Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8632 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Caren Lay, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8144 – Sorbenfeindliche Vorfälle und Straftaten seit 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Bundesrepublik Deutschland leben rund 60 000 Sorbinnen und Sorben. Zum rechtlichen Status dieser nationalen Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland führte die Bundesregierung in einer Antwort auf die Kleine Anfrage „Sorbenfeindliche Vorfälle“ der Fraktion DIE LINKE. im Jahr 2015 aus: „Die Bundesrepublik Deutschland hat vier nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt: die Dänen, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk sowie die deutschen Sinti und Roma. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Seit dem Jahr 1999 stehen ferner die Sprachen der nationalen Minderheiten (Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Niederund Obersorbisch, Romanes) sowie das Niederdeutsche unter besonderem Schutz der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Hierzu bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich“ (Antwort der Bundesregierung vom 14. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Sorbenfeindliche Vorfälle“ auf Bundestagsdrucksache 18/5554). Trotz dieses Schutzes der nationalen Minderheiten kommt es immer wieder zu sorbenfeindlichen Vorfällen und Straftaten. Vor vier Jahren gab es eine ganze Serie rechtsextremer Straftaten gegen die sorbische Minderheit (www.mdr.de/ sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/attacke-sorben-100.html). Auch danach wurden entsprechende Vorfälle bekannt. Über eine sorbenfeindliche Straftat Anfang September 2016 berichtete die „Berliner Zeitung“ unter der Überschrift „Bautzen: Gewalt zwischen Rechten und Flüchtlingen erinnert an Übergriffe auf Sorben“: „Der jüngste Zwischenfall ist gerade einmal zwei Wochen her. Bei einem Reitturnier in Holschdubrau soll nach Augenzeugenberichten ein Ableger der ‚Arischen Bruderschaft‘ aufgelaufen sein – und die Jugendlichen mit ‚Scheiß-Sorben‘ und anderen Beschimpfungen beleidigt haben“ (Berliner Zeitung, 20. September 2016). Und im selben Artikel berichtet die „Berliner Zeitung“ über eine 200 Mitglieder umfassende Facebook-Gruppe für „Hasser der slawischen Ureinwohner“ mit dem Namen „Ja, ich komme aus der Lausitz, nein ich bin kein Sorbe“ (Berliner Zeitung, 20. September 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8632 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beim Bundes-Marineball in Rostock wurde im Dezember 2017 ein in sorbische Tracht gekleidetes weibliches Mitglied des brandenburgischen Sorbenrates durch einen Marine-Reservisten beleidigt („Wenn Sie ein Mann wären, würde ich Sie ersäufen“, www.rbb24.de/studiocottbus/beitraege/2017/12/affront-gegensorbin .html). Mit dem Fall soll sich die Wehrdisziplinaranwaltschaft beschäftigt haben. In der Nacht vom 5. zum 6. Oktober 2018 kam es in Schönau (Ralbitz-Rosenthal ) zu einer gewalttätigen Attacke auf sorbische Jugendliche. Gegenüber dem „MDR“ sagten sorbische jugendliche Augenzeugen, die Angreifer hätten „szenetypische Kleidung mit Symbolen der Neonazis getragen, zum Beispiel die ‚88‘. Die Provokationen hätten mit der Aufforderung an die sorbischen Gäste begonnen, doch Deutsch zu sprechen“ (www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzenhoyerswerda -kamenz/attacke-sorben-100.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das sorbische Volk ist eine der vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (neben der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe sowie den deutschen Sinti und Roma). Das für Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Die Sprachen Niedersorbisch und Obersorbisch sind zudem seit 1999 als Minderheitensprachen im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt und geschützt (neben den Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch und Romanes sowie dem als Regionalsprache anerkannten Niederdeutsch). Hierzu bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich. Die Bundesregierung steht in ständigem Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern des sorbischen Volkes und nimmt sich deren Belangen an. So hat sie einen Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten berufen, der Ansprechpartner für die vier nationalen Minderheiten in Deutschland ist. Darüber hinaus unterhalten die nationalen Minderheiten in Deutschland ein Minderheitensekretariat in Berlin, das ihre Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag , dem Bundesrat und der Bundesregierung vertritt und durch die Bundesregierung finanziell gefördert wird. Im Deutschen Bundestag finden auf Einladung der oder des Vorsitzenden des Innenausschusses mehrmals je Wahlperiode sogenannte Gesprächskreistreffen mit Vertretern der autochthonen nationalen Minderheiten statt, an denen Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der nationalen Minderheiten teilnehmen. Ferner ist beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für jede der vier nationalen Minderheiten – und ebenso für die niederdeutsche Sprachgruppe – ein Beratender Ausschuss eingerichtet worden, an dessen in der Regel einmal jährlich stattfindenden Sitzungen Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen, in denen die jeweilige nationale Minderheit traditionell ansässig ist, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der nationalen Minderheiten teilnehmen und der sich mit den Belangen der betreffenden nationalen Minderheit befasst. Auch veranstaltet das BMI regelmäßig Implementierungskonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheiten und der zuständigen Bundes- und Länderministerien, in denen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8632 die Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erörtert und weiterentwickelt wird. 1. Wie viele und welche sorbenfeindliche Straftaten und Vorfälle sind der Bundesregierung im Einzelnen seit 2015 bekannt geworden, um welche Art von Straftaten und Vorfällen aus welchen vermuteten Tatmotiven handelte es sich, wann, und wo ereigneten sich diese, wie viele Personen wurden dabei verletzt, welcher Schaden entstand dadurch, inwieweit konnten Tatverdächtige festgestellt werden, in welchen Fällen handelte es sich bei den Tatverdächtigen um Rechtsextremisten, und in wie vielen Fällen kam es zu welchen Verurteilungen? 2. In wie vielen Fällen der sorbenfeindlichen Straftaten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 1. Juli 2015 (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juli 2015, Bundestagsdrucksache 18/5554) hat es nach dem 1. Juli 2015 rechtskräftige Verurteilungen von Straftätern gegeben (bitte nach Straftaten und danach, welche von diesen Straftaten als PMK-rechts eingestuft werden, nach Straftätern , Strafmaß, Motivation des Täters bzw. der Täter, Datum der Verurteilung aufteilen)? 3. Auf welche Orte, Regionen und Bundesländer konzentrieren sich die sorbenfeindlichen Straftaten und Vorfälle der vergangenen Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Sorbenfeindliche Vorfälle werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht in einem eigenständigen Themenfeld/Unterthema erfasst. Entsprechende Vorfälle werden, je nach Motivation des Täters, in den Themenfeldern Hasskriminalität, Innen- und Sicherheitspolitik, Konfrontation/politische Einstellung und Nationalsozialismus /Sozialdarwinismus mit erfasst, sind aber nicht gesondert bezifferbar. Die nachfolgend aufgeführten Ergebnisse wurden anhand von Sachverhaltsrecherchen in der Zentraldatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) des Bundeskriminalamts (BKA) mit den Suchparametern „Sorb“ und „sorb“ durchgeführt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 konnten mit Stand vom 8. März 2019 auf diesem Wege folgende 14 strafrechtlich relevante Vorfälle gegen Vertreter des sorbischen Volkes identifiziert werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8632 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tatzeit Tatort Land Straftat Tatverdächtige Verletzte Phänomenbereich 10.05.2015 Radeberg SN § 185 Strafgesetzbuch (StGB) 0 0 Rechts 18.05.2015 Demitz-Thumitz, OT Medewitz SN § 303 StGB 0 0 Rechts 29.07.2015 Bautzen SN § 86a StGB 0 0 Rechts 14.03.2016 Lübben/ Spreewald BB § 86a StGB 1 0 Rechts 22.09.2016 Bautzen SN § 130 StGB 0 0 Rechts 16.04.2017 Weißwasser SN § 130 StGB 0 0 Nicht zuzuordnen 24.05.2018 Ottendorf-Okrilla, OT Hermsdorf SN § 130 StGB 1 0 Rechts 13.07.2018 Radeberg SN § 86a StGB 0 0 Rechts 04.08.2018 Bischofswerda SN § 130 StGB 1 0 Rechts 18.09.2018 Hoyerswerda SN § 86a StGB 0 0 Rechts 06.10.2018 Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau SN § 223 StGB 1 1 Rechts 06.10.2018 Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau SN § 223 StGB 0 1 Rechts 06.10.2018 Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau SN § 223 StGB 1 1 Rechts 18.10.2018 Nebelschütz SN § 130 StGB 0 0 Rechts Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Eingangsstatistik. Die Länder sind nicht verpflichtet, das Bundeskriminalamt über den Verfahrensausgang dortiger Strafverfahren zu informieren. Aus diesem Grund kann durch die Bundesregierung keine Aussage zum Stand bzw. Ausgang der Strafverfahren getroffen werden . Nähere Angaben zu den aufgeführten Tatverdächtigen und dem entstandenen Schaden liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8632 4. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überschneidung sorbenfeindlicher Straftaten und Vorfälle mit allgemeinen rassistischen oder rechtsextremen Vorkommnissen in den betroffenen Orten, Regionen und Bundesländern? Die angefragten Überschneidungen sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Tatzeit Tatort Land Straftat Phänomenbereich Extremismus Rassismus 10.05.2015 Radeberg SN § 185 StGB Rechts Ja Nein 18.05.2015 Demitz-Thumitz, OT Medewitz SN § 303 StGB Rechts Ja Nein 29.07.2015 Bautzen SN § 86a StGB Rechts Ja Nein 14.03.2016 Lübben/ Spreewald BB § 86a StGB Rechts Ja Nein 22.09.2016 Bautzen SN § 130 StGB Rechts Ja Nein 16.04.2017 Weißwasser SN § 130 StGB Nicht zuzuordnen Nein Nein 24.05.2018 Ottendorf-Okrilla, OT Hermsdorf SN § 130 StGB Rechts Ja Ja 13.07.2018 Radeberg SN § 86a StGB Rechts Ja Ja 04.08.2018 Bischofswerda SN § 130 StGB Rechts Ja Ja 18.09.2018 Hoyerswerda SN § 86a StGB Rechts Ja Ja 06.10.2018 Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau SN § 223 StGB Rechts Ja Ja 06.10.2018 Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau SN § 223 StGB Rechts Ja Ja 06.10.2018 Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau SN § 223 StGB Rechts Ja Ja 18.10.2018 Nebelschütz SN § 130 StGB Rechts Ja Ja 5. Sind der Bundesregierung explizit sorbenfeindliche Äußerungen von Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen, Zeitungen, Netzwerken etc. seit 2015 bekannt, und wenn ja, welche, von wem, und in welchem Kontext? Der Bunderegierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sorbenfeindliche Beleidigung und Bedrohung eines in sorbische Tracht gekleideten weiblichen Mitglieds des brandenburgischen Sorbenrates durch einen Marine-Reservisten im Dezember 2017 in Rostock, und zu welchen Ergebnissen ist die Wehrdisziplinaranwaltschaft bei ihren Ermittlungen gekommen? Der der Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt ist den zuständigen Dienststellen der Bundeswehr seit Dezember 2017 bekannt. Er wurde durch die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft geprüft und gewürdigt. Eine über diese Mitteilung hinausgehende Auskunft im Sinne von auf die Person bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten ist jedoch entsprechend § 9 der Wehrdisziplinarordnung nicht zulässig. Unmittelbar nach dem Vorfall brachte der Chef des Stabes des Marinekommandos in einem Telefongespräch mit Frau H. sein Bedauern zum Ausdruck und bekräftigte dies mit Schreiben vom 13. Dezember 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8632 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Namen des Inspekteurs der Marine bedauerte er in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Rates für Angelegenheiten der Sorben beim Landtag des Landes Brandenburg vom 6. Dezember 2017 das Vorgefallene. Am 16. Januar 2018 äußerte sich der Referatsleiter Zentrale Aufgaben des Stabes des Marinekommandos in der 26. (öffentlichen) Sitzung des Rates für Angelegenheiten der Sorben/ Wenden beim Landtag des Landes Brandenburg zu Fragen des Rates und entschuldigte sich bei Frau H. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen gewalttätigen Übergriff von Bautzener Rechtsextremisten in der Nacht vom 5. zum 6. Oktober 2018 in Schönau (Ralbitz-Rosenthal), und wird dieser Übergriff als eine Straftat aus dem Bereich PMK-rechts eingestuft? Wenn nein, warum nicht? Dem Bundeskriminalamt wurden im Rahmen des KPMD-PMK sechs Straftaten im betreffenden Zeitraum gemeldet. Gemäß Kurzsachverhaltsdarstellungen handelte es sich um wechselseitige Körperverletzungsdelikte inner- sowie außerhalb einer Diskothek in Ralbitz-Rosenthal, OT Schönau. Vier dieser gemeldeten Körperverletzungen wurden dem Phänomenbereich der PMK-rechts- zugeordnet. In drei Fällen ist dem Sachverhalt zu entnehmen, dass die Geschädigten dem sorbischen Volk angehören. Die betreffenden drei Straftaten sind in der Auflistung der Antwort zu Frage 1 enthalten. Bei zwei weiteren Delikten erfolgte eine Zuordnung zum Phänomenbereich „PMK-nicht zuzuordnen-“. Hier wurden strafrechtlich relevante Handlungen gegen die zuvor als Beschuldigte erfassten Personen registriert. 8. Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit sorbenfeindlichen Vorfällen und Straftaten beschäftigt, und wenn ja, wann, wie oft, in welchen Arbeitsgruppen, mit welchen Ergebnissen, und mit welchen Schlussfolgerungen? Eine Thematisierung von sorbenfeindlichen Vorfällen und Straftaten im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) ist bislang nicht erfolgt. 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich Landesregierungen mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst haben, und wenn ja, welche, wann, zu welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis? Inwiefern gibt es zum Thema sorbenfeindlicher Vorfälle und Straftaten Bund-Länder-Gespräche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob sich Landesregierungen mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst haben. In der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen des sorbischen Volkes beim BMI am 20. Mai 2015, an der Vertreterinnen und Vertreter des BMI, des Freistaates Sachsen, des Landes Brandenburg und des sorbischen Volkes teilnahmen , berichtete der Vorsitzende des sorbischen Dachverbands „Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V.“ über Übergriffe gegenüber sorbischen Jugendlichen . Die Domowina habe durch medienpolitische Maßnahmen im Zusammenspiel mit Polizeimaßnahmen erreichen können, dass die Übergriffe zurückgingen. Die Übergriffe seien seit November 2014 abgeklungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8632 Seit dieser Sitzung des Beratenden Ausschusses ist das Thema sorbenfeindlicher Vorfälle und Straftaten in den Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Fragen des sorbischen Volkes und bei den Implementierungskonferenzen hinsichtlich der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowohl von den Vertreterinnen und Vertretern der Länder als auch von den Vertreterinnen und Vertretern des sorbischen Volkes nicht wieder angesprochen worden. 10. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg – bislang unternommen oder für die Zukunft geplant, um gegen sorbenfeindliche Tendenzen vorzugehen und auf das besondere Sicherheitsbedürfnis der sorbischen Bevölkerung einzugehen? Seitens der Bundesregierung wurden keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen . Erkenntnisse über Maßnahmen der Landesregierungen des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333