Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8712 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8187 – Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Qualitätspakt Lehre ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, Studienbedingungen und Lehrqualität an deutschen Hochschulen zu verbessern. Insgesamt werden dafür 2 Mrd. Euro bereitgestellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Rechtliche Grundlage für den Qualitätspakt Lehre (Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre) ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes . Das Programm wurde in zwei Förderphasen konzipiert (2011 bis 2015 und 2016 bis 2020). Es läuft 2020 aus. Die Förderung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre erfolgt als Projektförderung des Bundes auf Ausgabenbasis nach §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Ausführungs- bzw. Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit den Nebenbestimmungen für Zuwendungen. Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen . Die Verfahren der Prüfung sind in der BHO festgelegt. Grundlage für die Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung bilden die Nachweise der Verwendung , die aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis bestehen (Zwischennachweise zu den einzelnen Haushaltsjahren und Verwendungsnachweise zum Ende einer Programmphase). Der Zwischennachweis ist binnen vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltjahres fällig. Der Verwendungsnachweis ist mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8712 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Prüfung erfolgt durch einen beliehenen Projektträger. Der Projektträger untersteht im Rahmen der Beleihung der Rechts- und der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht prüft das BMBF stichprobenartig und auf Plausibilität. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen des Qualitätspakts Lehre? Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen. Grundlage für die Kontrolle der Mittelverwendung sind die Bundeshaushaltsordnung, die Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 10.1 zu § 44 BHO in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). 2. Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und Hochschulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese? Über die oben genannten rechtlichen Grundlagen hinaus gibt es keine weitergehenden Vereinbarungen. 3. Über welche Punkte müssen Länder und Hochschulen dem Bund jeweils berichten ? Die von den Zuwendungsempfängern geforderten Berichtspunkte ergeben sich aus Anlage 1 und 2 zu Nummer 3.1 BNBest-BMBF 98 sowie Nummer 6.1 ANBest-P. 4. In welchem Umfang legen die Länder und Hochschulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Qualitätspakt Lehre vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? Die Berichte bestehen aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht . Die Vorlage des zahlenmäßigen Nachweises der Berichte erfolgt jeweils auf dem einseitigen BMBF-Vordruck. Bei vertieften Prüfungen sowie bei der Verwendungsnachweis-Prüfung werden Beleglisten sowie ggf. Belege angefordert . Je nach Fördervolumen unterscheidet sich hier der Umfang. Zum Umfang der Sachberichte der Zuwendungsempfänger ist keine Angabe möglich, da keine Seitenvorgabe existiert. Die in den BNBest-BMBF 98 geforderten Berichtspunkte müssen beantwortet sein. Aufgrund der unterschiedlichen Projektstrukturen unterscheidet sich der Umfang der Berichte erheblich. 5. In welchem Rhythmus legen die Länder und Hochschulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor? Nach ANBest-P legen die Hochschulen jährlich einen Zwischenbericht inklusive Zwischennachweis, nach Ende der Förderlaufzeit einmalig den Schlussbericht inklusive Verwendungsnachweis vor. Drucksache 19/8712 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8712 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? 8. Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Auswertung der Daten und Berichte durch den Projektträger zählt zur Abwicklung des Zuwendungsverfahrens, das der Projektträger im Rahmen der Beauftragung für die Projektträgerschaft zum Programm als Pauschalleistung erledigt . Die Beauftragung erfolgte nach einer europaweiten Ausschreibung in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren. Die auf dieser Grundlage vereinbarte Vergütung richtet sich nach den vertragsgemäß erbrachten Leistungen und nicht nach Arbeitsstunden. Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF entsprechend ihrer Rechts- und der Fachaufsicht über den Projektträger mit der Berichtsprüfung befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen der Ressorts. 9. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 10. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen )? 11. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 12. Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen )? Die Fragen 9 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Es liegen alle fälligen Berichte vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8712 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8712 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 14. Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 15. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 16. Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? Die Fragen 13 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet. In den Fällen, in denen die vorgegebenen Termine nicht eingehalten werden konnten, wurde den Hochschulen eine Nachfrist von i. d. R. zwei Wochen gesetzt , die von annähernd allen Zuwendungsempfängern eingehalten wurde. In wenigen Ausnahmefällen wurde das vorgesehene Mahnverfahren bis zur Anhörung fortgesetzt. In der Folge lagen alle Berichte zur Prüfung vor. 17. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? Mängel in der Berichterstattung waren redaktionell-technischer Natur. In einzelnen Zwischenberichten und Schlussberichten waren nicht alle nach Anlage 1 und 2 zu Nummer 3.1 BNBest-BMBF 98 gestellten Fragen ausreichend beantwortet. Durch Rückfragen konnten die Mängel ausgeräumt werden. Dies betrifft in jedem Jahr einen sehr geringen Anteil von durchschnittlich ca. drei Prozent der Berichte. Es gibt keine Unterschiede zwischen den Sitzländern der Hochschulen. 18. Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen )? Von den oben genannten Mängeln waren keine verausgabten Mittel betroffen. 19. Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Die Mängel waren ausschließlich redaktionell-technischer Natur und konnten durch Nachlieferungen von Seiten der Zuwendungsempfänger unmittelbar behoben werden. 20. Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Zuwendungsempfänger und damit berichtspflichtig sind die Hochschulen. Drucksache 19/8712 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8712 21. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? In einigen Fällen konnten bei der Prüfung der zweckgemäßen Mittelverwendung nach Abschluss von Projekten der ersten Förderperiode Ausgaben nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Das betrifft insbesondere Ausgaben, die der Grundausstattung zuzuordnen sind, oder nicht eingehaltene Obergrenzen bei der Vergütung von Personal. 22. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Die Höhe der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben auf Basis der Verwendungsnachweisprüfung der ersten Förderphase des Qualitätspakts Lehre ergibt sich aus der beigefügten Anlage. 23. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 24. Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen. Die Zuwendung ist insbesondere gemäß Nummer 8.2.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P; siehe Anlage 2 zur VV Nummer 5.1 zu § 44 BHO) zu erstatten, wenn die Mittel nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet worden sind. 25. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für den Qualitätspakt Lehre geändert? Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen. Die Einzelheiten zur Prüfung sind in den VV Nummer 10, 11 und 11a zu § 44 BHO geregelt und werden entsprechend angewendet. Das Prüfverhalten hat sich als effizient und zielführend erwiesen . Um Mängel der Berichte weiter zu reduzieren, wurde die Informationsund Beratungspraxis noch weiter intensiviert. 26. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert? Die Prüfungen der Bundesregierung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre ergaben keinen Anlass, das Prüfverhalten für Förderprogramme des Bundes insgesamt zu ändern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8712 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8712 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen des Qualitätspakts Lehre geändert? Der Hinweis des Bundesrechnungshofs, zwischen Fällen kursorischer und vertiefter Prüfung zu unterscheiden, wurde umgesetzt. Drucksache 19/8712 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. B-Land nicht zuwendungsfähig Baden-Württemberg ƛƗƟ,Ɨƚ € Baden-Württemberg Ƙ.Ɨƞƛ,Ɵƛ € Baden-Württemberg ƚ.ƟƙƠ,ƞƛ € Baden-Württemberg ƙƗ,ƜƗ € Baden-Württemberg ƙƛ.ƙƞƙ,ƞƝ € Baden-Württemberg Ơ.ƟƚƠ,ƝƘ € Baden-Württemberg ƜƙƗ,ƗƟ € Baden-Württemberg Ɲ.ƝƞƗ,ƘƗ € Baden-Württemberg ƘƟ.ƙƗƞ,Ɲƚ € Baden-Württemberg ƛ.ƝƝƜ,ƗƗ € Baden-Württemberg Ƙ.ƠƝƝ,ƛƝ € Baden-Württemberg ƜƗ.Ɨƞƙ,ƛƞ € Baden-Württemberg ƛ.Ɨƚƞ,ƙƘ € Baden-Württemberg Ƙ.ƜƟƛ,ƚƗ € Baden-Württemberg Ƙ.ƛƜƙ,ƞƗ € Bayern ƚƟ.ƟƛƗ,ƛƝ € Bayern ƞƗ.ƛƙƜ,ƞƜ € Bayern ƘƘ.ƙƙƝ,ƞƞ € Bayern ƘƠ.ƗƟƘ,Ƙƙ € Bayern Ɲ.ƝƟƚ,Ɲƙ € Bayern ƚ.ƟƘƝ,ƚƚ € Bayern ƙƘ.ƟƚƟ,ƠƜ € Bayern Ƙ.ƗƘƚ,Ƙƞ € Bayern ƛƙƘ,ƗƜ € Bayern ƙ.ƞƜƝ,ƚƟ € Bayern ƝƝƜ,ƝƗ € Bayern Ɲ.Ɨƙƚ,ƙƞ € Bayern ƘƘƗ,ƜƘ € Bayern ƘƛƜ,ƗƝ € Bayern Ƙƞƞ,ƞƙ € Berlin ƘƝ.ƘƗƜ,ƙƜ € Berlin Ƙƚƚ,Ɯƙ € Brandenburg ƘƟ.ƘƝƙ,Ơƚ € Brandenburg ƞƙƘ,ƚƗ € Brandenburg Ơ.ƘƟƙ,Ƙƞ € Brandenburg Ƙ.ƞƜƗ,ƗƠ € Brandenburg Ƙ.ƘƟƟ,ƝƜ € Hamburg ƚƘ.ƘƚƘ,Ɵƛ € Anlage zu Frage 22 nicht zuwendungsfähige Ausgaben 1. FP Verwendungsnachweis (VN) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8712 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Hamburg Ƙ.ƚƚƜ,ƝƠ € Hamburg Ƙƙƚ,Ƙƚ € Hamburg Ɯ.ƝƗƝ,ƛƞ € Hamburg ƚƜƙ,ƗƗ € Hessen ƚƞƝ,ƝƗ € Hessen ƝƜƛ,ƜƘ € Hessen Ƙ.ƝƠƟ,ƛƗ € Hessen ƘƝ.ƙƞƟ,ƚƟ € Hessen Ơƚ,ƚƘ € Mecklenburg-Vorpomme ƙƙƟ,ƛƝ € Mecklenburg-Vorpomme Ƙ.ƘƝƜ,Ɯƛ € Niedersachsen ƠƘƞ,ƚƞ € Niedersachsen ƛƛ.ƘƝƟ,Ɨƙ € Niedersachsen Ơƙƚ,ƗƗ € Niedersachsen ƞƙƗ,ƟƘ € Niedersachsen Ƙƞ.Ɵƚƞ,ƞƚ € Niedersachsen Ƙ.ƛƟƘ,Ơƙ € Niedersachsen ƛƙ,ƗƗ € Niedersachsen Ɵ.ƚƜƙ,ƝƜ € Niedersachsen Ƙ.ƙƜƠ,Ɵƛ € Niedersachsen Ƙ.ƝƘƙ,ƠƜ € Niedersachsen ƚ.ƚƛƜ,ƠƠ € Niedersachsen ƙ.ƚƗƟ,ƗƗ € Nordrhein-Westfalen ƘƘƘ.ƘƗƙ,ƟƠ € Nordrhein-Westfalen ƘƝ.ƟƝƟ,ƙƚ € Nordrhein-Westfalen Ɵ.ƠƗƗ,ƞƟ € Nordrhein-Westfalen ƚƞ,Ɲƛ € Nordrhein-Westfalen ƘƜƜ,ƗƟ € Nordrhein-Westfalen ƘƘ.ƙƚƗ,ƙƗ € Nordrhein-Westfalen ƚƝƝ,ƙƞ € Nordrhein-Westfalen ƚƛ.ƟƜƚ,ƙƚ € Nordrhein-Westfalen ƙ.ƘƞƠ,ƙƙ € Nordrhein-Westfalen Ƙ.ƙƝƛ,ƝƟ € Nordrhein-Westfalen ƚƛƝ,ƝƜ € Nordrhein-Westfalen ƘƚƜ,ƚƗ € Nordrhein-Westfalen Ƙƛ.ƚƠƙ,Ɵƛ € Nordrhein-Westfalen ƚƚ,ƛƝ € Nordrhein-Westfalen ƟƜ,ƚƚ € Nordrhein-Westfalen ƛƟ,ƚƝ € Nordrhein-Westfalen Ƙ.ƞƚƘ,ƛƚ € Nordrhein-Westfalen ƚƙ.ƜƟƟ,Ơƛ € Nordrhein-Westfalen Ơƚƚ,ƜƗ € Nordrhein-Westfalen ƙƗƗ,ƗƗ € Drucksache 19/8712 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Nordrhein-Westfalen Ƙ.ƙƙƗ,ƞƚ € Nordrhein-Westfalen ƙƘƛ,ƠƠ € Rheinland-Pfalz Ɯ.ƚƙƠ,ƛƟ € Rheinland-Pfalz ƠƝƜ,ƜƘ € Rheinland-Pfalz ƞ.ƙƙƜ,ƚƘ € Rheinland-Pfalz ƚƗ.ƘƙƟ,ƠƝ € Rheinland-Pfalz Ơ.ƘƗƟ,ƙƗ € Rheinland-Pfalz Ƙ.ƝƞƝ,ƠƝ € Rheinland-Pfalz ƠƜ,ƝƝ € Rheinland-Pfalz ƛƝ,ƝƗ € Saarland ƘƗ.ƚƛƙ,ƞƝ € Saarland Ơƛ.ƞƝƜ,ƚƟ € Sachsen Ƙ.ƛƚƛ,ƙƞ € Sachsen ƛ.ƝƘƙ,Ɨƚ € Sachsen ƙ.ƗƜƠ,ƝƜ € Sachsen Ƙ.ƘƘƙ,ƙƚ € Sachsen ƘƗ.ƟƗƛ,ƚƠ € Sachsen ƘƗ.ƜƗƗ,ƗƗ € Sachsen ƞƛƜ,ƞƝ € Sachsen-Anhalt ƞƛƜ,ƘƜ € Sachsen-Anhalt Ɯ.ƞƗƙ,ƜƟ € Sachsen-Anhalt ƙƘƟ,ƟƠ € Sachsen-Anhalt ƝƟ,ƞƗ € Sachsen-Anhalt ƚƗƜ,ƙƟ € Schleswig-Holstein ƘƙƗ.ƞƜƠ,ƞƛ € Schleswig-Holstein ƙ.Ɲƞƚ,ƚƝ € Schleswig-Holstein ƚƙ.Ơƞƞ,ƗƝ € Schleswig-Holstein ƞƚ,ƛƛ € Schleswig-Holstein ƛƗƗ,ƗƗ € Thüringen ƚ.ƜƠƗ,ƛƚ € Thüringen Ƙ.ƞƝƗ,ƗƜ € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8712 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333