Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8714 19. Wahlperiode 22.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8189 – Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Digitalpakts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bund und Länder haben einen Digitalpakt Schule ausgehandelt, um die Schulen besser mit digitaler Technik auszustatten. Das Volumen soll 5 Mrd. Euro über fünf Jahre betragen. Der Pakt ist seit 2016 angekündigt, aber noch nicht unterzeichnet . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bund und Länder haben in der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule detaillierte Verfahrensschritte zur Berichterstattung und dem Nachweis der Mittelverwendung vereinbart, die nach dem Vorbild des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gestaltet sind. Die Verwaltungsvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch alle Länder und den Bund. Diese kann erst nach Inkrafttreten der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes erfolgen. 1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen wird die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen des Digitalpakts kontrollieren? Die in der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt vorgesehene Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel folgt den Vorgaben von Artikel 104c Grundgesetz in der Fassung, der der Bundesrat am 15. März 2019 zugestimmt hat. Vorgesehen ist, dass sich der Bund regelmäßig von den mit der Bewirtschaftung der Bundesmittel befassten Stellen über die zweckentsprechende Mittelverwendung berichten lässt. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine nicht zweckentsprechende Mittelverwendung kann sich der Bund Akten vorlegen lassen. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs bleibt unberührt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8714 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern, Kommunen und Schulen über die Kontrolle der Mittelverwendung , und wenn ja, was plant die Bundesregierung konkret? Weitergehende Vereinbarungen sind nicht beabsichtigt. 3. Über welche Punkte sollen Länder, Kommunen und Schulen dem Bund nach Planungen des Bundes jeweils berichten? Der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule zufolge berichtet jedes Land zusammenfassend und tabellarisch über die Anzahl der von der benannten Stelle bewilligten Anträge – soweit zutreffend differenziert nach Schulträger, Schule, Lehrerbildungseinrichtung –, den Status der Investitionen, die Letztempfänger der Investitionen; desweiteren über beantragte und bewilligte Mittel und die Höhe der Beteiligung des Bundes und Finanzierungsbeiträge von Ländern, Kommunen und Dritten zu den abgerechneten Investitionen sowie die Quote der gebundenen Mittel. Für landesweite Maßnahmen wird mittels Kurzbeschreibung über Art und Umfang der geförderten Infrastrukturen berichtet, für bewilligte länderübergreifende Investitionen über deren Ziel und Gegenstand. Die Länder berichten ferner über ihre Unterstützung und Beratung im Kontext der Investitionsmaßnahmen des DigitalPakts Schule sowie über wesentliche Informations- und Kommunikationsmaßnahmen. Die Berichterstattung erfolgt gegenüber einer Steuerungsgruppe von Bund und Ländern, die unter anderem das Berichtswesen für den Haushaltsgesetzgeber des Bundes koordiniert. 4. In welchem Umfang sollen die Länder, Schulträger und Schulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Digitalpakt vorlegen (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)? 5. In welchem Rhythmus sollen die Länder, Schulträger und Schulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vorlegen? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Länder übersenden dem Bund halbjährlich jeweils zum 15. Februar und zum 15. August eines Jahres – erstmals zum 15. Februar 2020 – je eine Übersicht über die seit der vorangegangenen Übersicht durch das Land geprüften Nachweise über abgeschlossene Investitionsmaßnahmen, aus denen sich die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel ergibt. In der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule ist der Umfang der Berichte detailliert geregelt. 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger werden mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)? 7. Welchen jeweiligen Entgeltgruppen werden die in Frage 6 beschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören, und aus welchen Haushaltsstellen werden die entsprechenden Stellen finanziert (bitte die Gesamtzahl der Stellen je Entgeltgruppe und Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger aufschlüsseln sowie die korrespondierenden Belastungen der jeweiligen Haushaltsstelle angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8714 8. Wie viele Arbeitsstunden sollen Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte aufwenden (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)? Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Abschätzung der Aufwände für die Bearbeitung der Verwendungsnachweise und Berichte ist derzeit noch nicht möglich. Zudem erfolgt eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen der Ressorts. 9. Welche Konsequenzen drohen Ländern, Kommunen und Schulen, die Daten oder Berichte in unzureichender Weise vorlegen? Das Verfahren zur Berichterstattung wird von einer Steuerungsgruppe von Bund und Ländern koordiniert. Die Verwendungsnachweise werden über die Länder dem Bund vorgelegt und dort zeitnah geprüft. Für die Prüfung unzureichende Daten können nacherhoben werden. Ergibt die Prüfung Mängel, so kann der Bund nicht zweckgemäß verwendete Mittel von einem Land zurückfordern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333