Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8792 19. Wahlperiode 28.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8250 – Sanierung der Nord/LB V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale (Nord/LB) ist nach eigenen Angaben führende Universalbank im Norden Deutschlands. Als Landesbank der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unterstützt sie die öffentliche Hand bei kommunalen Finanzierungen und übernimmt die Aufgaben einer Zentralbank für die Sparkassen in diesen beiden Ländern sowie in Mecklenburg -Vorpommern. Das Institut hat sich aber auch als Kreditgeber im Schiffsund Flugzeugbau stark engagiert. Da es gerade im Bereich der Schiffsfinanzierung zu Kreditausfällen kam, braucht die Nord/LB zusätzliches Eigenkapital. Das Konzept sieht vor, dass das Land Niedersachsen 1,5 Mrd. Euro per Kreditaufnahme in die Landesbank einzahlt. Diese Kreditaufnahme erfolgt über eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft, deren Bürgschaft vom Land übernommen wird. Darüber hinaus spricht das Land Garantien für Kreditgeschäfte der Nord/LB in Höhe von 1 Mrd. Euro aus. Weitere 1,2 Mrd. Euro stammen aus dem Sicherungsfonds der Landesbanken, dem Fonds der Sparkassen und von den regionalen Sparkassen aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg -Vorpommern. In einer Sondersitzung des Niedersächsischen Landtages bekräftigte der niedersächsische Finanzminister, Reinhold Hilbers, in seiner Regierungserklärung , diesen Weg einer öffentlich-rechtlichen Lösung gemeinsam mit den Beschlüssen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zu verfolgen. Ziel sei es eine kleinere, regionaler ausgerichtete Nord/LB zu schaffen , die schlagkräftiger und nachhaltig rentabel wird. Unklar ist allerdings bisher, ob ein solcher Sanierungsplan mit den Beihilferegeln der Europäischen Union vereinbar ist. Die Private-Equity-Investoren Cerberus und Centerbridge hatten zuvor im Rahmen eines offenen Bieterverfahrens ein gemeinsames bindendes Angebot für ein Engagement von knapp 50 Prozent bei der Nord/LB abgegeben. Die Bundesregierung hat zur Nord/LB Sanierung angegeben: „Das BMF und das für die Beihilfekontrollpolitik federführende BMWi begleiten die beteiligten Parteien im Rahmen der beihilferechtlichen Gespräche mit der EU-Kommission “ (Drucksache des Finanzausschusses 19(7)180). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8792 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit November 2014 ist die Europäische Zentralbank (EZB) die zuständige Aufsichtsbehörde für bedeutende Institute und Institutsgruppen innerhalb des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM). Es obliegt daher der EZB, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anforderungen für die in Rede stehenden Banken im Rahmen des SSM sicherzustellen und entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Die Nord/LB ist von dem SSM als ein bedeutendes Kreditinstitut eingestuft. Vor diesem Hintergrund ist die folgende Beantwortung der Fragen zu verstehen. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bilanzsumme der Nord/LB in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Bilanzsumme Jahr AöR (Mrd. EUR) Konzern (Mrd. EUR) 2007 161,41 201,54 2008 164,31 244,27 2009 158,10 238,69 2010 150,79 228,59 2011 148,31 227,63 2012 148,85 225,55 2013 131,62 200,85 2014 131,02 197,61 2015 122,96 181,00 2016 123,00 174,80 2017 138,40 165,38 Die Bilanzsummen der Nord/LB AöR sowie des Konzerns sind den jeweiligen Jahresabschlüssen aus dem Bundesanzeiger entnommen (abrufbar unter www. bundesanzeiger.de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8792 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne und Verluste der Nord/LB in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Jahresüberschuss Jahr AöR (Mio. EUR) Konzern (Mio. EUR) 2008 100,10 151,00 2009 18,04 -141,00 2010 98,09 236,00 2011 108,56 536,00 2012 72,74 80,00 2013 154,63 245,00 2014 137,71 205,00 2015 36,67 518,00 2016 -429,63 -1 960,00 2017 85,12 135,00 Die Jahresüberschüsse der Nord/LB AöR sowie des Konzerns sind den jeweiligen Jahresabschlüssen aus dem Bundesanzeiger entnommen (abrufbar unter www.bundesanzeiger.de). 3. Welches Volumen an notleidenden Krediten hält die Nord/LB derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung? a) Welches Volumen davon entfällt auf Kredite aus der Schiffsfinanzierung? Die Quote der notleidenden Kredite im NORD/LB Konzern am Gesamtexposure (173,1 Mrd. Euro) nach der „Default"-Definition der NordLB beträgt zum Stichtag 30. September 2018 4 Prozent (Nord/LB Zwischenbericht zum 30. September 2018; www.nordlb.de/fileadmin/redaktion_en/branchen/investorrelations/ praesentationen/NORDLB_Group_Presentation.pdf). Insgesamt befinden sich zum gleichen Stichtag im „NPL-Shipping-Portfolio“ 7,3 Mrd. Euro. Anzumerken ist, dass die „Default“-Definition des Gesamtexposure nicht notwendigerweise mit der Definition für das „NPL-Shipping-Portfolio“ übereinstimmt. b) Welches Volumen davon entfällt auf Kredite aus der Flugzeugfinanzierung ? Hierzu liegen nach Kenntnis der Bundesregierung keine öffentlich verfügbaren Informationen vor. 4. Wie viel zusätzliches Kapital benötigt die Nord/LB nach Kenntnis der Bundesregierung , um den weiteren Geschäftsbetrieb zu gewährleisten? Gemäß der ad-hoc Mitteilung der Nord/LB vom 02. Februar 2019 (www. nordlb.de/die-nordlb/investor-relations/investoreninformationen/aktuelles/?active =c54809#c54809) wird sich voraussichtlich ein Verlust für das Geschäftsjahr 2018 ergeben, der sich negativ auf die Kapitalquoten auswirken würde, sodass die aufsichtsrechtlich geforderte Schwellen voraussichtlich zeitweise unterschritten werden. Die Aufsicht wurde hierüber informiert. Der konkrete Kapitalbedarf ist seitens der Aufsicht festzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8792 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Eigentumsverhältnisse hat die Nord/LB nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit? Die Träger der Nord/LB sind nach deren eigenen Angaben (www.nordlb.de/ die-nordlb/investor-relations/gremien-und-organe/) das Land Niedersachen mit 59,13 Prozent, das Land Sachsen-Anhalt mit 5,57 Prozent sowie der Sparkassenverband Niedersachen mit 26,36 Prozent, den Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt mit 5,28 Prozent und den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern mit 3,66 Prozent. 6. Wie viele Personen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Nord/LB angestellt? In welchen Geschäftsbereichen der Nord/LB sind diese Personen nach Kenntnis der Bundesregierung angestellt? Die Nord/LB beschäftigte im Konzern zum Jahresende 2017 6 453 Personen (vgl. Jahresabschluss aus dem Bundesanzeiger; abrufbar unter www.bundes anzeiger.de), von denen waren 5 120 Personen in der AöR tätig (www. nordlb.de/fileadmin/redaktion/branchen/investorrelations/geschaeftsberichte/2017/ NORDLB_Gesonderter_nicht__finanzieller_Bericht_2017.pdf). Eine Aufteilung der Personalstärke nach Geschäftsbereichen liegt nicht vor. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Angebot des DSGV zur Kapitalerhöhung der Nord/LB? a) Wie viel Prozent der Anteile sollen von welchem Eigentümer übernommen werden? b) Zu welchem Preis sollen die Anteile übernommen werden? c) Wie beurteilt die Bundesregierung, ob im Fall der Nord/LB nicht erst die Haftungsfonds der Landesbanken und regionalen Sparkassen bis zur Belastungsgrenze Hilfen bereitstellen müssten, bevor der bundesweite Fonds aller Sparkassen herangezogen wird? d) Wie oft und wann haben sich Vertreter der Bundesregierung mit dem DSGV sowie den Landesregierungen getroffen, um über das Angebot zu beraten? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Gespräche zwischen der Nord/LB, deren Trägern und Vertretern des DSGV sowie die Abstimmungen mit den zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen. Da es sich insgesamt um einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang handelt, kann die Bundesregierung zu Fragen in Bezug auf solche Gespräche derzeit keine weitere Auskunft geben. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs - und Handlungsbereich einschließt. Erst bei bereits abgeschlossenen Vorgängen besteht eine Kontrollkompetenz des Parlaments. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8792 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der DSGV geplante Restrukturierung? a) Welche genauen Maßnahmen sind geplant? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen geplanten Stellenabbau bei der Nord/LB im Zuge der Restrukturierung? c) Wie stark würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bilanzsumme verkleinern? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Wäre die Übernahme durch den DSGV nach Einschätzung der Bundesregierung mit europäischen Beihilferegeln vereinbar? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer seitens des DSGV geplanten Übernahme. In diesem Zusammenhang ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen eines nach Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) anerkannten Institutssicherungssystems europarechtlich grundsätzlich als zulässige Maßnahmen des privaten Sektors anerkannt sind (siehe Artikel 18 Absatz 1 liter b) der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 [SRM-Verordnung] beziehungsweise Artikel 21 Absatz 1 liter b) der Richtlinie 2014/59/EU [BRRD]). a) Wie oft, und wann haben sich Vertreter der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Finanzen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der EU-Kommission getroffen, um über die Anwendung der Beihilferegeln im Fall der Nord/LB zu beraten? Zu welchen Ergebnissen kamen die Unterredungen? Das BMF und das für die Beihilfekontrollpolitik federführende BMWi begleiten die beteiligten Parteien im Rahmen der beihilferechtlichen Gespräche mit der EU- Kommission und vertreten die Bundesrepublik Deutschland in diesem Rahmen gegenüber der EU-Kommission. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. b) Wie oft, und wann haben sich Vertreter des Landes Niedersachsen mit der BaFin bzw. der EU-Kommission getroffen, um über die Anwendung der Beihilferegeln im Fall der Nord/LB zu beraten? Zu welchen Ergebnissen kamen die Unterredungen? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9a wird verwiesen. c) Ist es zutreffend, dass es bereits vor dem Angebot des DSGV zu Zusagen der BaFin bzw. der EU-Kommission in Bezug zum Beihilfeverfahren gekommen ist? Welche Zusagen wurden gegeben? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von solchen Zusagen der BaFin beziehungsweise der EU-Kommission. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8792 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Auflagen, welche die Nord/LB (bzw. die anderen involvierten Akteure) erfüllen müssten, um nicht gegen EU-Beihilferegeln zu verstoßen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von solchen Auflagen. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Übernahmeangebot von Cerberus und Centerbridge? a) Wie viel Prozent der Anteile sollen von welchem Eigentümer übernommen werden? b) Zu welchem Preis sollen die Anteile übernommen werden? c) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass dafür Pensionsverpflichtungen der Nord/LB vom Land Niedersachsen übernommen werden sollen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die daraus resultierenden Kosten für das Land Niedersachsen? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob auch die möglichen Verluste aus dem Schiffsportfolio mit übernommen werden würden? e) Wie oft, und wann haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Cerberus und Centerbridge sowie den Landesregierungen getroffen, um über das Angebot zu beraten? f) Wie bewertet die Bundesregierung das Angebot von Cerberus und Centerbridge im Vergleich zu dem Angebot vom DSGV mit Blick auf den allgemeinen volkswirtschaftlichen Schaden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Bieterverfahren mit den beiden Finanzinvestoren von der Bank und den Trägern der Nord/LB zunächst zurückgestellt . Somit sind die diesbezüglichen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen . Insofern liegen der Bundesregierung auch keine Informationen zu einem ausverhandelten Angebot der Finanzinvestoren im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung der Nord/LB vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Nord/LB Schiffskredite an Cerberus verkauft? a) Wie viele Kredite werden zu welchem Preis nach Kenntnis der Bundesregierung verkauft? b) Wie stark werden die notleidenden Kredite der Nord/LB dadurch reduziert ? Gemäß der ad-hoc Mitteilung der Nord/LB vom 2. Februar 2019 (www. nordlb.de/die-nordlb/investor-relations/investoreninformationen/aktuelles/?active =c54809#c54809) haben der Vorstand und die Träger der Nord/LB auf der Grundlage der beabsichtigten Maßnahmen zur Kapitalstärkung beschlossen, im Rahmen einer Portfoliotransaktion mit einem externen Investor einen signifikanten Teil des Schiffsfinanzierungsportfolios der Nord/LB in einem Volumen von ca. 2,7 Mrd. Euro auf diesen zu übertragen. Dieses Portfolio hat einen Anteil an notleidenden Krediten von ca. 90 Prozent. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8792 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Abwicklungskosten der Nord/LB? Plant die Bundesregierung zu prüfen, ob eine Abwicklung geringere volkswirtschaftliche Schäden zur Folge hätte als die derzeitig diskutierten Sanierungspläne ? Die für die Nord/LB zuständige Abwicklungsbehörde ist der Europäische Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB). Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen zu konkreten potenziellen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer hypothetischen Abwicklung der Nord/LB vor, zumal die Auswirkungen sich je nach Abwicklungskonzept/Abwicklungsmaßnahmen stark unterscheiden dürften. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Eine belastbare vergleichende Prüfung ist der Bundesregierung daher nicht möglich. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die grundsätzlichen Überlegungen bezüglich einer Konsolidierung der Landesbanken? Die Beurteilung etwaiger Handlungsmöglichkeiten von Landesbanken obliegt grundsätzlich den Trägern und Organen der betreffenden Institute. Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer starken Finanzbranche in Deutschland, damit Deutschland ein stabiler und starker Finanzplatz bleibt, der in der Lage ist, die differenzierte und international aktive deutsche Realwirtschaft angemessen mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. 14. Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich das staatliche Engagement im Bankensektor in Deutschland? Wir verstehen die Frage so, dass damit die Maßnahmen der Bundesregierung im Verlauf der Banken- und Finanzkrise angesprochen werden. Diese Maßnahmen dienten der Sicherung der Finanzstabilität in Deutschland. a) Teilt sie die Auffassung der „Wirtschaftsweisen“ Prof. Dr. Isabel Schnabel, die sich im Kontext der Nord/LB-Krise wie folgt geäußert hat: „Und selbst wenn die deutsche Regierung nicht müde wird, den engen Risikoverbund zwischen Banken und Staaten in anderen Ländern anzuprangern , scheint sie sich nicht an der unvergleichlich großen Staatstätigkeit im deutschen Bankensektor zu stören“ (Isabel Schnabel, Bankenpolitik im Glashaus, in: F.A.Z. vom 25. Januar 2019, Seite 18)? Die Bundesregierung befürwortet die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensektors mit privaten Banken, öffentlich-rechtlichen Instituten und genossenschaftlichen Banken. Diese Vielfalt trägt zu Leistungsfähigkeit und Stabilität des deutschen Bankensektors entscheidend bei. Soweit sich der Staat darüber hinaus im Bankensektor engagiert, steht dies im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung staatlicher Förderaufgaben. Diese staatliche Betätigung ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll und gerechtfertigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8792 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Teilt sie die Auffassung Prof. Schnabels, dass die Forderungen der Bundesregierung nach einem „gründlichen Aufräumen“ im Bankensektor anderer Euro-Staaten vor einer möglichen weiteren Vertiefung der Bankenunion zwar richtig sei, dass die Bundesregierung aber zunächst in Deutschland damit anfangen solle (ebenda)? Die Bundesregierung befürwortet die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensektors mit privaten Banken, öffentlich-rechtlichen Instituten und genossenschaftlichen Banken. Diese Vielfalt trägt zu Leistungsfähigkeit und Stabilität des deutschen Bankensektors entscheidend bei. Soweit sich der Staat darüber hinaus im Bankensektor engagiert, steht dies im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung staatlicher Förderaufgaben. Diese staatliche Betätigung ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll und gerechtfertigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333