Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8743 19. Wahlperiode 25.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8240 – Die Pläne für einen „Haushalt 2030“ und eine generelle Überprüfung aller Haushaltsposten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Interview mit der „WELT AM SONNTAG“ vom 3. Februar 2019 hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ralph Brinkhaus, ein Projekt „Haushalt 2030“ gefordert (www.welt.de/politik/ deutschland/plus188138285/Ralph-Brinkhaus-Haben-wir-zu-viele-Vorschriften-odergar -einen-Nanny-Staat.html). Der Bundeshaushalt sei immer größer und komplexer geworden; jetzt sei die Zeit, mal wieder zu überprüfen, was wirklich wichtig sei, eine „Generalüberprüfung sämtlicher Posten“ durchzuführen. Es gehe darum, „die Ausgaben und Aufgaben des Staates zu überprüfen.“ Darüber hinaus seien die Regelungs- und Regulierungsdichte dahingehend zu überprüfen , ob zu viele Vorschriften bestünden und wir gar in einem sogenannten Nanny-Staat lebten. 1. War die Bundesregierung vorab in die Erarbeitung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten haushalts- und regulierungspolitischen Forderungen nach einem sogenannten Projekt „Haushalt 2030“ eingebunden? a) Wenn ja, mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung (bitte erläutern)? b) Wenn nein, begrüßt die Bundesregierung die Initiative des Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (bitte erläutern)? Die Bundesregierung war nicht in die Vorbereitung des zitierten Interviews des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages eingebunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8743 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Unterstützt die Bundesregierung das Projekt „Haushalt 2030“? a) Wenn ja, durch welche Maßnahmen, und in welchem Zeitrahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Einer grundsätzlichen Debatte über zukünftige Priorisierungen im Bundeshaushalt steht die Bundesregierung offen gegenüber. Ein konkretes Projekt „Haushalt 2030“ ist der Bundesregierung bislang allerdings nicht bekannt. 3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, wonach der Bundeshaushalt immer größer und komplexer geworden sei? a) Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung die Ursachen (bitte erläutern)? b) Wenn ja, bewertet die Bundesregierung dies positiv oder negativ (bitte erläutern)? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, den Bundeshaushalt künftig wieder kleiner und weniger komplex zu gestalten (bitte erläutern)? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet . Die Komplexität des Bundeshaushalts wird durch das anzuwendende Haushaltsrecht bestimmt. Für den Bund sind in diesem Zusammenhang insbesondere Teile des Grundgesetzes, das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, das Haushaltsgrundsätzegesetz, die Bundeshaushaltsordnung das jeweilige Haushaltsgesetz und die zu diesen Gesetzen erlassenen Verwaltungsvorschriften maßgeblich. Der Umfang der aus diesen Rechtsquellen einzuhaltenden Verpflichtungen und Vorgehensweisen hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt gesehen nur unwesentlich verändert. Seine Titelstruktur erhält der Bundeshaushalt durch die Anwendung des Gruppierungsplans . Auf dieser Grundlage setzt sich der Bundeshaushalt 2018 aus insgesamt 6 444 Ausgabe- und Einnahmetiteln zusammen. Er ist damit nicht komplexer als Bundeshaushalte der vergangenen Jahre. So belief sich die Titelanzahl beispielsweise im Jahr 2017 auf 6 468, im Jahr 2013 als weiteres Beispiel waren es 6 630 Titel. Zutreffend ist, dass das nominale Volumen des Bundeshaushalts in der Vergangenheit kontinuierlich angewachsen ist. Im Verhältnis zur Wirtschaftskraft bewegt sich das Ausgabenniveau allerdings auf stabilem Niveau. Im Vergleich zu den 1990er Jahren ist es sogar leicht gesunken. Damit spiegelt der Bundeshaushalt den jeweiligen rechtlichen Rahmen und die politischen Schwerpunktsetzungen des Haushaltsgesetzgebers wider. Einer grundsätzlichen Debatte über zukünftige Priorisierungen – verbunden auch mit einer Aufgabenkritik und dem Ziel einer Reduktion der Ausgaben des Bundes – steht die Bundesregierung offen gegenüber . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8743 5. Verfügt die Bundesregierung über eine Strategie zur Ausgabenbegrenzung? a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie im Einzelnen aus? b) Wenn ja, wie ist dies mit der laut Mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 geplanten Ausgabenanstieg auf 375,5 Mrd. Euro (rund 22 Prozent mehr als zu Beginn der Koalition zwischen CDU, CSU und SPD im Jahr 2013) vereinbar (bitte erläutern)? c) Wenn ja, wie ist dies mit den jüngst vorgestellten Plänen des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil zur Einführung einer sogenannten Grundrente vereinbar (bitte erläutern)? d) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Strategie auszuarbeiten ? Welchen Einfluss hat darauf die laut Presseberichten in der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung herrschende Finanzierungslücke von insgesamt rund 25 Mrd. Euro (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/regierungploetzlich -in-geldnot-scholz-fehlen-fast-25-milliarden-59930704.bild.html) (bitte erläutern)? Verfassungsrechtlich ist der haushaltspolitische Handlungsspielraum des Bundes durch eine Defizitregelung und nicht durch eine Limitierung von Ausgaben begrenzt . Die Bundesregierung richtet ihr haushaltspolitisches Handeln auch in der Praxis nicht an einer Ausgabenlinie aus, sondern am Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen, also dem Defizit. Übergeordnetes haushaltspolitisches Ziel für die 19. Legislaturperiode ist ein ohne neue Schulden ausgeglichener Bundeshaushalt . Mit ihrem am 20. März 2019 getroffenen Eckwertebeschluss für den Regierungsentwurf 2020 und den Finanzplan bis 2023 erfüllt die Bundesregierung diese Vorgabe erneut. 6. Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Forderung nach Überprüfung „sämtlicher Posten“ der Auffassung, dass bislang die Ausgaben des Bundes nicht bei jeder Haushaltsaufstellung kritisch geprüft und hinterfragt werden? a) Wenn ja, wie ist aus Sicht der Bundesregierung das Fortschreiben der Ausgaben des Bundeshaushalts mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Artikel 114 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), § 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG), § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vereinbar (bitte erläutern)? b) Wenn nein, wie genau erfolgt das kritische Überprüfen und Hinterfragen aller Ausgaben bei jeder Haushaltsaufstellung? Die Notwendigkeit der Veranschlagung von Ausgaben und Einnahmen wird in jedem Jahr und in jeder Phase des jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahrens kritisch überprüft und hinterfragt. Dieser Prozess beginnt in den Ressorts, setzt sich in bilateralen Gesprächen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Ressorts fort, deren Ergebnisse sich im jeweiligen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts niederschlagen und endet mit den mehrmonatigen parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Ausweislich des von den Fragestellern zitierten Interviews mit der „WELT AM SONNTAG“ vom 3. Februar 2019 schlägt der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion eine umfassende und langfristig angelegte Aufgabenkritik und eine damit verbundene Generalüberprüfung sämtlicher Posten – auch mit Blick auf das Verhältnis von Bund und Ländern – vor. Dieser Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8743 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode impliziert nach Ansicht der Bundesregierung nicht, dass die Ausgaben des Bundes bislang nicht bei jeder Haushaltsaufstellung kritisch geprüft und hinterfragt werden. 7. Teilt die Bundesregierung die Sorge des Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus, dass wir heute in Deutschland möglicherweise in einem sogenannten Nanny-Staat leben, der sich durch Überregulierung auszeichnet? a) Wenn ja, in welchen Ressortbereichen ist dies der Fall (bitte erläutern)? b) Wenn ja, durch welche politischen Maßnahmen in welcher Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden dafür die entscheidenden Maßnahmen ergriffen (bitte erläutern)? c) Wenn ja, verfügt die Bundesregierung über eine geeignete Deregulierungsstrategie ? Warum hat diese bisher anscheinend nicht ausreichend gewirkt (bitte erläutern )? d) Wenn nein, in welchem Punkt vertritt die Bundesregierung eine abweichende Ansicht (bitte erläutern)? Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die Qualität von Recht und Verwaltung erheblich zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland beiträgt. Die Wirtschaft braucht möglichst bürokratiearme und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, damit sich unternehmerische Kreativität und Innovationskraft voll entfalten können. Der Ordnungsrahmen wird dazu fortlaufend überprüft und weiterentwickelt. In diesem Sinn hat die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des im Jahr 2006 gestarteten Regierungsprogramms Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung entlastet, zum Beispiel mit der Einführung der Bürokratiebremse nach dem Prinzip „One in, One out“. Zu diesen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren dem Bundestag jährlich einen Bericht auf Grundlage von § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates vorgelegt. Die Bundesregierung wird sich auch zukünftig für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau einsetzen. Das Bundeskabinett hat dazu im Dezember 2018 ein Arbeitsprogramm verabschiedet , das über 50 Einzelmaßnahmen umfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333