Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8634 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8006 – Landesverteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den aktuellen sicherheitspolitischen Konzeptionsdokumenten der Bundesregierung wird die Bedeutung der Bündnis- und Landesverteidigung für den Fortbestand von Staat und Gesellschaft betont. Der Aufgabenbereich Landesverteidigung steht aufgrund neuer Bedrohungen gleichberechtigt neben dem Internationalen Krisenmanagement. Landesverteidigung wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert, die weit über den Einsatz militärischer Mittel hinausreicht . Im „Weissbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ (Herausgeber : Bundesministerium der Verteidigung, 2016) wird festgeschrieben: „Die stärkere Akzentuierung von Landes- und Bündnisverteidigung einschließlich der Abschreckung […] verlangt von der Bundeswehr, ihre Einsatzorientierung auf diese anspruchsvolle Aufgabe und die hierzu notwendige Vorbereitung zu erweitern. […] Die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung […] muss sich heute vielfach bei kurzen Vorwarnzeiten gegen eine räumlich fokussierte Gefährdung durch militärische Kräfte unter- oder oberhalb der Schwelle offener Kriegführung stellen. Diese ist immer öfter in eine hybride Strategie eingebettet, die über die gesamte Bandbreite des Bedrohungsspektrums hinweg durch den orchestrierten Einsatz militärischer und nichtmilitärischer Mittel gekennzeichnet ist.“ (Kapitel 5.1). „Abgeleitet aus ihrem Auftrag nimmt die Bundeswehr in einem gesamtstaatlichen Ansatz folgende Aufgaben wahr: Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und der EU einschließlich Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Maßnahmen zur Abschreckung in allen Dimensionen ; […]“ (Kapitel 5.3). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8634 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der „Konzeption der Bundeswehr“ (Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung, 2016) heißt es: „Unter den Bedingungen des Aufwuchses und der Mobilmachung sowie eingebettet in einen gesamtstaatlichen, vernetzten Ansatz zur Gesamtverteidigung wird auf alle verfügbaren militärischen und zivilen Fähigkeiten zurückgegriffen einschließlich der Leistungen der gewerblichen Wirtschaft, verbündeter Streitkräfte , Unterstützungsleistungen anderer Nationen und Agenturen. […] Langfristig vorausschauende Sicherheitsvorsorge erfordert, sich militärisch und zivil im Rahmen einer Strategie zur Gesamtverteidigung angemessen auf Bedrohungen vorzubereiten, denen im Falle eines bewaffneten Angriffs durch eine umfassende konventionelle Landesverteidigung zu begegnen ist.“ (Kapitel 4.2). „Die ressortgemeinsame und gesamtstaatliche Widerstands- und Verteidigungsfähigkeit geht allerdings weit über das Bereitstellen militärischer Instrumente hinaus. Alle Beiträge zur Sicherheit und Verteidigung Deutschlands müssen sich dynamisch und wirkungsvoll ergänzen. Gemeinsame Handlungssicherheit ist gerade an den Schnittstellen der gesamtstaatlichen und bündnisgemeinsamen Verteidigungsanstrengungen sicherzustellen, um die Widerstandsfähigkeit des Gesamtsystems zu erhöhen.“ (Kapitel 4.2). In einem Vortrag am 14. November 2018 zum „Fähigkeitsprofil der Bundeswehr “ stellte der verantwortliche Planer im Bundesministerium der Verteidigung , Oberst H. D. (Leiter Referat Planung in der Unterabteilung I „Strategische Steuerung der Planung“), die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Fähigkeiten bei der Landesverteidigung besonders heraus. Die Bundesregierung betont in allen drei Dokumenten die Notwendigkeit zivilmilitärischer Zusammenarbeit bei der Landesverteidigung und beschreibt darüber hinaus die Landesverteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verteidigungsaufgaben haben in Deutschland Verfassungsrang. 1. Welche Beträge sind für 2019 in den Haushalten der verschiedenen Bundesministerien , besonders des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat , des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für die Gesamtverteidigung vorgesehen? Planungen und Vorbereitungen für die Zivile Verteidigung bauen zur Vermeidung von Doppelstrukturen möglichst auf Vorhaltungen zur friedlichen Krisenbewältigung (z. B. dem Katastrophenschutz) auf. Die Ermittlung der Höhe der finanziellen Mittel für die Zivile Verteidigung ist auf Grund des in vielen Aufgabenbereichen bestehenden Doppelnutzens nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Eine zentrale Erfassung der Mittel findet nicht statt. 2. Wie wird die in der „Konzeption zivile Verteidigung“ (Herausgeber: Bundesministerium des Innern, 2016) geforderte „proaktive Informationsstrategie des Bundes“ konkret umgesetzt, die „die Bevölkerung, Interessenvertreter , die Fachöffentlichkeit, die Medien, die Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie die politischen Entscheidungsträger auf mögliche Krisenfälle vorbereiten “ soll? Informationen und Handlungsempfehlungen sowie weitere Publikationen für die Bevölkerung, Interessenvertreter, die Fachöffentlichkeit, die Medien, die Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie die politischen Entscheidungsträger für mög- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8634 liche Krisenfälle sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de und – bezogen auf die kritischen Infrastrukturen – auf der von BBK und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam betriebenen Website www.kritis. bund.de bereitgestellt. Zusätzlich sind z. B. Informationen aus dem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ für die Bevölkerung auch über NINA (Notfall -Informations- und Nachrichten-App) abrufbar. Weitere Angebote in den sozialen Medien werden über die Plattformen YouTube und Twitter bereitgehalten. Über die Internetseiten www.ernährungsvorsorge.de, www.jodblockade.de und www.nuklearesicherheit.de werden der Bevölkerung zusätzliche spezifische Informationen angeboten. Für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. die Betreiber kritischer Infrastrukturen, bestehen darüber hinaus gesonderte Gesprächsformate. Dazu gehören bspw. die Kontakte im Rahmen des federführend vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) betriebenen UP KRITIS (Initiative zur Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland) sowie fachbezogene Formate mit einzelnen Ressorts, wie z. B. dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), sowie Schulungsangebote der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des BBK. Zudem erfolgt themenbezogen eine Einbindung der Betreiber kritischer Infrastrukturen in die „Länderübergreifenden Krisenmanagementübungen “ (LÜKEX). 3. Gibt es Großübungen, in denen militärische und zivile Stellen gemeinsam in einer Gesamtverteidigungslage trainieren? Plant die Bundesregierung ressortübergreifende Übungen, die nicht nur höhere Stäbe, wie z. B „LÜKEX“ (vgl. www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/ Krisenmanagement/Luekex/Luekex_node.html;jsessionid=B84085EEDE1FE 8EDC99B3D86701A0E3C.1_cid355), sondern alle Ebenen der zivilen Verteidigung einschließen? Es finden keine Großübungen statt, in denen militärische und zivile Stellen gemeinsam eine Gesamtverteidigungslage trainieren. Derzeit gibt es auch keine konkreten Planungen für ressortübergreifende Übungen, die alle Ebenen der Zivilen Verteidigung einschließen. Bei LÜKEX handelt es sich nicht um eine Übung zur Gesamtverteidigung, sondern zu friedenszeitlichen Krisenlagen. 4. Welche genauen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Öffentlichkeit hinsichtlich „möglicher Gefahren und Bedrohungen, ihrer möglichen Konsequenzen für den Staat und die Bevölkerung sowie über die Planungen von Gegenmaßnahmen und Schutzmöglichkeiten“ („Konzeption zivile Verteidigung“ Herausgeber: Bundesministerium des Innern, 2016) aufzuklären und zur Vorsorge anzuregen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8634 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie ist der Zustand der „Zivilen Notreserve“ bzw. „Bundesreserve Getreide “? Wie lange kann die Bevölkerung aus diesen Reserven versorgt werden? Im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge bevorratet die Bundesrepublik Deutschland in der „Zivilen Notfallreserve“ Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch und in der „Bundesreserve Getreide“ Weizen, Hafer und Roggen. Die Bestände werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) regelmäßig und kontinuierlich gewälzt, d. h. die Ware wird nach einer durchschnittlichen Lagerdauer von zehn Jahren gegen frische Ware ausgetauscht. Kondensmilch wird bei Kondensmilchherstellern bevorratet und gewälzt. Der Einund Verkauf von Getreide, Reis, Erbsen und Linsen erfolgt im Rahmen von Ausschreibungsverfahren . Durch die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Lagerbestände durch die BLE und durch die Wälzung wird stets ein ordnungsgemäßer Zustand der Vorräte sichergestellt. Die staatliche Ernährungsvorsorge trägt dazu bei, kurzfristig Engpässe bei der Versorgung mit Lebensmitteln in Krisensituationen zu überbrücken. Je nach räumlichem und zeitlichem Ausmaß des Versorgungsengpasses und der zu versorgenden Bevölkerung reichen die Vorräte von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Um eine ergänzende private Ernährungsvorsorge zu befördern, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit den Ländern für alle Bürgerinnen und Bürger eine frei zugängliche Informationsplattform zum Thema Ernährungsvorsorge entwickelt (siehe Antwort zu Frage 2). 6. Sind militärische Übungen unter Einbeziehung privater und öffentlicher Zivileinrichtungen , z. B. Krankentransportunternehmen und Krankenhäuser, geplant? Eine Einbeziehung privater und öffentlicher Zivileinrichtungen in militärische Übungen ist derzeit nicht geplant. 7. In welchen Abständen werden zivile Infrastrukturen, wie z. B. Straßen, Brücken , Bahnanlagen, Flughäfen, Krankenhäuser u. Ä., nach Kenntnis der Bundesregierung auf ihre Eignung zur Einbindung in militärische Systeme im Verteidigungsfall überprüft? Verkehrsinfrastrukturen werden gegenwärtig hinsichtlich ihrer Eignung zu Zwecken der Gesamtverteidigung durch das BMVI bewertet. Die Bewertung soll regelmäßig fortgeschrieben werden. 8. In welchem Umfang stehen den Bürgern Schutzbauten zur Verfügung, und gibt es eine zeitgemäße Schutzbaukonzeption der Bundesregierung? Auf der Grundlage der von der Bundesregierung im Weißbuch 2016 zugrunde gelegten veränderter Bedrohungslagen hat die Bundesregierung am 24. August 2016 mit der Konzeption Zivile Verteidigung beschlossen, dass in Anbetracht von Ereignissen mit kurzer oder fehlender Vorwarnzeit die flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Schutzräume nur sehr eingeschränkt geeignet wäre, ausreichende Schutzwirkung zu entfalten. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7181 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8634 9. Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung getroffen, um gegebenenfalls die „vorhandene Bebauung als Deckung und Schutz vor Kontamination mit Chemischen/Biologischen/Radiologischen/Nuklearen Stoffen“ (Konzeption zivile Verteidigung, 2016) für die Bürger herzurichten ? Die Klärung von Art und Umfang ggf. erforderlicher CBRN-Härtungsmaßnahmen (Chemisch/Biologisch/Radiologisch/Nuklear) soll gemäß der Konzeption Zivile Verteidigung auf der Grundlage des Kataloges „Referenzszenarien Bund“ erfolgen. Bereits jetzt schon gehört zu den für radiologische Notfälle vorgesehenen frühen Schutzmaßnahmen nach § 94 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (NDWV) die Aufforderung zum „Aufenthalt in Gebäuden“. Die Eignung der Maßnahme hängt von den vorliegenden radiologischen Bedingungen und ggf. auch von nicht radiologischen Faktoren ab. Ein „Herrichten“ von allgemeinen Gebäuden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist in diesem Zusammenhang nicht angezeigt und auch nicht vorgesehen. 10. Ist das vom Bundesministerium des Innern 2016 geforderte „Rahmenkonzept Massenanfall von Verletzten“ mittlerweile erstellt (vgl. www.bbk.bund.de/ SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Sonstiges/Konzeption_Zivile_ Verteidigung_KZV.pdf?__blob=publicationFile, Konzeption Zivile Verteidigung , Kapitel 3.3, Seite 14, und Kapitel 6.8.1., Seite 26)? Wenn nicht, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Das Rahmenkonzept „Massenanfall von Verletzten“ (MANV) wird im Zuge des Umsetzungsprozesses zur „Konzeption Zivile Verteidigung“ unter Einbeziehung der Länder und der fachlichen Expertise der Hilfsorganisationen erstellt. Die inhaltliche Fertigstellung des Konzeptes ist im Jahr 2019 vorgesehen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand der präklinischen und klinischen Verletztenversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten ? Die präklinische und klinische Verletztenversorgung bei einem MANV liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Um die Verfügbarkeit von Sanitätsmaterialien sicherzustellen, stellt der Bund den Ländern nach § 23 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall ergänzend Sanitätsmaterial zur Verfügung. Dieses sowohl klinisch als auch präklinisch nutzbare Material steht den Ländern im Rahmen des Doppelnutzens auch für Aufgaben des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Der Bund finanziert 61 im Aufbau befindliche „Medizinische Task Forces“ (MTF), die zur Bewältigung eines MANV eingesetzt werden können. Der Bund bezuschusst zudem jährlich Katastrophenschutzübungen mit Zivilschutzbezug der Länder, bei denen u. a. auch ein MANV beübt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8634 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das BBK erstellt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Krankenhauseinsatzplanung (DAKEP e. V.), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfallund Akutmedizin (DGINA), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) und weiteren Experten ein „Handbuch Krankenhausalarm - und Einsatzplanung“ (KAEP). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333