Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8509 19. Wahlperiode 19.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8059 – Ermittlungen und Rechtshilfe im Auftrag der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan und die türkische Regierungspartei AKP haben nach Pressemeldungen den Ausnahmezustand genutzt, um Gegnerinnen und Gegner seiner bzw. ihrer Politik auch in Deutschland und den anderen EU-Staaten „aus dem Weg zu räumen“ (www.sueddeutsche.de/politik/ per-dekret-erdoan-entlaesst-mehr-als-tuerkische-staatsbedienstete-1.4045187). Nicht neu ist aus Sicht der Fragesteller, dass der „türkische Geheimdienst MIT ziemlich ungeniert, gestützt auf diplomatische Einrichtungen der Türkei, in Deutschland sein Unwesen treibt“ (www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/ Tuerkei-willgezielt-Spitzel-im-Verfassungsschutz-platzieren.html). Nach Institutionen wie DITIB, Millî Görüş, UETD oder der Islamischen Föderation (Bundestagsdrucksachen 18/9399, 18/9635) haben auch die Versuche seitens der Türkei, den Verfassungsschutz zu infiltrieren, „eine ganz neue Qualität“, da sich der MIT nicht mehr darauf beschränkt, „von den bundesdeutschen Diensten genutzte Dolmetscher als Zuträger zu rekrutieren“, sondern nun auch versucht, „seine Spitzel direkt im Verfassungsschutz unterzubringen“ (www.welt.de/politik/ deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt-Spitzel-im-Verfassungsschutzplatzieren .html). Der türkische Nachrichtendienst MIT hat seine Spionagearbeit in Deutschland insbesondere im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert (Bundestagsdrucksache 18/10739). Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland sollen bekämpft und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden (www.welt.de/politik/deutschland/article148771570/Einetuerkische -Pegida-mitten-in-Deutschland.html). Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche türkische Spione in Deutschland ist 2017 entsprechend deutlich angestiegen: Von 2013 bis Ende August 2017 wurde in insgesamt 19 Fällen ermittelt. Im Jahr 2013 waren es demnach vier Verfahren, 2014 drei und 2016 eines. Im Jahr 2017 waren es bis zum Stichtag 31. August 2017 bereits elf Fälle (Bundestagsdrucksache 18/13702, Fragen 1 ff.). Damit stellen die mutmaßlichen Spione des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8509 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nach Einschätzung der Fragesteller eine der größten Gruppen im Visier der Generalbundesanwaltschaft . Seit 2012 wurden insgesamt 75 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit ausländischer Dienste in Deutschland eingeleitet (Passauer Neue Presse vom 31. Oktober 2017, Seite 5). Doch der türkische Staat bedient sich bei der Verfolgung seiner Gegner im Ausland und jener, die er dafür hält, auch der Hilfe von INTERPOL. Etwa 73 000 von der Türkei in die INTERPOL-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents“ (SLTD) eingestellte Datensätze wurden durch das INTERPOL- Generalsekretariat (IPSG) deshalb gelöscht. Das IPSG hatte Ende Juni 2017 alle Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass diese temporären Maßnahmen weiterhin Bestand haben und die Nutzung des INTERPOL-Kanals bezüglich des Putschversuchs vom Juli 2016 nicht gestattet ist. Die Bundesregierung beabsichtigte aber trotzdem nicht, sich dafür einzusetzen, die Mitgliedschaft der Türkei bei INTERPOL auf den Prüfstand zu stellen (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu den Fragen 17, 19 und 22). Nach Kenntnis der Bundesregierung waren bei INTERPOL mit Stand vom 29. August 2018 587 „Red Notices“ (Rote Ausschreibung) der Türkei aktiv (Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 9). Auch dieses Mittel wird gegen Erdoğan-Kritikerinnen und -Kritiker angewandt. So hatte die offizielle türkische Nachrichtenagentur Anadolu im Oktober 2018 berichtet, dass ein Gericht in Istanbul es gebilligt hat, gegen Can Dündar wegen Spionagevorwürfen eine sogenannte Red Notice zu erlassen. Damit stünde er auf der INTERPOL- Fahndungsliste, auf Grundlage derer die betroffenen Staaten entscheiden, ob sie einen Haftbefehl erlassen (EPD vom 17. Oktober 2018). Medien haben jüngst darauf hingewiesen, dass auch sogenannte Wanted Person Diffusions von autoritären Staaten als Instrument zur Verfolgung ihrer Gegner im Ausland eingesetzt werden. Im Vergleich zu „Red Notices“ ist das Risiko eines Missbrauchs der INTERPOL-Kommunikationskanäle mittels „Wanted Person Diffusions“ demnach höher, weil INTERPOL-Nationalbüros diese Ersuchen selbständig und ohne vorherige Kontrolle durch das IPSG verbreiten können. Im Jahr 2017 soll es einen signifikanten Anstieg neuer Diffusions bei INTERPOL gegeben haben; allerdings habe demnach nur ein einziges Mitgliedsland rund 27 000 neue Diffusions verbreitet (www.daserste.de/information/ politik-weltgeschehen/europamagazin/videos/interpol-unschuldig-in-haft-video- 100.html). 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit wurden im Jahr 2018 mit Bezug zu welchen Staaten geführt? In wie vielen dieser Fälle führte bzw. führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 2)? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden im Jahr 2018 geführt , und in wie vielen dieser Fälle führte bzw. führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 3)? 3. Wie viele der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8509 4. In wie vielen der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurde gegen wie viele Beschuldigte Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben, und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit gemäß § 99 des Strafgesetzbuchs (StGB) fallen gemäß § 142a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 120 Absatz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in die originäre Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA). Der GBA hat im Jahr 2018 insgesamt 18 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitet, davon drei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste. Drei Verfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. In keinem der im Jahr 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde Anklage erhoben oder ist eine Verurteilung erfolgt. Weitere Auskünfte zu den Ermittlungsverfahren des Jahres 2018, insbesondere zu den sonstigen betroffenen Staaten, können nicht erteilt werden, da diese Informationen Rückschlüsse auf zum Teil noch verdeckt geführte Ermittlungsverfahren zuließen und damit Ermittlungen beeinträchtigen könnten. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung begrenzt. 5. Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden im Jahr 2018 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten ), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei? Im Jahr 2018 wurden 18 740 INTERPOL-Fahndungsersuchen vor der nationalen Umsetzung gemäß § 33 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft. Davon beziehen sich 356 Fahndungsersuchen auf die Türkei. 6. Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen aus der Türkei wurden 2012 bis 2018 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 BKAG geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Für das Jahr 2018 wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Für das Jahr 2017 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4636 verwiesen. Für die Jahre 2012 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/154 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8509 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Fahndungsersuchen der türkischen Behörden hat das Bundeskriminalamt (BKA) als Nationales Zentralbüro für INTERPOL (§ 3 Absatz 1 BKAG) aus der Türkei seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 erhalten, und wie viele davon waren a) zur Festnahme („Red Notices/Diffusions“) bzw. b) zur Aufenthaltsermittlung („Blue Notices/Diffusions“) (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Zeitraum 16. Juli 2016 bis 31. Januar 2019 990 Fahndungsersuchen der türkischen Behörden erhalten, davon 925 zur Festnahme (sog. Red Notices/Diffusions) und 65 zur Aufenthaltsermittlung (sog. Blue Notices/Diffusions). 8. Wie viele der in Frage 6 aufgeführten „Red Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)? Dazu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 9. Wie viele der in Frage 6 aufgeführten „Blue Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)? Dazu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl der von türkischen Behörden an INTERPOL gerichteten Fahndungsersuchen a) „Red Notices/Diffusions“ bzw. b) „Blue Notices/Diffusions“? Eine Auskunft über die in Interpol-Dateien enthaltenen Fahndungen anderer Staaten kann die Bundesregierung nicht erteilen. Eine Weitergabe der Daten liegt in der Hoheit des jeweiligen Staates. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 11. Wie viele der in Frage 9 aufgeführten aktuellen „Red Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten )? Die in Bezug genommene Frage 9 bezieht sich auf „Blue Notice“-Fahndungsersuchen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 12. Wie viele der in Frage 9 aufgeführten aktuellen „Blue Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten )? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8509 13. Wie viele „Notices“ hat das INTERPOL-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 via INTERPOL von der Türkei wegen eines Artikel-3-Verstoßes (jegliche Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen , religiösen oder „rassischen“ Charakters) ausgesondert (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)? Bei der Beantwortung der Frage sind das Informationsrecht des Bundestages mit Staatswohlinteressen abzuwägen. Eine Offenlegung der Information könnte die auswärtigen Beziehungen und den internationalen Fahndungsverkehr beeinträchtigen . Aus der Entwicklung der Fallzahlen könnten sich Rückschlüsse auf den Fahndungsverkehr mit einzelnen Staaten und einzelne Fahndungsersuchen ergeben . Zudem ist bei einer Offenlegung einzelner Staaten damit zu rechnen, dass dies nicht nur mit einem Vertrauensverlust in diesen Staaten verbunden ist und die Bearbeitung deutscher Ersuchen durch Behörden dieser Staaten erheblich erschwert würde. Bei einer Offenlegung besteht zudem die Gefahr, dass auch in allen anderen am Fahndungsverkehr teilnehmenden Staaten ein Vertrauensverlust eintreten und sich Deutschland im internationalen Fahndungsverkehr isolieren wird. Zudem würde eine Offenlegung die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Interpol beschädigen. Nach Artikel 3 der Statuten der IKPO-Interpol (Interpol-Statuten) ist Interpol jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters strengstens untersagt. Diese Zielsetzung wird auch durch Vorgaben von Interpol zur Vertraulichkeit von Nachrichten zu Fahndungsersuchen verfolgt, die eine offene Weitergabe entsprechender Informationen durch die Bundesregierung untersagen. Auch mit einer eingestuften Beantwortung der Frage kann den Interessen des Staatswohls im Rahmen der Abwägung mit dem Informationsrecht des Bundestages nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Daher sieht die Bundesregierung im Ergebnis von einer Beantwortung der Frage ab. 14. Wie viele „Diffusions“ hat das INTERPOL-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 via INTERPOL von der Türkei wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von „Red Notices “, „Red Notice“-Ersuchen und „Diffusions“, die von INTERPOL gelöscht , bzw. abgelehnt werden, weil sie nicht mit Artikel 3 der INTERPOL- Regularien vereinbar sind, vor dem Hintergrund, dass nach Kenntnis der Fragesteller die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Fahndungsakten (CCF) bei INTERPOL lange anlassbezogen und stichprobenartig „Red Notices “ und „Diffusions“ genauer geprüft und bei Bedarf aus dem Verkehr gezogen hat und der prozentuale Anteil irregulärer Ersuchen, die gegen Artikel 3 verstoßen, bei INTERPOL bekannt sei? Dazu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8509 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die CCF – zuständig auch für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen betroffener Bürger über eine mögliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei INTERPOL – vor 2016 jährlich einen Rechenschaftsbericht herausgegeben hat (www.bfdi.bund.de/ DE/Europa_International/International/Artikel/Interpol.html)? Die Jahresberichte („Annual Reports“) der Kommission zur Kontrolle der IN- TERPOL-Dateien (CCF) können auf der Internet-Homepage der IKPO-INTER- POL unter www.interpol.int/en/Who-we-are/Commission-for-the-Control-of- INTERPOL-s-Files-CCF/CCF-sessions-and-reports rückwirkend bis zum Jahr 2002 abgerufen werden. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Fahndungsakten (CCF) nach 2016 jährlich einen Rechenschaftsbericht herausgegeben hat? Im Rahmen der 87. INTERPOL-Generalversammlung vom 18. bis 21. November 2018 in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate wurde zuletzt der CCF-Jahresbericht 2017 vorgestellt und ist unter der in der Antwort zu Frage 16 angegebenen Stelle veröffentlicht. 18. Sofern die CCF seit 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht jährlich einen Rechenschaftsbericht vorgelegt hat, in welchen Jahren hat sie das nicht getan, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, warum kein Rechenschaftsbericht vorgelegt wurde? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in den seit 2010 vorgelegten Rechenschaftsberichten die Anzahl der „Diffusions“ aufgeführt wurde? Die Berichte enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung keine Angaben zu der Anzahl der im jeweiligen Kalenderjahr insgesamt neu emittierten oder aktuell im Umlauf befindlichen sog. Diffusions. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der bei INTERPOL eingestellten „Diffusions“ seit 2010 bis 2018, und wie viele davon beziehen sich auf die Türkei (bitte möglichst entsprechend der Jahre getrennt auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Anzahl der bei INTERPOL eingestellten „Diffusions“, und wie viele davon beziehen sich auf die Türkei (bitte möglichst entsprechend getrennt auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Anzahl der „Diffusions “ im Jahr 2017 von ca. 25 000 auf mehr als 50 000 erhöht hat (www. daserste.de/information/politik-weltgeschehen/europamagazin/videos/interpolunschuldig -in-haft-video-100.html)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8509 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die personellen, fachlichen und technischen Möglichkeiten von INTERPOL, um eingehende „Diffusions “ und neue Ersuchen zur Verbreitung von „Red Notices“ auf deren Vereinbarkeit mit Artikel 3 der INTERPOL-Regularien zu prüfen? Die Überprüfung der eingehenden sog. Diffusions sowie der Ersuchen um Verbreitung von Red Notices erfolgt im INTERPOL-Generalsekretariat durch die sog. Notices and Diffusions Task Force. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7046 verwiesen. 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den personellen, fachlichen und technischen Möglichkeiten von INTERPOL, um eingehende „Diffusions“ und neue Ersuchen zur Verbreitung von „Red Notices“ auf deren Vereinbarkeit mit Artikel 3 der INTERPOL-Regularien zu prüfen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/180 wird verwiesen. 25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob 27 000 der 2017 bei INTERPOL eingestellten „Diffusions“, die auf „Foreign Terrorist Fighters“ (FTF) – also „Terrorverdächtige“ – ausgeschrieben wurden, von einem einzigen Mitgliedsland verbreitet wurden (www.daserste.de/information/politikweltgeschehen /europamagazin/videos/interpol-unschuldig-in-haft-video-100.html)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 26. Wie viele Auslieferungsersuchen hat die Türkei seit dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 an die deutschen Behörden gestellt (bitte nach Jahren getrennt unter Angabe der Deliktgruppe auflisten), und wie wurden diese Ersuche beschieden (bitte nach „abgelehnt“ und „erfüllt“ aufschlüsseln )? Auslieferungsersuchen (Neueingänge) Auslieferungsverfahren zum Abschluss gekommen durch Bewilligung Ablehnung Auf andere Weise (z. B. Rücknahme des Ersuchens, Tod des Verfolgten) 2016 63 (davon 23 nach dem Putschversuch) 22 23 10 2017 76 10 19 13 2018 64 0 0 0 2019 (bis 28.2.19) 12 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8509 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deliktsgruppen: 2016 – Türkei – Deliktsgruppe Deliktsgruppen, die den erledigten Auslieferungsersuchen zugrunde lagen insgesamt davon durch auf andere Weise (s.o.) Bewilligung Ablehnung mit Einverständnis gerichtliche Entscheidung Betäubungsmitteldelikte 7 - 4 1 2 Betrug 3 - 1 2 - Diebstahlsdelikte und Sachbeschädigung 3 - 1 1 1 Fälschungsdelikte 2 - 1 1 - Schusswaffen/Sprengstoffe 8 2 2 2 2 Sonstiges 3 - 1 2 - Straftaten gegen die Person ohne Todesfolge 18 5 6 3 4 Straßenverkehrsdelikte 1 - - - 1 Terrorismus 8 - - 7 1 Tötungsdelikte/Straftaten mit Todesfolge 14 1 3 8 2 2017 – Türkei – Deliktsgruppe Deliktsgruppen, die den erledigten Auslieferungsersuchen zugrunde lagen insgesamt davon durch auf andere Weise (s.o.) Bewilligung Ablehnung mit Einverständnis gerichtliche Entscheidung Betäubungsmitteldelikte 6 - 3 3 - Betrug 2 - - 2 - Diebstahlsdelikte und Sachbeschädigung 14 - 3 3 8 Fälschungsdelikte 1 - - 1 - Schusswaffen/Sprengstoffe 2 1 - - 1 Straftaten gegen die Person ohne Todesfolge 14 - 2 6 6 Straßenverkehrsdelikte 1 - - - 1 Terrorismus 5 - - 4 1 Tötungsdelikte/Straftaten mit Todesfolge 11 2 2 4 3 Anmerkung: Soweit die Erledigung eines Auslieferungsersuchens aufgrund mehrerer Straftatbestände erfolgt, die unterschiedlichen Deliktsgruppen zuzuordnen sind, erfolgt eine Zählung in allen zugehörigen Deliktsgruppen, so dass ein Auslieferungsersuchen auch mehrfach erfasst werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8509 27. Wie viele der in Frage 22 aufgeführten Auslieferungsersuchen betrafen a) deutsche Staatsangehörige, b) türkische Staatsangehörige und c) deutsch-türkische Doppelstaatsangehörige? Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistik. 28. Inwieweit hat sich die Zahl der aus der Türkei in Deutschland eingegangenen Auslieferungsersuchen seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert? Auslieferungsersuchen (Neueingänge) Auslieferungsverfahren zum Abschluss gekommen durch Bewilligung Ablehnung Auf andere Weise (s.o.) 2015 66 21 25 7 2016 63 (davon 23 nach dem Putschversuch) 22 23 10 2017 76 10 19 13 2018 64 0 0 0 2019 (bis 28.2.19) 12 0 0 0 29. Wie viele sonstige Rechtshilfeersuchen wurden im Jahr 2018 seitens der Türkei an das Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt? Im Jahr 2018 wurden im sonstigen Rechtshilfeverkehr mit der Türkei insgesamt 189 eingehende türkische Ersuchen registriert. 30. Wie viele Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt zur Prüfung und Entscheidung im Jahr 2018 vorgelegt (bitte entsprechend den Jahren auflisten ), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei? Im Jahr 2018 wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt (AA) vom BKA 5028 Fahndungsersuchen wegen besonderer Bedeutung vorgelegt. Hiervon beziehen sich 309 Fahndungsersuchen auf die Türkei. 31. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich aktuell in Haft in der Türkei, und seit wann befinden sie sich in Haft? Wie viele von ihnen sind sogenannte Doppelstaatler? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 19/7986 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8509 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich aktuell in Abschiebehaft in der Türkei, und seit wann befinden sie sich in Haft? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit (Stand 6. März 2019) keine deutschen Staatsangehörigen in Abschiebehaft in der Türkei. 33. Wie viele Fälle von deutschen Staatsangehörigen sind der Bundesregierung bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können , und aufgrund welcher politischen Tatvorwürfe wurden die Ausreisesperren verhängt? Der Bundesregierung sind derzeit (Stand: 6. März 2019) 38 Fälle von deutschen Staatsangehörigen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können. Ausreisesperren werden üblicherweise im Rahmen laufender Strafverfahren verhängt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 19/7986 verwiesen. 34. Wie vielen deutschen Staatsangehörigen ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Einreise in die Türkei verweigert worden, und wie vielen von ihnen wurde die Einreise nach den vorgezogenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 24. Juni 2018 verweigert? Der Bundesregierung sind insgesamt 80 Fälle aus dem Jahr 2018 bekannt geworden , in denen deutschen Staatsangehörigen die Einreise in die Türkei verweigert wurde. Davon entfallen auf die Zeit seit den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 24. Juni 2018 insgesamt 33 Einreiseverweigerungen. 35. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, gegen wie viele deutsche Staatsangehörige, die aus politischen Gründen in der Türkei in Haft waren bzw. sind, aktuell ordentliche Gerichtsverfahren in der Türkei eingeleitet wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 20)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Dr. Alexander Neu auf Bundestagsdrucksache 19/7986 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333