Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8486 19. Wahlperiode 18.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7852 – 4 Jahre nach der Baukostensenkungskommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 2015 stellte die Baukostensenkungskommission, die im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen eingerichtet worden war, ihren Endbericht vor (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/ bauen/wohnen/buendnis-bezahlbares-wohnen-baukostensenkungskommission. pdf;jsessionid=E80D91A5FED62FC7FC567CE288D792BE.1_cid364?__blob= publicationFile&v=3). Im Kapitel 8.1 gibt die Kommission 19 Empfehlungen zur Senkung der Baukosten. Seit der Vorstellung des Berichts sind mittlerweile vier Jahre vergangen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde eine Fortsetzung der Arbeit der Baukostensenkungskommission angekündigt . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Arbeit der Baukostensenkungskommission wird auch in dieser Legislaturperiode fortgesetzt. Im Vorfeld des Wohngipfels wurde der Umsetzungsstand der 71 Empfehlungen evaluiert. Auf diesem Umsetzungsstand aufbauend wird nun der weitere Prozess thematisch organisiert und fokussiert. Im Wohngipfel am 21. September 2018 hat die Bundesregierung ihre Aktivitäten für mehr Wohnraum bestätigt und eine gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart. Neben investiven Impulsen für den Wohnungsbau und Maßnahmen zur Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens wurden auch Maßnahmen zur Baukostensenkung vereinbart . Ziel dieses Maßnahmenpakets ist die Fokussierung auf ein Bündel von Maßnahmen, die effektiv einen Beitrag zur Begrenzung der Baukosten leisten können und einer breiten Umsetzung zugeführt werden sollen. Das Maßnahmenpaket Baukostensenkung greift die explizit im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen auf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8486 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es wird im Folgenden auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/5142 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2138 verwiesen. 1. Welche der 19 Empfehlungen aus dem Kapitel 8.1 des Endberichts der Baukostensenkungskommission , die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, wurden bislang umgesetzt? 2. Aus welchen Gründen wurden die nicht umgesetzten Empfehlungen bislang nicht umgesetzt (bitte nach den einzelnen Empfehlungen aufschlüsseln)? 3. Bei welchen Empfehlungen wurden seitens der Bundesregierung bisher Maßnahmen ergriffen, und wie weit ist die Umsetzung bislang fortgeschritten (bitte nach den einzelnen Empfehlungen aufschlüsseln)? Antwort zu den Fragen 1 bis 3 hinsichtlich Empfehlung 10 „Erhöhung der linearen Absetzung für Abnutzung: Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, die Förderung auf den Wohnungsneubau zu konzentrieren. Daher hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus eine Sonderabschreibung auf den Weg gebracht, die gezielt den Neubau von Mietwohnungen begünstigen soll. Der Deutsche Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 29. November 2018 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Die Anhebung der linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) wäre demgegenüber eine Maßnahme, die auch für Bestandsgebäude gelten würde. Sie ließe sich zudem nicht z. B. auf Gebäude mit bestimmter Nutzung begrenzen. Sie ist kein Instrument gezielter steuerpolitischer Lenkung. Die lineare AfA auf Wohngebäude dient der gleichmäßigen Verteilung der Anschaffungs - oder Herstellungskosten über den gesamten Zeitraum der Nutzung des Gebäudes. Für alle Mietwohngebäude gilt grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) eine einheitliche lineare AfA von 2 Prozent (entspricht rechnerisch einer Nutzungsdauer von 50 Jahren). Antwort zu den Fragen 1 bis 3 hinsichtlich Empfehlung 11 „Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für Wohnungsunternehmen beim Betrieb von Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (KWK) und Photovoltaikanlagen“: Der Deutsche Bundestag hat am 29. November 2018 in 2. und 3. Lesung im Rahmen seiner Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus eine Änderung des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetzes verabschiedet. Diese sieht vor, dass Wohnungsgenossenschaften und -vereine für ihre Vermietungserträge auch dann die Steuerbefreiung erhalten, wenn ihre übrigen Einnahmen nur wegen der Stromlieferung aus solaren Mieterstromanlagen zwar die bisherige Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent der Gesamteinnahmen übersteigen, die Einnahmen aus diesen Stromlieferungen aber nicht 20 Prozent ihrer Gesamteinnahmen übersteigen (Bundestagsdrucksache 19/6140, S. 8, 18 f.). Wie bereits ausgeführt, steht die abschließende Beratung im Bundesrat noch aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8486 Antwort zu den Fragen 1 bis 3 hinsichtlich Empfehlung 17 „Instrument zur Begrenzung des Baulandpreisanstiegs“: Zur Beratung über Handlungsempfehlungen zur beschleunigten Bereitstellung von Bauland und für strategische Bodenpolitik wurde die Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ am 4. September 2018 eingesetzt (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 19/5794). Ergänzend und zu den übrigen Empfehlungen aus Kapitel 8.1 des Endberichts der Baukostensenkungskommission wird auf die Antwort zu Frage 8 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/5142 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2138 verwiesen. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis, in welchem Bundesland welche Empfehlungen der Baukostensenkungskommission, die in Länderkompetenzen fallen , umgesetzt wurde, und wenn ja, welche? Der Bund hat keine Gesamtkenntnis über den Umsetzungsstand der in die Länderkompetenz fallenden Einzelempfehlungen der Baukostensenkungskommission in den 16 Bundesländern. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Bundesländern . Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 5. Ist die Evaluation zum Sachstand der einzelnen Maßnahmenempfehlungen, die laut Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2138 im Mai letzten Jahres stattfand, mittlerweile abgeschlossen? Ja. 6. Wenn ja, zu welchem Ergebnis führte die Evaluation bezüglich der einzelnen Maßnahmeempfehlungen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Evaluation der Öffentlichkeit oder dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages vorzustellen? Im Vorfeld des Wohngipfels wurde der Umsetzungsstand der 71 Empfehlungen der Baukostensenkungskommission evaluiert. Im Zuge der Evaluation wurden die 71 Einzel-Empfehlungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Redundanzen thematisch gebündelt. Das Maßnahmenpaket Baukostensenkung , welches auf dem Wohngipfel mit den Ländern und Kommunen vereinbart wurde, ist das Ergebnis dieser Evaluation. Es fokussiert auf die Maßnahmen, die aus Sicht der Bundesregierung, der Länder und Kommunen einen effektiven Beitrag zur Begrenzung von Baukosten liefern können. Das Maßnahmenpaket Baukostensenkung wurde als Teil der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen als Ergebnis des Wohngipfels am 21. September 2018 veröffentlicht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse-wohngipfel.html). 7. Wenn nein, aus welchen Gründen dauert die Evaluation bereits über ein halbes Jahr, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, und plant die Bundesregierung , diese Ergebnisse mit Abschluss der Evaluation zu veröffentlichen? Es wird auf Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8486 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Bei welchen Empfehlungen, die Regelungsgebiete von Bund als auch Ländern betreffen, ist die Bundesregierung zur Umsetzung an die Länder herangetreten , und welche Fortschritte wurden dabei bisher erreicht? „Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzen“ war eine der zentralen Forderungen des Wohngipfels am 21. September 2018. Bund und Länder sind zur Umsetzung aufgefordert. Technische Standards und Normen sowie Gesetze dürfen nicht dazu führen, dass das Bauen und damit auch das Wohnen unerschwinglich werden. Die Kosten-Nutzen-Prüfung muss deshalb in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen. Bund und Länder arbeiten u. a. gemeinsam an einer Begrenzung der Kostenfolgen der Normung. Die Länder haben als ersten Schritt bereits ein verstärktes Engagement in der Normung veranlasst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder und des Deutschen Instituts für Bautechnik engagieren sich fachlich in den Normungsausschüssen. Auf Initiative des Bundes wird die Einrichtung einer zentralen unabhängigen Stelle vorbereitet, die die Kostenrelevanz von neuen Standards und Normen prüfen soll. Eine temporäre Expertengruppe unter Beteiligung von Ländern und Kommunen hat Aufgaben, Finanzierung und Struktur dieser zentralen unabhängigen Stelle definiert und ein Machbarkeitskonzept zur Einrichtung der zentralen unabhängigen Stelle im Januar 2019 vorgelegt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird in einer Pilotphase , die wissenschaftlich begleitet wird, die Arbeit der zentralen unabhängigen Stelle noch in diesem Jahr aufnehmen. Die Stelle soll die für den Wohnungsbau kostenrelevanten Normen und Standards ermitteln sowie Kosten-Nutzen bzw. Folgekosten betrachten. Bund und Länder werden außerdem die Einführung von Folgekostenabschätzungen beim DIN e. V., wie in der „Normungsroadmap Bauwerke“ beschrieben, aktiv verfolgen und vorantreiben. Neue Normungsvorhaben sollen frühzeitig einer Betrachtung und Bewertung der Folgekosten unterzogen werden. Die Bauministerkonferenz hat die Absicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat begrüßt, in einer Pilotphase die Einrichtung der unabhängigen Stelle zu beginnen. Der Bund hält es für zielführend, wenn bei der Inbezugnahme von Normen im Bauordnungsrecht (Länderzuständigkeit) ebenfalls eine wirksame Folgekostenabschätzung vorgenommen wird. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2138 vom 15. Mai 2018 verwiesen. 9. Wie viele Treffen mit Vertretern der Länder zur Umsetzung der Empfehlungen der Baukostensenkungskommission haben seit der Vorstellung des Endberichts stattgefunden, wann haben diese Treffen stattgefunden, und wer hat daran teilgenommen? Die durch die Baukostensenkungskommission identifizierten Themen waren und sind regelmäßig Gegenstand von Erörterungen und Behandlungen in den Sitzungen der Bauministerkonferenz der Länder (BMK) und der nachgeordneten Gremien der BMK. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8486 10. Wird die Arbeit der Baukostensenkungskommission, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, fortgesetzt? Die Arbeit der Baukostensenkungskommission wird mit dem „Maßnahmenpaket Baukostensenkung“ im Rahmen der Wohnraumoffensive fortgesetzt. Die einzelnen Maßnahmen werden in spezifischen Folgeprozessen oder anderen Gremien weiter verfolgt und in die Umsetzung gebracht: Die Weiterentwicklung und Harmonisierung der Landesbauordnungen mit der Musterbauordnung der Länder sowie die Verbesserung der Genehmigungspraxis waren und sind regelmäßig Gegenstand der Sitzungen der Bauministerkonferenz (Länderkompetenz). Die Sonderbauministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2019 eine Regelung zur Typengenehmigung in der Musterbauordnung beschlossen. Zur Förderung des seriellen und modularen Bauens wird die von BMI, Bundesarchitektenkammer (BAK), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) und Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) initiierte Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Bauen und dessen Umsetzung durch die Begleitforschung des BMI und ein Expertengremium der 4 Akteure (BMI, BAK, GdW, HDB) fortlaufend begleitet; darüber hinaus hat der GdW einen GdW-internen Begleitkreis (Kreis der Wohnungsunternehmen ) unter Beteiligung des BMI eingerichtet, in dem die Umsetzung in einzelne Bauvorhaben analysiert und bewertet werden. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und können für weitere Verfahren genutzt werden. Zur Vereinfachung der Vergabeverfahren hat das BMI zum 1. März 2019 im Bund eine novellierte VOB/A eingeführt, die viele Verfahrenserleichterungen sowohl für Auftraggeber als auch für die Bauwirtschaft vorsieht, z. B. im Bereich der Eignungsnachweise. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der Umsetzung des Online-zugangsgesetzes (OZG) die wichtigsten Verwaltungsleistungen (575) für den Bürger digital zugänglich zu machen. Eine prioritäre Verwaltungsleistung ist das digitale Baugenehmigungsverfahren im OZG Themenfeld „Bauen & Wohnen “. Zur Optimierung des bauaufsichtlichen Verfahrens wird der Bund gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Baden-Württemberg , interessierten Kommunen und der Leitstelle XPlanung/XBau in Hamburg im Rahmen des Online Zugangs Gesetzes (OZG) den durchgängig digitalen Bauantrag befördern. Der Start eines Digitalisierungslabors zum digitalen Bauantrag ist im November 2018 erfolgt. Zur Unterstützung der Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette Bau haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und BMI gemeinsam ein nationales BIM-Kompetenzzentrum ausgeschrieben. Dieses wird voraussichtlich Mitte 2019 seine Arbeit aufnehmen. Angeregt von Bund und Ländern wurde in der „Deutschen Normungsroadmap Bauwerke“ des DIN e. V. auch die Einführung einer Folgekostenabschätzung im Normungsprozess aufgegriffen und soll jetzt zur Anwendung kommen. Zur Schaffung einer zentralen unabhängigen Stelle zur Prüfung der Kostenrelevanz von neuen Standards und Normen wurde am 12. September 2018 eine temporäre Expertengruppe eingerichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8486 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Schaffung von kostengünstigen Systemen der technischen Gebäudeausrüstung werden Gespräche mit den entsprechenden Verbänden geführt und Empfehlungen erarbeitet. Begleitet werden die einzelnen Maßnahmen/Gremien durch die „Geschäftsstelle Baukostensenkung“, die im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingerichtet worden ist. Diese unterstützt die unterschiedlichen Maßnahmen /Gremien fachlich und organisatorisch. 11. Wie viele Sitzungen der Baukostensenkungskommission haben seit der Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD stattgefunden , wann haben diese Sitzungen stattgefunden, und wer hat an diesen Sitzungen teilgenommen? Die Arbeit der Baukostensenkungskommission wird in der 19. Legislaturperiode nicht mit den in der 18. Legislaturperiode bestehenden Gremien fortgesetzt. Das Ziel der Baukostensenkungskommission, „die Entwicklung der Baukosten zu analysieren und Kostentreiber beim Neubau und der Modernisierung von Wohngebäuden zu identifizieren, Ursachen für diese Entwicklung zu untersuchen und Verbesserungsmöglichkeiten für eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Bauens aufzuzeigen“, wurde mit dem Endbericht, der im November 2015 durch die Kommission vorgelegt wurde, erreicht (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/ Download_PDF/Wohnungswirtschaft/buendnis_baukostensenkungskommission_ bf.pdf). Eine Sitzung mit allen Teilnehmern der damaligen Baukostensenkungskommission fand nach Abschluss dieser Arbeit nicht mehr statt. Die weitere Umsetzung der Empfehlungen wird nun durch die Fokussierung auf effektive Maßnahmenbündel in spezifischen Folgeprozessen und mit auf das jeweilige Thema spezialisierten Gremien weiterverfolgt (s. auch Antwort zu Frage 10). 12. Wie haben sich die Baupreise nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Vorstellung des Endberichts im November 2015 entwickelt a) im Verhältnis zum Vorjahr und b) insgesamt? In der nachstehenden Tabelle sind die Preisindizes und die jeweiligen Veränderungen gegenüber dem Vorjahresergebnis für den Neubau von Wohngebäuden ab dem Jahr 2015 aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8486 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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