Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8713 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8188 – Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung unterstützen Bund und Länder gemeinsam die Ausbildung von Lehrkräften. Dafür stellt der Bund bis 2023 bis zu 500 Mio. Euro bereit. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Rechtliche Grundlage für die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ist eine 2013 beschlossene Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes. Das Programm wurde in zwei Förderphasen konzipiert (2015 bis 2018/19 und 2019 bis 2023). Das Programm endet am 31. Dezember 2023. Die Förderung im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung erfolgt als Projektförderung des Bundes auf Ausgabenbasis. Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen. Grundlage für die Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung bilden die Nachweise der Verwendung, die aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis bestehen (Zwischennachweise zu den einzelnen Haushaltsjahren und Verwendungsnachweise zum Ende einer Programmphase). Der Zwischennachweis, der aus einem Zwischenbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, ist gemäß Nummer 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P; siehe Anlage 2 zur VV Nummer 5.1 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)) binnen vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltjahres fällig. Gemäß Nummer 6.1 der ANBest-P ist der Verwendungsnachweis, der aus einem Schlussbericht und ei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8713 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nem zahlenmäßigen Nachweis besteht, innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Die Prüfung erfolgt durch einen beliehenen Projektträger. Der Projektträger untersteht im Rahmen der Beleihung der Rechts- und der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht prüft das BMBF stichprobenartig und auf Plausibilität. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung? Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen. Grundlage für die Kontrolle der Mittelverwendung ist die BHO, VV Nummer 10.1 zu § 44 BHO in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98). 2. Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern und Hochschulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese? Über die oben genannten rechtlichen Grundlagen hinaus gibt es keine weitergehenden Vereinbarungen. 3. Über welche Punkte müssen Länder und Hochschulen dem Bund jeweils berichten ? Die von den Zuwendungsempfängern geforderten Berichtspunkte ergeben sich aus Anlage 1 und 2 zu Nummer 3.1 BNBest-BMBF 98 sowie Nummer 6.1 AN- Best-P. 4. In welchem Umfang legen die Länder und Hochschulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus der Qualitätsoffensive Lehrerbildung vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? Die Berichte bestehen aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht . Die Vorlage des zahlenmäßigen Nachweises der Berichte erfolgt auf Vordrucken , welche durch das BMBF vorgegeben sind. Bei vertieften Prüfungen sowie bei der Prüfung des Verwendungsnachweises sind Beleglisten und ggf. Belege als Anlagen beizufügen. Zum Umfang des Sachberichts der Zuwendungsempfänger ist keine Angabe möglich, da keine Seitenvorgabe existiert. Die in den BNBest-BMBF 98 geforderten Berichtspunkte müssen beantwortet sein. Aufgrund der unterschiedlichen Projektstrukturen unterscheidet sich der Umfang der Berichte erheblich. 5. In welchem Rhythmus legen die Länder und Hochschulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor? Nach ANBest-P legen die Hochschulen jährlich einen Zwischenbericht inklusive Zwischennachweis, nach Ende der Förderlaufzeit einmalig den Schlussbericht inklusive Verwendungsnachweis vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8713 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen gehören die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? 8. Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Auswertung der Daten und Berichte durch den Projektträger zählt zur Abwicklung des Zuwendungsverfahrens, das er im Rahmen der Beauftragung für die Projektträgerschaft zum Programm erledigt. Die Beauftragung erfolgte nach einer europaweiten Ausschreibung in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren. Die auf dieser Grundlage vereinbarte Vergütung richtet sich nach den vertragsgemäß erbrachten Leistungen und nicht nach Arbeitsstunden. Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF entsprechend ihrer Rechts- und Fachaufsicht über den Projektträger mit der Berichtsprüfung befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen des Ressorts. 9. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 10. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen )? 11. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 12. Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen )? 13. Welche Berichte, die die Länder oder Hochschulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 14. Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8713 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? 16. Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)? Die Fragen 9 bis 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Alle Berichte, die die geförderten Hochschulen vorlegen mussten, liegen vor. In den wenigen Fällen, in denen die vorgegebenen Termine nicht eingehalten werden konnten, wurden die Fristen zur Nachreichung der Berichte vorab abgestimmt und durch alle betroffenen Zuwendungsempfänger eingehalten. 17. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 18. Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen )? 19. Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 20. Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 21. Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)? 22. Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 23. Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? 24. Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)? Die Fragen 17 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Die von den Hochschulen vorgelegten Berichte wiesen keine Mängel auf, die ein Erreichen der Ziele in Frage gestellt hätten. Sofern die Berichte trotz vorheriger Anfragen der Zuwendungsempfänger beim Projektträger kleine redaktionelltechnische Mängel aufwiesen, konnten diese durch Rückfragen ausgeräumt werden . Hierbei gibt es keine Unterschiede zwischen den Sitzländern der Hochschulen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8713 25. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für die Qualitätsoffensive Lehrerbildung geändert? Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen. Die Einzelheiten zur Prüfung sind in den VV Nummer 10, 11 und 11a zu § 44 BHO geregelt und werden entsprechend angewendet. Das Prüfverhalten hat sich als effizient und zielführend erwiesen . 26. Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert? Die Prüfungen der Bundesregierung im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung ergaben keinen Anlass, das Prüfverhalten für Förderprogramme des Bundes insgesamt zu ändern. 27. Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung geändert? Die Anregung des Bundesrechnungshofs, zu prüfen, inwieweit bei Zwischennachweisen programmspezifische Aspekte stärker berücksichtigt und beurteilt werden könnten, wurde im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung aufgegriffen . So können Abweichungen von Projektverläufen ersichtlich und qualitativ bewertet werden, um gegebenenfalls Handlungserfordernisse bei der Projektbetreuung identifizieren zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333