Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/874 19. Wahlperiode 22.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/657 – Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Hunderttausend Euro und der unentgeltlichen Bereitstellung von Bundeswehrsoldaten als Logistik- Helfer die Münchner Sicherheitskonferenz. In den vergangenen Jahren hat sie jeweils annähernd eine Million Euro dafür ausgegeben (die letzte den Fragestellern vorliegende Angabe belief sich auf 837 000 Euro, vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/11319). Nach eigenen Angaben unterstützt die Bundesregierung die Konferenz, weil sie sich davon die Mitwirkung in internationalen und supranationalen Organisationen verspricht. Die Konferenz erlaube es ihr, „einem großen Kreis ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen“. Kritiker umschreiben das mit folgenden Worten: „Diese Konferenz wird von den Veranstaltern weltweit als Beitrag zur internationalen Sicherheit beworben. Entgegen ihrer Selbstdarstellung geht es aber nicht um die friedliche Lösung von Konflikten oder um die Sicherheit für die Menschen auf der Welt. Stattdessen ist die SIKO [Münchner Sicherheitskonferenz] ein Forum zur Rechtfertigung der NATO, ihrer Rüstungsausgaben und ihrer völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze, die der Bevölkerung als ‚humanitäre Interventionen‘ verkauft werden.“ (Aufruf zur Demonstration gegen die Konferenz, www.sicherheitskonferenz .de). Zu den Teilnehmern der Münchner Sicherheitskonferenz gehören finanziell höchst potente Rüstungsunternehmen, die dort Beziehungen zu ihren Kunden weiterentwickeln können. Die staatliche Subventionierung einer solchen Veranstaltung zur Anbahnung weiterer Rüstungsexporte ist aus Sicht der Fragesteller unberechtigt. Stattdessen wäre es sinnvoller, die Protestveranstaltungen zu unterstützen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeit in Verbindung mit der Frist zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist der Stichtag für die Beantwortung der aufgeführten Fragen der 14. Februar 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/874 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Bundeswehrsoldaten waren in Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2017 eingesetzt, und welche Kosten sind dabei entstanden? Im Jahr 2017 betrug der personelle Unterstützungsumfang der 53. Münchner Sicherheitskonferenz 217 Bundeswehrsoldaten. Die Ausgaben für die Unterstützung durch die Bundeswehr wurden aus dem Einzelplan 14 bestritten und beliefen sich auf ca. 42 000 Euro. Ergänzend sind Kosten in Höhe von ca. 646 000 Euro (überwiegend Personalkosten) entstanden. 2. Mit welchen weiteren Maßnahmen hat der Bund die Münchner Sicherheitskonferenz 2017 unterstützt, und welche Kosten sind dabei entstanden? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat die Veranstaltung im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln in Höhe von 500 000 Euro unterstützt, die aus einem vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Zu weiteren Maßnahmen der Unterstützung durch die Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 3. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden voraussichtlich in Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz 2018 eingesetzt, und welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen (bitte nach Personal- und Sachkosten differenzieren und falls noch keine genauen Zahlen vorliegen, bitte angeben, ob signifikante Veränderungen zum Vorjahr zu erwarten sind)? Im Zusammenhang mit der 54. Münchner Sicherheitskonferenz werden durch die Bundeswehr voraussichtlich 290 Bundeswehrangehörige eingesetzt. Abschließende Aussagen zu Personal- und Sachkosten können erst im Nachgang zur 54. Münchner Sicherheitskonferenz getroffen werden. a) Von welchen Einheiten stammen diese? Folgende Dienststellen werden voraussichtlich Unterstützung für die 54. Münchner Sicherheitskonferenz leisten: Universität der Bundeswehr München, Sanitätszentrum München, Landeskommando Bayern, Multinationales Kommando Operative Führung, Feldjägerregiment 3, Logistikbataillon 472, Bundeswehr- Dienstleistungszentrum München und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. b) Wie viele Feldjäger sind darunter, und wo werden diese eingesetzt? Nach derzeitigem Planungsstand sind ca. 60 Feldjäger im Rahmen der 54. Münchner Sicherheitskonferenz vorgesehen. Der genaue Kräfteumfang hängt von der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden hochrangigen Gäste aus dem Geschäftsbereich des BMVg und der verbündeten Streitkräfte sowie der aktuellen Gefährdungslage ab. Die Feldjäger werden dort eingesetzt, wo sie im Rahmen ihres Auftrags zum Schutz der Schutzpersonen benötigt werden. c) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt? Der Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr zur Eigensicherung im Sinne einer Absicherung der Veranstaltung ist nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/874 d) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert angeben)? Das Personal wird voraussichtlich vom 16. Februar 2018 an bis zum 18. Februar 2018 eingesetzt. Einsatzorte sind der Flughafen München und der Tagungsort Hotel Bayerischer Hof. e) Ist beabsichtigt, Soldaten mit der Wahrnehmung des Hausrechts im Tagungshotel bzw. an anderen Orten oder mit anderen exekutiven Aufgaben zu beauftragen, und wenn ja, wie viele Soldaten wo genau, und wann wurde auf wessen Ersuchen von wem diese Entscheidung getroffen? Eine Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer exekutiver Aufgaben durch Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. f) Welche konkreten Leistungen erbringen die Soldaten voraussichtlich (bitte nach Tätigkeitsbeschreibungen differenzieren)? Angehörige der Bundeswehr werden eingesetzt bei der Organisation der Konferenz , bei der Transportorganisation, im Bereich der sanitätsdienstlichen Versorgung in Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst, zum Personenschutz sowie bei den Dolmetschleistungen. g) Woraus resultieren allfällige signifikante Abweichungen vom Bundeswehreinsatz zur Münchner Sicherheitskonferenz 2017? Der zu erwartende Anstieg der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie von Delegationen auf der 54. Münchner Sicherheitskonferenz erfordert einen geringen Aufwuchs des Gesamtumfanges an Unterstützungspersonal. Die gestiegene Zahl von Schutzpersonen verlangt einen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig höheren Ansatz von erforderlichen Feldjägerkräften zum Personenschutz. Darüber hinaus ergeben sich in den übrigen Bereichen keine signifikanten Abweichungen zur personellen Unterstützung der Konferenz im Jahr 2017. h) Wird auch in diesem Jahr darauf verzichtet, die Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen? Die personelle und materielle Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung . Darüber hinaus dient sie dem Schutz von Angehörigen der Streitkräfte. Auf die Antwort zu Frage 3b wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Da die Veranstaltung im überwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt, wird von einer Inanspruchnahme des Veranstalters abgesehen. 4. Welche Förderung seitens des Presse- und Informationsamtes ist für die Münchner Sicherheitskonferenz 2018 vorgesehen? Das BPA unterstützt die Konferenz im Jahr 2018 mit einer Projektförderung in Höhe von 500 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/874 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt der Bund die Münchner Sicherheitskonferenz 2018, und welche Kosten entstehen dabei voraussichtlich (bitte Vergleichswerte für 2017 angeben)? Das Bundeskriminalamt hat zugesagt, im Zeitraum vom 14. Februar 2018 bis zum 19. Februar 2018 die Polizei des Freistaates Bayern mit zehn Personenschutzkräften und fünf Sonderschutzfahrzeugen zu unterstützten. Die Abrechnung für das Unterstützungsersuchen erfolgt nach der Beendigung der Sicherheitskonferenz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 6. Woraus resultieren allfällige signifikante Abweichungen von der Förderung bzw. weiteren Unterstützungsmaßnahmen im Jahr 2017? Im Vergleich zum Jahr 2017 ergeben sich keine signifikanten Abweichungen. Aufgrund von baulichen Maßnahmen konnten der bayerischen Landespolizei im Jahr 2017 nur eingeschränkt Abstellflächen für Einsatzfahrzeuge der Polizei durch die Bundeswehr angeboten werden. Diese Einschränkungen bestehen in diesem Jahr nicht mehr. 7. Mit welchen Gesamtkosten für die Konferenz rechnet der Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung? Für die 54. Münchner Sicherheitskonferenz werden von der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH Gesamtkosten in Höhe von 2 207 000 Euro kalkuliert . 8. Welche spezifische Bedeutung kommt nach Einschätzung der Bundesregierung der Konferenz in diesem Jahr zu? Die Münchner Sicherheitskonferenz ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort des transatlantischen Meinungsaustausches und eine der bedeutendsten sicherheitspolitischen Konferenzen weltweit. Zur Zielgruppe des Veranstalters zählen bedeutende Entscheidungsträger anderer Staaten und Regionen. Sie erlaubt es der Bundesregierung, einem großen Kreis ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen. Themenschwerpunkte sind insbesondere die transatlantischen Beziehungen, die Fortentwicklung des NATO-Bündnisses, die EU-Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Lage im Nahen Osten, die Zusammenarbeit mit Afrika – hier im Schwerpunkt der Sahel-Region – und die Beziehungen zwischen dem Westen und Russland. Die öffentliche Wahrnehmung der Themen wird durch eine starke Medienresonanz im In- und Ausland und nachhaltige öffentliche Diskussionen deutlich. Deshalb liegt die Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz im besonderen Interesse der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/874 9. Sind im Zusammenhang mit der Konferenz weitere Unterstützungsaufträge Dritter oder Amtshilfeanträge seitens Behörden gestellt worden, und wenn ja, von wem, was wird konkret beantragt, wie ist der Stand der Bearbeitung dieser Anträge, wie viele Soldaten sollen dabei eingesetzt werden, welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf? Im Rahmen der Amtshilfe werden folgende Unterstützungsleistungen der Bundeswehr erbracht: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat ein Unterstützungsersuchen des Freistaates Bayern im Rahmen der Bund-Länder -Kooperationsvereinbarung „Sicherheit im Luftraum“ zur Überwachung von Flugbeschränkungsgebieten anlässlich der 54. Münchner Sicherheitskonferenz an das BMVg gestellt. Beantragt wird die Unterstützung der Polizeikräfte durch die Bundeswehr zur Überwachung eines Flugbeschränkungsgebietes . Der Antrag wurde gebilligt und die Umsetzung beauftragt. Gesonderte Kosten entstehen nicht. Das Polizeipräsidium München beantragte im Rahmen der Amtshilfe die Bereitstellung von Unterkünften für 125 Einsatzkräfte der Polizei sowie die Bereitstellung von Abstellflächen für bis zu 55 Kraftfahrzeuge in München und in Pöcking. Die Amtshilfeersuchen wurden genehmigt und werden im Rahmen verfügbarer Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach dem Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme zugesagt. Weiterhin hat das Polizeipräsidium München die Bereitstellung von sechs Fangnetzen für Fahrzeuge bis zu zehn Tonnen beantragt. Das Amtshilfeersuchen wurde gebilligt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach dem Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme zugesagt. Weiterhin hat das Polizeipräsidium München die Bereitstellung von Abstellflächen für bis zu 100 Kraftfahrzeuge im Raum München beantragt. Das Amtshilfeersuchen wurde genehmigt und wird im Rahmen verfügbarer Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach dem Abschluss der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme zugesagt. 10. Ist vorgesehen, einen anlässlich der Konferenz einen militärischen Sicherheitsbereich einzurichten, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum und mit welcher Begründung? Es ist nicht vorgesehen, einen Militärischen Sicherheitsbereich einzurichten. 11. Wie viele Bundespolizisten waren im Vorjahr im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt (bitte unterscheiden nach originärer Aufgabenerfüllung und Unterstützung für den Freistaat Bayern), und werden in diesem Jahr Bundespolizisten zur Unterstützung des Freistaates Bayern eingesetzt (bitte ggf. Anzahl und Aufgaben angeben)? Im Zusammenhang mit der 53. Münchner Sicherheitskonferenz 2017 setzte die Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich bis zu 200 Einsatzkräfte ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/874 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG erfolgte im Jahr 2017 durch eine verkleinerte Einsatzhundertschaft mit ca. 80 Einsatzkräften der Direktion Bundesbereitschaftspolizei. Die durch die Unterstützung entstandenen Mehrkosten in Höhe von 77 512,46 EUR wurden gemäß § 11 Absatz 4 Nummer 3 BPolG durch die Bundespolizei gegenüber dem Freistaat Bayern geltend gemacht und von dort erstattet. Anlässlich der 54. Sicherheitskonferenz in München hat der Freistaat Bayern zur Unterstützung gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG eine Einsatzhundertschaft und eine verkleinerte Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft von der Bundespolizei angefordert. Die einsatzbedingten Mehrkosten werden nach der Beendigung der Sicherheitskonferenz gemäß § 11 Absatz 4 Nummer 3 BPolG gegenüber dem Freistaat Bayern zur Erstattung angefordert. 12. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit der Konferenz aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist ggf. diese Aktivität? Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz werden im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags tätig. 13. Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz anlässlich seiner Beobachtung bzw. Auswertung der Protestaktionen im vergangenen Jahr gewonnen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Am 18. Februar 2017 beteiligten sich ca. 1 900 Personen an einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz. Neben einer Mehrheit an Nicht-Extremisten beteiligten sich daran auch Linksextremisten, zum Teil aus dem gewaltorientierten Spektrum. Die Veranstaltung verlief weitgehend störungsfrei. 14. Sind die deutschen Geheimdienste auch darum bemüht, Erkenntnisse über „gewaltorientierte Extremisten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/3781) auf Seiten der Konferenzteilnehmer , entsendende Staaten und Rüstungsunternehmen zu gewinnen, und welcher Art sind ggf. die gewonnenen Erkenntnisse? Die Nachrichtendienste des Bundes werden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333