Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8708 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8183 – Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bund und Länder fördern im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation gemeinsam die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft , der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Der Bund stellt mit dem Pakt für Forschung und Innovation insgesamt 3,9 Mrd. Euro zusätzliche Mittel für die Forschung bereit. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben im Jahr 2005 auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes erstmals den Pakt für Forschung und Innovation vereinbart. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Mit der Erstellung eines Entwurfs des Berichts für den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) ist eine Arbeitsgruppe der GWK beauftragt, in der Bund und Länder vertreten sind. Der Entwurf wird durch die GWK verabschiedet. Die Berichte werden als „Materialien der GWK“ veröffentlicht und darüber hinaus an die Bundestags-Ausschüsse für Haushalt sowie für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung übersandt. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation? Rechtsgrundlage der Förderung ist der zwischen Bund und Ländern vereinbarte „Pakt für Forschung und Innovation – Fortschreibung 2016 bis 2020“. Im Hinblick auf die Umsetzung gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8708 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der jeweiligen Zuwendungsgeber. Für den Bund sind dies insbesondere §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die jeweiligen Ausführungs- bzw. Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) in Verbindung mit den Nebenbestimmungen für Zuwendungen der institutionellen Förderung. Für die Länder gelten die jeweils dort einschlägigen entsprechenden Regelungen. 2. Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und außeruniversitären Forschungseinrichtungen über die Kontrolle der Mittelverwendung , und wenn ja, wie lauten diese? Über die oben genannten rechtlichen Grundlagen hinaus gibt es keine weitergehenden Vereinbarungen. 3. Über welche Punkte müssen Länder und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dem Bund jeweils berichten? 4. In welchem Umfang legen die Länder und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Pakt für Forschung und Innovation vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? 5. In welchem Rhythmus legen die Länder und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Wissenschaftseinrichtungen berichten an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK). Der Pakt für Forschung und Innovation kombiniert finanzielle Planungssicherheit mit forschungspolitischen Zielen, auf die sich die Wissenschaftsorganisationen verpflichten und deren Umsetzung sie selbst ausgestalten. Die forschungspolitischen Ziele des Pakts sind: Das Wissenschaftssystem dynamisch entwickeln. Die Vernetzung im Wissenschaftssystem stärken. Die internationale und europäische Zusammenarbeit vertiefen. Den Austausch der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft stärken. Die besten Köpfe für die deutsche Wissenschaft gewinnen. Chancengerechte und familienfreundliche Strukturen und Prozesse gewährleisten . Im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation erfolgt ein indikatorengestütztes Monitoring, das in jährlichen Berichten zusammengefasst wird. Der jährliche Bericht adressiert die forschungspolitischen Ziele und deren organisationsspezifische Ausgestaltung. Er besteht aus den Berichtsteilen der einzelnen Organisationen , einem Sachstand mit einer Zusammenstellung der qualitativen Aussagen und quantitativen Entwicklungen sowie einer forschungspolitischen Bewertung durch Bund und Länder. Eine Übersicht der Indikatoren ist in dem Bericht 2018 veröffentlicht, der einen Umfang von rd. 600 Seiten aufweist. Darüber hinaus berichten die einzelnen Einrichtungen der Organisationen im Pakt für Forschung und Innovation auf Ebene der rechtlich selbständigen Zuwendungsempfänger über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Zuwendungsverhältnisses . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8708 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? 8. Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien mit der Auswertung von Daten, der Erstellung des Berichts sowie deren Diskussion im Rahmen der Gremien der GWK befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen der Ressorts . Ein Projektträger ist nicht in die Erstellung der Berichte involviert. 9. Welche Berichte, die die Länder oder Forschungsorganisationen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 10. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen )? 11. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 12. Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen )? 13. Welche Berichte, die die Länder oder Forschungsorganisationen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 14. Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8708 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 16. Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? Die Fragen 9 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Alle Berichte, die die Wissenschaftsorganisationen vorlegen mussten, lagen fristgerecht vor. 17. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 18. Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen )? 19. Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 20. Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 21. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 22. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 23. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 24. Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Die Fragen 17 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Die von den Wissenschaftsorganisationen vorgelegten Berichte adressieren alle geforderten Prüfpunkte und sind quantitativ und qualitativ nicht zu beanstanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8708 25. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für den Pakt für Forschung und Innovation geändert? Mit dem Pakt für Forschung und Innovation haben Bund und Länder von Beginn im Jahr 2005 an ein jährliches Monitoring vorgesehen, mit dessen konkreter Ausgestaltung eine Arbeitsgruppe der GWK beauftragt ist. Dort entscheiden Bund und Länder gemeinsam über die Fortentwicklung des Monitorings. Dies führte im Laufe der Jahre zu einer Ausweitung und Präzisierung der Definition der verwendeten Indikatoren und zu einer Anpassung an die jeweiligen forschungspolitischen Ziele. 26. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert? Die Prüfungen der Bundesregierung im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation ergaben keinen Anlass, das Prüfverhalten für Förderprogramme des Bundes insgesamt zu ändern. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation geändert? Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Bundesregierung die Transparenz über das Bewertungssystem im Monitoringbericht weiter erhöht hat, z. B. durch eine Übersicht über die verwendeten Indikatoren. Der Indikatorenkatalog selbst wurde in den letzten Jahren, auch auf Anregungen des Bundesrechnungshofes hin, ausgeweitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333