Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8569 19. Wahlperiode 20.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8141 – Zu möglichen Planungs- und Baumängeln des Rangierbahnhofs Halle-Saale V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der 180 Mio. Euro teure Rangierbahnhof in Halle ist einer der zehn größten in Deutschland und gilt als modernster in Europa. Nach Presseberichten (www. mz-web.de/halle-saale/planungs--und-baumaengel--halles-neuer-rangierbahnhofkommt -an-seine-grenzen-31999878) fertigt dieser Rangierbahnhof täglich nur ca. 800 Waggons ab, ein Drittel der vorgesehenen Kapazität. 2 400 Waggons sollten pro Tag abgefertigt werden, aber wegen Bau- und Planungsmängeln soll diese Kapazität nicht erreicht werden. 1. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Presse genannten Angaben korrekt, dass der Rangierbahnhof Halle für eine Kapazität von 2 400 Waggons täglich ausgelegt ist, jedoch auch nach Abschluss des Probebetriebes die Zahl der abgefertigten Waggons nur rund 800 pro Tag erreicht ? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erreicht die Zugbildungsanlage in Halle derzeit die volle Leistungsfähigkeit entsprechend der geplanten Spitzenkapazität von bis zu 120 Wagen pro Stunde noch nicht. Ursächlich dafür sind sowohl im Rahmen der Inbetriebnahme sichtbar gewordene prozessuale Probleme , an deren Abstellung die DB AG arbeitet, als auch der Umstand, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Erreichung der vollen Leistungsfähigkeit der Anlage durch die noch im Bau befindlichen Maßnahmen des parallelen Projekts „Knoten Halle“ im Umfeld der Zugbildungsanlage noch nicht gegeben sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8569 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Bau- und Planungsmängel konnten nach Kenntnis der Bundesregierung identifiziert werden, und welche Maßnahmen wurden beschlossen, um diese Mängel zu beseitigen? 3. In welcher Höhe fallen dafür zusätzliche Kosten an? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB AG liegen keine baulichen oder planerischen Mängel mit Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Anlage vor. Restleistungen, wie Änderungen an der Bremsprobeanlage in zwei Gleisen, werden bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. 4. Von wem wurde der Rangierbahnhof federführend geplant, wurden die Planungsarbeiten an einen externen Planer vergeben? Vorhabenträger der Maßnahme ist die DB Netz AG. Die Planungsleistungen wurden im offenen Verfahren mit nationaler Bekanntmachung vergeben. 5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle Lärmschutzvorschriften für den Betrieb des Rangierbahnhofes eingehalten worden, und wenn ja, weshalb beschweren sich Anwohner über die nächtlichen Lärmbelästigungen? Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde unter der Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt . Der Neubau der Zugbildungsanlage wurde mit Anspruch auf passiven Schallschutz für betroffene Anwohner planfestgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte konform zum Planfeststellungsbeschluss. 6. Sind der Bundesregierung konkrete Verstöße gegen die Lärmschutzvorschriften bekannt? Nein. 7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen vorgesehen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren, und wenn ja, welche sind dies, und bis wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein? Es sind keine Schallschutzmaßnahmen über das planfestgestellte Maß hinaus vorgesehen . Aktuelle Maßnahmen an Schallschutzwänden werden auf der Grundlage der Planfeststellung des Projektes „Knoten Halle“ durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333