422 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Netzstrom der COP23 wurde zu 100 Prozent aus zertifiziertem Ökostrom gewonnen, machte aber nur rund 17 Prozent der gesamten Energieversorgung aus. Ein Teil der Wärme wurde über Fernwärme gestellt und betrug rund 7 Prozent . Den größten Anteil machte Heizöl mit 74 Prozent an der gesamten Energieversorgung aus. Die Bundesregierung hat für die entstandenen und nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen i. H. v. ca. 50 000 t CO2-Äquivalenten hochwertige Zertifikate erworben , mit denen Kompensationsprojekte finanziert werden. 1. Wie viele Dieselaggregate waren nach Kenntnis der Bundesregierung während der Konferenzen sowie während des Auf- und Abbaus im Einsatz? Stromerzeuger auf Diesel-/Heizölbasis werden im Folgenden als Aggregat bezeichnet . Ein Aggregat besteht aus einem Motor, welcher über eine Steuerung einen Generator antreibt. Twin-, Quad-, Sixpacks sind Funktionseinheiten, die aus mehreren Einzelaggregaten gebildet werden. Durch die Funktionseinheiten konnte ein, die beschriebenen Rahmenbedingungen (s. Vorbemerkungen), berücksichtigendes effizientes Lastmanagement realisiert werden. BULA Zone Aufbau: 6x Lichtmast mit jeweils einem Aggregat 2-5KVA, 1x Kombilichtmast mit Aggregat 20KVA (Secu Checkpoint), 5x 35KVA Aggregat (2x Containerdorf, 3x als Baustrom) Veranstaltung: 1x Quad 500KVA, 2x Twin 400KVA, 1x250KVA (im Standby) Abbau: 4x Lichtmast mit jeweils einem Aggregat 2-5KVA, 1x Kombilichtmast mit Aggregat 20KVA (Secu Checkpoint), 2x 35KVA Aggregat (als Baustrom) BONN Zone Aufbau: 5x Lichtmast mit jeweils einem Aggregat 2-5KVA, 2x 35KVA Aggregat (als Baustrom), Anzahl der Lichtmasten nahm zu Geländesicherung drei Wochen vor der VA zu bis 29 Stück Veranstaltung: 1x Six 400KVA, 2x Quad 400KVA, 2x250KVA (im Standby), 29x Lichtmast mit jeweils einem Aggregat 2-5KVA Abbau: 8x Lichtmast mit jeweils einem Aggregat 2-5KVA, alles andere aus dem Festnetz, da es noch vorhanden war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8422 2. Wie viele Liter Diesel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen Aggregaten während dieser Zeiträume verbraucht? Der Verbrauch an Energieträgern ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Aufbauphase Abbauphase Veranstaltungszeitraum gesamt Strom in kWh 537.803 333.027 582.780 1.453.609 Fernwärme in MWh 93 73 250 416 Heizöl für Wärme in l 225.366 0 140.733 366.099 Heizöl für Strom in l 83.076 36.922 112.480 232.478 Diesel für Fahrzeuge in l 6.038 1.226 3.567 10.831 Propangas für Gabelstapler in kg 10.142 10.142 3. Wie viele der Aggregate wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für temporäre Beleuchtung eingesetzt? Bei den temporären Bauten reduzierten die transparenten Gebäudeflächen den Einsatz von Kunstlicht und damit zusätzlichen Energieverbrauch. In der BONN Zone wurde die Beleuchtung in den Nachtstunden (23–7 Uhr) auf etwa ein Zehntel reduziert. In der BULA Zone war dies wegen durchgehenden Betriebs nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen mussten die Wege in der Rheinaue mit zusätzlicher Beleuchtung ausgestattet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Liter Diesel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei verbraucht ? Verbraucht wurden hierfür 26 527 Liter, die in den Angaben zu Frage 2 enthalten sind. 5. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Außenfläche der temporären Zeltkonstruktionen der BULA- und der BONN-Zone? Insgesamt wurden ca. 55 000 m² Fläche mit temporären Zeltbauten überbaut. Eine Außenfläche wurde nicht berechnet. Die Bauten verfügten über verschiedene Höhen zwischen ca. 3 Meter bis 10 Meter. 6. Welchen durchschnittlichen Wärmedurchgangskoeffizienten (W/m2*K) besaßen nach Kenntnis der Bundesregierung die temporären Zeltkomponenten ? Der Wärmedurchgangskoeffizient ist nach Bewertung des technischen Leiters der temporären Bauten nur mit erheblichem finanziellem Aufwand ermittelbar. Jede Zeltwand bzw. Dach oder Boden besteht aus einer Vielzahl von Einzelmaterialien (Alugestell, Stahlbolzen, Zeltplane, Zeltplane mit Isolierschichten, isolierte Wandpanele, Glasflächen, Holzböden etc.). Darüber hinaus sind diese Werte bei jedem Zelt unterschiedlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8422 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In welchen Einzelmengen jedes Material verbaut wurde, um auf dieser Basis die Wärmedurchgangskoeffizienten zu berechnen und aus diesen Daten einen Durchschnitt zu bilden, ist nachträglich – sofern technisch überhaupt möglich – nicht mit verhältnismäßigem Aufwand ermittelbar. 7. Welche geschätzte Energie ist nach Kenntnis der Bundesregierung über die Außenwände der temporären Zeltkonstruktionen im Verlauf der Tagungen abgegeben worden? Für eine derartige Schätzung liegen der Bundesregierung keine hinreichenden Ausgangsdaten vor. 8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung außer den elektrischen Heizlüftern andere Heizmethoden innerhalb der temporären Zeltkonstruktionen, und wenn ja, welche? Neben den genannten elektrischen Heizlüftern wurden Ölgebläse eingesetzt. Zum Verbrauch wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtstromverbrauch der Tagungen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 10. Welcher Anteil des Stroms (Frage 9) entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Betrieb der elektrischen Heizlüfter? Der Stromverbrauch der elektrischen Heizlüfter wurde während der COP23 nicht separat gemessen. 11. Entsprechen die genannten Kosten von 117 Mio. Euro, aufgeteilt auf das BMUB und das AA, nach Kenntnis der Bundesregierung der Realität? Der Betrag von 117 Mio. Euro (100 Mio. Euro BMUB, 17 Mio. Euro AA) entsprechen den Schätzungen zu Beginn der Planungen. Der Schätzwert von 100 Mio. Euro (BMUB) konnte im Ergebnis um rund 10. Mio. Euro unterschritten werden. 12. Gab es weitere Bundesministerien, die sich beteiligt haben, und sind deren Kosten (bitte angeben, falls existent) in den 117 Mio. Euro enthalten? Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung standen projektbezogen ca. 7 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Summe ist in den in der Antwort zu Frage 11 genannten Ausgaben für den technischen Aufbau und die Durchführung der COP23 nicht enthalten. 13. Haben sich das BMUB oder ein anderes Bundesministerium an den Kosten der COP24 beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein, die Bundesregierung hat sich nicht an den Kosten der COP24 in Polen beteiligt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8422 14. Welcher Anteil des durch die COP-Klimakonferenzen freigesetzten CO2 entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dort anwesenden Teilnehmer , die nicht Teil offizieller Regierungsdelegationen sind (falls keine belastbaren Zahlen vorliegen, bitte eine qualifizierte Schätzung abgeben)? Belastbare Zahlen gibt es hierzu nicht. Auch eine qualifizierte Schätzung ist nicht möglich. Den staatlichen Delegationen standen beide Zonen offen. Verhandelnde haben die BULA-Zone besucht, um sich mit wichtigen Informationen zu versorgen . Auch in der BULA-Zone fanden etliche offizielle Veranstaltungen der Präsidentschaft bzw. des UN-Klimasekretariates statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333