Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 14. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8570 19. Wahlperiode 20.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Andreas Bleck, Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4313 – Vermeintliche „Hetzjagden“ in Chemnitz am 26. August 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. August 2018 äußerte sich der Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert vor der Bundespressekonferenz wörtlich: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde (…), das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft, (…) das nehmen wir nicht hin.“ Einen Tag darauf erklärte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gleichlautend : „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen (…)“. Sowohl der Regierungssprecher als auch die Bundeskanzlerin stellten damit öffentlich Tatsachenbehauptungen über die Geschehnisse am Nachmittag und Abend des 26. August 2018 in Chemnitz auf. Diese Tatsachenbehauptungen – die von der Weltpresse aufgegriffen und verbreitet wurden – sind nach bisher vorliegenden Erkenntnissen der Polizei, der zuständigen Staatsanwaltschaften und auch der lokalen Berichterstattung an diesem Tag in Chemnitz tatsächlich bei den Geschehnissen anwesender Journalisten nicht bestätigt worden. So resümiert der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft für Sachsen auf Anfrage eines Online-Portals am 1. September 2018: „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben“ (www.publicomag. com/2018/09/sachsens-generalstaatsanwaltschaft-widerspricht-merkel/). Der Chefredakteur der Chemnitzer Tageszeitung „Freie Presse“ – die nach eigenen Angaben als einziges Presseorgan an dem betreffenden Tag in Chemnitz mit Rechercheteams anwesend war – berichtet über das Nachstellen von Menschen über kurze Distanz, wofür der Begriff „Jagdszene“ angemessen sei, wörtlich aber: „Eine ‚Hetzjagd‘, in dem Sinne, dass Menschen andere Menschen über längere Zeit und Distanz vor sich hertreiben, haben wir aber nicht beobachtet . Wir kennen auch kein Video, das solch eine Szene dokumentiert“, so der Chefredakteur (www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitz-darum-sprechen-wir-nichtvon -hetzjagd-artikel10299149). Tatsächlich sind am Sonntag, den 26. August 2018, zwei kurze Videosequenzen in das Netz gestellt worden. Sie sind die einzigen seither bekannt gewordenen „Videobelege“ für die Behauptung von „Hetzjagden“ in Chemnitz: Die Plattform „Antifa Zeckenbiss“ twitterte am 26. August 2018 um 20.56 Uhr eine 19- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8570 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sekündige Videosequenz unter der Überschrift „Menschenjagd in Chemnitz- Nazi-Hools sind heute zu allem fähig“ (https://twitter.com/AZeckenbiss/status/ 1033790392037199873). Um 21.01 Uhr wurde bei Twitter ein zweites, 29 Sekunden langes Video unter dem Namen Fabian Eberhard gepostet, versehen mit der Überschrift: „1 000 Rechtsextreme marschieren in Chemnitz auf. Laut Beobachtern Übergriffe auf Migranten. Polizei überrumpelt“ (https://twitter.com/ FabianEberhard/status/1033791538067894273). Auf dem Video sind ca. 80 gehende Personen auf einer Straßenkreuzung zu sehen . Einige Personen laufen davon. Die Polizeidirektion Chemnitz veröffentlichte am 26. August 2018 die Medieninformation Nr. 419 über „Einsatzmaßnahmen nach Personenansammlungen “ zum Stand von Sonntag, den 26. August 2018, 20.15 Uhr (www.polizei. sachsen.de/de/dokumente/PDC/419X26.pdf). Dort ist von „Hetzjagden“ gar nicht und von Übergriffen aus Menschenansammlungen heraus am Vormittag des 26. August 2018 nicht die Rede. Erst am Nachmittag wird von Personenansammlungen – das Wort „Zusammenrottungen“ findet sich in diesem Bericht nicht – berichtet, die mehreren Aufrufen in sozialen Medien gefolgt waren, sich „am heutigen Nachmittag“ in der Innenstadt einzufinden. Weiter heißt es: „So hatten sich gegen 15 Uhr reichlich 100 Personen im Bereich Brückenstraße /Straße der Nationen im Bereich eines bestehenden Infostandes eingefunden . Ohne weitere Vorkommnisse hatten die Personen bis gegen 16 Uhr den Ort verlassen. Gegen 16.30 Uhr hatten sich geschätzte 800 Personen nach einem weiteren Aufruf im Bereich des Karl-Marx-Monumentes angesammelt.“ Diese Personen zeigten keine Kooperationsbereitschaft mit der Polizei, setzten sich in Bewegung und zogen – der Medieninformation zufolge – unvermittelt quer in die Innenstadt , wobei es in dieser „dynamischen Phase“ zu Flaschenwürfen in Richtung der Polizeibeamten kam. Abschließend vermerkte die Polizeidirektion: „Die Ansammlung bewegte sich zwischenzeitlich über die Bahnhofstraße zurück in die Brückenstraße. Dort setzte ein Abgang der Personen einzeln und in kleineren Gruppen ein. Gegen 17.45 Uhr befanden sich noch etwa 150 Personen im Bereich des Karl-Marx-Monumentes, die diesen Bereich auch nach und nach verließen. Derzeit bearbeitet die Polizei vier Anzeigen im Sachzusammenhang. Hierbei handelt es sich um zwei Anzeigen wegen Körperverletzung, eine Anzeige wegen Bedrohung sowie eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte .“ Etwaige weitere Übergriffe in der Nacht zum 27. August 2018 sind von der Polizeidirektion Chemnitz nicht dokumentiert. Über das Einsatzgeschehen wird erst wieder für den folgenden Tag mit seinen angemeldeten Demonstrationen berichtet. Der „Freien Presse“ aus Chemnitz zufolge „sollen“ Übergriffe auf Migranten aus dieser Nacht angezeigt worden sein. Angaben über diese wohl nachträglich angezeigten Vorfälle sind nicht bekannt gegeben worden. Es ist kaum davon auszugehen, dass diese als Belege für eine „Hetzjagd auf Migranten “ herangezogen werden können. Andernfalls wäre die Aussage des Sprechers der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft – die immerhin eine Woche nach den vermeintlichen Geschehnissen erfolgte – wahrheitswidrig erfolgt. Inzwischen hat der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer in seiner Regierungserklärung vom 5. September 2018 aus der Rückschau auf die Vorkommnisse von Chemnitz wörtlich erklärt: „Klar ist: Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd, es gab keine Pogrome“ (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/ infoline_nt/brennpunkte_nt/article181424020/Kretschmer-widerspricht-Merkel- Keine-Hetzjagd-in-Chemnitz.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8570 So bleibt nach Auffassung der Fragesteller zu fragen, wie angesichts einer derart dünnen – und widersprüchlichen – Faktenlage eine Tatsachenbehauptung durch den Regierungssprecher aufgestellt werden konnte, die angesichts seiner Stellung wie eine amtliche Bestätigung mindestens zu diesem Zeitpunkt nicht bewiesener Behauptungen klingen musste und sollte? Durch diese – und die nachfolgende bestätigende öffentliche Behauptung der Bundeskanzlerin – ist nach Ansicht der Fragesteller dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, dem des Freistaats Sachsen und dem der Bürger der Stadt Chemnitz erheblicher Schaden zugefügt worden. Die Beantwortung der Fragen, aufgrund welcher Informationen es zu den Tatsachenbehauptungen kommen konnte, ist angesichts des weltweiten Presseechos der behaupteten „Hetzjagden“ in Chemnitz von höchstem öffentlichem Interesse. 1. Welche Quellen und Informationen lagen dem Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert am Montag, den 27. August 2018, konkret vor, als er vor der Bundespressekonferenz die Tatsachenbehauptung „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde (…). Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft“ aufstellte? 2. Auf welche Videos aus welchen Quellen stützte er seine als Tatsache dargestellte Behauptung, dass – wörtlich – „Hetzjagden“ (Plural) stattgefunden hätten? 3. Hatte der Sprecher der Bundesregierung die Medieninformation Nr. 419 der Polizeidirektion Chemnitz über „Einsatzmaßnahmen nach Personenansammlungen “ von Sonntag, den 26. August 2018, 20.15 Uhr, vor seiner Einlassung zur Kenntnis genommen? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche ergänzenden Informationen hat der Sprecher der Bundesregierung vor seinem Auftritt vor der Bundespressekonferenz zur Überprüfung der ihm vorliegenden Presseinformationen aktiv eingeholt? 5. Hat der Sprecher der Bundesregierung vor Beginn der Pressekonferenz Kontakt mit der sächsischen Polizei, der Staatsanwaltschaft, mit politischen Entscheidungsträgern in Sachsen oder mit anderen offiziellen Einsatzkräften aufgenommen? Wenn nein, warum nicht? 6. Hat er Erkundigungen eingeholt, ob Verletzte in die Krankenhäuser eingeliefert wurden? Die Fragen 1 bis 6 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die der Großen Anfrage zugrunde liegenden politischen Einordnungen der Bundesregierung fußen – wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4274 dargelegt – auf der Berichterstattung in den Medien. Dazu zählen Videoaufnahmen, die zeigen, wie Personen aus einer Gruppe heraus Menschen mit den Sätzen „Haut ab!“, „Was wollt ihr, ihr Kanacken?“ und „Ihr seid nicht willkommen!“ beschimpfen und in die Flucht jagen. Die regionale und überregionale Presse hat in der Folge berichtet, dass Menschen mit Migrationshintergrund durch Personen, die sich aus den Aufmärschen absetzten, gejagt worden seien. Gewalt sei gegen Menschen ausgeübt worden, bei denen aufgrund ihres Aussehens ein Migrationshintergrund vermutet werden kann, aber auch gegen Polizisten. Die Medienberichte und ihr Erscheinungsdatum sind öffentlich zugänglich . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8570 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele durch Angriffe von Personen Verletzte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Krankenhäusern der Stadt Chemnitz am Sonntag, den 26. August 2018, bzw. bis zum Vormittag des Montags, den 27. August 2018, tatsächlich behandelt worden? Wie viele davon waren Migranten? 8. Wie viele Anzeigen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis Dienstag, den 28. August 2018, bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei eingegangen , die Körperverletzung, Verfolgung und Bedrohung am Sonntag, den 26. August 2018, zum Gegenstand haben? Wie viele davon sind von Personen mit Migrationshintergrund erstattet worden ? Die Fragen 7 bis 8 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 9. Gab es vor der Pressekonferenz am Montag Absprachen zwischen dem Sprecher der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin über die Bewertung der Ereignisse in Chemnitz? Wenn ja, welcher Art waren diese? Die Bundeskanzlerin und der Sprecher der Bundesregierung stehen in einem ständigen Austausch. 10. War und ist der Bundesregierung bekannt, dass der Begriff „Hetzjagd“ üblicherweise definiert wird als eine Form der Jagd, bei der eine potenzielle Beute „(…) so lange verfolgt (gehetzt) [wird], bis sie nicht mehr entweichen kann. Die Beute ist entweder erschöpft und damit gestellt, so dass sie erlegt werden kann. Oder die Beute ist eingeholt und wird gefangen oder zu Boden gebracht und überwältigt“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Hetzjagd)? Der Bundesregierung ist die Debatte um den Begriff „Hetzjagd“ bekannt. 11. Welche Informationen aus welchen Quellen lagen der Bundeskanzlerin vor ihrer Erklärung vom Dienstag, den 28. August 2018, „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen (…)“ konkret vor, die den Tatbestand des so definierten Begriffs erfüllen? 12. Welche „Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab“, hat die Bundeskanzlerin ? 13. Besitzt die Bundeskanzlerin über die bislang bekanntgewordenen 19 bzw. 29 Sekunden dauernden Videoaufnahmen hinaus Videoaufzeichnungen über Hetzjagden in Chemnitz vom 26. August 2018, die bisher nicht veröffentlicht wurden? 14. Welche ergänzenden Informationen hat die Bundeskanzlerin vor ihrer Tatsachenbehauptung über die Vorgänge in Chemnitz vom 26. August 2018 aktiv eingeholt? Die Fragen 11 bis 14 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8570 15. Wann genau hat die Bundeskanzlerin in diesem Zusammenhang Kontakt mit der sächsischen Polizei, der Staatsanwaltschaft oder anderweitigen Einsatzkräften aufgenommen, um die Richtigkeit der von ihr behaupteten Tatsachen vorab zu überprüfen? 16. Welche konkreten Erkenntnisse sind ihr dabei mitgeteilt worden? 17. Wenn nein, wie rechtfertigt es die Bundeskanzlerin, eine derart schwerwiegende Tatsachenfeststellung öffentlich zu verkünden, ohne den Sachverhalt zuvor mit den zuständigen amtlichen Stellen hinreichend zu klären? Die Fragen 15 bis 17 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Bundeskanzlerin hat unabhängig von ihrer politischen Einordnung der Geschehnisse mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und der Oberbürgermeisterin von Chemnitz gesprochen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. 18. Über welche zusätzlichen Informationen verfügt die Bundeskanzlerin inzwischen , da sie der Feststellung der Generalstaatsanwaltschaft für Sachsen sowie der Richtigstellung der Einordnung der Ereignisse von Sonntag, den 26. August 2018, in Chemnitz durch den sächsischen Ministerpräsidenten prompt am selben Tag, den 5. September 2018, mit den Worten widersprochen hat: „Meine Reaktion ist, dass wir dort Bilder gesehen haben, die sehr klar Hass und damit auch Verfolgung von unschuldigen Menschen deutlich gemacht haben“ (www.n-tv.de/mediathek/videos/unterhaltung/Merkelwiderspricht -Kretschmers-Chemnitz-Erklaerung-article20607204.html)? Ein Widerspruch liegt nicht vor. Bei ihrem Besuch in Chemnitz am 16. November 2018 hat die Bundeskanzlerin im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern die Ereignisse erneut so eingeordnet: „Erst mal ist ein schrecklicher Mord passiert, und es sind Menschen verletzt worden . […] Das ist etwas, was die Menschen aufgewühlt hat. In der Folge hat es rechtsradikale Demonstrationen gegeben, für die es keine Rechtfertigung gibt, jedenfalls für Teile davon. Das heißt nicht, dass wir nicht Demonstrationsfreiheit haben; Menschen können ihre Meinung ausdrücken. Aber das rechtfertigt nicht das Verwenden von nationalsozialistischen Symbolen und Ähnlichem.“ 19. Sind ihr insbesondere die Hintergründe (Szenen vor und nach den Aufnahmen ) der beiden im Internet verbreiteten Videoszenen bekannt, die als Beleg für „Hetzjagden“ angeführt werden? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen. 20. Ist die Bundeskanzlerin bereit, sich öffentlich bei den Bürgern Deutschlands, Sachsens und der Stadt Chemnitz für den entstandenen Imageschaden zu entschuldigen , falls sie ihre Tatsachenbehauptungen – „Verfolgung von unschuldigen Menschen“ – nicht umgehend durch zweifelsfreie gerichtsfeste Beweise belegen kann? Hierfür besteht kein Anlass, auf die Antworten zu den Fragen 15 bis 18 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8570 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Hat sich die Bundeskanzlerin zu irgendeinem Zeitpunkt im Krankenhaus nach dem Befinden der durch die Messerattacke schwer verletzten Opfer (vgl. www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59002.htm) erkundigt, oder hat sie persönlich Kontakt mit den Hinterbliebenen des Getöteten aufgenommen ? Die Bundeskanzlerin hat den Hinterbliebenen des Opfers des Tötungsdelikts ihre Anteilnahme und ihr Mitgefühl ausgedrückt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333