Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8711 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8186 – Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Hochschulpakts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Hochschulpakt ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern , die dem Ziel dient, das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigen. Der Bund stellt für den Hochschulpakt insgesamt 20,2 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder 18,3 Mrd. Euro. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Rechtliche Grundlage für den Hochschulpakt ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes. Die Länder berichten jeweils zum 31. Oktober eines Jahres im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Durchführung des Programms . Das Büro der GWK fasst die Berichte jährlich zu einem Gesamtbericht zusammen. Dabei erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung der Länderberichte . Der Gesamtbericht wird den Mitgliedern der GWK zugeleitet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nimmt zu diesem Zeitpunkt eine Prüfung der einzelnen Länderberichte vor. Der Gesamtbericht wird nach Kenntnisnahme in der GWK auf der Homepage der GWK veröffentlicht. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen des Hochschulpakts? Der Bund weist seine Mittel den Ländern zweckgebunden zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die Länder führen das Programm administrativ durch und geben die Mittel entsprechend des Verwendungszwecks an die Hochschulen weiter. Gemäß § 6 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung über die dritte Phase des Hoch- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8711 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schulpakts (Hochschulpakt III) belegen die Länder dem Bund die zweckentsprechende Mittelverwendung durch ihre jährlichen Umsetzungsberichte. Die Länder prüfen die Verwendungsnachweise, soweit die Mittel als Zuwendung nach § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Landeshaushaltsordnung an Dritte weitergegeben werden. 2. Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und Hochschulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese? Über die oben genannten rechtlichen Grundlagen hinaus gibt es keine weitergehenden Vereinbarungen. 3. Über welche Punkte müssen Länder und Hochschulen dem Bund jeweils berichten ? 4. In welchem Umfang legen die Länder und Hochschulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Hochschulpakt vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? 5. In welchem Rhythmus legen die Länder und Hochschulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Hochschulen haben keine Berichtspflicht gegenüber dem Bund, da sie nicht direkte Empfänger der Bundesmittel sind. Die Länder berichten jeweils zum 31. Oktober eines Jahres im Rahmen der GWK über die Durchführung des Programms . Dabei sind die Verausgabung und Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel, die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sowie die Hochschularten und Fächergruppen darzulegen, auf die sich die zusätzlichen Studienanfänger verteilen. Der Umfang der einzelnen Länderberichte beträgt zwischen drei und sieben Seiten . Der ergänzende allgemeine Berichtsteil 2016 umfasst 20 Seiten. Im Zusammenhang mit den Zielen des Hochschulpakts stehende Daten werden vom Statistischen Bundesamt zugeliefert oder der amtlichen Statistik entnommen. Daten zur Finanzbereitstellung werden von Bund und Ländern geliefert. Die Daten sind Teil des Berichts. Der Tabellenanhang umfasst 33 Seiten. Insgesamt hat der Gesamtbericht des Jahres 2016 einen Umfang von 153 Seiten. 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8711 8. Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF mit der Auswertung von Daten, der Erstellung der Berichte sowie der Vertretung in den Gremien der GWK befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen der Ressorts. Ein Projektträger ist nicht in die Erstellung des GWK-Berichts bzw. der Länderberichte involviert. 9. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 10. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen )? 11. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 12. Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen )? 13. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 14. Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 15. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 16. Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 17. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 18. Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen )? 19. Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8711 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 21. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 22. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 23. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 24. Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Die Fragen 9 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Hochschulen haben keine Berichtspflicht gegenüber dem Bund, da sie nicht direkte Empfänger der Bundesmittel sind. Der Bund weist seine Mittel den Ländern zweckgebunden zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die Länder führen das Programm administrativ durch. Die Länderberichte für das Jahr 2016 wurden im Rahmen des jährlichen GWK- Verfahrens geprüft, zur Kenntnis genommen und veröffentlicht. Eine Prüfung der Länderberichte für das Berichtsjahr 2017 erfolgt gegenwärtig in der GWK. 25. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für den Hochschulpakt geändert? Auf Betreiben des Bundes wurde die Berichterstattung durch die Länder seit Beginn des Hochschulpakts zunehmend einheitlicher gestaltet. Der Tabellenanhang wurde um weitere Indikatoren ergänzt. 26. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert? Die Prüfungen der Bundesregierung im Rahmen des Hochschulpakts ergaben keinen Anlass, das Prüfverhalten für Förderprogramme des Bundes insgesamt zu ändern . 27. Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen des Hochschulpakts geändert? Mit der dritten Programmphase wurde ein weiterer Schwerpunkt des Hochschulpakts auf Maßnahmen gelegt, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Wie vom Bundesrechnungshof angeregt wurde die Berichterstattung um entsprechende Maßnahmen erweitert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333