Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/872 19. Wahlperiode 22.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Lisa Badum, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/651 – Bilanz der Extremwetterereignisse 2017 im Hinblick auf den Bevölkerungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Extremwetterereignisse und die daraus resultierenden Schadenslagen stellen das vornehmlich von Ehrenamtlichen getragene System des Bevölkerungsschutzes in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Es ist daher nach Auffassung der Fragesteller eine vordingliche Aufgabe der Politik, das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in Hilfsorganisationen, Rettungs- und Sanitätsdiensten, den Freiwilligen Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerks (THW) zu fördern und zu erhalten (vgl. dazu bereits Bundestagsdrucksache 18/12802). Darüber hinaus verursachen Extremwetterereignisse immer häufiger verheerende Schäden. In den letzten 100 Jahren haben sich die jährlichen Niederschlagsmengen verändert und um etwa 9 Prozent zugenommen. Generell ist festzustellen, dass extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und starke Niederschläge häufiger auftreten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit, 2018). Allein durch das Sturmtief „Friederike “ am 18. Januar 2018 sind laut Schätzungen von Expertinnen und Experten Schäden in Höhe von 500 bis 800 Mio. Euro entstanden (www.mdr.de, 19. Januar 2018). Im besonderen Maße war allerdings das Jahr 2017 von eine Reihe auffälliger Wetterereignisse gekennzeichnet. So wurden bereits im März 2017 hohe Temperaturen von 20 Grad Celsius gemessen, die ein Austreiben der Knospen und Blüten von Obstbäumen und Weinreben zur Folge hatten. Mitte April 2017 waren dann wieder Minusgrade und Schneefall zu verzeichnen, was große Teile der Ernte zerstörte (Augsburger Allgemeine, 28. April 2017). Die anschließenden Sommermonate waren durch eine Reihe von Starkregenereignissen und daraus folgenden Überschwemmungen geprägt. Hier traf es im Besonderen norddeutsche Regionen. Berlin wurde gleich zweimal in Kürze (29. Juni sowie 22. Juli 2017) von außergewöhnlichen Starkregegenereignissen getroffen, die große Teile des öffentlichen Lebens lahmlegten und die Berliner Feuerwehr veranlassten, den Ausnahmezustand auszurufen. So musste beispielsweise der Verkehr auf einigen U-Bahn-Linien wegen Überschwemmungen eingestellt werden (Berliner Morgenpost, 22. Juli 2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/872 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der darauffolgende Herbst war mit erheblichen Stürmen ebenfalls von auffallenden Wetterphänomen gekennzeichnet. Die verheerenden Stürme „Xavier“ und „Herwart“ trafen wieder besonders stark Norddeutschland und sorgten vielerorts für Ausnahmezustände und erhebliche Schäden (www.sueddeutsche. de, 30. Oktober 2017). Ereignisse solchen Ausmaßes stellen insbesondere für die Hilfsorganisationen eine enorme Herausforderung dar, die zahlreiche zusätzliche Rettungs- und Hilfeleistungseinsätze bewältigen müssen. Die Schäden durch das Sturmtief „Xavier“ waren beispielweise in Berlin so groß, dass die Berliner Feuerwehr für rund 70 Stunden den Ausnahmezustand erklären musste. In Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren sowie dem THW leisteten die Angehörigen der Hilfsorganisationen rund 3 000 wetterbedingte Einsätze in dieser Zeit (Berliner Morgenpost, 9. Oktober 2017). Dabei haben die Stürme „Xavier“ und „Herwart“ nicht nur enorme finanzielle Schäden verursacht, sondern auch mindestens elf Menschen das Leben gekostet (ZEIT ONLINE, 5. Oktober 2017 und www.sueddeutsche.de, 30. Oktober 2017). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Umgang mit den genannten Ereignissen (extremen Wetterereignissen und deren Folgen) fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes der Länder (vgl. Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes – GG). Der Bund unterstützt bei der Bewältigung auf Anforderung im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe. Daher liegen der Bundesregierung auch zu den meisten Fragen keine Zahlen vor. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die steigende Gefahr einer Zunahme von Extremwetterereignissen im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der zivilen Katastrophenhilfe und des Bevölkerungsschutzes vor dem Hintergrund des Klimawandels (in Form von Stürmen, Orkanen, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturmfluten oder anhaltenden Hitzeperioden)? Als eines von 15 Handlungsfeldern der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2008, 2015) hat der Bevölkerungsschutz als Querschnittsthema viele Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern und ist von zentraler Bedeutung für die Vorsorge für Extremwetterlagen. Es gilt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin, was in der DAS dargestellt ist: „Wenn zukünftig häufigere und heftigere wetter- und klimainduzierte Katastrophenfälle eintreten, können neue Herausforderungen für den staatlich verantworteten Bevölkerungsschutz entstehen [...]“. Es ist durch den Klimawandel in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand nicht mit vollkommen neuen, bislang hier noch nicht aufgetretenen Ereignissen zu rechnen, wohl aber mit einer qualitativen und quantitativen Veränderung bekannter Ereignistypen. Ein Überblick über die vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellten Informationen zu erwarteten Veränderungen des Klimas auch im Hinblick auf extreme Wetterereignisse und zur Betroffenheit einzelner Handlungsfelder der DAS ist der in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Bundesbehörden erstellten Studie „Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel“ (adel-phi/PRC/ EURAC 2015) zu entnehmen (Ausführungen zum Handlungsfeld Bevölkerungsschutz ab Seite 128). Allen staatlichen Ebenen obliegt es als Daueraufgabe, Vorsorge für den Schutz der Bevölkerung zu treffen. Er muss unter Berücksichtigung aller Gefährdungspotenziale organisiert und laufend an aktuelle Bedrohungen angepasst werden. In Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/872 Deutschland gibt es hierfür ein integriertes Hilfeleistungssystem, welches auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks (THW) und beispielsweise auch der Betreiber kritischer Infrastrukturen den Bevölkerungsschutz wahrnimmt. Zu den Aktivitäten der Bundesregierung, die auf die notwendige stetige Fortentwicklung des Bevölkerungsschutzes insgesamt abzielen, gehören neben der Auswertung zurückliegender Ereignisse auch die Durchführung szenarienbasierter Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz (nach § 18 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes – ZSKG) sowie die Reihe länderübergreifender Krisenmanagementübungen 'LÜKEX' (nach § 14 ZSKG). 2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die auf Extremwetterphänomene zurückzuführenden Schäden im Jahr 2017 in Deutschland zu beziffern (bitte nach Schadensereignissen aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Schadensbilanz des Jahres 2017 im Vergleich zu den Mittelwerten der letzten 30 Jahre? Da der Bundesregierung keine Zahlen zur Schadensbilanz durch Extremwetterphänomene vorliegen, ist eine solche Bewertung nicht möglich. 4. Wie viele der wetterbedingten Schäden waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Versicherungen abgedeckt, und wie hoch war die von den Versicherungen bislang beglichene Schadenssumme? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Branchenangaben zufolge betrug der versicherte Schaden aus wetterbedingten Ereignissen im Jahr 2017 in der Sachversicherungssparte, d. h. ohne die Kraftfahrzeugkaskoversicherung , ca. 2 Mrd. Euro. 5. Wie viele dieser Schäden sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung durch Versicherungen überhaupt nicht absicherbar? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Welche zusätzlichen Kosten sind den Ländern und Kommunen durch die Beseitigung von Schäden der Wettereignisse im Jahr 2017 entstanden? Diese Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Gab es 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auch ungewöhnlich hohe Schäden in der Landwirtschaft und im Weinbau, und wenn ja, wie hoch waren diese? In der Landwirtschaft und im Weinbau waren die Schäden aufgrund des Spätfrostes im April 2017 ungewöhnlich hoch. Die Schäden im Weinbau lagen bei ca. 200 Mio. Euro. Zu den weiteren Schäden in der Landwirtschaft liegen der Bundesregierung keine genauen Zahlen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/872 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie hoch waren 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung die Schäden in der deutschen Wirtschaft, die z. B. durch unterbrochene Lieferketten oder Produktionsausfälle entstanden sind? 9. Wie viele Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Hilfsorganisationen aufgrund von Extremwetterphänomenen im Jahr 2017 in Deutschland geleistet (bitte nach Möglichkeit jeweils die Anzahl der Einsatzkräfte und -stunden darstellen)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Diese Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Wie viele extremwetterbedingte Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Angehörigen des THW im Jahr 2017 geleistet, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? In der unten stehenden Übersicht sind alle Einsätze des THW (Jahre 2007 bis 2017), die im Zusammenhang mit den Stichworten Sturm, Orkan, Starkregen, Starkfrost, schwere Gewitter, Hitze- und Dürreperioden, Erdrutsche, Bergschäden und Hochwasser erfasst wurden, zusammengefasst. Das Jahr 2013 sticht aufgrund der Elbeflut heraus. Jahr Anzahl der Einsätze Summe der Einsatzkräfte Summe der Einsatzstunden 2007 1.981 23.713 206.269 2008 878 8.958 66.362 2009 805 7.848 69.321 2010 1.841 17.284 257.285 2011 1.719 15.169 186.994 2012 305 2.867 20.659 2013 4.562 36.434 1.445.908 2014 1.138 10.999 130.493 2015 424 4.436 27.834 2016 1.052 11.825 142.308 2017 800 7.764 87.295 b) Wie viele extremwetterbedingte Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Angehörigen der Feuerwehren (bitte nach Berufsfeuerwehr , Freiwilliger Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr aufschlüsseln) im Jahr 2017 geleistet, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? c) Wie viele extremwetterbedingte Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Angehörigen der Rettungs- und Sanitätsdienste im Jahr 2017 geleistet, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? d) Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Katastrophenalarm aufgrund von extremwetterbedingten Katastrophen durch Landkreise oder Städte im Jahr 2017 ausgerufen, und wie hat sich deren Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/872 10. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 infolge von Extremwetterphänomenen verletzt worden oder sogar tödlich verunglückt ? Die Fragen 9b bis 9d und 10 werden gemeinsam beantwortet Diese Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Wie viele ehrenamtliche und hauptamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung während wetterbedingter Einsätze nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 verletzt worden oder sogar tödlich verunglückt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als Spitzenverband der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger erfolgt keine spezifische Erfassung derjenigen Arbeits- und Wegeunfälle von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräften der Hilfsorganisationen, die während wetterbedingter Einsätze geschehen. 12. Wie viele Menschen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Extremwetterphänomenen im Jahr 2017 kurzfristig evakuiert werden? 13. Wie häufig mussten nach Kenntnis der Bundesregierung Notunterkünfte wegen Extremwetterphänomenen im Jahr 2017 eingerichtet werden, um evakuierten Menschen Schutz zu bieten? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Diese Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Inwiefern hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Resilienz der Bevölkerung sowie das Wissen über mögliche Katastrophen zu steigern, und welche entsprechenden Handlungsempfehlungen hat sie herausgegeben ? Staatliche Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Bevölkerung gibt es schon seit vielen Jahrzehnten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BBK (und seine Vorgängerbehörden) und eine ganze Reihe anderer Behörden engagieren sich seit jeher dafür, die Resilienz der Menschen in diesem Land zu stärken und immer wieder anzupassen. Ziel ist es, dass die Bevölkerung flächendeckend über Grundkenntnisse und Grundfähigkeiten insbesondere in den Bereichen Erste Hilfe, Brandvermeidung /Brandbekämpfung, Selbstversorgung/Eigenvorsorge und Verhalten in besonderen Gefahrenlagen verfügen soll. Zur Steigerung der Risikowahrnehmung der Bevölkerung sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung für Selbstschutz und Selbsthilfemaßnahmen stehen verschiedene Informationskanäle zur Verfügung: 1. Publikationen 2. Social Media Kanäle wie Twitter und YouTube 3. Verschiedene Webangebote 4. Veranstaltungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/872 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das BBK bietet verschiedene Publikationen an, um den Bürgerinnen und Bürgern Empfehlungen für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen zu geben. Eine langjährig eingesetzte umfangreiche Publikation hierzu ist: www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKatfall .html. Ein insbesondere zum Thema Extremwetter erstelltes Handbuch für Bürger und Kommunen ist die Publikation „Die unterschätzten Risiken „Starkregen“ und „Sturzfluten“ – Ein Handbuch für Bürger und Kommunen.“, zu finden unter: www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2016/TT_Starkregen_Sturzfluten.html. Es gibt weitere Angebote speziell für den baulichen Bevölkerungsschutz bei Extremwetterereignissen : www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Baulicher Bevoelkerungsschutz/Publikationen/publikationen_node.html; www.bbk.bund.de/ DE/Ratgeber/Handeln_in_Katastrophen/Handeln_in_Katastrophen.html. Seit September 2011 bietet das BBK eine Internetseite an, um auch Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren mit Gefahren im Alltag angstfrei vertraut zu machen . Das vielfältige Angebot für die Kinder wird flankiert durch ein Angebot für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Ausbilderinnen und Ausbilder um elf thematisch verschiedene Arbeitsblätter inklusive methodisch-didaktischen Kommentaren . Das Angebot „Max und Flocke“ ist hier zu finden: www.max-und-flocke-helferland.de/DE/Home/home_node.html. Das Projekt mit der „Augsburger Puppenkiste“ -> „Rettet die Retter“, bietet bereits das Thema im Kindergartenalter an: www.bbk.bund.de/DE/Aufgabenund Ausstattung/FoerderungEhrenamt/04_RettetdieRetter/RettetdieRetter_node.html. Das BBK unterhält einen YouTube-Kanal, durch den Bürgerinnen und Bürger mittels Videos umfangreiche Informationen zum Selbstschutz bei verschiedenen Arten von extremen Wetterereignissen bekommen (2 175 Abonnenten) www. youtube.com/user/BBKBund. Alle Informationen werden als Publikation angeboten, auf der Website des BBK zur Verfügung gestellt und auch über den BBK-Twitter-Kanal (ca. 14 000 Follower ) verbreitet. Eine weitere Maßnahme der Bundesregierung zur Steigerung der Resilienz der Bevölkerung bietet die Notfallinformations- und Nachrichten-App „NINA“. Über das Modulare Warnsystem verbreitete Warnungen enthalten regelmäßig konkrete Verhaltensempfehlungen für die Adressaten www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn- App_NINA_node.html. Im Fortschrittsbericht zur DAS (2015 (Kurzlink: www.bmub.bund.de/N52706/) wurde außerdem vereinbart, ein bundesweites Klimavorsorgeportal (KLiVO-Portal ) zu etablieren. Das web-basierte Tool des Bundes wird künftig Nutzern das vorhandene, wissenschaftlich anerkannte Wissens- und Datenangebot sowie Klimaanpassungsdienste zentral und schnell bereitstellen. Damit können die Auswirkungen des Klimawandels in allen Planungen zukünftig von Beginn an langfristig und umfassend berücksichtigt werden. Alle eingestellten Infodienste und Tools sind qualitätsgesichert und werden laufend aktualisiert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung gegenüber den Folgen des Klimawandels geleistet . Das KLiVO-Portal befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich im Sommer 2018 frei geschaltet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/872 15. Welche Regionen in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig von extremwetterbedingten Katastrophenalarmen in den letzten zehn Jahren betroffen? Hierzu liegen keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für die Warnung bei Unwetterlagen obliegt dem Deutschen Wetterdienst (DWD), die Zuständigkeit für die konkreten Gefahrenabwehrmaßnahmen und somit für die entsprechenden Verhaltensanweisungen obliegt den Ländern. 16. Inwiefern wurden Hilfegesuche durch die Bundesregierung, aufgrund von extremwetterbedingten Katastrophen, an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestellt (Emergency Response Coordination Centre)? Das Katastrophenschutzverfahren der Union wurde von der Bundesregierung im Jahr 2017 aktiviert, um im Nachgang zum tropischen Wirbelsturm IRMA die konsularische Hilfe für deutsche und europäische Staatsbürger in der betroffenen Region sicherzustellen. 17. Inwiefern kam es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von Extremwetterphänomenen zur Beeinträchtigung von Kritischen Infrastrukturen in den vergangenen zehn Jahren? 18. Welche Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch unwetterbedingte Störungen von Kritischen Infrastrukturen in den vergangenen zehn Jahren entstanden? Die Fragen 17 und 18 werden zusammengefasst beantwortet. In Deutschland besteht keine allgemeingültige Verpflichtung für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Beeinträchtigungen bzw. Ausfälle von Versorgungsleistungen in Folge von Extremwetterereignissen gegenüber der Bundesverwaltung anzuzeigen . Entsprechend findet innerhalb der Bundesverwaltung weder eine Informationssammlung zum Auftreten derartiger Ereignisse noch eine Aufstellung entsprechender Schäden statt. Ebenso liegt keine entsprechende systematische Erfassung aus anderen Quellen vor. Allerdings sind die Betreiber Kritischer Infrastrukturen gemäß § 8b Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) unabhängig vom Auslöseereignis zur Meldung von Störungen im Zusammenhang mit ihren informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verpflichtet. 19. Wie häufig wurden in den vergangenen zehn Jahren im Wege der bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aufgrund von extremwetterbedingten Störungen Schifffahrtswege gesperrt (bitte nach Wasserstraße und Jahr aufschlüsseln)? Über Sperrungen aufgrund von Extremwetterereignissen wird bei der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung keine gesonderte Statistik geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/872 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung getroffen, um die Resilienz von Kritischen Infrastrukturen gegenüber Extremwetterphänomenen zu erhöhen, und inwiefern erachtet die Bundesregierung diese angesichts der durch den Klimawandel zu erwartenden Zunahme von Extremwetterereignissen als ausreichend? Die Bundesregierung verfolgt beim Schutz Kritischer Infrastrukturen eine auf alle Phasen des Risiko- und Krisenmanagements ausgerichtete Herangehensweise. Strategische Grundlage des Schutzes Kritischer Infrastrukturen auf Bundesebene ist die seit 2009 gültige Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen . Maßgeblich sind drei Felder, bei denen die Bundesregierung für mehr Resilienz ansetzt: Einerseits die staatlichen Strukturen selbst, die darauf vorbereitet sein müssen, ihre Aufgaben auch unter erschwerten Bedingungen wahrzunehmen, also Krisenmanagement betreiben zu können. Daneben sind es die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die zur Bereitstellung ihrer kritischen (weil lebensnotwendigen ) Dienstleistungen auch unter irregulären Bedingungen grundsätzlich in der Lage sein müssen. Nicht zuletzt sind es die Bürgerinnen und Bürger selbst, bei denen Resilienz zum Tragen kommt unter dem Gesichtspunkt der Eigenvorsorge, die es zu fördern gilt. Generell wird beim Schutz Kritischer Infrastrukturen der All-Gefahren-Ansatz verfolgt, d. h. es wird ein breites Spektrum unterschiedlicher Gefahrenarten adressiert; dieses schließt unter dem Gesichtspunkt der Naturgefahren u. a. extreme Wetterereignisse und deren mögliche Beeinflussung durch den Klimawandel ein. Der All-Gefahren-Ansatz wird konkretisiert durch Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz , in denen u. a. auch Extremwetterereignisse als Szenarien betrachtet werden. Hierzu zählten bislang ein extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen , ein Wintersturm sowie ein Sturmflutereignis. In Übungen wie beispielsweise den regelmäßigen LÜKEX wird dann das konkrete Zusammenwirken aller an der Gefahrenabwehr Beteiligter erprobt. Hier wurde beispielsweise im Rahmen der Übung „Sturmflut an der Deutschen Nordseeküste“ (2015) explizit der Ausfall Kritischer Infrastrukturen beleuchtet. Die Bündelung der dargestellten Ansätze – insbesondere unter Berücksichtigung einer zyklischen Analyse von Gefährdungspotenzialen durch regelmäßige Bewertungsinstrumente (Risikoanalysen, LÜKEX, Strategieanpassungen) – zielt auf die Erhöhung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen ab. 21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Hinblick auf den Hochwasserschutz in den letzten zehn Jahren unternommen, und inwiefern erachtet die Bundesregierung diese angesichts der durch den Klimawandel zu erwartenden Zunahme von Extremwetterereignissen als ausreichend? 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Hinblick auf den Küstenschutz in den letzten zehn Jahren unternommen, und inwiefern erachtet die Bundesregierung diese angesichts der durch den Klimawandel zu erwartenden Zunahme von Extremwetterereignissen als ausreichend? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 21 und 22 zusammen beantwortet . Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowohl im Binnenland als auch an der Küste bei den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/872 Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland beim Hochwasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist, da die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie klare und auch feste Strukturen für das Hochwasserrisikomanagement der Länder vorschreiben. Demnach müssen die Länder das Hochwasserrisiko an Flüssen und an der Küste regelmäßig neu bewerten, wobei auch veränderte Niederschlagsmengen bzw. die Auswirkungen eines Meeresspiegelanstiegs eingerechnet werden . Die zuständigen Landesbehörden wählen dann die notwendigen Maßnahmen aus und entwickeln sie, wenn nötig, weiter. Der Bund stellt jedoch den Ländern für vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen , die überregional wirksam sind und den Flüssen mehr Raum geben, im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms bis zu 100 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Zu den Kriterien für die Aufnahme von Maßnahmen in das Programm gehören auch die Stabilität gegenüber Klimaveränderungen (Resilienz). Finanziert wird das von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene und 2015 erfolgreich angelaufene Programm aus dem Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Die Mittel aus dem Sonderrahmenplan werden den Ländern zusätzlich zu den Mitteln für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, zu denen auch Hochwasserschutzmaßnahmen gehören, aus der herkömmlichen GAK zur Verfügung gestellt. Um Küstenschutzmaßnahmen beschleunigt umsetzen zu können, stellt der Bund den Küstenländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit dem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ bereits seit 2009 jährlich bis zu 25 Mio. Euro zusätzlich zu den herkömmlichen Fördermitteln der GAK zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf den Inseln sowie an den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidegebiet gegen Überflutung und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff zur Verfügung. Über das Management des Hochwasserrisikos an Flüssen und Küsten hinaus gilt es, durch ein gezieltes Starkregenrisikomanagement auf kommunaler Ebene Schäden zu vermeiden. Im Gegensatz zu Flusshochwasser, das in Tal- und Auenbereichen auftritt, oder Sturmfluten an der Küste können Starkregenereignisse grundsätzlich jeden Ort jederzeit treffen und zu Überflutungen führen. Daher unterstützt der Bund die Kommunen im Rahmen von Förderprogrammen und Leitfäden auf dem Weg zu einer klimaangepassten, wassersensiblen Stadtentwicklung . In diesem Zusammenhang ist auch das am 5. Januar 2018 in Kraft getretene Hochwasserschutzgesetz II zu nennen. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen und Regelungslücken zu schließen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren (z. B. durch das Verbot von neuen Heizölanlagen und eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten ). Auch wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch (BauGB) erweitert, Anforderungen an das hochwasserangepasste Bauen zu stellen. Zudem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, sog. Hochwasserentstehungsgebiete nach eigenen Kriterien festzulegen. Gerade in Mittelgebirgslagen kann die Festsetzung solcher Gebiete mit dazu beitragen, dass die Auswirkungen von Starkregen vermindert werden. Die Länder sollten nun intensiv die Ausweisung entsprechender Hochwasserentstehungsgebiete prüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/872 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Krisenkommunikation zu verbessern, neue Medien einzubinden sowie eine Interaktion mit der Bevölkerung sicherzustellen? Das Bundesministerium des Innern hat einen Leitfaden Krisenkommunikation für Behörden und Unternehmen veröffentlicht: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/2014/leitfadenkrisenkommunikation .html. Das BBK unterhält verschiedene Informationskanäle , über die auch Interaktion mit der Bevölkerung stattfindet. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Das BBK nutzt verschiedene über das Internet erreichbare Kanäle zur Verbreitung von Warnmeldungen des Modularen Warnsystems (MoWaS). Hierzu gehört auch die durch das BBK betriebene und angebotene Notfallinformations- und Nachrichten-App „NINA“. Der Bund stellt das im Rahmen von § 6 Absatz 2 ZSKG betriebene Warnsystem den Ländern nach § 12 ZSKG auch für Zwecke des Katastrophenschutzes zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt das BBK an Veranstaltungen teil, bei denen der direkte Kontakt zur Bevölkerung gewährleistet ist. Das THW kommuniziert zentral über verschiedene Social Media Kanäle (Facebook 47 214 Abonnenten; Twitter 9 374 Follower). Zusätzlich hat das THW 2017 mit dem „Virtual Operation Support Team“ eine Piloteinheit zur Beobachtung von Social Media Kanälen bei bestimmten Anlässen geschaffen. Ziel ist es unter anderem, Social Media Trends oder die Bildung von Gruppen von spontan Helfenden frühzeitig zu erkennen und ggf. angemessen zu interagieren. 24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um ungebundene Helferinnen und Helfer bei extremwetterbedingten Katastrophen besser einzubinden ? Die unter Koordination des BBK entstandenen „Rahmenempfehlungen für den Einsatz von Social Media im Bevölkerungsschutz“ beinhalten ein Kapitel „Einsatzmöglichkeiten zur Gewinnung und Steuerung von ungebundenen Helfern und Spontanhelfern“. Die Rahmenempfehlungen sind im ersten Halbjahr 2016 von AK V (ständiger Arbeitskreis der Innenministerkonferenz) und Innenministerkonferenz zur Kenntnis genommen worden und werden seither über die Website des BBK und dessen Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) unter den jährlich zirka 10 000 Teilnehmenden verbreitet. Das THW verfügt über ein Konzept zum Umgang mit spontanen Freiwilligen, welches sich mit den Konzepten der anderen Hilfsorganisationen in Deutschland in weiten Teilen deckt. Spontane Freiwillige können je nach ihrer jeweiligen Bereitschaft sowie ihren Fähigkeiten in unterschiedliche Gruppen eingeteilt und entsprechend eingesetzt werden. Auch das THW nimmt eine solche Einteilung vor, da ein unterschiedlicher Betreuungsaufwand für die verschiedenen Gruppen besteht . Parallel dazu bereitet das THW seine Führungskräfte auf den adäquaten Umgang mit spontan Helfenden und auf die Koordinierung von spontaner Hilfe vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333