Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. März2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8688 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8159 – Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Arbeitsbezogene psychische Belastungen sind ein großes gesellschaftliches Problem in Deutschland, wie aktuelle Studien zeigen (BKK 2016, BAuA 2018). Auch die Antwort der Bundesregierung 2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895 hat diesen Befund bestätigt . Daraus ging hervor, dass insbesondere Frauen unter psychischen Belastungen in der Arbeitswelt leiden und bestimmte Branchen wie Gesundheitsberufe und Erziehungsberufe besonders stark betroffen sind. Eine Anti-Stress-Verordnung ist aus Sicht der Fragesteller geeignet, Beschäftigte wirksam vor psychischen Belastungen bei der Arbeit zu schützen. Bereits am 3. Mai 2013 hatte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung beschlossen (Bundesratsdrucksache 315/13). Allerdings hat keine Bundesregierung bis heute die Initiative ergriffen oder die Absicht bekundet, diese Verordnung umzusetzen . Stattdessen möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten intensivieren „Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium , insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und ihnen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen“, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7218 hervorgeht. Wie es um die psychische Belastung bei der Arbeit in Deutschland derzeit tatsächlich steht, danach soll die Bundesregierung gefragt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Daten zur Arbeitsunfähigkeit für das Jahr 1997 liegen nicht, für das Jahr 2018 derzeit noch nicht vor. Auswertungen nach Ländern liegen ebenfalls nicht vor. Für thematisch ähnlich lautende Fragen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Tabelle 1: Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Psychischen und Verhaltensstörungen 2017, 2016 und 2007 Diagnosegruppe 2017 2017 2016 2016 2007 2007 Millionen % Millionen % Millionen % Psychische und Verhaltensstörungen 107,0 16,0 109,2 16,2 47,9 10,9 Alle Diagnosegruppen 668,6 100,0 674,5 100,0 437,7 100,0 Quelle: SuGA 2017, SuGA 2016, SuGA 2007; Daten: verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA Sowohl die absolute Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage als auch der prozentuale Anteil am Erkrankungsgeschehen insgesamt ist von 2007 auf 2016 deutlich gestiegen . Von 2016 auf 2017 ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Daten für das Jahr 2018 liegen derzeit noch nicht vor. Daten, die eine Differenzierung nach Geschlecht, Alter und Ländern erlauben, liegen ebenfalls nicht vor. 2. Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Der Bundesregierung liegen Statistiken über die AU-Tage nicht in der gefragten Differenzierung vor. Zudem können Auswertungen zu den AU-Tagen nach Alter und Geschlecht erst ab dem Jahr 2008 erfolgen. Der nachfolgenden Tabelle können die AU-Tage je 100 Versicherten in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen für die Jahre 2008, 2016 und 2017 entnommen werden. Werte für das Jahr 2018 sind noch nicht verfügbar. Tabelle 2: Arbeitsunfähigkeitstage Psychische und Verhaltensstörungen je 100 Versicherte nach Alter und Geschlecht Quellen: Geschäftsstatistik der GKV; KG 8 und KM 6 Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen bis unter 15 - - - - - - 15 bis unter 20 10 7 26 19 29 21 20 bis unter 25 60 36 122 89 121 91 25 bis unter 30 84 53 176 123 177 122 30 bis unter 35 102 60 219 151 213 149 35 bis unter 40 125 69 263 175 255 174 40 bis unter 45 142 75 309 189 296 187 45 bis unter 50 160 83 344 204 336 201 50 bis unter 55 187 94 368 220 363 219 55 bis unter 60 204 110 398 242 390 239 60 bis unter 65 126 126 425 290 434 288 65 bis unter 70 19 44 83 102 84 92 70 bis unter 75 6 9 - - - - 75 bis unter 80 - - - - - - 80 und älter - - - - - - Altersgruppe von … bis … Jahre 2008 2016 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8688 Tabelle 3: Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage bei psychische und Verhaltensstörungen an den AU-Tagen aller Diagnosegruppen Datenquelle: KG8 3. Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf, und wie hoch sind die entsprechenden Werte (bitte nach Geschlecht differenzieren)? In den amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung wird zu den Arbeitsunfähigkeitsfällen und den verursachenden Diagnosen kein Merkmal erfasst , welche Tätigkeit das Mitglied beruflich ausübt. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse darüber vor, welche Berufsgruppe besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen aufweisen. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der Beschäftigten vor, die in den Jahren von 2007 bis 2018 eine Überlastungsanzeige gestellt haben (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Branchen, Geschlecht, Ost/ West und Bundesländern differenziert darstellen)? 5. Liegen der Bundesregierung Daten über Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbare stichprobenartige Daten erhoben (bitte begründen )? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Daten zu Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen von Beschäftigten liegen der Bundesregierung nicht vor. Adressat der Anzeigen ist der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat seine Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Eine Rechtspflicht , Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen statistisch zu erfassen, gibt es nicht. Männer Frauen 2008 16 9 2016 21 14 2017 21 14 Anteil in Prozent Jahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele Personen sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht , Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2016, 2017, 2007 und 1997 aufgrund der Diagnose „Psychische Störungen“ wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in die Rente eingetreten sind, können der Tabelle 4 entnommen werden, deren Anteil an allen Erwerbsminderungsrenten ist in Tabelle 5 aufgelistet und das Durchschnittsalter des Renteneintritts ist in Tabelle 6 aufgeführt. Alle Tabellen differenzieren nach Geschlecht und Land. Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Tabelle 4: Rentenzugänge nach SGB VI1) wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose „Psychische Störungen“2) absolut in den Jahren 2017, 2016, 2007 und 1997 nach Geschlecht und Bundesland Geschlecht Männer und Frauen Männer Frauen Berichtsjahr 2017 2016 2007 1997 2017 2016 2007 1997 2017 2016 2007 1997 Wohnort (Bundesland/Gebiet) Anzahl Anzahl Anzahl Schleswig-Holstein 2.834 2.824 1.860 1.466 1.051 1.071 836 739 1.783 1.753 1.024 727 Hamburg 1.768 1.636 993 1.471 703 647 420 654 1.065 989 573 817 Niedersachsen 7.238 7.794 5.483 4.627 2.952 3.163 2.551 2.374 4.286 4.631 2.932 2.253 Bremen 604 660 513 423 208 291 233 195 396 369 280 228 Nordrhein- Westfalen 15.800 17.408 11.040 9.296 6.984 7.524 5.337 4.921 8.816 9.884 5.703 4.375 Hessen 7.098 7.082 4.241 3.722 3.129 3.054 2.042 1.830 3.969 4.028 2.199 1.892 Rheinland-Pfalz 3.636 3.833 2.783 2.146 1.561 1.675 1.337 1.134 2.075 2.158 1.446 1.012 Baden-Württemberg 6.561 6.854 5.714 5.576 2.763 2.971 2.566 2.890 3.798 3.883 3.148 2.686 Bayern 8.524 8.834 7.644 7.668 3.612 3.756 3.524 4.032 4.912 5.078 4.120 3.636 Saarland 842 1.008 674 574 363 447 346 315 479 561 328 259 Berlin-West 2.645 2.615 2.024 3.003 1.036 1.069 883 1.185 1.609 1.546 1.141 1.818 Berlin-Ost 1.449 1.351 827 1.195 630 558 371 542 819 793 456 653 Brandenburg 2.634 2.559 1.893 2.106 1.044 966 840 1.089 1.590 1.593 1.053 1.017 Mecklenburg- Vorpommern 2.331 2.388 1.499 2.266 964 979 706 1.189 1.367 1.409 793 1.077 Sachsen 3.020 3.129 2.515 4.023 1.252 1.334 1.144 1.941 1.768 1.795 1.371 2.082 Sachsen-Anhalt 1.743 1.825 1.472 2.020 728 783 765 1.001 1.015 1.042 707 1.019 Thüringen 2.119 2.076 1.719 1.771 888 862 835 780 1.231 1.214 884 991 Bundesgebiet insgesamt 70.846 73.876 52.894 53.353 29.868 31.150 24.736 26.811 40.978 42.726 28.158 26.542 Ausland 457 589 889 1.265 249 275 489 873 208 314 400 392 Unbekannt 0 3 105 39 0 1 31 13 0 2 74 26 Insgesamt 71.303 74.468 53.888 54.657 30.117 31.426 25.256 27.697 41.186 43.042 28.632 26.960 1) ohne Fälle nach Art. 2 RÜG; 2) Verschlüsselung der Fälle nach ICD 10: F00-F99, vor 2000 nach ICD 9: 290-318 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang, versch. Jahre, Sonderauswertung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8688 Tabelle 5: Anteil Rentenzugänge nach SGB VI1) wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose "Psychische Störungen"2) an allen Rentenzugängen in den Jahren 2017, 2016, 2007 und 1997 nach Geschlecht und Bundesland  Geschlecht Männer und Frauen Männer Frauen Berichtsjahr 2017 2016 2007 1997 2017 2016 2007 1997 2017 2016 2007 1997 Wohnort (Bundesland/Gebiet) Anteil an allen EM-Rentenzugängen3) Anteil an allen EM-Rentenzugängen3) Anteil an allen EM-Rentenzugängen3) Schleswig-Holstein 48,0% 46,9% 36,0% 20,0% 39,3% 39,0% 31,1% 16,4% 55,2% 53,5% 41,4% 25,8% Hamburg 51,7% 50,9% 40,4% 30,8% 44,2% 43,7% 33,4% 23,3% 58,2% 57,0% 47,6% 41,3% Niedersachsen 43,5% 43,6% 35,2% 19,0% 37,2% 36,9% 30,1% 15,1% 49,3% 49,8% 41,2% 26,1% Bremen 45,8% 48,0% 37,7% 17,9% 36,9% 44,6% 31,8% 13,4% 52,4% 51,0% 44,7% 25,1% Nordrhein-Westfalen 44,4% 44,8% 33,5% 18,7% 38,9% 38,7% 28,3% 14,9% 50,0% 51,0% 40,4% 26,3% Hessen 51,2% 49,3% 37,3% 20,9% 46,5% 44,5% 33,3% 16,2% 55,5% 53,8% 41,9% 29,1% Rheinland-Pfalz 41,5% 42,7% 36,0% 19,3% 35,2% 37,1% 30,6% 15,2% 47,9% 48,4% 43,0% 27,5% Baden-Württemberg 40,1% 40,0% 32,9% 20,4% 34,8% 35,3% 27,9% 16,4% 45,1% 44,6% 38,5% 27,7% Bayern 40,0% 40,1% 34,3% 20,7% 34,6% 34,8% 29,1% 16,8% 45,2% 45,2% 40,5% 27,9% Saarland 37,5% 39,2% 26,9% 15,5% 30,9% 32,0% 21,4% 11,8% 44,7% 47,6% 36,7% 24,8% Berlin-West 53,1% 52,1% 47,5% 32,7% 46,4% 46,7% 41,8% 24,0% 58,5% 56,5% 53,0% 42,9% Berlin-Ost 49,0% 47,8% 38,7% 28,1% 42,6% 40,4% 33,2% 23,3% 55,5% 54,7% 44,7% 33,9% Brandenburg 40,3% 39,4% 32,6% 22,9% 31,5% 29,9% 26,5% 21,0% 49,2% 48,7% 39,8% 25,5% Mecklenburg- Vorpommern 43,1% 42,9% 29,9% 27,2% 34,8% 35,4% 25,1% 25,3% 51,7% 50,2% 36,1% 29,7% Sachsen 38,7% 37,8% 27,5% 21,2% 31,5% 31,1% 22,6% 19,3% 46,3% 44,8% 33,5% 23,5% Sachsen-Anhalt 35,0% 32,7% 24,5% 18,7% 27,2% 26,1% 21,9% 17,1% 44,2% 40,5% 28,1% 20,5% Thüringen 39,0% 38,4% 28,9% 18,9% 31,7% 30,7% 24,9% 15,7% 46,8% 46,8% 34,0% 22,5% Bundesgebiet insgesamt 43,3% 43,1% 33,7% 20,9% 37,0% 36,8% 28,6% 16,9% 49,5% 49,1% 39,9% 27,4% Ausland 21,8% 24,4% 21,8% 14,7% 18,5% 18,5% 17,5% 12,6% 27,7% 33,9% 30,8% 23,8% Unbekannt - 12,5% 36,8% 27,7% - 10,0% 31,6% 19,4% - 14,3% 39,6% 35,1% Insgesamt 43,0% 42,8% 33,4% 20,7% 36,7% 36,5% 28,2% 16,7% 49,3% 49,0% 39,7% 27,3% 1) ohne Fälle nach Art. 2 RÜG; 2) Verschlüsselung der Fälle nach ICD 10: F00-F99, vor 2000 nach ICD 9: 290-318; 3) einschl. Fälle ohne erfasster Diagnose Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang, versch. Jahre, Sonderauswertung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 6: Durchschnittsalter der Anteil Rentenzugänge nach SGB VI1) wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose "Psychische Störungen"2) in den Jahren 2017, 2016, 2007 und 1997 nach Geschlecht und Bundesland  Geschlecht Männer und Frauen Männer Frauen Berichtsjahr 2017 2016 2007 1997 2017 2016 2007 1997 2017 2016 2007 1997 Wohnort (Bundesland/ Gebiet) durchschnittliches Zugangsalter (Jahre) durchschnittliches Zugangsalter (Jahre) durchschnittliches Zugangsalter (Jahre) Schleswig-Holstein 49,0 48,6 46,9 48,3 49,1 48,4 46,4 48,2 48,9 48,7 47,3 48,5 Hamburg 49,7 49,8 48,3 49,3 50,1 49,5 48,3 49,7 49,4 50,0 48,3 49,1 Niedersachsen 50,0 49,8 47,6 48,5 49,8 49,6 47,1 48,3 50,1 49,9 48,0 48,7 Bremen 50,1 49,6 46,0 48,2 49,2 50,0 45,8 47,4 50,6 49,3 46,2 49,0 Nordrhein-Westfalen 50,0 49,6 47,8 48,6 49,8 49,4 47,4 48,5 50,3 49,8 48,1 48,6 Hessen 50,5 50,1 48,5 50,4 50,5 49,9 48,0 50,5 50,5 50,2 49,0 50,3 Rheinland-Pfalz 50,7 50,4 48,6 49,3 50,5 50,3 48,4 49,4 50,8 50,4 48,8 49,1 Baden-Württemberg 50,5 50,1 48,0 49,4 50,1 49,7 47,5 49,5 50,7 50,4 48,5 49,2 Bayern 49,6 49,6 47,5 48,7 49,0 49,0 46,9 48,4 50,1 50,1 48,0 49,0 Saarland 51,1 50,8 48,4 49,1 50,0 50,6 48,1 49,0 51,9 51,1 48,7 49,3 Berlin-West 51,1 50,4 48,4 50,5 50,9 50,4 48,3 50,0 51,2 50,3 48,5 50,8 Berlin-Ost 50,1 49,6 46,3 47,1 50,0 49,2 45,9 46,0 50,3 49,8 46,6 48,0 Brandenburg 50,8 50,4 48,0 47,6 50,7 50,3 47,7 46,9 50,9 50,5 48,2 48,3 Mecklenburg-Vorpommern 50,5 50,4 48,0 46,7 50,0 50,1 47,7 46,0 50,9 50,5 48,2 47,4 Sachsen 49,9 49,8 47,3 47,4 49,5 49,4 46,5 46,6 50,1 50,1 48,0 48,2 Sachsen-Anhalt 51,3 50,9 47,5 47,5 50,9 50,3 47,3 46,5 51,6 51,3 47,7 48,4 Thüringen 50,4 50,0 47,1 47,5 49,7 49,0 46,5 46,5 51,0 50,8 47,7 48,3 Bundesgebiet insgesamt 50,2 49,9 47,8 48,6 49,9 49,6 47,3 48,3 50,4 50,1 48,1 48,9 Ausland 52,1 51,4 52,3 51,8 52,2 52,3 52,7 52,5 52,0 50,5 51,9 50,2 Unbekannt - 50,3 45,9 44,8 - 59,0 44,0 44,2 - 46,0 46,7 45,1 Insgesamt 50,2 49,9 47,8 48,7 49,9 49,6 47,4 48,5 50,4 50,1 48,2 48,9 1) ohne Fälle nach Art. 2 RÜG; 2) Verschlüsselung der Fälle nach ICD 10: F00-F99, vor 2000 nach ICD 9: 290-318 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang, versch. Jahre, Sonderauswertung 7. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? 8. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine Daten erhoben (bitte begründen ), und inwiefern liegen der Bundesregierung volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten für die Jahre 1997, 2007, 2016, 2017 und 2018 vor (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten liegen nicht vor. Die Erhebung dieser Kosten wäre sehr aufwendig, weil sehr viele unterschiedliche Aspekte aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8688 verschiedenen Lebensbereichen (Arbeitsausfälle, Verrentungen, Gesundheitskosten etc.) berücksichtigt werden müssten. Auch könnten keine Differenzierungen nach direkten und indirekten Kosten vorgenommen werden. Im jährlichen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ werden jedoch volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf der Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten vorgenommen. Diese erlauben die Abschätzung der Produktionsausfallkosten und des Ausfalls an Bruttowertschöpfung. Beide tragen zu den indirekten Kosten bei. Daten zu volkswirtschaftlichen Kosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeitsdaten liegen für das Jahr 1997 nicht; für das Jahr 2018 noch nicht vor. Die Produktionsausfallkosten und der Ausfall an Bruttowertschöpfung können der Tabelle 7 entnommen werden. Die Zahlen der jeweiligen Jahre sind den entsprechenden Jahresberichten „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ entnommen. Da die geschätzte Berechnung in den Jahresberichten nicht für eine Zeitreihe erfolgt, sondern separat für jedes Berichtsjahr, sind die Daten nicht unmittelbar über die Zeit vergleichbar (u. a. sind daher auch die allgemeinen Preissteigerungen nicht berücksichtigt ). Tabelle 7: Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung aufgrund von Psychischen und Verhaltensstörungen 2017, 2016 und 2007 Jahr Diagnosegruppe (ICD 10) Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) Alle Diagnosegruppen 2017 Produktionsausfallkosten Milliarden € 12,2 Mrd. € 76,4 Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % 0,4 % 2,3 % Ausfall an Bruttowertschöpfung Milliarden € 21,7 Mrd. € 135,5 Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % 0,7 % 4,1 % 2016 Produktionsausfallkosten Milliarden € 12,2 Mrd. € 75,2 Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % 0,4 % 2,4 % Ausfall an Bruttowertschöpfung Milliarden € 21,5 Mrd. € 133,1 Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % 0,7 % 4,2 % 2007 Produktionsausfallkosten Milliarden € 4,4 Mrd. € 40,0 Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % 0,2 % 1,7 % Ausfall an Bruttowertschöpfung Milliarden € 8,0 Mrd. € 73,0 Mrd. € vom Bruttonationaleinkommen in % 0,3 % 3,0 % Quelle: Tabelle 10 aus SuGA2017, SuGA 2016, SuGA 2007; Daten: verschiedene Krankenkassenverbände , eigene Berechnungen der BAuA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress bei den Beschäftigten betroffen (bitte insbesondere Erkenntnisse aktueller als 2016 darstellen, insofern vorhanden)? Zur Beantwortung der Frage werden Auswertungsergebnisse basierend auf der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 verwendet. Dabei werden Belastungen durch Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation nach der Klassifizierung der Wirtschaftszweige 2008 (Abschnitt A-U) betrachtet. In die Analysen werden nur Wirtschaftszeige einbezogen mit einer Fallzahl > 50. Anforderungen aus dem Arbeitsinhalt und der Arbeitsorganisation beinhalten Merkmale wie das gleichzeitige Betreuen verschiedener Arbeiten, starker Termin- oder Leistungsdruck , ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge, Unterbrechungen bei der Arbeit, sehr hohes Arbeitstempo sowie emotionale Anforderungen bei der Tätigkeit. Im Branchenvergleich lassen sich insbesondere zwei Wirtschaftszweige identifizieren , die überdurchschnittlich häufig von psychischen Anforderungen bei der Arbeit betroffen sind. So berichten Erwerbstätige im Gesundheits- und Sozialwesen überdurchschnittlich häufig von sieben der untersuchten psychischen Anforderungen bei der Arbeit (siehe Tabelle 8). Im Gastgewerbe wird von sechs der betrachten Arbeitsanforderungen überdurchschnittlich häufig berichtet. Differenziert nach den verschiedenen psychischen Arbeitsanforderungen fallen durch hohe Prozentsätze weiterhin unter anderem folgende Wirtschaftszweige auf: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen (58 Prozent) sowie Gastgewerbe (54 Prozent) bei der Anforderung „Starker Termin- oder Leistungsdruck“ Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (jeweils 62 Prozent) und Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (60 Prozent) beim Merkmal „Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge “ Information und Kommunikation (65 Prozent) sowie Erbringung von freiberuflichen , wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen (61 Prozent) bei dem Aspekt „Konfrontation mit neuen Aufgaben“ Grundstücks- und Wohnungswesen (56 Prozent), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (54 Prozent) sowie Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen (53 Prozent) bei der psychischen Arbeitsanforderung „Bei der Arbeit gestört, unterbrochen“ Erziehung und Unterricht (73 Prozent) beim Merkmal „Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8688 Tabelle 8: Psychische Arbeitsanforderungen nach Wirtschaftszweigen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)) 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Konkretisierung von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bezüglich der Berücksichtigung von psychischen Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen seit dem September 2013 ausgewirkt, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich zukünftig geplant? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895 wird verwiesen. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte nach Betriebsgrößen und Branchen aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895 wird verwiesen. 12. Liegen der Bundesregierung zur Beantwortung von Frage 11 Daten aktueller als 2015 vor, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen), und inwiefern ist dazu weitere Forschung beispielsweise seitens der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) oder der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geplant? Es liegen keine aktuelleren Daten aus einer repräsentativen GDA-Betriebsbefragung vor. Die repräsentative Befragung von Betrieben ist ein Baustein im Gesamtkonzept der Evaluation der GDA. Die Evaluation erfolgt jeweils für eine Periode der GDA; zuletzt für die GDA-Periode 2013 bis 2018. Starker Termin- oder Leistungsdruck Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge Konfrontation mit neuen Aufgaben Bei der Arbeit gestört, unterbrochen Verschie. Arbeiten gleichzeitig betreuen Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit Sehr schnell arbeiten Situationen, die gefühlsmäßig belasten A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 44,9 62,0 32,1 28,4 63,3 * 27,7 * C Verarbeitendes Gewerbe 49,0 46,4 40,8 45,2 56,5 13,3 34,7 7,9 D Energieversorgung 43,8 36,3 45,0 46,3 65,4 * 26,2 * F Baugewerbe 48,1 41,9 41,5 38,5 47,0 16,1 32,1 7,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 43,5 59,7 25,5 49,6 58,8 18,3 40,7 10,5 H Verkehr und Lagerei 51,9 62,3 26,1 33,5 54,4 19,8 36,8 10,6 I Gastgewerbe 54,0 62,2 20,3 40,9 68,1 19,2 63,2 13,5 J Information und Kommunikation 52,9 25,8 64,9 45,2 67,6 14,6 30,5 8,0 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 52,2 39,7 49,7 54,0 61,9 10,6 33,0 7,7 L Grundstücks- und Wohnungswesen 45,4 34,1 47,9 56,2 70,4 * 32,5 * M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen u. techn. Dienstleistungen 58,0 29,4 61,2 44,6 69,8 13,9 33,9 8,1 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 35,6 54,5 29,1 34,0 47,7 14,4 31,8 * O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 43,9 39,7 45,6 53,5 66,1 15,2 29,6 12,0 P Erziehung und Unterricht 41,1 22,9 49,6 39,7 72,8 14,9 18,8 20,1 Q Gesundheit und Sozialwesen 51,4 51,2 35,0 51,8 65,9 22,8 38,7 23,7 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 52,4 42,1 53,4 29,0 63,8 22,9 31,9 * S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 51,1 46,3 38,3 46,0 59,3 13,4 24,2 13,6 Gesamt 48,1 45,4 40,3 44,8 61,0 16,3 33,9 12,1 BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 * Häufigkeiten zu klein fett = Arbeitsanforderung nimmt in diesem Wirtschaftszweig einen Spitzenplatz ein Psychische Arbeitsanforderungen nach Wirtschaftszweigen Häufig Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Über Art und Umfang der Evaluierung der GDA-Periode ab dem Jahr 2019 entscheidet die Nationale Arbeitsschutzkonferenz. Bisher ist vorgesehen, die GDA- Befragung beizubehalten. Durchgeführt werden könnte eine Befragung nach derzeitigem Stand im Jahr 2020. 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Fleischindustrie, im Einzelhandel und in Krankenhäusern sowie in stationären Pflegeeinrichtungen, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte jeweils gesondert ausweisen und nach Betriebsgrößen ordnen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895 wird verwiesen. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden und Institute, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Absatz 3 ArbSchG durchgeführt wurde (bitte für Bundesministerien, Behörden und Institute jeweils gesondert ausweisen)? Es wird darauf hingewiesen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht personen-, sondern tätigkeitsbezogen durchgeführt wird. Nach dem typisierenden Ansatz können gleichartige Arbeitsbedingungen in einer Gefährdungsbeurteilung gebündelt werden. Die Durchführung einer besonderen Gefährdungsbeurteilung in Form einer Befragung zur individuellen psychischen Gesundheit der Beschäftigten kann über das ArbSchG nicht begründet werden . Nach dem § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gefährdungen können sich hierbei durch verschiedene Faktoren ergeben, darunter auch psychische Belastungen . In der Praxis führt der Arbeitgeber hierzu eine Gefährdungsbeurteilung über alle Faktoren durch, die auch psychische Belastungen berücksichtigt. Eine eigenständige „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ gibt es nicht. Folgende, gesondert für Bundesministerien, Behörden und Institute ausgewiesene Angaben wurden von den Bundesministerien nach erneuter Abfrage gemacht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2667): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8688 Bundesministerien Anteil der Beschäftigten, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Abs. 3 ArbSchG durchgeführt wurde Bundesministerium der Finanzen (BMF) 100 % Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 100 % Auswärtiges Amt (AA) 100 % Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) Vorbereitungen für die Beschäftigtenbefragung für 2019 sind angelaufen. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) 100 % Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 100 % Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Die seit 2014 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilende psychische Belastung bei der Arbeit wurde im BMVg selbst in der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 100 % Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 100 % Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 100 % Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) meldet Fehlanzeige und führt aus: „Eine Gefährdungsbeurteilung zur „psychischen Gesundheit der Beschäftigten“ gibt es nicht; § 5 ArbSchG fordert vom Arbeitgeber die „Beurteilung der Arbeitsbedingungen je nach Art der Tätigkeiten“ – hier geht es allein um die Erfassung und Bewertung der objektiven psychischen Belastung einer Tätigkeit. Die Durchführung einer besonderen Gefährdungsbeurteilung in Form einer Befragung zur individuellen psychischen Gesundheit der Beschäftigten – und darauf zielt die Frage erkennbar ab – kann über das ArbSchG nicht begründet werden. Eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG ist immer tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen. Insofern liegen dem BMVI keine Erkenntnisse vor.“ Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Es ist beabsichtigt, im 4. Quartal 2018 im Rahmen einer Beschäftigungsbefragung eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Zum Themenbereich „Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz“ werden regelmäßig verpflichtende Fortbildungen für Führungskräfte aller Ebenen durch externe Trainer/innen unter Einbeziehung des ÄSD durchgeführt, die Teilnahme wird dokumentiert. Ebenso wurden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltung geschult. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 100 % Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fehlanzeige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Geschäftsbereichsbehörden Anteil der Beschäftigten, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Abs. 3 ArbSchG durchgeführt wurde Zollverwaltung Unmittelbarer Geschäftsbereich des BMF 95 % BZSt Unmittelbarer Geschäftsbereich des BMF 88,94 % ITZ Bund Unmittelbarer Geschäftsbereich des BMF 0 % BaFin Mittelbarer Geschäftsbereich des BMF 19,2 % BImA Mittelbarer Geschäftsbereich des BMF 0 % Bundesverwaltungsamt (BVA) Das BVA hat im Mai 2017 eine psychische Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Zum damaligen Zeitpunkt waren alle insgesamt 3 874 Beschäftigten des BVA aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Am 01.06.2018 hat das BVA Aufgaben und Personal des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übernommen. Diese Beschäftigten werden in den Nachfolgeprozess mit Workshops und Zirkeln einbezogen. Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Die BpB hat im Jahr 2017 eine Abfrage zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG bei den Beschäftigten durchgeführt . Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Seit 2014 hat das BfV für zwei besondere Arbeitsbereiche (mit circa 100 Mitarbeiter/innen) eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für das Haus insgesamt ist aktuell für 2019 in Vorbereitung. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung wurde im BAMF noch nicht durchgeführt, ist aber derzeit in der Planung. Aktuell wird die Kooperationsvereinbarung mit dem externen Dienstleister zur Auswertung der Fragebögen ausgearbeitet. Ein Pilotprojekt in Organisationseinheiten des Zentralbereichs und des operativen Bereichs ist geplant, Befragungen der Mitarbeitenden finden voraussichtlich im 2. Quartal 2019 statt. Nach Abschluss des Pilotprojekts wird die Befragung auf die anderen Organisationsbereiche des Bundesamts ausgeweitet. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Das BBR überprüft regelmäßig Gefährdungspotenziale insbesondere nach dem § 5 Abs.3, 1-3 ArbSchG. Im angegebenen Zeitraum (ab 2014) hat das BBR noch keine systematische psychische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs.3, Punkt 6 durchgeführt. Diesbezüglich wurde individuell geprüft, beurteilt und unter Einbeziehung des medizinischen Dienstes des BBR beraten. Das BBR beabsichtigt, noch in diesem Jahr auch eine systematische Beurteilung zu starten. Technisches Hilfswerk 100 % aller Arbeitsplätze Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8688 Statistisches Bundesamt 100 % Bundespolizei Von den dreizehn Bundespolizeibehörden haben neun Bundespolizeibehörden Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchgeführt bzw. befinden sich im Prozess der Umsetzung. Eine prozentuale Angabe über den Anteil der Beschäftigten, die an einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in den Bundespolizeibehörden teilgenommen haben, ist nicht möglich. Das liegt an der Festlegung der Stichprobenauswahl für die Gefährdungsbeurteilung durch die Bundespolizeibehörden. So wurden in einigen Behörden alle Organisationsbereiche in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen. In anderen Behörden erfolgte die Durchführung nur in einzelnen Settings. Bundeskriminalamt Für 90 % der Beschäftigten sind Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die jährlich überprüft werden. Für ca. 60 % der Beschäftigten wurde der Baustein psychische Belastungen , der Bestandteil der Handlungshilfe ist, angewandt (anonymisierter Fragebogen, Teilnahme freiwillig). Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 100 % Deutsches Archäologisches Institut 0 % Zentrum für internationale Friedenseinsätze 0 % Bundesamt für Justiz: 100 % Deutsches Patent- und Markenamt Gefährdungsbeurteilung wurde in einzelnen Organisationseinheiten durchgeführt; der Anteil der Beschäftigten ist nicht mehr rekonstruierbar Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 0 % Bundesgerichtshof 100 % Bundesverwaltungsgericht 0 % Bundespatentgericht 61 % Bundesfinanzhof 100 % Behörden und Gerichte im Geschäftsbereich des BMAS 100 % Geschäftsbereich des BMVg Das Institut der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist nicht personen -, sondern tätigkeitsbezogen. Nach dem typisierenden Ansatz können gleichartige Arbeitsbedingungen in einer Gefährdungsbeurteilung gebündelt werden. Insofern kann der Anteil der Beschäftigten für den Geschäftsbereich des BMVg nur durch die Anzahl der Dienststellen bzw. durch eine Schätzung der Prozentzahl der Beschäftigten dargestellt werden . Im Geschäftsbereich des BMVg haben 26 % der Dienststellen die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bereits durchgeführt. Weitere 35 % haben mit der Durchführung begonnen. Das entspricht einem Anteil von ca. 45 % der Beschäftigten des Geschäftsbereiches des BMVg. Zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung hat das BMVg in seinem Geschäftsbereich eine Kampagne „Arbeiten in Balance“ initiiert, die vorrangig Führungskräfte und das Arbeitsschutzfachpersonal der Bundeswehr darin schulen und unterstützen soll, psychische Belastungen bei der Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Behörden im Geschäftsbereich des BMEL 73,35 % Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 100 % Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 100 % Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 0 %, die Gefährdungsbeurteilung wird derzeit vorbereitet. Umweltbundesamt Für die Durchführung der o. g. Gefährdungsbeurteilung führt das UBA seit 2003 regelmäßig Beschäftigungsbefragungen mit einem sehr umfassenden Themenspektrum (Kompetenzerwartung/-entwicklung, Über- und Unterforderung, Ganzheitlichkeit, Vielfalt und Ablauf der Arbeitsaufgaben , Führung, Betriebsklima, Identifikation, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gesundheit, Arbeitsfähigkeit …) durch. Die Befragung richtet sich grundsätzlich an alle Beschäftigten. Die Beteiligung lag in 2003 bei 46 %, 2006 bei 59 %, 2011 bei 56 % und 2017 bei 61%. Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Das BfE befindet sich noch in der Aufbauphase. Bei ca. 72 % der Beschäftigten des BfE wurde eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der noch im BfS vorgenommenen Kooperationsgespräche durchgeführt (147 von 204 Beschäftigten). Für die am Standort Berlin neu eingestellten Beschäftigten wurden angesichts der Aufbausituation noch keine Gefährdungsbeurteilungen realisiert. Bundesamt für Naturschutz Durchführung und Implementierung der o.g. Gefährdungsbeurteilung werden durch eine im August 2017 geschaffene Projektgruppe "Gesundheit " betreut. Eine externe Beratungsfirma soll eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vornehmen, indem diese eine Mitarbeiterbefragung auf der Basis des COPSOQ (Fragebogen) durchführt. Der Prozess wird ca. 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Bundesamt für Strahlenschutz Im Jahr 2015 wurden alle Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit psychischen Belastungen durch ein externes Unternehmen geschult. Der Aspekt der psychischen Belastungen ist seitens der Führungskräfte verpflichtend in den jährlichen Kooperationsgesprächen zu besprechen. Die Durchführung der Gespräche wird dokumentiert . Für 90 % der Beschäftigten ist seit 2015 eine o.g. Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden. Institute Anteil der Beschäftigten, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ gem. § 5 Abs. 3 ArbSchG durchgeführt wurde Robert Koch–Institut 100 % Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 100 % Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: 90 % Paul-Ehrlich-Institut: 55 %, die Gefährdungsbeurteilung wird derzeit vorbereitet bzw. in 2018 fortgesetzt. Für die übrigen Behörden der Geschäftsbereiche und die Institute liegen keine Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8688 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen für die Zunahme von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt vor (bitte auch Studien aktueller als 2012 berücksichtigen, sofern vorhanden)? Hinsichtlich der arbeitsbezogenen Anforderungen zeigt sich, basierend auf den Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung, dass zwischen Ende der 90er und Mitte der 2000er Jahre eine erhebliche Steigerung der Belastungswerte stattgefunden hat. Im Vergleich der letzten Befragungen in den Jahren 2006, 2012 und 2018 haben sich die Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation auf hohem Niveau stabilisiert (Lohmann-Haislah, 2012 und in Vorbereitung). Als mögliche Ursachen werden häufig mit dem Wandel der Arbeitswelt verbundene Entwicklungen genannt, wie die Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft, die Durchdringung der Arbeitswelt mit modernen Kommunikationstechnologien, zunehmende Eigenverantwortung für Ablauf und Erfolg von Arbeitsprozessen, fortlaufende Beschleunigung von Produktions-, Dienstleistungs- und Kommunikationsprozessen bei steigender Komplexität der Aufgaben und zunehmenden Lernanforderungen sowie die Ausbreitung beruflicher Unsicherheit in diskontinuierlichen Beschäftigungsverhältnissen als Ausdruck ständiger Veränderungsprozesse . Die genauen Ursachen für die Entwicklung der arbeitsbezogenen Anforderungen sind jedoch schwer empirisch zu belegen. So gaben beispielsweise bei der BiBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 Beschäftigte, die von Umstrukturierungen oder Umorganisationen im unmittelbaren Arbeitsumfeld berichten, häufiger starken Termin- und Leistungsdruck an (57 Prozent), als Beschäftigte ohne Restrukturierungserfahrungen (41 Prozent). Eine Ursachenzuschreibung ist aufgrund der Querschnittstruktur der Daten jedoch nicht möglich. 16. Welche Forschungs- oder Modellprojekte zum Thema psychische Belastungen finanziert die Bundesregierung und in welcher Weise werden Daten zu dieser beruflichen Belastungssituation erhoben? Falls der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen, warum werden dazu keine Daten erhoben, und inwiefern kann die Bundesregierung zu dem Schluss kommen, dass eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit nicht notwendig ist (bitte begründen)? Eine Übersicht über alle Forschungs- oder Modellprojekte zum Thema psychische Belastungen liegt der Bundesregierung nicht vor. Auch der Bundesbericht Forschung und Innovation enthält hierzu keine Informationen. Die wissenschaftliche Standortbestimmung „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt “ der BAuA hatte den Auftrag, den gesicherten Stand der Wissenschaft zu bewerten, vorhandenes Gestaltungswissen sowie Möglichkeiten und Grenzen von Messstandards zu sammeln und zu beurteilen. Neben einem umfangreichen Scoping-Review der vorhandenen wissenschaftlichen Literatur, wurden im Rahmen des Projektes die Befunde auch mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten sowie relevanten Arbeitsschutzakteur/innen diskutiert. Eine umfassendere Aufarbeitung des Kenntnisstandes zu den Zusammenhängen von Arbeitsbelastungsfaktoren zu psychischer und physischer Gesundheit inkl. des entsprechenden Gestaltungswissens existiert im deutschsprachigen Raum bisher nicht. Auf der Grundlage dieser umfassenden Analyse und Bewertung des Standes der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Forschung hat die Bundesregierung erste Schlussfolgerungen zur Möglichkeit einer Anti-Stress-Verordnung gezogen . Weitere Schritte befinden sich derzeit in der Prüfung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Was hat die Auswertung der vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz - und Arbeitsmedizin insbesondere mit Blick auf psychische Erkrankungen ergeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung? Ziel des Forschungsprojektes „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung“ war es, Aufschluss darüber zu gewinnen, wie psychische Belastungsfaktoren bezogen auf den gesicherten Stand der Wissenschaft zu bewerten sind, welche neuen Arbeitsanforderungen sich durch den Wandel der Arbeit ergeben und welche Wissenslücken zu Belastungskonstellationen sowie zu deren Entstehungszusammenhängen und Wirkungen auf den Menschen bestehen. Dabei sollten auch Gestaltungsschwerpunkte und das vorhandene Gestaltungswissen ermittelt sowie vorhandene Forschungslücken aufgezeigt werden . Dem Leitbild der menschengerechten Gestaltung der Arbeit folgend, waren in diesem Rahmen nicht nur mögliche Gefährdungen, sondern auch persönlichkeits - und gesundheitsförderliche Merkmale der Arbeit zu berücksichtigen. Als Ergebnis liegt eine wissenschaftlich fundierte Übersicht über psychische Belastungsfaktoren vor, die Aufschluss über den gesicherten Stand des Wissens zu gesundheitsschädigenden und gesundheitsförderlichen Belastungswirkungen bei der Arbeit gibt, die Möglichkeiten und Grenzen in der Verfügbarkeit von Messstandards und bei „Grenzwertempfehlungen“ für psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit aufzeigt sowie das gesicherte praxisbezogene Wissen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung beschreibt. Insgesamt konnte die BAuA 22 Arbeitsbedingungsfaktoren identifizieren, die in einem Zusammenhang zur psychischen Gesundheit stehen. Diese teilen sich in die vier Themenfelder „Arbeitsaufgabe“ (z. B. Handlungsspielraum), „Arbeitszeit “ (z. B. Erholung), „Führung und Organisation“ (z. B. soziale Beziehungen) und „Technische Faktoren“ (z. B. Lärm) ein. Für die untersuchten Arbeitsbedingungsfaktoren liegen zwar vielfältige Befunde zum Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit vor, jedoch ist gesichertes Gestaltungswissen für die betriebliche Praxis nur punktuell verfügbar . Nur für einen geringen Teil der psychischen Arbeitsbedingungsfaktoren sind quantitativ definierte Belastungsgrenzen vorhanden (z. B. Arbeitszeit) oder zumindest tätigkeitsspezifisch denkbar (z. B. extraaural wirkender Lärm). Häufiger jedoch gilt, dass eindeutig quantitativ definierte „Grenzwerte“ hier nicht zur Verfügung stehen (können) und statt einer Expositionsreduzierung eine Optimierung der Arbeitsanforderungen anzustreben ist, da – wie etwa bei der Arbeitsintensität – eine Überforderung wie auch eine Unterforderung gleichermaßen vermieden werden muss. Zentral ist in diesem Zusammenhang jedoch die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der betrachteten Faktoren – dies betrifft insbesondere den Handlungs- und Entscheidungsspielraum – ihrem primären Charakter nach als arbeitsbezogene Ressourcen aufzufassen sind, die in einem positiven Zusammenhang mit der Gesundheit stehen und im Sinne einer gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen zu stärken sind. Schließlich ist zu bedenken, dass viele der psychischen Arbeitsbedingungsfaktoren in starkem Maße durch betriebliche Aushandlungsprozesse und soziale Interaktionen sowie spezifische arbeitsorganisatorische Lösungen bestimmt werden und auch deswegen einer technisch-expertenzentrierten Bearbeitung nur begrenzt zugänglich sind. Die BAuA empfiehlt daher insbesondere eine prospektive und präventive Arbeitsgestaltung, tätigkeitsspezifische Gestaltungsmodelle, eine partizipative Arbeitszeitgestaltung, Arbeit und Erholung auszubalancieren und Führungskräfte und Beschäftigte als primäre Gestaltungsakteure zu stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8688 Des Weiteren sind insbesondere im Bereich der Arbeitsumgebung und der technischen Arbeitssysteme vielfältige Anknüpfungspunkte zu in anderen Verordnungen geregelten Tatbestände vorhanden, die bezogene auf psychische Anforderungen zu konkretisieren sind. Die Bundesregierung zieht aus diesen Ergebnissen die Schlussfolgerung, dass sich aus den vorliegenden Erkenntnissen keine hinreichend konkreten Gestaltungsanforderungen ableiten lassen, die in einer Arbeitsschutzverordnung geregelt werden können. Ziel muss es vielmehr sein, Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung , zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig erkennen und durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung verhindern zu können. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie wurden hierzu gemeinsam mit Ländern, Unfallversicherungsträgern und den Sozialpartnern Empfehlungen und Instrumente entwickelt und Betriebe durch Beratung und Überwachung befähigt, die für sie adäquaten Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. 18. Hält die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse für ausreichend, um unverzüglich eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen (Anti- Stress-Verordnung) auf den Weg zu bringen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen? c) Inwiefern werfen die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse der BAuA aus dem Forschungsprojekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ die Frage auf, ob ein rechtsetzender Interventionsansatz möglicherweise tariflichen oder betrieblichen Regulierungen unterlegen sein könnte (bitte begründen)? Die Fragen 18 bis 18c werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung sieht weiterhin Prüfbedarf. Die Ergebnisse des BAuA-Forschungsberichts weisen darauf hin, dass allgemeingültige Gestaltungsanforderungen für die Mehrheit der untersuchten Arbeitsbedingungsfaktoren nicht identifiziert werden konnten. Psychischen Belastungen bei der Arbeit liegt in der Regel ein multifaktorielles Ursachengeschehen zugrunde. Zudem müssen bei der Bewertung der Arbeitsbedingungen verschiedene Belastungsfaktoren sowie Ressourcen jeweils für sich und in ihrem Zusammenwirken berücksichtigt werden. Insbesondere Arbeitsbedingungen, die eng in interaktionale Zusammenhänge eingebunden sind, wie beispielsweise betriebliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume oder die sozialen Beziehungen sind einem regulativen Ansatz nur schwer zugänglich. Betriebliche Gestaltungslösungen tragen dem Rechnung und ermöglichen einen betriebsspezifischen Ausgleich von aufgabenimmanenten Anforderungen und verfügbarer Ressourcen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895. Die Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch psychische Belastung ist auch in der neuen Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein Schwerpunkt. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern Handlungshilfen und Umsetzungsstrategien entwickeln und fördern, die die Betriebe noch besser befähigen Gesundheitsrisiken durch psychische Belastung zu erkennen und durch Maßnahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8688 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des Arbeitsschutzes zu bekämpfen. Dazu dienen auch Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen sowohl für betriebliche Akteure, Personalführung, Betriebsräte , Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte, als auch die überbetrieblichen Arbeitsschutzakteure von Ländern und Unfallversicherungsträgern. 19. Inwiefern hält es die Bundesregierung für ausreichend, an Stelle einer Anti- Stress-Verordnung, Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und ihnen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen , und wie soll aus Sicht der Bundesregierung die praktische Umsetzung aussehen (bitte begründen)? Die Bundesregierung sieht kein Rangverhältnis bereits vorhandener Arbeitsschutzinstrumente zu neuen regulativen Maßnahmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um ein geeignetes Instrument, um Gefährdungen, die einem sicheren, gesunden und menschengerechten Arbeiten entgegenstehen, zu erkennen und diesen vorzubeugen. Dies gilt auch für psychische Arbeitsbelastungsfaktoren. Als Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur prozess-, sondern auch beteiligungsorientiert und bindet relevante betriebliche Akteure einschließlich der Beschäftigtenvertretung ein. Insbesondere im Kontext psychischer Belastungen, deren Ursachen oft komplex und multifaktoriell sind, ist eine Analyse geboten, die den Spezifika des jeweiligen Betriebs gerecht wird. Die Bundesregierung unterstützt die Betriebe hierbei, über legislative Regelungen hinaus, auch im Rahmen nichtlegislativer Strukturen und Instrumente , etwa im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333