Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 26. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8793 19. Wahlperiode 28.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8255 – Förderkriterien der Bundeskulturfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die sechs selbstverwalteten Bundeskulturfonds nehmen durch die Vergabe von individuellen Künstler- und Projektförderungen eine nicht zu unterschätzende Rolle im Rahmen der öffentlichen Kulturförderung ein. Durch die Untergliederung in sechs verschiedene Fonds soll ein breiter Teil der deutschen Kulturlandschaft angesprochen und eine flächendeckende Förderung sichergestellt werden . Die Bundeskulturfonds sehen sich selbst als „zweites Standbein“ der öffentlichen Förderung und wollen durch ihre Arbeit ein schnelleres Reagieren auf Entwicklungen in der deutschen Kulturlandschaft ermöglichen, als es die staatliche Kulturförderung realisieren kann. Sie beschreiben sich dabei selbst als „staatsferne Förderfonds“ (siehe S. 21: www.kupoge.de/kumi/pdf/161/ kumi161_020-022.pdf, sowie Veröffentlichung der AG Bundeskulturfonds aus dem November 2017). Durch öffentliche Ausschreibungen und eigens berufene Jurys werden im Rahmen der Projektförderung zahlreiche Stipendien an ausgewählte Künstler und Projekte vergeben. Die Bundeskulturfonds erfuhren in den letzten Haushaltsjahren regelmäßige Aufstockungen. Im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2019 belaufen sich die angesetzten Mittel auf insgesamt 11,4 Mio. Euro. Die sechs Bundeskulturfonds unterscheiden sich nicht nur durch die Förderung verschiedener Kunstformen, sondern auch in ihrer jeweiligen Rechts- bzw. Organisationsform . Dabei handelt es sich bis auf den Kunstfonds, der im Jahr 2000 in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt wurde, um eingetragene Vereine . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8793 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden seit 2016 folgende Bundeskulturförderfonds gefördert: Fonds Darstellende Künste Kunstfonds Deutscher Übersetzerfonds Deutscher Literaturfonds Fonds Soziokultur. Der Musikfonds wurde im Haushaltsjahr 2017 neu eingerichtet. 1. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der sechs unterschiedlichen Bundeskulturfonds (bitte nach den jeweiligen Fonds aufschlüsseln )? Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur in Deutschland zu verbessern. In diesem Rahmen unterstützt sie auch zivilgesellschaftliche Initiativen, die zu einer bundesweiten Stärkung der Kunstszene in den jeweiligen Sparten führen können. Die selbstverwalteten Fonds sind solche Initiativen, die sich aus der Kompetenz und dem Engagement der jeweiligen Kunstbereiche speisen und die mit ihren fachlichen Förderentscheidungen maßgeblich dazu beitragen, die Kulturszene in der Fläche wahrzunehmen und zu unterstützen. Der Bund verfolgt mit seiner Förderung daher das Ziel, einen substanziellen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen und qualitativ hochwertigen Kunst- und Kulturlandschaft in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Durch die Förderung soll zudem die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit verbessert werden. 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bundeskulturfonds in ihrer Rolle als „staatsferne“ Kulturförderung? Die Bundesregierung beachtet die Kunstfreiheit nach dem Grundgesetz und überlässt die fachliche Beurteilung von Projektanträgen entsprechend kompetent besetzten Fachjurys, die von den Fonds selbst eingesetzt werden. In den Förderfonds ist die Bundesregierung in allen Gremien lediglich mit Gaststatus (ohne Stimmrecht ) vertreten. 3. Aus welchen Gründen wurde die Koordinierung der Bundeskulturfonds der Kulturstiftung des Bundes entzogen und im Jahr 2016 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien unterstellt (vgl. Publikation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 10 – 3000 – 058/18, Seite 8, Punkt 3.1, www.bundestag.de/resource/blob/569432/33e25976da1454d37e 660b6fead76618/wd-10-058-18-pdf-data.pdf)? Die ab dem Haushaltsjahr 2016 wirksam gewordene Herauslösung der Bundeskulturfonds aus der Kulturstiftung des Bundes (KSB) erfolgte, da unter dem Dach der Stiftung die Spielräume für Erhöhungen der Etats der Fonds begrenzt waren. 4. Plant die Bundesregierung eine erneute Umstrukturierung der Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Koordinierung der Bundeskulturfonds? Es sind keine Umstrukturierungen geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8793 5. Welche Unterschiede bestehen nach Auffassung der Bundesregierung zwischen staatlicher und „staatsferner“ Kulturförderung? Es handelt sich um zwei unterschiedliche Kategorien. Mit staatlicher Kunstförderung ist die allgemeine Verantwortung der jeweiligen staatlichen Ebene zur Förderung von Kunst und Kultur bezeichnet, wie sie sich aus dem Grundgesetz, den Landesverfassungen oder weiteren gesetzlichen Grundlagen ableitet. Die „Staatsferne “ der Kulturförderung betrifft deren inhaltliche Ausgestaltung. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Welche Vorteile entstehen der „freien Szene“ nach Meinung der Bundesregierung durch eine staatsferne Kulturförderung? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 7. Wie unterscheiden sich die Förderungsziele der Bundeskulturfonds gegenüber anderen Förderprogrammen von Einrichtungen wie der Kulturstiftung des Bundes? Die Kulturstiftung des Bundes fördert gemäß ihrem Satzungsauftrag innovative Projekte und Programme im internationalen Kontext. Sie betreibt damit vorwiegend konzeptionelle Spitzenförderung großer Kunst- und Kulturprojekte mit Modellcharakter und internationaler Ausstrahlung. Die Bundeskulturförderfonds konzentrieren sich auf die nationale Szene und fördern mehr in die Breite. Dem entspricht auch, dass die Förderhöchstbeträge in der Regel unterhalb der Förderungen der Kulturstiftung des Bundes ansetzen. 8. Auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung über das Fördervolumen der einzelnen Förderfonds? Die finanzielle Ausstattung der Förderfonds ist Gegenstand der jährlichen Aufstellung des Bundeshaushalts. Der Bundeshaushalt wird vom Deutschen Bundestag beschlossen (Budgetrecht des Parlaments). 9. Evaluiert die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundeskulturfonds regelmäßig die effiziente Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel? Die effiziente Verwendung der Bundesmittel wird mit den zuwendungsrechtlichen Instrumenten der Verwendungsnachweisprüfung und der Erfolgskontrolle evaluiert. 10. Welches Mitspracherecht besitzt die Bundesregierung bei der operativen Arbeit der Bundeskulturfonds? Die Bundesregierung ist in den Gremien aller Kulturförderfonds mit Gaststatus vertreten und nimmt eine beratende Funktion wahr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8793 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Gibt die Bundesregierung einheitliche Förderrichtlinien bzw. Rahmenbedingungen heraus, auf deren Grundlage Förderanträge zu bewilligen oder abzulehnen sind? a) Wenn ja, welche sind dies (bitte auflisten)? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung die Herausgabe solcher Förderrichtlinien ? Die Fördergrundsätze der Fonds werden von diesen – unter Beachtung der haushaltsgesetzlichen Vorgaben – erarbeitet und sind auf den jeweiligen Internetseiten der Kulturförderfonds veröffentlicht. Förderrichtlinien müssen den Bedarfen und Besonderheiten einer Sparte angepasst sein. Eine Vereinheitlichung der Förderrichtlinien ist daher nicht angezeigt und auch nicht vorgesehen. 12. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnis über die geographische Verteilung der durch die Bundeskulturfonds vergebenen Förderungen? a) Wenn ja, wie sind die Förderungen geographisch verteilt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche Erhebung durchzuführen , und wenn nein, warum nicht? Es gibt keine regelmäßigen Erhebungen über die geografische Verteilung der Förderungen . Es ist nicht vorgesehen, solche Erhebungen einzuführen, da nicht die räumliche Verortung eines Projektes maßgeblich für die Förderentscheidung ist, sondern dessen inhaltliche Qualität. 13. Inwiefern wird die Vergabe von Förderungen durch die Bundeskulturfonds von der Bundesregierung kontrolliert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit der Vergabe von Fördermitteln Projekte realisiert werden, welchen ein gesamtgesellschaftliches Interesse zuzuschreiben ist? Das gesamtgesellschaftliche Interesse ist der Arbeit der Fonds an sich und nicht jedem einzelnen Projekt zuzuschreiben. 15. Plant die Bundesregierung weitere Förderfonds zur Unterstützung der „freien Szene“? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies? Es wird derzeit kein Bedarf gesehen, weitere Kulturförderfonds einzurichten. 16. Welche Gründe sprechen von Seiten der Bundesregierung im Fall der Bundeskulturfonds für die Rechtsform einer Stiftung bzw. die eines Vereins? Grundsätzlich liegt die Wahl der Rechtsform eines selbstverwalteten Kulturförderfonds im Organisationsermessen der jeweiligen Initiative. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8793 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Rechtsformen der Bundeskulturfonds hinsichtlich ihrer Transparenz und Neutralität bei den Vergabeverfahren und der Mittelverwendung? Die bestehenden Rechtsformen haben sich bewährt. Transparenz und Neutralität bei den Vergabeverfahren werden allerdings weniger durch die jeweilige Rechtsform eines Fonds als durch Maßnahmen wie regelmäßige Wechsel in der Juryzusammensetzung oder die Veröffentlichung von Förderentscheidungen gezeigt. 18. Plant die Bundesregierung die Empfehlung einer einheitlichen Rechtsform für die Bundeskulturfonds? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wieso nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 verwiesen. 19. Inwiefern sind die Bundeskulturfonds verpflichtet, die Verwendung von Bundesmitteln zu dokumentieren? Die Bundeskulturförderfonds haben die Verwendung der Haushaltsmittel transparent und sichtbar über Verwendungsnachweise und Erfolgskontrollen zu dokumentieren . Die inhaltlichen Förderentscheidungen werden auf den Internetseiten der Förderfonds veröffentlicht. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 20. In welchem Umfang sind die Empfänger von Projektförderungen dazu verpflichtet , die projektbezogene Verwendung der erhaltenen Bundesmittel zu dokumentieren? Alle Empfänger von Förderungen der Fonds sind ihrerseits zuwendungsrechtlich verpflichtet, für die Verwendung der erhaltenen Bundesmittel Verwendungsnachweise vorzulegen. Auf die Antworten zu Fragen 9 und 19 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333