Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8508 19. Wahlperiode 19.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Anton Friesen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8063 – Politisch motivierte Kriminalität links V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wahlerfolge der Partei AfD und der damit verbundene Einzug in den Deutschen Bundestag und in die Parlamente der Bundesländer haben die politischen Einflussmöglichkeiten der AfD verstärkt. Aus Sicht der linksextremistischen „Antifa“ bietet sich die AfD als „Feindbild“ an, wobei „erprobte Antifastrategien – diskreditieren, blockieren und ausgrenzen“ nicht mehr funktionieren sollen (Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung Verfassungsschutz : Verfassungsschutzbericht 2017, S. 167, 168; abgerufen am 8. Januar 2019 unter www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/ verfassungsschutzberichte/jahresbericht-2017-webfassung.pdf). Politisch motivierte Straftaten bedrohen die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfungund -gefahrenabwehr/politisch-motivierte-kriminalitaet/politisch-motiviertekriminalitaet -node.html). Mitglieder der AfD und AfD-Einrichtungen sind in den vergangenen Jahren wiederholt Opfer von mutmaßlich politisch links motivierten Gewalttaten geworden . Anfang Januar 2019 wurde der Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz hinterrücks durch drei vermummte Täter bewusstlos geschlagen und schwer verletzt (www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-frank-magnitz-kann-mich-anueberfall -in-bremen-nicht-erinnern-_arid,1796965.html). Auf ein AfD-Büro in Döbeln wurde ein Attentat unter Einsatz explosiver Stoffe verübt. Es brach Feuer aus und führte zu erheblichen Sachbeschädigungen am Gebäude und am Eigentum der AfD (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-01/doebelnexplosion -afd-buero-detonation). Nach Auffassung der Fragesteller sind diese Vorfälle auch im Zusammenhang mit einer auch durch Vertreter der Bundesregierung betriebenen politischen und medialen „Dämonisierung“ der AfD zu sehen. Bereits im Jahre 2017 unterstellte der damalige Staatssekretär und jetzige Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, der AfD Tendenzen, eine „Anschlussmöglichkeit an das Naziniveau“ zu suchen (www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Altenberge/2017/04/2766451- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8508 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatssekretaer-zu-Gast-Klare-Absage-an-die-AfD). Der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold behauptete auf Twitter: „Die Grenze zwischen AfD, Rechtsextremisten und Nazis ist fließend …“ (https://twitter.com/FlorianPronold/ status/1037702567248183297). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Folgenden aufgeführten Zahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern. Die jeweiligen aufgeführten vorläufigen Monatsfallzahlen beruhen auf den Angaben, die jeweils bis zum 28. des Folgemonats ermittelt wurden. Der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes ist jeweils der 31. Januar des Folgejahres. Diese Zahlen befinden sich derzeit in der Abstimmung mit den Ländern und stehen noch nicht endgültig fest. 1. Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität links (PMK-links) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten November und Dezember 2018 in der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer? Vom 1. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wurden in Deutschland insgesamt 533 Straftaten verübt, welche der PMK -links- zugeordnet werden. Sie teilen sich wie folgt auf die Bundesländer auf: PMK -links- November 2018 Dezember 2018 Bundesland BB 22 7 BE 82 48 BW 25 42 BY 14 23 HB 4 0 HE 6 1 HH 3 7 MV 27 13 NI 48 30 NW 6 10 RP 9 6 SH 6 14 SL 0 0 SN 25 20 ST 17 13 TH 3 2 Summe 297 236 Gesamt 533 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8508 2. Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Straftaten PMK-links nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Deliktsbereichen Tötungsdelikte, Körperverletzungen , Brand- und Sprengstoffdelikte, Land- und Hausfriedensbrüche , gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Volksverhetzung , Sachbeschädigungen sowie banden- und gewerbsmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung bezogen auf die Bundesländer? November 2018 Dezember 2018 Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungsdelikte 16 15 Brand- und Sprengstoffdelikte 4 3 Landfriedensbrüche 3 5 Hausfriedensbrüche 9 4 Gefährliche Eingriffe in den Schiffs- Luft-, Bahn- und Straßenverkehr 1 1 Freiheitsberaubungen 0 0 Raubdelikte 0 3 Erpressungen 0 0 Widerstandsdelikte 4 8 Volksverhetzungen 0 0 Sachbeschädigungen 161 124 Banden- und gewerbsmäßige Verleitungen zur missbräuchlichen Asylantragstellung 0 0 Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern kann aufgrund der Vorläufigkeit der Angaben und der noch nicht ausermittelten Sachverhalte nicht vorgenommen werden. 3. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Fällen ermittelt? Gegen wie viele Tatverdächtigte wurde Haftbefehl erlassen? Es wurden 217 Tatverdächtige ermittelt, Haftbefehl wurde in einem der Fälle erlassen . 4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass sich aktuell eine neue linksterroristische „Szene“ ausbildet, die zu Gewalt gegen Personen und Einrichtungen bereit ist? Wenn ja, welchen Umfang hat diese „Szene“ aktuell? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8508 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, welche linksradikalen und linksextremistischen Gruppierungen sich insbesondere auf die Begehung von Straftaten gegen Mitglieder und Einrichtungen der AfD konzentrieren? Erkenntnisse über linksradikale oder linksextremistische Gruppierungen, die sich insbesondere auf die Begehung von Straftaten gegen Mitglieder und Einrichtungen der AfD konzentrieren, liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, dass Aussagen, die die AfD in geistige Nähe zum Nationalsozialismus rücken, eine Legitimierung von Straftaten gegen Mitglieder und Einrichtungen der AfD bewirken? Nein. 7. Wenn die Frage 6 ganz oder teilweise mit ja beantwortet wurde, plant die Bundesregierung, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, und wenn ja, welche? Entfällt. 8. Verurteilt die Bundesregierung Gewalt gegen Mitglieder und Einrichtungen der AfD vorbehaltlos (bitte begründen)? Ja. 9. Werden sich die Mitglieder der Bundesregierung in Zukunft stärker mit Meinungsäußerungen zur AfD zurückhalten? Die Mitglieder der Bundesregierung äußern ihre Meinung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Diese umfassen die Wahrung des Rechts der politischen Parteien auf Chancengleichheit aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes und das daraus folgende Neutralitätsgebot. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333