Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8710 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8185 – Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen der Exzellenzinitiative V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Exzellenzinitiative fördern der Bund und die Länder Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen mit insgesamt über 4 Mrd. Euro. Die Exzellenzinitiative wurde durch die Exzellenzstrategie abgelöst, deren Förderung im Jahr 2019 einsetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben am 18. Juli 2005 auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes eine Vereinbarung über die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen beschlossen (Exzellenzvereinbarung I). Am 24. Juni 2009 haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative beschlossen (Exzellenzvereinbarung II). Die Exzellenzinitiative lief zum 31. Oktober 2017 aus. Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die im Rahmen der Exzellenzinitiative auf Basis der Exzellenzvereinbarung II gefördert werden, erhalten ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung. Die Exzellenzinitiative wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) im Rahmen einer Bund-Länder-Sonderfinanzierung nach Maßgabe der in den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Exzellenzinitiative formulierten Grundsätze durchgeführt. Dabei gelten grundsätzlich die allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze der DFG und ihre Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren. Der DFG obliegt auch die Kontrolle der Mittelverwendung der geförderten Hochschulen, ein eine Prüfverpflichtung begründendes Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8710 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hältnis des Bundes zu den Hochschulen besteht hingegen nicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) prüft die Mittelverwendung der DFG für die Durchführung der Exzellenzinitiative nach haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit als Zuwendungsgeber. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen der Exzellenzinitiative? Rechtsgrundlage der Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative sind die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Nach § 4 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarungen wird die Exzellenzinitiative von der DFG im Rahmen einer Bund-Länder-Sonderfinanzierung nach Maßgabe der in den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Exzellenzinitiative formulierten Grundsätze durchgeführt. Die Sonderfinanzierung an die DFG ist in § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Anlage zum Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) vom 11. September 2007 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der DFG (AV-DFG) geregelt. Die Sonderfinanzierung zur Durchführung der Exzellenzinitiative erfolgt in Form einer anteiligen Zuwendung des BMBF nach §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Ausführungs- bzw. Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit den Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die DFG. Die Pflicht zu Nachweis und Prüfung der Mittelverwendung durch die DFG leitet sich aus den Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 10 bis 11a zu § 44 BHO ab. 2. Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und Hochschulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese? Über die oben genannten rechtlichen Grundlagen hinaus gibt es keine weitergehenden Vereinbarungen. 3. Über welche Punkte müssen Länder und Hochschulen dem Bund jeweils berichten ? 4. In welchem Umfang legen die Länder und Hochschulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus der Exzellenzinitiative vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? 5. In welchem Rhythmus legen die Länder und Hochschulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Es bestehen keine Berichtspflichten seitens der Länder und der Hochschulen an den Bund. Soweit Daten zu der gemeinsamen Förderung nach Artikel 91 b des Grundgesetzes erfasst werden, erfolgt die Berichterstattung im Rahmen der GWK. Über die erste Programmphase der Exzellenzinitiative wurde der GWK entsprechend § 5 der Exzellenzvereinbarung I zum 30. November 2008 ein gemeinsamer Bericht von DFG und Wissenschaftsrat zur Implementierungsphase der Exzel- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8710 lenzeinrichtungen vorgelegt. Zum 30. Mai 2015 wurde der GWK gemäß § 8 der Exzellenzvereinbarung II ein weiterer datengestützter Bericht von DFG und Wissenschaftsrat über den Verlauf des Programms vorgelegt. Zusätzlich wurde eine Internationale Expertenkommission mit der Evaluation des Programms und seiner Auswirkungen auf das deutsche Wissenschaftssystem beauftragt , die ihre Ergebnisse im Januar 2016 der GWK vorgestellt hat. 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? 8. Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF mit der Auswertung von Daten, der Prüfung der Berichte sowie der Vertretung in den Gremien der GWK befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen der Ressorts. Die Exzellenzinitiative wird nicht über einen Projektträger abgewickelt. 9. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 10. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen )? 11. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 12. Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen )? 13. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 14. Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8710 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 16. Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 17. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 18. Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen )? 19. Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 20. Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 21. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 22. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 23. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 24. Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 25. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für die Exzellenzinitiative geändert? Die Fragen 9 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 26. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert? Die Prüfungen der Bundesregierung im Rahmen der Exzellenzinitiative gaben keinen Anlass, das Prüfverhalten für Förderprogramme des Bundes insgesamt zu ändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8710 27. Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen der Exzellenzinitiative geändert? Es wird auf Nummer 69 der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verwiesen. Das BMBF hat die DFG verpflichtet, die Kontrolle der Förderung zu verbessern. Sie wird 5 Prozent der Förderfälle der Exzellenzinitiative vertieft prüfen. Dazu sind auch Prüfungen vor Ort bei Hochschulen vorgesehen. Zudem hat die DFG anlässlich der Feststellungen des Bundesrechnungshofes zur Exzellenzinitiative ein Prüfkonzept entwickelt, welches auch in anderen Förderbereichen Anwendung findet. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten für die Exzellenzstrategie nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer im Rahmen der Exzellenzinitiative geändert ? Die Erfahrungen der Exzellenzinitiative sind in die Ausgestaltung der Exzellenzstrategie eingeflossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8184 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333