Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8625 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8162 – Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 hat das Statistische Bundesamt zwischen Frauen und Männern einen Entgeltunterschied von 21 Prozent zu Gunsten der Männer festgestellt. Vergleichsgrundlage war der Bruttostundenlohn von Männern. Dieser Entgeltunterschied war unabhängig von Berufs- und Branchenwahl sowie Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation (https://de.statista.com/ statistik/daten/studie/3261/umfrage/gender-pay-gap-in-deutschland/). Auch hinsichtlich der Berufsbranchen, der Positionen und Altersgruppen hat das Statistische Bundesamt Entgeltunterschiede festgestellt (https://de.statista.com/ statistik/daten/studie/411572/umfrage/verdienstabstand-zwischen-maennernund -frauen-gender-pay-gap-in-deutschland-nach-berufen/). Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) verabschiedet , das am 6. Juli 2017 in Kraft trat (www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/ BJNR215210017.html). Gemäß diesem Gesetz können Frauen und Männer seit dem 6. Januar 2018 in bestimmten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen einen Auskunftsanspruch hinsichtlich ihres Entgelts und einer Vergleichstätigkeit geltend machen. Das Gesetz soll dazu führen, dass sich der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern verringert. 1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 6. Januar 2018 den Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz geltend gemacht (bitte nach Geschlecht, Branchen, Positionen und Bundesländern, in absoluten und Prozentzahlen aufschlüsseln)? Es gibt keine Statistik über die Anzahl der geltend gemachten Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Die Bundesregierung evaluiert nach Inkrafttreten des Gesetzes laufend seine Wirksamkeit und informiert alle vier Jahre, erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, über die Ergebnisse. Dabei ist die Stellungnahme der Sozialpartner miteinzubeziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8625 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Evaluation soll auch über die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruches auf der Grundlage von Befragungen bei Unternehmen, Institutionen des öffentlichen Dienstes, bei Betriebs- und Personalräten sowie bei Beschäftigten berichten. 2. Um wie viel Prozent hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdienstunterschied zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit Inkrafttreten des Gesetzes verändert (bitte nach Branchen, Positionen und Bundesländern aufschlüsseln)? Der sogenannte unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2017 bei 21 Prozent. Der vom Statistischen Bundesamt um statistische Faktoren bereinigte Verdienstunterschied wird mit durchschnittlich 6 Prozent für das Jahr 2014 beziffert . Für das Jahr 2018 lag der sogenannte unbereinigte Verdienstunterschied bei 21 Prozent. Der Verdienstunterschied hat sich nicht verändert. Diese Stagnation kann nicht kausal auf das Entgelttransparenzgesetz zurückgeführt werden, da der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern durch viele (teils gegenläufige Faktoren) beeinflusst wird und das Gesetz erst knapp 2 Jahre in Kraft ist. 3. In wie vielen Fällen hat die Inanspruchnahme des Entgelttransparenzgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung zu Gehaltsverhandlungen geführt (bitte nach Geschlecht, Branchen, Positionen, Teilzeit- und Vollzeitstellen und Bundesländern aufschlüsseln)? 4. Bei wie vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat das Entgelttransparenzgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Gehaltsanpassung geführt (bitte nach Geschlecht, Branchen, Positionen, Teilzeit- und Vollzeitstellen und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung lässt derzeit die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes evaluieren, vgl. hierzu die Antwort zu Frage 1. 5. In welchem Zeitraum und mit welcher Zielgröße hat die Bundesregierung vor, den Erfolg des Entgelttransparenzgesetzes zu messen? Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes laufend zu evaluieren und alle vier Jahre über die Ergebnisse , erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, zu informieren (§ 23 Absatz 1 EntgTranspG). Die Evaluation hat die Umsetzung des Gebots des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in allen Betriebs - und Unternehmensformen und -größen darzustellen, die unter den Anwendungsbereich des Abschnittes 2 des Gesetzes fallen. Zudem berichtet die Bundesregierung alle vier Jahre über die Entwicklung des Gebots des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in Betrieben mit in der Regel weniger als 200 Beschäftigten. Evaluation und Bericht sollen erstmals im Sommer 2019 vorliegen. Aus umfangreichen Befragungen von Unternehmen, Personalvertretungen und Beschäftigten sollen Rückschlüsse auf direkte und indirekte Wirkungen des Gesetzes mit seinen Instrumenten Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht gezogen werden. Auf Grundlage dieser ersten Erfahrungen ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8625 6. Warum nehmen manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz in Anspruch, und was hält nach Kenntnis der Bundesregierung andere davon ab? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Wie hoch sind die Kosten, die nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes für die betroffenen Unternehmen entstanden sind, und welche Kosten wird es nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden vier Jahren verursachen (bitte nach Wirtschaftsbranche und Bundesland aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft geschätzt , der sich aus der Implementierung des Gesetzes ergeben könnte. Die entsprechenden Ausführungen hierzu sind auf Bundestagsdrucksache 18/11133 ausgewiesen . 8. Welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erhalten (bitte nach Geschlecht, Branchen, Unternehmensgröße und Bundesländern aufschlüsseln)? Das Entgelttransparenzgesetz verpflichtet die Bundesregierung, die Stellungnahme der Sozialpartner in die Evaluation und Berichterstattung miteinzubeziehen (§ 23 Absatz 3 EntgTranspG). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333