Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8482 19. Wahlperiode 18.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8065 – Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Ausbildungsmission „EUTM MALI“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2013 sind deutsche Soldaten an der militärischen Ausbildungsmission „European Union Training Mission Mali (EUTM MALI)“ beteiligt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: 1. Ausbildung malischer Sicherheitskräfte sowie von Sicherheitskräften der G5-Sahel, 2. Beratung des malischen Verteidigungsministeriums und der operativen Führungsstäbe der malischen Streitkräfte. Sechsmal stellte die Bundesregierung einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen der Ausbildungsmission „EUTM MALI“ und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine solche Beurteilung liegt dem Parlament nach Kenntnis der Fragesteller nicht vor. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 1, 5 und 6 kann aus Gründen des Staatswohles nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind besonders schutzbedürftig, da eine Offenlegung für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt .* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8482 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Ausbildungsinhalte werden den Angehörigen der malischen Streitkräfte im Rahmen der Ausbildungsmission durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den vermittelten Inhalt angeben)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 2. Wie viele Angehörige der malischen Streitkräfte wurden seit Einsatzbeginn direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)? 3. Wie viele Angehörige der malischen Streitkräfte haben seit Einsatzbeginn einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen (bitte nach Jahren auflisten)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der EUTM Mali wurden bisher (Stand: März 2019) insgesamt etwa 13 000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Aufstellungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038 verwiesen. 4. Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den Angehörigen der malischen Streitkräfte durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den Angehörigen der malischen Streitkräfte überprüft? Jeder Lehrgang endet mit einer Abschlussübung bzw. einer theoretischen und praktischen Lernzielüberprüfung für die Lehrgangsteilnehmer. Jeder Lehrgangsteilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat, ein Lehrgangszeugnis sowie eine Empfehlung für weitere Ausbildungsgänge. Dies gilt insbesondere bei Lehrgängen, für die es einen Aufbaulehrgang oder eine Ausbildung der Ausbilder durch Missionsangehörige gibt. 5. Nach welchen festgelegten Ausbildungsstandards der EU (oder vergleichbaren Standards der NATO) werden die Angehörigen der malischen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung durch Soldaten der EUTM MALI ausgebildet und zertifiziert? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 6. Über welchen Ausbildungsstand müssen die Angehörigen der malischen Streitkräfte vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand der Angehörigen der malischen Streitkräfte vorab geprüft? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8482 7. Wie viele Ausbildungsstunden wurden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten erbracht (bitte nach den jeweiligen Jahren auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird keine Statistik über Ausbildungsstunden im Sinne der Fragestellung geführt. 8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Angehörigen der malischen Streitkräfte die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der malischen Streitkräfte umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der malischen Streitkräfte anwenden ? 9. Wie lange und in welcher Form findet eine Kontrolle und Betreuung der Angehörigen der malischen Streitkräfte nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Nach Abschluss eines Ausbildungsvorhabens kehren die Lehrgangsteilnehmer zurück in ihre Verbände und werden gemäß den Vorgaben der malischen Militärführung eingesetzt. EUTM Mali berät das malische Militär zwar grundsätzlich auch zur Einsatzplanung . Die Entscheidung über Einsätze seiner Soldaten sowie der Einsatzmodalitäten liegt letztlich bei der souveränen malischen Regierung. Im Rahmen von regelmäßigen strategischen Überprüfungen der EU sowie durch „lessons learned“- Prozesse werden die Wirksamkeit, Inhalte sowie Art und Weise der Ausbildungsund Beratungsmaßnahmen durch EUTM Mali überprüft und bei Bedarf angepasst . An diesem Prozess beteiligt sich die Bundesregierung. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12d bis 12f der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038 verwiesen. 10. Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der malischen Streitkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen? Der Bundesregierung sind keine Vorgänge im Sinne der Fragestellung bekannt. 11. Welche Beratungsleistungen werden seit Einsatzbeginn für operative Führungsstäbe , Personal in Ausbildungseinrichtungen der malischen Streitkräfte und für das malische Verteidigungsministerium durch die deutschen Streitkräfte erbracht (bitte die Beratungsleistungen detailliert beschreiben)? Die Berater der Advisory Task Force (ATF) der Mission stehen in einem täglichen Austausch mit ihren Ansprechpartnern im malischen Verteidigungsministerium und in den Führungsstäben der malischen Streitkräfte. In ihren jeweiligen Fachbereichen entwickeln die Angehörigen der ATF gemeinsam mit ihren malischen Partnern Konzepte, Prozesse und Strukturen, die eine durch die malische Seite akzeptierte und damit nachhaltige Lösung darstellen (beispielsweise einen logistischen Prozess inkl. Erstellung von Vorschriften). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8482 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die deutschen Angehörigen der ATF sind als Berater in den Bereichen „Operationsführung und -planung“ und „Vorschriften & Ausbildung“ eingesetzt. Sie beraten die malische Operationszentrale in Fragen des Führungsprozesses bei planerischen Aspekten und bei der Erstellung von Dokumenten, die der Gestaltung der Ausbildungslandschaft des malischen Militärs dienen. 12. Nach welchen Verfahren evaluiert die Bundesregierung den Erfolg der Ausbildungsmission ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12d und 12g der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038 wird verwiesen. 13. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die malischen Streitkräfte nicht mehr auf die Ausbildungsunterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen ? Die Ausbildungsunterstützung der malischen Streitkräfte durch internationale Partner ist eine langfristige Aufgabe. Ziel der Bundesregierung und ihrer europäischen Partner ist es, dass die malischen Streitkräfte eigenständig durch die rechtmäßige Zivilregierung zur Wahrung der territorialen Unversehrtheit Malis und zur Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen eingesetzt werden können. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Welche privaten, staatlichen und halbstaatlichen Unternehmen und Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Ausbildung von Angehörigen der malischen Streitkräfte beteiligt (bitte das entsprechende Unternehmen oder die Organisation sowie die jeweilige Leistungsbeschreibung benennen)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Vertragsnehmern der malischen Streitkräfte vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333