Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8423 19. Wahlperiode 14.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8043 – Mutmaßliche Rechtsverstöße und regulatorischer Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen im Reisebereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g s t e l l e r Das Bundeskartellamt hat im Dezember 2018 die Ergebnisse seiner Sektoraluntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt. Laut Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12. Dezember 2018 hat die Untersuchung unter anderem ergeben, dass sich der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße von Vergleichsportalen im Reisebereich erhärtet habe. Neben der Bereitstellung seriöser Informationen durch die Vergleichsportale zeigten diese auch Verhaltensweisen , die den Verbraucher in die Irre führen könnten, so die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/ Pressemitteilungen/2018/12_12_2018_Vergleichsportale.html?nn=3591286). Daneben hat das ZEW-Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit Forschern der Télécom ParisTech und dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) im Dezember 2018 eine Studie veröffentlicht , wonach auf den zwei größten Hotelvergleichsplattformen Angeboten eine schlechtere Position in der Suchrangliste zugewiesen wird, wenn die Angebote auf einer Konkurrenzplattform oder der hoteleigenen Internetseite zu einem niedrigeren Preis offeriert werden (www.zew.de/de/presse/pressearchiv/ hotels-erhalten-schlechtere-rankings-bei-niedrigeren-preisen-auf-anderen-webseiten). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundeskartellamt hat im Oktober 2017 eine Sektoruntersuchung zahlreicher Vergleichs-portale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen , Telekommunikation und Finanzen eingeleitet. Das Bundeskartellamt hat im Dezember 2018 die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der ersten Ermittlungsrunde informiert. Die Auswertung der darauf aufbauenden zweiten Befragungsrunde ist noch nicht abgeschlossen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das Bundeskartellamt einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale veröffentlichen. Ob und ggf. welcher Handlungsbedarf aus den Ergebnissen abzuleiten ist, kann erst geprüft und beurteilt werden, wenn mit dem Abschlussbericht die Ergebnisse der Sektoruntersuchung vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8423 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unabhängig von der laufenden Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sieht die Bundesregierung einen generellen Bedarf verbesserter Transparenz bei Online -Plattformen, einschließlich Vergleichsportalen. Daher setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rahmen der Verhandlungen zum sogenannten „New Deal for Consumers“ für entsprechende Transparenzvorgaben in der sogenannten „Modernisierungs-Richtlinie“ ein. Dazu hat die Bundesregierung auch aktiv entsprechende eigene Regelungsvorschläge zur Erhöhung der Transparenz von Online -Portalen im Hinblick auf die verwendeten Rankingkriterien, die zugrundeliegende Marktabdeckung, die Wirkung der Zahlung von Provisionen und zu wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Portalen und Anbietern in die Verhandlungen eingebracht. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen auf EU-Ebene noch. 1. Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung davon auszugehen, dass Vergleichsportale im Reisebereich hinsichtlich der defizitären Marktabdeckung oder der Beschränkung der Vergleichsergebnisse auf die Angebote zahlender Anbieter gegen die wettbewerbsrechtliche Transparenzpflicht verstoßen ? 2. Welche Praktiken der Vergleichsportale im Reisebereich sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Zahlung von Provisionen möglicherweise in irreführender Weise das Ranking eines Angebotes beeinflusst? Wie bewertet die Bundesregierung derartige Praktiken der Vergleichsportale im Hinblick auf Verbraucherrechte und das Wettbewerbsrecht? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung greift den noch ausstehenden Feststellungen des Bundeskartellamts im Rahmen der Sektoruntersuchung Vergleichsportale nicht vor. 3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einer Studie des ZEW-Leibnitz- Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung aus Dezember 2018 Vergleichsplattformen im Reisebereich Angeboten eine schlechtere Position in der Suchrangliste zuweisen, wenn die Angebote auf einer Konkurrenzplattform oder der hoteleigenen Internetseite zu einem niedrigeren Preis offeriert werden? Falls ja, werden durch diese Praxis nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise Verbraucherrechte oder Rechte der Mitbewerber verletzt? Die Bundesregierung hat die Pressearbeit des ZEW zur Kenntnis genommen, die über die angesprochene Studie berichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Hält die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Vergleichsportale im Reisebereich, die Verbraucher über die Berechnungsweise der Suchranglisten zu informieren, welche von den Vergleichsportalen erstellt werden, für erforderlich? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8423 5. Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung davon auszugehen, dass Vergleichsportale im Reisebereich vielfach fälschlich oder in täuschungsgeeigneter Weise auf die begrenzte Verfügbarkeit oder eine besonders große Nachfrage hinsichtlich eines Angebots hinweisen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um unlautere Verhaltensweisen , die in der Sektoraluntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen ermittelt wurden, durch das Bundeskartellamt zu verfolgen und zu sanktionieren? 7. Sind die in den §§ 54 ff. und §§ 32 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgesehenen Verwaltungsverfahren und Eingriffsbefugnisse im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um die in der Sektoraluntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen festgestellten Probleme zu beseitigen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die Möglichkeiten zur Verfolgung und Sanktionierung unlauterer Verhaltensweisen ergeben sich aus dem Lauterkeitsrecht, das im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb enthalten ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 8. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die gegenwärtige Situation der Verbraucherrechtsdurchsetzung gegenüber den Vergleichsportalen im Reisebereich zu verbessern? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333