Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8706 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8146 – Agentur für Internationale Museumskooperation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bundeshaushalt 2019 sind 8 Mio. Euro für die Schaffung einer „Agentur für Internationale Museumskooperation“ vorgesehen (www.sueddeutsche.de/kultur/ agentur-fuer-internationale-museumskooperation-raus-ausder-schwerfaelligkeit- 1.4285668). Nach Presseberichten soll diese Agentur die Zusammenarbeit deutscher Museen mit ausländischen Partnern verbessern und bei Ausstellungsvorhaben , Museumsneubauten mit deutscher Beteiligung, der Modernisierung bestehender Einrichtungen sowie beim Wissenstransfer, besonders in Afrika, helfen (Museumsagentur. Pläne im Auswärtigen Amt, in: FAZ, 15. Januar 2019, S. 9). An der Umsetzung des Konzepts beteiligt sich unter anderem auch das Goethe-Institut (www.goethe.de/de/uun/prs/p18/21472287.html). Aufgabe der Agentur sei es jedoch nach Presseberichten auch, die deutschen Museumssammlungen international stärker sichtbar zu machen (www.deutschlandfunk kultur.de/agentur-fuer-museumskooperation-staatshaftung-fuer.1013.de.html? dram:article_id=438315). 1. Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Schaffung einer „Agentur für Internationale Museumskooperation“? Das Konzept für eine Agentur für Internationale Museumszusammenarbeit (AIM) sieht vor, die deutschen Museen in ihrer Exzellenz, Vielfalt und Innovationskraft international sichtbarer zu machen und andere Länder, insbesondere in Afrika, beim Aufbau einer eigenständigen Museumsarbeit zu unterstützen. Insgesamt soll es Ziel der neuen Organisation sein, die deutschen Museen in internationalen Kooperationen zu stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8706 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche konkreten Aufgaben schreibt die Bundesregierung der Agentur zu? Strebt die Bundesregierung mit der Agentur hauptsächlich die Unterstützung bei der Digitalisierung der Sammlungen an – die nicht in der Hand des Bundes liegen – oder die Kooperation mit afrikanischen Museen und die Beschäftigung mit Fragen der Restitution von kolonialer Raubkunst (www. deutschlandfunkkultur.de/agentur-fuer-museumskooperation-staatshaftungfuer .1013.de.html?dram:article_id=438315)? Angestrebt wird eine Organisation, die als Schnittstelle zwischen internationalen Anfragen bei Konzeption und Bau von Museen und dem in Deutschland vorhandenen Wissen und Möglichkeiten wirkt. Es ist geplant, die Organisation mit Aufgaben vor allem in drei Bereichen zu betrauen : Unterstützung der Museen bei bedeutenden internationalen Ausstellungsvorhaben , einschließlich administrativer Hilfestellung, Unterstützung und Schnittstelle bei Konzeption, Finanzierung und Bau von Museen mit einem besonderen Fokus auf Kooperationsprojekten in Afrika, Projektbegleitende Programme zum Fähigkeitsaufbau („capacity building“) und nachhaltigem Wissenstransfer. 3. Können Anträge auf Unterstützung und Förderung durch die Agentur von internationalen Institutionen ohne deutsche Beteiligung gestellt werden, oder ist ein deutscher Partner zwangsweise notwendig? 4. Welche Institutionen sind antragsberechtigt, und welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen? 5. Was unternimmt die Bundesregierung, damit der bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung gering gehalten wird und auch kleinen Einrichtungen die realistische Möglichkeit gegeben wird, Anträge zu stellen? 6. Reagiert die Agentur ausschließlich auf Anträge oder sucht sie sich Einrichtungen und Projekte auch eigenverantwortlich aus? Die Fragen 3 bis 6 werden zusammengefasst beantwortet. Die Ausgestaltung der Organisation ist Gegenstand laufender Gespräche. Daher sind Aussagen in diesem Zusammenhang, etwa zum Verfahren der Antragstellung oder dem Kreis der Antragsberechtigten, derzeit nicht möglich. 7. Wann wird die Bundesregierung die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ gründen? 8. Welche Rechtsform wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation “ haben? 9. Wie viele Personen wird das Kontrollgremium (z. B. Aufsichtsrat oder Stiftungsrat etc.) umfassen? a) Von wem wird dieses Kontrollgremium berufen? b) Welche Personen werden Teil dieses Kontrollgremiums sein? c) Gibt es Pläne dieses Kontrollgremium auch international zu besetzen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8706 10. Wer wird die Geschäftsführung bzw. Leitung dieser Agentur übernehmen? 11. Wem innerhalb dieser Agentur obliegt die Entscheidung über etwaige Anträge auf Förderung oder Unterstützung? Die Fragen 7 bis 11 werden zusammengefasst beantwortet. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr die notwendigen rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen für die Gründung zu schaffen. Die Rechtsform der Organisation ist noch nicht festgelegt, derzeit werden mögliche Optionen geprüft. Erst mit der Entscheidung über die Rechtsform und damit einhergehende Organisationsstrukturen kann eine Besetzung von Gremien, Kontroll - und Entscheidungsinstanzen sowie einer Leitungsebene erfolgen. 12. Sind die 8 Mio. Euro als Anschubfinanzierung zu betrachten, oder wie begründet die Bundesregierung, dass die Bundesförderung der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ in den folgenden drei Jahren auf jeweils 5 Mio. Euro reduziert werden soll (www.sueddeutsche.de/kultur/agenturfuer -internationale-museumskooperation-raus-ausder-schwerfaelligkeit-1.428 5668; Museumsagentur. Pläne im Auswärtigen Amt, in: FAZ, 15. Januar 2019, S. 9)? 13. Gibt es bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan? a) Wenn ja, bitte detaillierte Auflistung der Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen vorlegen? b) Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen? Wenn ja, wie viele? 14. Wie hoch wird der Personalkostenanteil absolut und relativ – im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtet – sein, den die Bundesregierung zur Verfügung stellen wird? 15. Wo wird der Sitz der Agentur sein? Plant die Bundesregierung Regionalbüros außerhalb Europas? 16. Hat sich die Bundesregierung bereits für eine passende Immobilie entschieden ? a) Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden? Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung dafür bereits bereitgestellt hat? Wie hoch sollen die zu verausgabenden Mittel in Zukunft sein? b) Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt ? Die Fragen 12 bis 16 werden zusammengefasst beantwortet. Die zukünftige Ausgestaltung der Organisation ist Gegenstand laufender Gespräche . Daher sind Aussagen in diesem Zusammenhang, auch zur Liegenschaft und der Personalausstattung, derzeit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8706 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wurde der Deutsche Bundestag in die Erarbeitung der Konzeption von der Bundesregierung mit einbezogen, wie in der Presse gemeldet wurde (www. sueddeutsche.de/kultur/agentur-fuer-internationale-museumskooperation-rausausder -schwerfaelligkeit-1.4285668)? a) Wenn ja, auf welche Art und Weise? b) Welche Fraktionen wurden mit einbezogen? Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden Gespräche mit Abgeordneten geführt. 18. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das Konzept zur Schaffung der Agentur vorzulegen? Die Bundesregierung wird den Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik über die weitere Planung und Umsetzung des Projekts unterrichten. 19. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und der Beauftragten für Kultur und Medien geplant? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde über das Projekt unterrichtet. Regelmäßiger Austausch und Abstimmung zur Organisation sind auch weiterhin vorgesehen. Auch sollen der BKM unterstellte Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, wie Museen und Kulturinstitutionen sowie Zuwendungsempfänger und Mittlerorganisationen, aus dem Kulturbereich eingebunden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333