Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8510 19. Wahlperiode 19.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lothar Maier, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD – Drucksache 19/8113 – Vermeidung der Abschiebung durch Gestehen angeblicher Straftaten von Asylbewerbern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehrere Bundesländer, darunter Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern, geben bekannt, dass sich immer mehr Asylbewerber selbst beschuldigen, in ihren Heimatländern schwere Straftaten begangen zu haben, z. B. des Mordes, Terroranhängerschaft oder des Drogenhandels, um einer Abschiebung zu entgehen (www.br.de/nachricht/selbstanzeigen-von-fluechtlingen-was-ist-der-hintergrund- 100.html; www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-selbstanzeigen-wegenterror -1.3590287; www.mz-web.de/sachsen-anhalt/um-abschiebung-zu-entgehenasylbewerber -bezichtigen-sich-selbst-schwerer-straftaten-30525650). Nach einem Bericht des Wochenmagazins „stern“ rechnet der Deutsche Richterbund mit stetig steigenden Zahlen (www.stern.de/politik/deutschland/abschiebung-- warum-migranten-straftaten-gestehen--die-sie-nie-begangen-haben--7792088.html). Trotz eingeleiteter Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden diese meist schnell wieder eingestellt. Gründe dafür sind: Die Straftaten können nicht nachwiesen werden, die Ermittlungen sind mühselig und sehr zeitaufwändig. Selbst wenn der Straftatbestand nachgewiesen werden kann und es nach einem Verfahren zu einer Verurteilung kommt, bleibt die Abschiebung aus. Denn in vielen Herkunftsländern, beispielsweise in Afghanistan und dem Irak, müssen Verurteilte mit schweren Strafen, etwa Folter oder der Hinrichtung zum Tode, rechnen (www.amnesty-todesstrafe.de/files/ACT50- 001-2013_bericht.pdf). 1. Wie viele Asylbewerber bezichtigten sich bundesweit zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 selbst schwerer Straftaten z. B. mehrfachen Mordes, Vergewaltigungen, Anhänger des Islamischen Staates zu sein, so dass sie aufgrund von § 60 Absatz 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Asylbewerber angeben, Straftaten verübt zu haben, ihr liegen aber keine statistisch aufbereiteten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden ent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8510 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sprechende Statistiken nicht geführt. Im Rahmen des Asylverfahrens etwaig vorgetragene Beteiligungen an Straftaten können nicht automatisiert ausgewertet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333