Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 14. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8485 19. Wahlperiode 18.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dieter Janecek, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7789 – „Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels“ ohne diverse digitalpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Über ein Jahr nach der Bundestagswahl hat die Bundesregierung am 15. November 2018 im Rahmen einer Kabinettsklausur ihre „Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels“ beschlossen. Es werden 111 Einzelmaßnahmen aufgelistet, die durch die einzelnen Bundesministerien gemeldet wurden. Thematisch orientieren sich diese offensichtlich an der Gliederung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD. Wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mangelt es nach Ansicht der Fragesteller der „Strategie“ genannten Maßnahmensammlung weitestgehend an inhaltlichen Priorisierungen, einem konzeptionellen Überbau, Leitprinzipien oder einer einenden Vision für eine kohärente Gestaltung des digitalen Wandels. Neben diesem Fehlen typischer Merkmale einer Strategie ist aus Sicht der Fragesteller besonders bemerkenswert, welche – und wie viele – digitalpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung nicht „zur Gestaltung des digitalen Wandels“ gehören, demnach nicht mit Projekten hinterlegt wurden und keinerlei Erwähnung finden . Die jeweiligen Gründe für die Weglassung von digitalpolitischen Projekten und Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD sind bislang nicht transparent. Sie nachvollziehen zu können, ist jedoch unter anderem für die Beantwortung der Frage zentral, ob diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen und umgesetzt werden sollen – oder die Bundesregierung von ihrer Umsetzung zwischenzeitlich Abstand genommen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Vorbemerkung zur Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ der Bundesregierung vom 15. November 2018 ist festgehalten: „In dieser Umsetzungsstrategie konzentrieren wir uns auf Schwerpunktvorhaben, die die Ministerien identifiziert haben. Darüber hinaus setzt jedes Ressort weitere digitalpolitische Maßnahmen in seinem Bereich um.“ Die Schlussfolgerung der Fragesteller, dass diese weiteren Maßnahmen, die nicht zu den Schwerpunktvorhaben der ersten Umsetzungsstrategie gehören, damit aus Sicht der Bundesregierung auch nicht „zur Gestaltung des Digitalen Wandels gehören“ und „demnach nicht mit Projekten hinterlegt wurden“, entspricht damit nicht dem Vorgehen der Bundesregierung . Darüber hinaus wurde in den Vorbemerkungen der Umsetzungsstrategie explizit festgehalten, dass die Strategie kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Umsetzungsstrategie enthält dabei auch nicht nur die von den Fragestellern angemerkten 111 Vorhaben, sondern darüber hinaus sind jedem Handlungsfeld gemeinsame strategische Leitaussagen sowie eine Zielgruppen- und Nutzenanalyse vorangestellt. Die Bundesregierung steht weiterhin zu dem zeitgemäßen Ansatz , nicht eine abschließende und statische Sammlung von Einzelvorhaben zu präsentieren, sondern ein lebendes, umsetzungsorientiertes Dokument, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Infrastruktur 1. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, „WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in Zügen und Stationen der Deutschen Bahn“ zu realisieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1701)? Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche konkreten zeitlichen Zielvorgaben gibt es? Wie ist der augenblickliche Umsetzungsstand, sowohl bezüglich der Bereitstellung von WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes bzw. allen Zügen der Deutschen Bahn aus Sicht der Bundesregierung? Wie viele öffentliche Einrichtungen des Bundes gibt es, und wie viele davon stellen bislang ein WLAN zur Verfügung? Wie viele Bundesministerien stellen bislang ein WLAN zur Verfügung? Wie viele Stationen der Deutschen Bahn gibt es in Deutschland, und wie viele davon bieten bislang ein WLAN? In wie vielen Zügen der Deutschen Bahn ist bislang WLAN-Technik verbaut , in wie vielen nicht? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. DB Fernverkehr AG: Die gesamte ICE-Flotte des Fernverkehrs verfügt über einen jeweiligen Internetzugang über WLAN. Dies entspricht 61 Prozent aller Fernverkehrszüge. Dieser Prozentsatz steigt auf eine Quote oberhalb von 70 Prozent durch den kontinuierlichen Zulauf der mit Internetzugang über WLAN ausgestatteten ICE 4 und durch die geplante Ausrüstung der Intercity-2-Züge in den kommenden Jahren. Perspektivisch ist geplant, die gesamte DB-Fernverkehrsflotte mit WLAN auszustatten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8485 DB Regio AG: In Kooperation mit den Aufgabenträgern hat DB Regio bereits 16 Netze (inkl. aller Züge) mit WLAN ausgestattet. Weitere 18 Netze werden aktuell umgerüstet bzw. sind vertraglich für 2019 und die Folgejahre vorgesehen. Dies entspricht ca. 28 Prozent der von DB Regio betriebenen Verkehrsleistung (Basis 2019), von der aktuell über die Hälfte (ca. 17 Prozent) mit WLAN ausgestattet ist. Darüber hinaus sind weitere Netze für den WLAN Ausbau vorgesehen. Der WLAN-Ausbau bei DB Regio erfolgt mit Zustimmung und vertraglicher Regelung mit den Aufgabenträgern in allen Zuggattungen (S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress). Es zeigt sich, dass WLAN durch die Aufgabenträger unterschiedlich bestellt wird. In Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind annähernd 100 Prozent der Züge von DB Regio mit WLAN ausgerüstet oder zur Ausrüstung vorgesehen. In anderen Ländern wurde noch kein WLAN durch die Aufgabenträger bestellt. DB Station & Service AG: Die Station & Service AG bietet über 125 Bahnhöfen kostenloses WLAN (30 Minuten ) zur individuellen Nutzung an. Der Ausbau des WLAN-Netzes ist durch die Deutsche Bahn beabsichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bahnhof.de/bahnhof-de/service/ WLAN-519242. Für die Bereitstellung von WLAN in den Einrichtungen des Bundes ist die jeweilige Einrichtung zuständig. Soweit Erkenntnisse vorliegen sowie die Ausstattung der Ministerien mit WLAN entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ministerium WLAN BMF Alle Besprechungsräume in der Hauptliegenschaft des BMF sind mit einem WLAN ausgestattet . Dieses kann Gästen im Rahmen von Veranstaltungen angeboten werden. Die Ausstattung weiterer Liegenschaften sowie eines hausweiten öffentlichen WLAN für Besucher ist in Planung. BMI Das BMI stellt ein WLAN zur Verfügung. AA Das AA stellt WLAN zur Verfügung. BMWi Das BMWi stellt WLAN zur Verfügung. BMJV Das BMJV stellt kein öffentliches WLAN zur Verfügung. Gästen wird bei Bedarf im Rahmen von Veranstaltungen WLAN angeboten. BMAS Das BMAS stellt Gästen im Rahmen von Veranstaltungen WLAN zur Verfügung. Für den Geschäftsbereich konnte die Information innerhalb der Frist nicht beschafft werden. BMVg Im Zuge der Agenda Attraktivität wird WLAN in modernen Unterkünften sukzessive ausgebaut . BMEL Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie 7 von 8 Behörden im Geschäftsbereich des BMEL stellen WLAN zur Verfügung. BMFSFJ Das BMFSFJ stellt bislang an keinem seiner Standorte öffentliches WLAN zur Verfügung. BMG Das BMG und sein Geschäftsbereich stellen in ihren Hauptliegenschaften ein Gäste-WLAN zur Verfügung. BMVI Das BMVI hat mit seiner Open-WLAN-Initiative bereits für die Verfügbarkeit kostenfreier WLAN-Hotspots bei 100 Liegenschaften in seinem Geschäftsbereich gesorgt. BMU Das BMU stellt kein öffentliches WLAN zur Verfügung. Gästen wird bei Bedarf in allen Liegenschaften des BMU im Rahmen von Veranstaltungen WLAN angeboten. BMBF Das BMBF stellt kein öffentliches WLAN zur Verfügung. Gästen wird bei Bedarf im Rahmen von Veranstaltungen WLAN angeboten. BMZ Das BMZ stellt in all seinen Dienstgebäuden in Bonn und Berlin ein offenes WLAN für Gäste bzw. Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung. 2. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet zum 1. Januar 2025 zu schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode auszugestalten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1661)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche konkreten zeitlichen Zielvorgaben gibt es? Welche Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf schnelles Internet gibt es bislang? Wie definiert die Bundesregierung „schnelles Internet“? Soll ein solcher Rechtsanspruch als Universaldienst realisiert werden? Sind der Bundesregierung die im Deutschen Bundestag hierzu seit mehreren Jahren vorliegenden Initiativen bekannt? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Maßnahmen werden in der Umsetzungsstrategie insbesondere im Kapitel „Infrastruktur und Ausstattung“ der Umsetzungsstrategie aufgegriffen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8485 Die Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung des Anspruchs auf schnelles Internet werden derzeit untersucht. E-Government und IT-Sicherheit 3. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Ziel auf, zukünftig digitale Verfahrensabwicklung unter dem Stichwort „digital first“ einzuräumen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 6052)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen hat man bislang im Zusammenspiel mit den Bundesländern , beispielsweise über den IT-Planungsrat, vereinbart, um der tatsächlichen Umsetzung des Prinzips „digital first“ näher zu kommen? Gibt es bereits vereinbarte, konkrete zeitliche Zielvorgaben? Wie beurteilt die Bundesregierung das bisherige Vorankommen bezüglich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes? Hält die Bundesregierung die Realisierung aller Maßnahmen bis 2022 weiterhin für realistisch? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzte sich die Bundesregierung unter dem Begriff „Digital First“ zum Ziel, dass der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden sollen. Nicht damit gleichzusetzen ist eine „Digital Only“ Strategie, bei der der Zugang zur Verwaltung nur noch über digitale Angebote möglich ist. Die Umsetzung bedingt einerseits einen einfachen und sicheren Zugang zu Verwaltungsangeboten und andererseits das Vorhandensein der tatsächlichen Leistungen als digitale Angebote. Zum Erreichen des Ziels wird daher der einfache sichere Zugang über das Verwaltungsportal des Bundes realisiert. Zugleich wird mit dem Digitalisierungsprogramm zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ein massiver Ausbau der digitalen Angebote umgesetzt. Beide Maßnahmen sind, anders als in der Fragestellung angenommen, in der Strategie „digital-made-in.de“ enthalten. Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 IT-PLR) für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR). Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen . In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote , Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung. Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren “ bearbeitet. Mit diesem Vorgehen im Digitalisierungsprogramm konnten neue Impulse für die föderale Zusammenarbeit gesetzt werden und das Vorgehen insgesamt beschleunigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Ziel auf, „Open Government Labore“ zu schaffen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2012)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche konkreten Maßnahmen sind für die tatsächliche Umsetzung der zahlreichen , im Aktionsplan zur Open Government Partnership (OGP) aufgeführten Projekte vorgesehen? Wie viele der Maßnahmen sind bislang tatsächlich umgesetzt? Für wann plant die Bundesregierung die Vorlage eines neuen Aktionsplans? Wie bewertet die Bundesregierung, auch im europäischen und internationalen Vergleich, ihr Vorankommen bei zentralen Projekten aus dem Bereich E-Government? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Bei „Open Government Laboren“ handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung nicht um ein reines Digitalisierungsthema. Die Nichterwähnung in der Umsetzungsstrategie ist daher diesbezüglich keine Aussage über den Fortschritt bei diesem Thema. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtigt dazu, das Vorgehen zur Umsetzung dieses Vorhabens im Rahmen des Dialogs mit der Fachgemeinde zum zweiten Nationalen OGP-Aktionsplan, auch unter Nutzung der Erfahrungen aus dem BMI-Projekt „Modellkommune Open Government “, zu konkretisieren. Die Verpflichtungen des Aktionsplans sind bereits mit konkreten Maßnahmen bzw. Meilensteinen hinterlegt. Zum Stand der Umsetzung wird auf den Zwischenbericht der Bundesregierung vom 15. November 2018 verwiesen (www. verwaltung-innovativ.de/SharedDocs/Publikationen/Internationales/Zwischen bericht_OGP.html). Der Umsetzungsstand wird darüber hinaus regelmäßig aktualisiert , als nächstes zu Beginn des zweiten Quartals 2019, und auf der dafür vorgesehen Internetpräsenz, derzeit www.verwaltung-innovativ.de/DE/Internationales /OGP/ berichtswesen/berichtswesen_node.html, publiziert. Ein zweiter Nationaler Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme an der OGP wird voraussichtlich noch im Sommer 2019 vorgelegt. Ziel der Bundesregierung ist es, sichere und auf die Anwender ausgerichtete digitale Angebote in der deutschen Verwaltung zu schaffen. Dafür wurden in den vergangenen Jahren mit der Digitalen Agenda, der eID des Personalausweises, dem E-Government-Gesetz, dem Onlinezugangsgesetz und vielen weiteren Maßnahmen bereits wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Mit dem Digitalisierungsprogramm , dem Bundesportal, Nutzerkonten und vielen weiteren Maßnahmen der Umsetzungsstrategie „digital-made-in.de“ werden derzeit quantitativ und qualitativ noch bestehende Lücken geschlossen, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Ein Instrument für eine konsequent nutzerorientierte Herangehensweise bei der Digitalisierung von Leistungen sind Digitalisierungslabore, auch Innovationslabore genannt. Hier entwickeln interdisziplinär zusammengesetzte Teams mit agilen und kreativen Methoden wie Design-Thinking und Scrum in kurzer Zeit nutzerorientierte Zielprozesse, „Mock-ups“ und Umsetzungspläne. Vertreter der fachlichen, organisatorischen und technischen Seite sowie Nutzer arbeiten räumlich oder virtuell in kurzen Intervallen zusammen. Dieses innova- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8485 tive Vorgehen findet auch international Beachtung. Die Bundesregierung ist deshalb zuversichtlich, dass sich diese Bemühungen zukünftig auch in internationalen Vergleichen positiv widerspiegeln werden. 5. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben „elektronischer Identifizierung und Ende-zu-Ende Verschlüsselung für jedermann “ auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1980)? Wie will die Bundesregierung das Thema mit welchen konkreten Maßnahmen weiter verfolgen? Ist die Nichterwähnung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellten „Ende-zu-Ende Verschlüsselung für jedermann“ einer Neupositionierung der Bundesregierung geschuldet? Hält die Bundesregierung ihren bisherigen Umgang mit dem Thema Verschlüsselung für nachvollziehbar? Wie passt es zusammen, dass die Bundesregierung einerseits das Ziel verfolgt „Deutschland zum Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt“ machen zu wollen (www.das-parlament.de/2018/49_50/wirtschaft_und_ finanzen/-/581508), andererseits aber Stellen wie ZITiS (Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich) schafft, deren originäres Ziel es ist, den Strafverfolgungsbehörden Hinweise zu geben, wie Kryptografie umgangen werden kann? Hält die Bundesregierung ihre bisherige Haltung zum staatlichen Umgang mit Sicherheitslücken und der Nicht-Vorlage einer gesetzlichen Regelung zur Meldung von Sicherheitslücken durch staatliche Stellen mit dem Ziel vereinbar, „Deutschland zum Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt“ machen zu wollen? Hält die Bundesregierung Aussagen wie die, man wolle „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“, und sieht nicht auch die Bundesregierung die dringende Notwendigkeit, ihre Position zum Thema Verschlüsselung grundlegend zu überdenken (https://netzpolitik.org/2015/ innenministerium-will-alles-und-nichts-sicherheit-durch-verschluesselungund -sicherheit-trotz-verschluesselung/)? Wird die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die man im Zuge der diesbezüglichen Nachjustierungen bei der De-Mail gemacht hat, durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zukünftig zum Standard aller staatlichen IT-Großprojekte machen, um so IT-Sicherheit und Nutzerakzeptanz zu gewährleisten? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung verfolgt die Weiterentwicklung und Verfügbarkeit starker Verschlüsselungsverfahren, insbesondere Ende zu Ende-Verschlüsselung, sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des Digitalen Wandels. Als Teil der Umsetzungsstrategie ist die Entwicklung langfristig sicherer, quantencomputerresistenter Kryptographieverfahren Gegenstand des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“. Im Rahmen einer aktuellen Förderbekanntmachung ist geplant, acht Forschungsprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 17 Mio. Euro zu fördern, in denen langfristig sichere und effiziente Kryptografie- Lösungen für verschiedene Anwendungsbereiche entwickelt werden. Außerdem sollen die Forschungsergebnisse in die internationale Standardisierung einfließen. Weiterhin verweist die Bundesregierung auf die von ihr geförderten Projekte zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Entwicklung und Implementierung nutzerfreundlicher und starker Verschlüsselungsprodukte , insbesondere die Projekte GNU PrivacyGuard, Gpg4win und EasyGPG. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Verschlüsselung in den Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik (Kabinettbeschluss vom 2. Juni 1999) festgelegt. Die Bundesregierung hält an den als „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ bekannten Säulen der deutschen Kryptopolitik fest. Sie entsprechen der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung 2016 und den Vorhaben des Koalitionsvertrags, neben der Stärkung und Förderung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zugleich sicher zu stellen , dass die Sicherheitsbehörden ihre bestehenden Befugnisse auch in der digitalen Welt anwenden und durchsetzen können (Zeilen 6014 bis 6019). Dem letztgenannten Ziel dient die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZI-TiS). Zum staatlichen Umgang mit Sicherheitslücken hat sich die Bundesregierung noch nicht abschließend positioniert. Die Implementierung starker Verschlüsselungsverfahren und entsprechenden Standards des BSI bezieht die Bundesregierung in staatliche IT-Großprojekte ein. 6. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, „verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards zu kommunizieren (PGP/SMIME)“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1981)? Welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant? Wie viele Bundesministerien bieten bislang die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation per PGP/SMIME (bitte einzeln aufschlüsseln, siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/1039)? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzte sich die Bundesregierung zum Ziel, einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jedermann verfügbar machen und es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards zu kommunizieren (PGP/SMIME). Ziel der Bundesregierung ist es, sichere Kommunikation mit der Verwaltung einer breiten Öffentlichkeit anzubieten. Dabei sind neben dem Aspekt der Sicherheit auch eine einfache Nutzung und Anwenderzentrierung wesentlich. Dies spiegelt sich in den Projekten der Bundesregierung wider. Mit der inzwischen für alle Bundesbehörden verpflichtenden Unterstützung von De-Mail wird eine sichere E-Mail-Lösung angeboten, die auch eine zusätzliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf Basis von PGP oder S/MIME mittels E-Mail-Software sowie Web- Clients unterstützt. Daneben werden mit dem Bundesportal und dem Nutzerkonto weitere einfach zu nutzende und sichere Zugangsmöglichkeiten zu Verwaltungsdienstleistungen umgesetzt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Dienstekonsolidierung mit der Maßnahme G2X eine zentrale Backend-Infrastruktur für sichere Kommunikation zwischen Behörden geschaffen. Diese Maßnahmen sind Teil der Umsetzungsstrategie „digital-made-in.de“. Die Standards PGP/SMIME zur Verschlüsselung der Kommunikation per E-Mail setzen spezielle Kenntnisse auf Seiten der Anwender voraus und werden daher nur wenig nachgefragt (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/1039, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Dr. Konstantin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8485 von Notz). Dazu dürften auch die im Mai 2018 unter dem Begriff „E-Fail“ bekannt gewordenen Probleme bei PGP und S/MIME beigetragen haben. Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der sicheren Kommunikation mit der Verwaltung wird mit den in der Strategie „digital-made-in.de“ enthaltenen Schwerpunktvorhaben dennoch umgesetzt, unter anderem mittels Kommunikationsstandards, die gemäß § 6 OZG durch Rechtsverordnung festgelegt werden. 7. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, das Entwicklungsprinzip „Security by Design“ zu fördern (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1986)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche konkreten Maßnahmen sind hier für wann geplant? Ist beispielsweise vorgesehen, das Prinzip im angekündigten „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ der Bundesregierung zu verankern? Auf welchen sonstigen Wegen unterstützt die Bundesregierung entsprechende Bemühungen, beste Sicherheitsstandards bereits in der Technik zu realisieren? Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Bundesregierung derzeit in diesem Bereich? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das Prinzip „Security by Design“ soll zu einer elementaren Grundforderung an Hersteller und Anbieter erhoben werden. Hersteller oder auch Anbieter von digitalen Diensten sollen dazu ermutigt werden, IT-Sicherheitsaspekte bereits zu Beginn der Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu berücksichtigen . Hierdurch kann die Anzahl der erfolgreichen Attacken auf das Produkt reduziert werden und dies die Betreuung des Produktes über den gesamten Lebenszyklus erleichtern. Damit dieses Prinzip Einzug in die Entwicklungsprozesse erhält, wird es beispielsweise bei der Erstellung von Technischen Richtlinien des BSI berücksichtigt, in denen die Einhaltung dessen gefordert wird. Das Konzept des IT-Sicherheitskennzeichen sieht ebenfalls vor, dass Hersteller oder Dienstanbieter , das Prinzip der „Security by Design“ verfolgen. So werden die dem IT- Sicherheitskennzeichen zugrunde liegenden IT-Sicherheitsanforderungen fordern , dass die Entwicklungsprozesse derart ausgestaltet sind. Insofern wird es sich mittelbar ebenfalls im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 widerfinden. Zusätzlich werden die Prinzipien des „Security by Design“ und „Security by Default“ im Rahmen der Diskussionen zur Produkthaftung erörtert. Auch auf europäischer Ebene spielt „Security by Design“ eine tragende Rolle. So fordert der Verordnungsentwurf zur Einführung eines einheitlichen Zertifizierungsrahmenwerks für Informations - und Kommunikationstechnologie („Cybersecurity Act“) u. a. in Artikel 45 ebenfalls die Einhaltung des benannten Entwicklungsprinzips. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt, da er im Einklang mit den nationalen Überlegungen erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, „im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes“ die Bereitstellung von Open Data auszuweiten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2069)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Hält die Bundesregierung die Weiterentwicklung des bestehenden Open- Data-Gesetzes nicht auch weiterhin für dringend notwendig, um den selbstgesteckten Zielen gerecht zu werden? Plant die Bundesregierung, das Informationsfreiheitsrecht des Bundes insbesondere mit dem Ziel fortzuentwickeln, die zahlreichen pauschalen Ausnahmen vom Zugangsrecht zumindest in Abwägungstatbestände umzuwandeln und der Verhinderung des Informationszugangsrechts unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse entgegenzuwirken? Plant die Bundesregierung, die Bereichsausnahme für Nachrichtendienste im bestehenden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes abzuschaffen? Wann ist mit der Vorlage des angekündigten zweiten Open-Data- oder Transparenz-Gesetzes zur Reform des unzulänglichen Open-Data-Gesetzes und der Weiterentwicklung des bestehenden Datenportals GovData zu einem zentralen und nutzerfreundlichen, echten Open- und E-Government-Portal zu rechnen? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zu den Fragen hinsichtlich des zweiten Open-Data-Gesetzes wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4026 verwiesen. Bei dem nationalen Metadatenportal GovData handelt es sich um eine Anwendung des IT-Planungsrats und nicht um eine Bundeseinrichtung. In Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) plant die Bundesregierung keine Änderungen mit dem Ziel, bestehende Ausnahmetatbestände oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu verringern. Sie plant auch nicht, die bestehenden Bereichsausnahmen einzuschränken. Mobilität 9. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben eines bundesweiten E-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2135 und 3680)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verkehrsunternehmen und -verbünden, Industrie- sowie Kundenvertreter wurden im Rahmen der vom BMVI gestarteten Initiative zur digitalen Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr die gleichnamige Roadmap erarbeitet und verabschiedet. Das BMVI hat sich finanziell an der Umsetzung der in der Roadmap skizzierten Maßnahmen beteiligt, indem es Förderprojekte mit 14 Mio. Euro unterstützt hat. Das Förderprogramm ist erst am Ende des letzten Jahres ausgelaufen, und die Projekte sollen nun evaluiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8485 Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über mögliche weitere Maßnahmen möglich. Der im Rahmen der o. g. Initiative vom BMVI angestoßene Stakeholderdialog soll weiterverfolgt werden. 10. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben der Weiterführung der „Digitalen Testfelder Autobahnen“ auf und ist nicht mehr die Rede von einem „digitalen Straßengesetz“ und digitalen „Testfeldern auf Straße (insbesondere in den Städten), Schiene und Wasserstraße“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 3670 ff.)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ der Bundesregierung ist beim Themenfeld „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ u. a. die Erprobung auf digitalen Testfeldern als ein Umsetzungsschritt aufgeführt (S. 105). Dabei ist der Begriff der digitalen Testfelder umfassend zu verstehen – sowohl bezogen auf die Straße (alle Kategorien) als auch auf die anderen Verkehrsträger. Dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren sowie dem im November 2018 veröffentlichten Aktionsplan „Digitalisierung und KI in der Mobilität“ des BMVI (jeweils einsehbar auf der Homepage des BMVI) können Umsetzungsstand, geplante Maßnahmen und Handlungsbedarfe entnommen werden. Dementsprechend arbeitet BMVI zusammen mit weiteren betroffenen Ressorts an der Umsetzung. Recht und Verbraucherschutz 11. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer Digitalagentur als Bundesbehörde für Regulierung und Marktbeobachtung auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1706)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die gesamte Wirtschaft sowie alle Bürgerinnen und Bürger müssen von der digitalen Transformation profitieren können. Zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen soll laut Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Digitalagentur als Bundesbehörde zur Unterstützung der Bundesregierung geprüft werden. Die Bundesregierung setzt derzeit diesen Prüfauftrag um. Geprüft werden Optionen, die einen substanziellen Mehrwert im Hinblick auf die erfolgreiche Vernetzung und digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erwarten lassen sowie zu bestehenden Aufsichts- und Zuständigkeitsstrukturen komplementäre Aufgaben adressieren (insbesondere Analyse- und Beratungskapazitäten). Die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels beinhaltet konkrete digitalpolitische Vorhaben und soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, das Vorhaben des Aufbaus von Digitalressourcen im nachgeordneten Bereich erst nach weiterer Konkretisierung und damit nach Abschluss des Prüfauftrags zur Einrichtung einer Digitalagentur in die Umsetzungsstrategie aufzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, sich für „Transparenz bei Online-Vergleichs- und Beratungsportalen“ einsetzen zu wollen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2093)? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in der derzeit im Rat diskutierten europäischen Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften vorgesehenen Regelungen zur besseren Transparenz bei Onlineplattformen ausreichen und daher keine nationale Regelung mehr nötig ist? Für welche weitergehenden als die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen setzt sie sich im Rat ein? Wie wird sie sicherstellen, dass die dort vorgesehenen Transparenzregeln nicht nur auf Verkaufsplattformen, sondern beispielsweise auch auf Vergleichsportalen gelten? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die EU-Kommission hat im April 2018 einen Entwurf für eine Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften vorgelegt, der auch Vorschriften zur Verbesserung der Transparenz bei Plattformen enthält. Bei den Beratungen im Rat über den Entwurf der Richtlinie hat die Bundesregierung über die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen hinaus eigene Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz solcher Plattformen im Hinblick auf deren Marktabdeckung, der Zahlung von Provisionen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Portalen und Anbietern vorgelegt . Die Bundesregierung begrüßt, dass vergleichbare Vorschläge auch im Europäischen Parlament angenommen wurden und wird sich weiterhin für die Aufnahme sachgerechter Regelungen zur Verbesserung der Transparenz auf Portalen einsetzen. Wenn Regelungen zur Transparenz in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken getroffen werden, gelten diese nicht nur auf Verkaufsplattformen , sondern beispielsweise auch auf Vergleichsportalen. Da Vermittlungs-, Buchungs - und Vergleichsplattformen oftmals grenzüberschreitend in Anspruch genommen werden, erscheint eine Regelung der Transparenzanforderungen auf europäischer Ebene im Vergleich zu rein nationalen Lösungen vorzugswürdig. 13. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, sich für „das Projekt einer europäischen digitalen Grundrechtecharta“ einzusetzen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2225 ff.)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Umsetzungsstrategie konzentriert sich auf die wichtigsten Schwerpunktvorhaben der Ministerien; daneben werden die einzelnen Ressorts im Lauf der Legislaturperiode eine Vielzahl weiterer Maßnahmen ergreifen und umsetzen (vgl. dazu schon die Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Bundesregierung wird das Projekt einer europäischen digitalen Grundrechtecharta wie im Koalitionsvertrag vereinbart begleiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8485 14. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, „die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben “ zu wollen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 5752)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das Thema wird im Übrigen im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat weiterverfolgt . Dies geht bereits aus der von der Frage zitierten Passage des Koalitionsvertrags hervor. Der am 31. Januar 2019 von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder geschlossene Pakt für den Rechtsstaat hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Damit Justiz und Polizei ihre Aufgaben in Zukunft noch effektiver erfüllen können, haben Bund und Länder im Pakt für den Rechtsstaat u. a. vereinbart, die Schaffung einer Kommunikationsschnittstelle zwischen Justiz und Polizei voranzutreiben, um den medienbruchfreien Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in Bund und Ländern sowie die Interoperabilität mit den Gerichten zu ermöglichen. Die weiteren Maßnahmen des Paktes für den Rechtsstaat, insbesondere auch im Hinblick auf die Digitalisierung, werden zurzeit mit den Ländern abgestimmt. Ein genauer Zeitplan existiert noch nicht. Datenschutz 15. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer Weiterentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 6086 ff.)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Wann wird die Bundesregierung von der in Artikel 88 der Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) enthaltene Öffnungsklausel Gebrauch machen und das seit mehreren Legislaturperioden angekündigte und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erneut in Aussicht gestellte Beschäftigtendatenschutzgesetz vorlegen? Wann ist die Prüfung der Frage abgeschlossen, ob die Bundesregierung überhaupt ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber schafft, vorlegt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/4317)? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Mit § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes in der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung wurde bereits eine Regelung für die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigtenverhältnisse unter Nutzung der Öffnungsklausel in Artikel 88 der Datenschutz-Grundverordnung geschaffen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht darüber hinaus vor, die Öffnungsklausel in Artikel 88 der EU-Datenschutz-Grundverordnung nutzen zu wollen und die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber schafft, zu prüfen. Diese Prüfung unter Einbeziehung geeigneter Instrumentarien und Institutionen dauert noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, sich für „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ auf Seiten der Anbieter“ einzusetzen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2082)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche konkreten Maßnahmen sind hier für wann geplant? Ist beispielsweise vorgesehen, die Prinzipien im angekündigten „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ der Bundesregierung zu verankern? Auf welchen sonstigen Wegen unterstützt die Bundesregierung entsprechende Bemühungen, beste Sicherheitsstandards bereits in der Technik zu realisieren? Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Bundesregierung derzeit in diesem Bereich? Wie passt es zusammen, dass die Bundesregierung diese im Datenschutz seit langem verankerten Prinzipien einerseits hochhält, andererseits aber andere grundlegende Prinzipien des Datenschutzes wie die Datensparsamkeit immer wieder öffentlich in Frage stellt (vgl. Handelsblatt vom 11. Januar 2017, Merkel gegen Datensparsamkeit. Bundesregierung zerstreitet sich über Datenschutz , abrufbar unter www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ merkel-gegen-datensparsamkeit-bundesregierung-zerstreitet-sich-ueberdatenschutz /19237484.html)? Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund derartiger, nach Ansicht der Fragesteller immer wieder widersprüchlicher Aussagen nicht auch für überfällig, ihre eigene Positionierung im Bereich des Datenschutzes grundlegend zu überdenken? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die EU-weit unmittelbar anwendbare EU-DSGVO enthält in Artikel 25 Vorgaben für Verantwortliche einer Verarbeitung personenbezogener Daten zum „Datenschutz durch Technikgestaltung“ und „Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ sowie in Artikel 32 Vorgaben zur Gewährleistung der Datensicherheit. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben obliegt den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die Bundesregierung unterstützt alle Anstrengungen seitens der Wirtschaft oder anderer Organisationen zur Umsetzung von Artikel 25 EU-DSGVO. Soweit das Thema Gegenstand von Gesprächen mit der Wirtschaft, Verbänden oder Organisationen ist, weist die Bundesregierung auf die entsprechenden Verpflichtungen hin. Zudem wird gegenwärtig der Entwurf der E-Privacy-Verordnung verhandelt, die voraussichtlich weitere spezialgesetzliche Verpflichtungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation enthalten wird. Der Entwurf der Europäischen Kommission für diese Verordnung enthält dazu hinsichtlich der Kommunikationssoftware einen Ansatz in Richtung „Privacy by Design“. Die Bundesregierung wird hierzu zunächst den Fortgang der Verhandlungen und die Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung abwarten, bevor sie über weitere Maßnahmen entscheidet . Der Schutz des in Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG enthaltenen Allgemeine Persönlichkeitsrechts, das sich im einfachgesetzlichen Datenschutzrecht niederschlägt ist der Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Die Bundeskanzlerin steht somit voll und ganz hinter den Regelungen des Datenschutzrechts der EU-DSGVO, die inzwischen auch national weiter spezifiziert wurden. Die zitierten Aussagen wurden im Rahmen der Vorbereitung der nationalen Spezifizierung der EU-DSGVO getätigt und sind in dem Zeitungsartikel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8485 nur unvollständig bzw. fehlerhaft widergegeben worden. Bereits der erste Satz des Artikels „Bis zum Mai 2018 muss das Bundesinnenministerium (BMI) die von Brüssel beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung in deutsches Recht umsetzen.“ entspricht nicht den rechtlichen Gegebenheiten. Die EU-DSGVO hat als europäische Verordnung nach Artikel 288 Absatz 2 AEUV allgemeine Geltung . Eine Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und bedarf daher keiner Umsetzung, sondern lediglich der partiellen Spezifizierung soweit die EU-DSGVO hierfür einen Rahmen schafft. Eine weitergehende Positionierung der Bundesregierung ist aufgrund der weitreichenden rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes nicht erforderlich. Zu den allgemeinen Aspekten der IT-Sicherheit wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Bildung 17. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer nationalen Bildungsplattform mit offener Schnittstelle für das Zusammenwirken mit bestehenden Lernplattformen und Cloudlösungen auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1721)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung treibt dieses Vorhaben über verschiedene Ansätze voran. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang u. a. die von der Bundesregierung geförderte Schul-Cloud. Über die letztendliche Ausgestaltung einer nationalen Bildungsplattform wurde noch nicht abschließend entschieden. Wenn dieses Vorhaben eine konkretere Umsetzungsphase erreicht, wird es auch Eingang in die sich kontinuierlich weiterentwickelnden Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des Digitalen Wandels finden. 18. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben einer „umfassenden Open-Educational-Resources-Strategie“ auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1723 ff.)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Januar 2016 hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie „OERinfo“ (BAZ v. 15. Januar 2016) veröffentlicht. In diesem Rahmen wurden seit November 2016 insgesamt 23 Projekte insbesondere aus den Bereichen der schulischen und der hochschulischen Bildung gefördert, darunter die beim Deutschen Institut für internationale pädagogische Forschung angesiedelte „OER Informationsstelle“ sowie Projekte mit konzeptionell-strategischem Charakter. Die Bundesregierung wird auf Basis der Projektergebnisse in dieser Legislaturperiode einen Prozess zur Erarbeitung einer OER-Strategie starten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8485 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sonstiges 19. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, gemeinsam mit Polen „ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung “ zu errichten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Zeile 1498)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Koalitionsvertrag ist die Errichtung eines gemeinsamen Zentrums für digitale Innovationen in der Systemforschung mit Polen festgelegt. Mit der Stärkung der Systemforschung reagiert die Bundesregierung auf einen gesellschaftlichen Bedarf : Komplexe Systeme, wie z. B. die Klimaentwicklung, biologische Zellen oder ökonomische Systeme müssen wissenschaftlich noch besser verstanden werden , um bessere Entscheidungsgrundlagen für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik bereit stellen zu können. Ziel des Institutes ist es u. a., digitale Lösungen zum Verständnis von Systemen über die Grenzen einzelner Wissenschaftsdisziplinen hinaus zu entwickeln. Über die strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung sowie die finanzielle Ausstattung eines derartigen Zentrums ist noch nicht abschließend entschieden. In diesem Zusammenhang ist auch die mögliche Berücksichtigung im Rahmen der sich kontinuierlich weiterentwickelnden Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des Digitalen Wandels zu sehen. 20. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben auf, E-Sport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anzuerkennen und bei der Schaffung einer olympischen Perspektive zu unterstützen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2167 ff.)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zum Thema E-Sport ist die Bundesregierung im Dialog mit Vertretern vom eSport-Bund Deutschland, weiteren Interessengruppen sowie Expertinnen und Experten aus u. a. der Sportwissenschaft, um sich ein umfassenden Bild zu erarbeiten . 21. Warum taucht in der Umsetzungsstrategie nicht mehr das Vorhaben eines Zivilgesellschaftlichen Digitalisierungsprogramms auf (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2151 ff.)? Wie will die Bundesregierung das Thema weiter verfolgen? Welche Maßnahmen sind hier für wann und mit welchen Prämissen geplant? Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Vergleich zur Wirtschaft und zum Staat ist der Digitalisierungsgrad der Zivilgesellschaft bislang nur gering ausgeprägt. Die Bundesregierung misst daher der Digitalisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen hohe Relevanz zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8485 Handlungsleitend für die Maßnahmen der Bundesregierung zur Digitalisierung der Zivilgesellschaft ist die Befähigung zivilgesellschaftlicher Akteure zur aktiven Gestaltung der Digitalisierung. Hierzu gehört auch die Umsetzung konkreter Vorhaben wie die am 21./22. Februar 2019 erstmals durchgeführte Konferenz „Digital Social Summit“ sowie die Förderung von Projekten wie die Vernetzungsplattform „D3 – so geht digital“ oder Maßnahmen zur Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bei der Gestaltung des Digitalen Wandels . Weitere Vorhaben befinden sich derzeit in der Vorbereitung (z. B. die Förderung einer „betterplace Academy“ zur Vermittlung digitaler Kompetenzen in sozialen Organisationen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333