Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8716 19. Wahlperiode 25.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt, Frank Pasemann, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8199 – Kosten und Umsetzung Drittes Geschlecht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einführung des dritten Geschlechtes hat nach Ansicht der Fragesteller umfassende gesellschaftliche Änderungen zur Folge, erzeugt Aufwand und Kosten und wirft in direkter Folge darüber hinaus Probleme bzw. Fragen auf. So soll beispielsweise gemäß § 15 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Minderheitsgeschlecht im Betriebsratsgremium mindestens so stark vertreten sein wie in der Belegschaft. Bislang war das Minderheitsgeschlecht stets entweder Mann oder Frau. Nach Ansicht der Fragesteller hat ein drittes Geschlecht Auswirkungen auf die Frauenquote, da es sich um eine Geschlechterquote handelt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) wurde mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben eine zusätzliche Eintragungsmöglichkeit für Personen eingeführt, die eine Variante der Geschlechtsentwicklung aufweisen. Diese Menschen, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind, können nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 45b Absatz 3 Satz 2 des Personenstandsgesetzes (PStG), die dies bestätigt, auch den Geschlechtseintrag „divers“ wählen. Es handelt sich dabei um eine Sammelbezeichnung für die vielfältigen Varianten der Geschlechtsentwicklung, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8716 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Mit welchen Folgen bzw. notwendigen Maßnahmen rechnet die Bundesregierung durch die Einführung des dritten Geschlechts (beispielsweise Änderungen von Formularen, Softwareumstellungen u. a. bei Behörden, Bildungseinrichtungen , Krankenhäusern etc., bitte auflisten)? 2. Bei welchen Maßnahmen (siehe Frage 1) entstehen nach Kenntnis bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung in welcher Höhe Kosten durch die Einführung von „divers“, und durch wen werden sie in welcher Höhe getragen (bitte tabellarisch auflisten)? 3. Falls dem Bund Kosten entstehen, aus welchen Positionen des Bundeshaushaltes werden die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ob und in welchem Umfang weitere Änderungsmaßnahmen durch die Einführung der weiteren Eintragungsmöglichkeit erforderlich sind, wird derzeit geprüft. Angaben zu möglichen Kosten können derzeit nicht gemacht werden. 4. Plant die Bundesregierung neben der bereits Gesetz gewordenen Quote für Frauen (1. Mai 2015: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen – FüPoG) eine Quotierung für Diverse? Die Bundesregierung plant kein Gesetz, das eine Quote für Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ vorsieht. 5. Plant die Bundesregierung eine Änderung des BetrVG, und nach welchen Vorgaben, und in welchem Zeitraum soll die Einführung weiterer Geschlechter , bezeichnet als „divers“, in den Unternehmen umgesetzt werden? Die Bundesregierung plant hierzu keine Änderung des BetrVG. 6. Ist geplant, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Namen um Männer und Diverse zu erweitern, um das ganze Spektrum abzubilden? Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist keine Namensänderung geplant. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung und die gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sehen keine Regelung vor, nach der ein Bundesministerium jeden Aspekt des Geschäftsbereichs im Namen abbilden muss. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8716 7. Was genau verspricht sich die Bundesregierung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durch die – aus Sicht der Antragsteller – Überbetonung der sexuellen Identität, wie z. B. durch Genderlehrstühle, einschlägige Broschüren (in Kitas schminken und Jungen Nägel lackieren, wie in der „Ene-mene-mu und raus bist du“ – Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung, www.amadeuantonio -stiftung.de/aktuelles/2018/ungleichwertigkeit-und-fruehkindlichepaedagogik /?fbclid=IwAR13WZRN67cnrqRQAejr5mK18UjdpF9CLTkxry 1a67Bo01zxcWpGlnC2dGA), Frauenquoten (www.bmfsfj.de/blob/83292/ d74011edcb2b04cbf9bc313ad5c2c8f8/gesetzentwurf-frauenquote-data.pdf), Drittes Geschlecht (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Presse mitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html), Sexkoffer an Kitas (www.forum augsburg.de/s_6kultur/Religion/141203_besorgte-eltern-3/flyer-2014-besorgteeltern -augsburg.pdf), Aufklärungsbroschüren an Kitas (www.lzg-rlp.de/de/ materialien-zur-sexualpaedagogik.html), Frauenbeauftragte (www.vernetzungs stelle.de/?B7064A7C01C4045107BD56E54E8B700E), KiKa-Sendungen zur Frühsexualisierung (www.zdf.de/kinder/logo/es-drittes-geschlecht-100.html) oder „Schlau“-Projekte von queer an Schulen (www.queer.de/detail.php? article_id=26138))? Soweit die aufgelisteten Projekte in die Zuständigkeit der Länder fallen, werden sie von der Bundesregierung nicht kommentiert. Dies gilt ebenso für die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie für sonstige Maßnahmen, die keinen Bezug zu geförderten Maßnahmen der Bundesregierung aufweisen. Soweit auf die Veröffentlichungen von der Bundesregierung geförderter Träger verwiesen wird, stellen diese keine Meinungsäußerung der Bundesregierung dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die jeweiligen Autorinnen und Autoren die Verantwortung . Aus diesen Gründen erfolgt keine Wertung bezüglich der Inhalte der Publikation durch die Bundesregierung. Die aufgezählten Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen, resultieren aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu sorgen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass Frauen und Männer ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Ziel ist daher die Beseitigung struktureller Benachteiligungen. Frauen und Männer sollen sich nicht nur theoretisch für ein bestimmtes Lebensmodell entscheiden können – sie sollen auch die gleichen Chancen haben, ihre Wahl zu verwirklichen. 8. Wie viele Diverse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Rechnet die Bundesregierung mit einem signifikanten Anstieg, und wenn ja, warum? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Zahl der intersexuellen Menschen in Deutschland vor, die seit dem 22. Dezember 2018 den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt haben. In seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, dass in Deutschland rund 160 000 Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung leben. Wie viele dieser Menschen eine Änderungserklärung anstreben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333