Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8624 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Martin Sichert und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8138 – Aktuelle Daten und Entwicklungen zur Riester-Rente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Bundesministerium der Finanzen nahmen 2016 rund 6,1 Millionen Berechtigte die volle Riester-Förderung mit, bei 723 927 weiteren waren es den Angaben zufolge weniger als 100, aber mehr als 90 Prozent. Insgesamt gab es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Den vollen Zulagenanspruch, im Sinne des Riester-Konzepts, nutzen nach den Zahlen der Bundesregierung tatsächlich weniger als 7 Millionen Menschen (vgl. https://bit.ly/2Di7fNq). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Die Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt. Die aktuelle Statistik ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/ DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/ 2018-11-14-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-bis-2017.html (Daten ab 2014) abrufbar. Die dort dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum aktuellsten Auswertungsstichtag 15. Mai 2018. Das Beitragsjahr 2015 steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 sind vorläufig, da die der Statistik zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2014 ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8624 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Vertragsbestand der riestergeförderten a) Versicherungsverträge, b) Banksparpläne, c) Fondssparpläne sowie d) Wohn-Riester-Verträge in den Jahren 2008 bis 2018 entwickelt (bitte jeweils getrennt ausgewiesen)? Nach Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen belief sich der Vertragsbestand zum Ende des dritten Quartals 2018 auf rd. 16,6 Millionen Verträge. Die Entwicklung des Vertragsbestands und die Differenzierung nach Versicherungsverträgen , Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn-Riester-Verträgen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entwicklung der Riester-Verträge, Vertragsbestand in Tausend Produkte/ Stand Ende Versicherungs verträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester/ Eigenheimrente Gesamt 2008 9.285 554 2.386 22 12.248 2009 9.995 634 2.629 197 13.454 2010 10.484 703 2.815 460 14.462 2011 10.998 750 2.953 724 15.426 2012 11.023 781 2.989 953 15.746 2013 11.013 805 3.027 1.154 16.000 2014 11.030 814 3.071 1.377 16.293 2015 10.996 804 3.125 1.564 16.489 2016 10.931 774 3.174 1.691 16.570 2017 10.867 726 3.233 1.767 16.593 I/2018 10.843 715 3.252 1.774 16.584 II/2018 10.829 693 3.253 1.795 16.570 III/2018 10.815 681 3.272 1.800 16.568 Quelle: BMAS (Stand: 14. Dezember 2018) Die in der Antwort zu Frage 1 dargestellte Entwicklung des Vertragsbestands berücksichtigt auch Vertragsauflösungen. Die Zahlen zeigen somit den Netto-Zuwachs an und lassen damit keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Neuabschlüsse zu. 2. Wie viele Neuverträge wurden in den Jahren 2008 bis 2018 von Männern, und wie viele von Frauen abgeschlossen (bitte für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8624 3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der Riesterförderberechtigten Personen in den Jahren 2008 bis 2018 (bitte für die einzelnen Jahre getrennt ausweisen)? Der förderberechtigte Personenkreis setzt sich grundsätzlich aus unmittelbar zulageberechtigten und mittelbar zulageberechtigten Personen zusammen. Die Gesamtzahl der potenziell mittelbar zulageberechtigten Personen ist statistisch nicht erfasst. Hierbei handelt es sich um diejenigen Personen, die mit einer unmittelbar zulageberechtigten Person verheiratet sind, ohne selbst zur Gruppe der unmittelbar Berechtigten zu gehören. Auch über die Gesamtzahl der potenziell unmittelbar zulageberechtigten Personen liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Die Bundesregierung verfügt über Informationen zu den folgenden Personengruppen , die aus verschiedenen statistischen Quellen stammen und wegen methodischer Unterschiede (z. B. Erhebungsstichtag) nicht ohne Weiteres aggregiert werden können: 32,867 Millionen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand: 31. Dezember 2017) 1,815 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Stand: 30. Juni 2017) 0,196 Millionen Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte (Stand: 31. Dezember 2017) 1,715 Millionen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand: 31. Dezember 2017) 4. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen Riester -Sparer, die ihren Zulagenanspruch in den Jahren 2008 bis 2018 a) zu 100 Prozent, b) zwischen 90 und unter 100 Prozent, c) zwischen 75 und 90 Prozent, d) zwischen 50 und 75 Prozent, e) zwischen 25 und 50 Prozent und f) weniger als 25 Prozent ausschöpft haben (bitte nach einzelnen Jahren, Geschlecht, sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Die Angaben zu den Fragen 4a bis 4d für die Jahre 2014 und 2015 können der Tabelle 5 (Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden. Die Angaben zu den Fragen 4a bis 4d für das Jahr 2013 können aus der vorhergehenden Statistik – hier ebenfalls aus der gleichtitulierten Tabelle 5 – zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2017 unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/ 2018-02-07-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-2018.html entnommen werden. Darüber hinausgehende Angaben (Fragen 4e und 4f als auch Angaben für die Jahre vor 2013) sowie differenzierte Angaben nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten liegen der Bundesregierung im Rahmen dieser statistischen Auswertungen zur Riester-Förderung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8624 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil derjenigen, die in den Jahren 2008 bis 2018 ihren bestehenden Riester-Vertrag ruhend gestellt haben, also nicht aktiv besparen (bitte für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? 6. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Riester- Vertrag in den Jahren 2008 bis 2018 beitragsfrei gestellt (bitte nach einzelnen Jahren und Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? 7. Wie viele Riester-Verträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2018 aktiv bespart (bitte nach Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 zusammen beantwortet . Die in der Antwort zu Frage 1 zur Verfügung gestellte Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales basiert auf Meldungen der Verbände. Informationen zur Zahl der ruhend bzw. beitragsfrei gestellten Riester-Verträge liegen im Rahmen dieser Meldungen nicht vor und können für den erfragten Zeitraum deshalb nicht ausgewiesen werden. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird aktuell auf gut ein Fünftel geschätzt. Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungsaufsicht) zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen. Der Anteil der aktiv besparten Riester-Verträge wird demnach aktuell insgesamt auf knapp 80 Prozent geschätzt. Differenzierte Angaben nach Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2018 der durchschnittliche Riester-Förderbetrag über die Grund- sowie über die Kinderzulage aus (bitte nach Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Die Angaben für die Jahre 2014 und 2015 können der Tabelle 8 (Anzahl und durchschnittliche Förderung nach der Form der Förderung) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden. Die Angaben für das Jahr 2013 können aus der vorhergehenden Statistik – hier ebenfalls aus der gleichtitulierten Tabelle 8 – zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2017 unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/ Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2018-02-07-Statistische- Auswertungen-Riester-Foerderung-2018.html entnommen werden. Darüber hinausgehende Angaben für die Jahre vor 2013 sowie differenzierte Angaben nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten liegen der Bundesregierung im Rahmen dieser statistischen Auswertungen zur Riester-Förderung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8624 9. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Riester- Vertrag in den Jahren 2008 bis 2018 gekündigt (bitte nach einzelnen Jahren und Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester- Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das mittlere und durchschnittliche Einkommen in den Fragen 4a bis 4f genannten Riester- Sparer (bitte nach einzelnen Jahren und Geschlecht differenziert sowie nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Riester- Verträge, die durch eine förderschädlichen Verwendung gemäß § 93 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in den Jahren 2008 bis 2018 durch den Produktanbieter beendet wurden (bitte nach Geschlecht differenziert, für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Der nachfolgenden Tabelle kann die Anzahl der schädlichen Verwendungen gemäß § 93 EStG für die Jahre 2008 bis 2018 entnommen werden. Kalenderjahr Anzahl der schädlichen Verwendungen 2008 131.356 2009 174.815 2010 204.142 2011 229.757 2012 317.866 2013 320.223 2014 301.735 2015 296.250 2016 299.836 2017 297.843 2018 278.461 Quelle: ZfA (Stand: 14. März 2019) Da es bei Riester-Verträgen zu mehrfachen schädlichen Verwendungen kommen kann, dürfte die Summe der in den einzelnen Jahren betroffenen Riester-Verträge unter der Anzahl der schädlichen Verwendungen liegen. Zur Anzahl der insoweit betroffenen Riester-Verträge liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Darüber hinausgehende Angaben nach Geschlecht und nach den in Frage 1 genannten Riester-Produktarten liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8624 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der durch förderschädliche Verwendung gemäß § 93 EStG beendeten Riester-Verträge, bei der die Förderung in den Jahren 2008 bis 2018 zu 100 Prozent an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgeführt wurde (bitte nach Geschlecht differenziert, für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen förderschädlich beendeten Riester-Verträge, bei denen der bereits genutzte Steuervorteil in den Jahren 2008 bis 2018 zu 100 Prozent an das Finanzamt zurückgeführt werden musste (bitte nach Geschlecht differenziert, für die einzelnen Jahre sowie die in Frage 1 genannten Riester-Produktarten a) bis d) getrennt ausweisen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 zusammen beantwortet . Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen vor, sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen grundsätzlich in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Bundesregierung liegen keine Auswertungen darüber vor, in wie vielen Fällen der beendeten Riester-Verträge tatsächlich eine Rückzahlung in Höhe von 100 Prozent erfolgte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333