Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8790 19. Wahlperiode 27.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8244 – Besteuerung von Big Techs und OECD-Verständigung vom 29. Januar 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. Januar 2019 meldete die Tageszeitung „POLITICO“ unter der Überschrift „Taxing Big Techs“, mehr als 120 Staaten hätten sich darauf verständigt, durch die Digitalisierung entstandene sog. Steuerschlupflöcher zu schließen. Dadurch sollten Technologieunternehmen wie beispielsweise Google und Apple höher besteuert werden. „POLITICO“ nahm dabei Bezug auf eine von der OECD am 29. Januar 2019 veröffentlichte Vereinbarung zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (International community makes important progress on the tax challenges of digitalisation , www.oecd.org/tax/international-community-makes-important-progress-on-thetax -challenges-of-digitalisation.htm). In der Verständigung heißt es, es seien Schritte hin zu einer globalen Lösung zum Diskurs, wie multinationale Unternehmen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung am besten besteuert werden könnten. Künftig sollen sich die Arbeiten auf zwei Säulen fokussieren: ˗ Die bestehenden Regeln über die Zuweisung von Besteuerungsrechten sollen in einer ersten Säule unter dem Eindruck der Digitalisierung auf eine Anpassungsbedürftigkeit hin überprüft werden. Dabei sollen insbesondere der Nexus-Ansatz sowie die Gewinnzuteilungsvorschriften untersucht werden . ˗ Daneben sollen die ausstehenden BEPS-Maßnahmen angegangen werden und zwei Varianten beleuchtet werden, wonach das Besteuerungsrecht eines Staates aufleben soll, wenn Einkünfte in einem anderen Staat nicht oder nur sehr niedrig besteuert werden. Zu beiden Säulen wird in der Policy Note „Adressing the Tax Challenge of the Digitalisation of the Economy – Policy Note“ der OECD vom 23. Januar 2019 näher ausgeführt (www.oecd.org/tax/beps/policy-note-beps-inclusive-frameworkaddressing -tax-challenges-digitalisation.pdf). Am 13. und 14. März 2019 findet hierzu in Paris eine öffentliche Konsultation statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8790 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Verständigung vom 29. Januar 2019 mitgetragen bzw. unterzeichnet? Am 29. Januar 2019 hat die OECD auf ihrer Homepage einen Hinweis auf die sog. Policy Note vom 23. Januar 2019 veröffentlicht. Die Meldung vom 29. Januar wurde von der OECD selbst verfasst. Die zugrunde liegende Policy Note wurde von sämtlichen Staaten, die am Inclusive Framework on BEPS teilnehmen, gebilligt. Eine Liste der teilnehmenden Staaten (mit Stand: März 2019) findet sich unter folgendem Link: www.oecd.org/ctp/beps/inclusive-framework-on-bepscomposition .pdf. 2. Wird sich die Bundesregierung an der hierzu am 13. und 14. März 2019 geplanten öffentlichen Konsultation beteiligen, und wenn ja, in welcher Weise, und – voraussichtlich – durch welche Referate? Im Rahmen der Anhörung am 13. und 14. März 2019 in Paris wurden unabhängige Sachverständige zu den derzeit von der OECD diskutierten Reformmodellen angehört. Das BMF war durch Angehörige der für Internationales Steuerrecht zuständigen Unterabteilung IV B als Beobachter vertreten. 3. Inwiefern spricht die Verständigung vom 29. Januar 2019 aus Sicht der Bundesregierung dafür, von temporären Maßnahmen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft wie beispielsweise einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Digitalsteuer (Digital Service Tax) abzusehen? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass auf OECD-Ebene bis 2020 ein internationaler Konsens für eine dem digitalen Zeitalter angemessene und gerechte Besteuerung gefunden wird, die von den Staaten umgesetzt wird. Das Inclusive Framework on BEPS der OECD ist mit derzeit 129 Mitgliedsstaaten das Gremium, in welchem ein breiter internationaler Konsens erreicht werden kann. Als temporäre Maßnahme hat die Bundesregierung sich auf dem ECOFIN vom 12. März 2019 für den Kommissionsvorschlag zu einer Digital Advertising Tax ausgesprochen, der aufgrund der Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten allerdings nicht angenommen wurde. 4. Resultieren aus der Verständigung vom 29. Januar 2019 bereits Folgen für das deutsche Steuerrecht? Die OECD-Mitteilung vom 29. Januar 2019 und die Policy Note der OECD vom 23. Januar 2019 fassen die bisher diskutierten Positionen überblicksartig zusammen . Für das deutsche Steuerrecht ergeben sich aus diesen Dokumenten noch keine unmittelbaren Folgen. Im nächsten Schritt werden Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/xxxx 5. Welche Vorschläge, die sich der ersten Säule zuordnen lassen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der OECD bzw. des Inklusive Framework erörtert? a) Welche Grundaussagen treffen die Vorschläge jeweils? b) Wurden einzelne Vorschläge ggf. substanziell modifiziert? Wenn ja, in welcher Weise? c) Welche Auswirkungen haben diese Vorschläge nach bisheriger Auswertung innerhalb der OECD auf die derzeit bestehende internationale Steuerarchitektur (vgl. Policy Note, S. 2; bitte die Vorschläge gesondert darstellen )? Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet Im Kern geht es bei den drei diskutierten Vorschlägen unter der ersten Säule um unterschiedliche Anknüpfungsmerkmale für ein Besteuerungsrecht im sog. Marktstaat. Alle drei Vorschläge beinhalten hierzu unterschiedliche und teilweise neue Regelungen. Der Ansatz der USA – sog. Marketing Intangibles Approach – nimmt eine höhere Gewinnzurechnung aufgrund bestimmter immaterieller Werte im Rahmen der Verrechnungspreise innerhalb eines Konzerns vor. Der Ansatz von Großbritannien – sog. User Contributions Approach – fokussiert auf das Nutzerverhalten . Der Ansatz der sog. G24, der unter Federführung von Indien/Kolumbien und Ghana erstellt wurde – sog. Significant Economic Presence Approach – würde neue Regeln zur Definition einer Betriebsstätte einführen. Nähere Einzelheiten zu diesen Ansätzen ergeben sich aus dem Konsultationsdokument der OECD, das am 13. Februar 2019 unter www.oecd.org/tax/beps/ public-consultation-document-addressing-the-tax-challenges-of-the-digitalisationof -the-economy.pdf veröffentlicht wurde. Alle Vorschläge müssen in ihren Details noch weiter ausgearbeitet werden. Dies soll in den kommenden Monaten durch die „Task Force on the Digital Economy“ geschehen. Eine konkrete Aussage zu den Auswirkungen ist im derzeitigen Stadium noch nicht möglich. 6. Welche Ausgestaltungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur zweiten Säule diskutiert? In der zweiten Säule wird das Konzept einer effektiven Mindestbesteuerung diskutiert . Das Konsultationsdokument, das die OECD am 13. Februar 2019 unter www.oecd.org/tax/beps/public-consultation-document-addressing-the-tax-challengesof -the-digitalisation-of-the-economy.pdf veröffentlicht hat, enthält nähere Ausführungen zu den Einzelheiten. 7. Bei welchem Steuersatz bzw. bei welchem Schwellenwert einer tatsächlichen Besteuerung würde die Mehrheit der OECD-Staaten das eigene Besteuerungsrecht eines Staates wiederaufleben lassen? Details zur Ausgestaltung einzelner Vorschläge stehen noch nicht fest, so dass sich zu dieser Frage keine Aussage treffen lässt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8790 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zu den oben dargestellten Diskussionen innerhalb der OECD schriftlich unterrichtet, und wenn ja, wann? Hierzu kann auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7814 sowie auf die Schriftlichen Fragen 30 und 5 des Abgeordneten Christian Dürr auf Bundestagsdrucksache 19/8180 verwiesen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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