Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8797 19. Wahlperiode 28.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8332 – Ein Jahr Koalitionsvertrag – Ergebnisse der Bundeskulturpolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 12. März 2018 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verabschiedet. Im Kapitel XIII, 2. Kunst, Kultur und Medien sowie in weiteren Bereichen des Vertrages sind Maßnahmen und Vorhaben wie die Einsetzung neuer Programme und Vereinbarungen zwischen den Koalitionspartnern als Handlungsaufträge für die Kulturpolitik des Bundes festgehalten. So sollen, laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, bspw. die soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen verbessert, die Gleichstellung von Frauen gefördert, neue Programme wie „Kultur in den Regionen“ als Maßnahme zur Förderung der Kultur in ländlichen Räumen eingesetzt sowie vergessene Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkannt werden. Wir fragen nach einem Jahr, was von den angekündigten Vorhaben bisher in welcher Form und mit welchen Ergebnissen umgesetzt wurde, was sich in Planung befindet oder sich, auch nach einem Jahr, noch im Ankündigungsstadium befindet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragesteller haben einen Katalog mit 75 Einzelfragen und zahlreichen weiteren Unterfragen zur Bilanz der Kulturpolitik des Bundes vorgelegt. Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle der Regierungsarbeit; hier wird indes nach einer Zwischenbilanz von denjenigen Vorhaben und Zielen gefragt , die sich die die Regierungskoalition tragenden Parteien und nicht die Bundesregierung selbst als Agenda gegeben haben. Der Koalitionsvertrag, den die CDU, CSU und SPD am 12. März 2018 geschlossen haben, ist auf die Dauer der Legislaturperiode von vier Jahren angelegt. Eine Bestandsaufnahme nach einem Jahr gemeinsamer Regierungsarbeit ist nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kontrollkompetenz des Parlaments gegenüber der Bundesregierung erstreckt sich zudem nur auf abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerf GE 124, 78, 120f.). Die Beantwortung der 75 Einzelfragen wird in der Kürze der regulär zur Verfügung stehenden Zeit daher nur kursorisch beantwortet. Die Fragen haben einen klaren Bezug zum Kapitel XIII.2. des Koalitionsvertrages („Kunst, Kultur und Medien“, Zeilen 7736 bis 8219), daher werden in erster Linie die Aktivitäten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beschrieben , auch wenn die Fragesteller verschiedentlich Maßnahmen der Bundesregierung ansprechen. Kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt 1. Welchem konkreten Konzept folgt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „Agenda für Kultur und Zukunft“ (S. 163), die die Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung , Populismus, Zukunft von Arbeit und Kommunikation gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft weiterentwickeln soll (bitte die konkreten Inhalte, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne der Agenda aufführen)? Als „Agenda für Kultur und Zukunft“ werden am Anfang des Kapitels „Kunst, Kultur und Medien“ des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene (KoaV) einleitend diejenigen Vorhaben bezeichnet, die im weiteren Verlauf des Kapitels beschrieben sind und auch Gegenstand der weiteren Fragen der vorliegenden Anfrage sind. Insofern wird auf deren Beantwortung im Folgenden verwiesen. Ebenso bezieht sich die Formulierung „die Kultur in ihrer föderalen Vielfalt fördern “ aus dem gleichen Absatz auf das gesamte Handeln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), deren konkrete Vorhaben insgesamt diesem Ziel dienen. 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kulturpolitik seit März 2018 ins Leben gerufen, um die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse “ (S. 163), zu der sie sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennt, zu sichern oder herzustellen (bitte alle Maßnahmen aufführen , die die gleichwertige kulturelle Teilhabe in allen Bundesländern befördert )? Die BKM konzipiert, in Abstimmung mit den die Regierung tragenden Fraktionen aktuell ein Förderprogramm „Kultur in ländlichen Räumen“, das einen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse leisten soll. Dazu werden Mittel in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro jährlich aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingesetzt. Mit der Förderung sollen vielfältige kulturelle Angebote in ländlichen Regionen unterstützt werden, um Zugang und Teilhabe der jeweiligen Bevölkerung zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Die Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2019 beginnen. Für welche konkreten Projekte die Mittel eingesetzt werden, ist noch nicht abschließend entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8797 Die aus dem BKM-Etat finanzierte Kulturstiftung des Bundes fördert zudem das Programm „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“. Von 2015 bis 2024 stehen insgesamt 22,8 Mio. Euro zur Verfügung, um Veränderungsprozesse der kulturellen Infrastruktur in ländlichen Regionen zu unterstützen, die in besonderer Weise vom demografischen Wandel geprägt sind. Im Rahmen des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ stellt die BKM zudem jährlich 4 Mio. Euro für den Substanzerhalt und die Erneuerung bedeutender Kultureinrichtungen in den strukturschwachen ostdeutschen Ländern zur Verfügung. Dieses Programm soll aufgestockt und auf alle Länder ausgeweitet werden. 3. Was versteht die Bundesregierung unter dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten Ziel, die „Kultur in ihrer föderalen Vielfalt zu fördern“ (S. 163)? a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, um Kultur in ihrer „föderalen Vielfalt (S. 163) zu fördern (bitte Maßnahmen mit jeweiligen Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)? b) Welche zukünftigen Maßnahmen sind geplant? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. In welcher Form wurde seit März 2018 das kulturpolitische Spitzengespräch weiterentwickelt und strukturiert, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 163; bitte die vorgenommenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Umstrukturierung aufführen)? a) Wurde, wie in der Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 21. Juni 2018 (siehe https://bit.ly/ 2GL8S9J) angekündigt, zu einem kulturpolitischen Spitzengespräch im Herbst 2018 eingeladen? Wenn nein, warum nicht? b) Wie verhält sich das kulturpolitische Spitzengespräch, das die Verbesserung der Abstimmung zwischen Bund und Ländern zum Ziel hat, zu der ab 1. Januar 2019 ins Leben gerufenen Kulturministerkonferenz der Länder in inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Kulturministerkonferenz der Länder? Bund, Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen des ersten Kulturpolitischen Spitzengesprächs in der laufenden Legislaturperiode am 21. Juni 2018 eine stärkere Konzentration auf strategische Grundsatzfragen und einen ergebnisorientierten Austausch vereinbart. Bei den folgenden Kulturpolitischen Spitzengesprächen am 12. Oktober 2018 und 13. März 2019 ist diese Zielsetzung berücksichtigt worden. Die Gründung einer Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) unter dem Dach der Kultusministerkonferenz (KMK) hat die BKM von Anfang an unterstützt und begrüßt . Eine verstärkte Abstimmung der Länder untereinander in kulturpolitischen Fragen verbessert die Basis für einen erfolgreichen kooperativen Kulturföderalismus . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das weiterhin zweimal im Jahr in wechselseitiger Gastgeberschaft von Bund und Ländern stattfindende Kulturpolitische Spitzengespräch ist in Zukunft in enger zeitlicher Anbindung an Tagungen der Kultur-MK geplant. Dabei ist davon auszugehen , dass immer wieder auch Themen, die in der Kultur-MK beraten werden, auf der Tagesordnung des Kulturpolitischen Spitzengespräches stehen. 5. In welcher Form hat sich die Bundesregierung „für eine Berücksichtigung der Kultur in Debatten zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene“ (S. 164) eingesetzt, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (bitte konkrete Maßnahmen und/oder Anlässe aufführen)? Die BKM setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen dafür ein, dass die Perspektiven und Potentiale der Kultur in Dialogprozessen zur nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden, u. a.: in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung durch Einbringung der kulturpolitischen Perspektive in die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (wie bereits zur Auflage 2016) mit Unterstützung von Zuwendungsempfängern im Engagement für Nachhaltigkeit (z. B. tragen die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH bereits das EMAS-Zertifikat für ökologisches Wirtschaften). Für konkrete Nachhaltigkeitsziele, z. B. Geschlechtergleichheit, wird auf die entsprechenden Fragen und Antworten in dieser Anfrage verwiesen. 6. Inwiefern plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen, Programme und Projekte, um einen Beitrag von Kunst und Kultur zur Debatte um nachhaltiges Leben zu liefern und konkret umzusetzen, wie beispielsweise eine Anreizförderung für mehr Nachhaltigkeit in der Filmproduktion sowie in den Bereichen grünes Kino und grüne Musik-Festivals? Konkrete Maßnahmen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung Gegenstand laufender Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Bezogen auf die Frage einer Anreizförderung grüner Musikfestivals verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7880. Grünes Drehen hat in der Filmbranche an Bedeutung gewonnen und wird bereits seit einiger Zeit auch bei der BKM als wichtiges Thema behandelt. Ziel der BKM ist es, Grünes Drehen bereits bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) als auch des German Motion Picture Fund (GMPF) zu berücksichtigen und auch bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) die dort schon vorhandenen Ansätze bei Bedarf fortzuentwickeln . Bisher kann Grünes Drehen mangels einheitlicher Standards noch nicht zur echten Fördervoraussetzung oder Präferenz gemacht werden. Dies soll zukünftig möglich sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8797 7. Wurde seit März 2018 eine neue Initiative, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „Literatur und deutsche Sprache und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft unterstreichen“ (S. 166) soll, umgesetzt? a) Wenn ja, um welche Initiative handelt es sich, auf Grundlage welches Konzepts, und unter Beteiligung welcher Akteure ist die Initiative entstanden (bitte Mittelzuwendung aufführen)? b) Wenn nein, wann plant die Bundesregierung die Einführung einer solchen Initiative? Ein Konzept zu einer Initiative, welche Literatur und deutsche Sprache und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft unterstreicht, wird gegenwärtig entwickelt. 8. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die vier nationalen Minderheiten in Deutschland – der Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma“ (S. 167) – zu fördern und zu schützen (bitte Maßnahmen mit Zeit- und Finanzrahmen aufführen)? Maßnahme Finanzrahmen in Euro Finanzzeitraum Nationale Minderheit Förderung der Stiftung für das sorbische Volk 9.315.000,00 (Bundesanteil) 01.01. – 31.12.2018 Sorbisches Volk Förderung des Projekts „Sorbische Sprache in den neuen elektronischen Medien“ der Stiftung für das sorbische Volk 291.866,87 (Bundesanteil) 01.01. – 31.12.2018 Sorbisches Volk Förderung des Projekts „Ausstellung über die niederdeutsche Sprache am Beispiel des Theaters“ des Instituts für niederdeutsche Sprache 13.800,00 25.09. – 31.12.2018 Friesische Volksgruppe Förderung des Projekts „Erstellung und Verbreitung eines Kalenders in niederdeutscher Sprache für das Jahr 2019“ des Instituts für niederdeutsche Sprache 11.110,00 25.09. – 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (die Ostfriesen sprechen nicht Friesisch, sondern Niederdeutsch) Förderung der Arbeit von Gremien mit Bezug zu den nationalen Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch, nationale und internationale Veranstaltungen mit Minderheitenbezug: insbesondere Minderheitensekretariat, Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN), Niederdeutschsekretariat 604.000,00 01.01. – 31.12.2018 Dänische Minderheit, friesische Volksgruppe, deutsche Sinti und Roma, sorbisches Volk (die Arbeit der betreffenden Gremien und die Veranstaltungen mit Minderheitenbezug kommen auch dem Erhalt der Kultur der vier nationalen Minderheiten zugute) Förderung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma 579.000,00 01.01.- 31.12.2018 Deutsche Sinti und Roma Förderung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma 1.438.000,00 01.01.- 31.12.2018 Deutsche Sinti und Roma Förderung des Projekts „Overheadkosten Frasche Rädj“ 25.000,00 02.03.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frasche Rädj) Förderung des Projekts „Friesische Spracharbeit in Kindergärten“ 17.750,00 02.03.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frasche Rädj) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahme Finanzrahmen in Euro Finanzzeitraum Nationale Minderheit Förderung des Projekts „Friisk Radio“ 20.000,00 02.03.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Ferring Stiftung) Förderung des Projekts „Tuhuupe Luupe“ 10.000,00 02.03.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frasche Rädj) Förderung des Projekts „Jugendarbeit“ 30.000,00 02.03.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Nordfriesischer Verein) „Förderung des Projekts Kulturkonsulent“ 30.000,00 02.03.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Friisk Foriining) Förderung des Projekts „European Minority Festival “ 8.500,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Friisk Foriining) Förderung des Projekts „Friesische Spracharbeit 2. Modul“ 27.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frasche Rädj) „Förderung des Projekts Friisk Radio 2. Modul“ 20.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Ferring Stiftung) Förderung des Projekts „Tuhuupe Luupe: Filmdokumentation “ 10.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frasche Rädj) Förderung des Projekts „Jugendarbeit 2. Modul“ 5.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Nordfriesischer Verein) Förderung des Projekts „Sprachkurse Sölring“ 2.500,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Sölring Foriining) Förderung des Projekts „viersprachiger Museumsführer “ 6.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Sölring Foriining) Förderung des Projekts „Digitaler Sprachanfängerkurs Sölring“ 10.500,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Sölring Foriining) Förderung des Projekts „Profilierung des friesischen Theaters“ 40.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frisk Foriining) Förderung des Projekts „Kulturkonsulent: Dokumentation“ 5.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frisk Foriining) Förderung des Projekts „Friesische Herbsthochschule “ 9.000,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frisk Foriining) Förderung des Projekts „Theaterworkshop“ 3.605,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Sölring Foriining) Förderung des Projekts „Digitalisierung alter Theaterstücke “ 420,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Sölring Foriining) Förderung des Projekts „Fering-Öömrang Leeuwarden “ 9.500,00 13.07.- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Ömrang Ferian) Förderung des Projekts „Friesentagung“ 25.000,00 18.09- 31.12.2018 Friesische Volksgruppe (Frasche Rädj) Förderung des Projekts „Technische Weiterentwicklung des digitalen saterfriesischen Wörterbuchs und Erweiterung der Sprachlern-App Kleine Saterfriesen“ 20.000,00 2.05- 31.12.2018 Saterfriesen Förderung des Projekts „Sanierung Skipperhuset Tönning“ 150.000,00 01.01.- 31.12.2018 Dänische Minderheit (SSF) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8797 Für das Haushaltsjahr 2019 sind Zuwendungen zur Förderung der nationalen Minderheiten in Deutschland bis zur Höhe der nach dem Haushaltsplan des Bundes jeweils zur Verfügung stehenden Beträge vorgesehen. Eine Unterstützung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland ist zudem durch die erneute Bestellung eines Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 11. April 2018 erfolgt. Darüber hinaus haben Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Minderheiten im Jahr 2018 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierungen, in denen die jeweilige nationale Minderheit traditionell ansässig ist, sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages in den Sitzungen der Beratenden Ausschüsse für Fragen der nationalen Minderheiten beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Belange der jeweiligen Minderheit erörtert (Beratender Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit am 21. November 2018, Beratender Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe am 28. November 2018, Beratender Ausschuss für Fragen des sorbischen Volkes am 8. November 2018, Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma am 28. November 2018). Auch bei der Bund-Länder-Konferenz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regionaloder Minderheitensprachen (Implementierungskonferenz) am 7. November 2018 haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen Belange der vier nationalen Minderheiten zusammen mit deren Vertreterinnen und Vertretern erörtert. Soziale und wirtschaftliche Lage 9. Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich“ (S. 164) vorzulegen? a) Unter Beteiligung welcher Akteure aus den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt , der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur-, Medienund Kreativszene sowie darüber hinaus, plant die Bundesregierung die Erstellung des Berichtes, und wann werden die beteiligten Akteure bekannt gegeben? b) Welche Methodik und Kriterien sowie bereits vorhandene Studien werden für den „Bericht zur Feststellung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich“ herangezogen, und welche Sparten im Kultur- und Medienbereich will die Bundesregierung im Bericht untersuchen lassen und somit im Bericht final aufführen? c) Welche Instrumente der Kulturförderung des Bundes, u. a. auch solche die bildende Künstlerinnen und Künstler in ihrer besonderen Produktionssituation unterstützen, sollen im Rahmen des Berichts geprüft werden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) In welcher Form, und wann plant die Bundesregierung eine Flankierung des Berichts im Deutschen Bundestag durch eine Orientierungsdebatte zur Lage von Kunst und Kultur, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, obwohl die Verabredung einer Debatte im Deutschen Bundestag nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftlichen Fragen 3 bis 6 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/1634 zu diesem Thema angibt? e) Geht die Bundesregierung davon aus, noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse des Berichts umsetzen zu können, beispielsweise in gegensteuernden Programmen und Projekten, um die bereits bekannte prekäre soziale und wirtschaftliche Situation vieler Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativer zu verbessern? Zum Zeitpunkt der Beantwortung befindet sich bereits ein „Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen“ mit besonderer Berücksichtigung der Frage der Gleichstellung der Geschlechter in der Phase der Ausarbeitung. Angaben über die Einbindung von Akteuren, angewandte Methodik und Kriterien oder konkrete Inhalte sind dabei Gegenstand. Der Bericht entsteht auf Grundlage der BKM-geförderten Studien „Arbeitsmarkt Kultur. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Kulturberufen“ sowie „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“, in denen Berufe sämtlicher Kultursparten untersucht wurden. Die Veröffentlichung des aktuellen Berichts ist für 2019 vorgesehen. Hinsichtlich der Initiierung von Debatten im Deutschen Bundestag durch die Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 3 bis 6 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/1634 verwiesen. Der Thematik „Diversität in Kultur und Medien“ wird in einem gesonderten Bericht nachgegangen, dessen Veröffentlichung bis zum Ende der Legislaturperiode geplant ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 10. Welche weiteren Lösungen wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 „für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen“ (S. 166) erarbeitet, die über die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten Maßnahmen und Bekundungen zum Arbeitslosengeld I (ALG I), der Künstlersozialkasse (KSK) und der Verwertung auf digitalen Plattformen, hinausgehen? Die genannten Einzelthemen standen im Vordergrund. Die betroffenen Ressorts werden prüfen, ob bzw. inwieweit hierüber hinaus Handlungsbedarf für ggf. weitere Maßnahmen besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8797 11. Plant die Bundesregierung, über die bereits 2018 umgesetzte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte hinaus, eine Reform des Arbeitslosengesetzes hin zu einem für alle geltenden Gesetz ohne Sonderregelungen mit einem Zugang aller Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung , mit einer Rahmenfrist von drei Jahren, mit einem Anspruch nach vier Monaten versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und somit einem Anspruch von zwei Monaten ALG I, wie in dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen (vgl. Antrag: Soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen verbessern auf Bundestagsdrucksache 18/12373), um so eine für die Zukunft wirkliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen zu erreichen, und um auf Sonderregelungen, die jeweils politisch errungen werden müssen, verzichten zu können? Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vom 30. November 2018 wurden Regelungen beschlossen, mit denen der Zugang zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld für Personen, die immer wieder nur kurze Beschäftigungen ausüben, und somit insbesondere für Künstlerinnen, Künstler und Kreative, deutlich erleichtert wird. Zum einen wurde die Rahmenfrist, innerhalb derer die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Mindestversicherungszeit vorliegen muss, generell von 24 Monate auf 30 Monate erweitert. Die erweiterte Rahmenfrist gilt damit auch für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte und damit insbesondere auch für Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Zum anderen wurde die Sonderregelung für kurzbefristet Beschäftigte in ihren Voraussetzungen selbst modifiziert und damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch für diese Personengruppe nochmals erleichtert. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft und werden zu einem besseren Versicherungsschutz insbesondere für überwiegend kurzbefristete Beschäftigte und damit auch für Künstlerinnen, Künstler und Kreative führen. Die Sonderregelung für kurzbefristete Beschäftigte ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Vor Ablauf der Befristung wird über das weitere Vorgehen, auch mit Blick auf die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen , zu entscheiden sein. 12. Wurde, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt , bereits geprüft, wie bei der Künstlersozialversicherung (KSK) „der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure im Kultur- und Medienbereich besser berücksichtigt werden kann“ (S. 166)? a) Wenn ja, wie ist diese Prüfung erfolgt, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor, und welche Maßnahmen für eine Reform der KSK wurden oder werden daraus abgeleitet? b) Wenn nein, warum nicht, und wann ist die Prüfung geplant? Die Arbeitswelt im Kultur- und Medienbereichs – aber nicht nur dort – ist vielfach durch unterschiedliche und wechselnde Formen der Erwerbstätigkeit geprägt . Dabei zeigen sich die Rahmenbedingungen in einzelnen Branchen ebenso facettenreich wie die Interessenlagen der jeweiligen Akteure. Die im Koalitionsvertrag angesprochenen Fragen des Erwerbsstatus im Kultur- und Medienbereichs stehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Frage von Vereinfachungen beim Statusfeststellungsverfahren. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2018 beschlossen , „um eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, anzustreben“ (S. 166; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen aufführen )? Im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen digitale Verwertungsformen auf die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz haben und welche Schlussfolgerungen ggf. hieraus resultieren. Die Ergebnisse wurden Ende 2018 veröffentlicht (Forschungsbericht Nr. 521; abrufbar auf der Internetseite des BMAS) und bedürfen der weiteren Auswertung und Prüfung. 14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „das Statusfeststellungsverfahren für Selbständige zu vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei auszugestalten“ (S. 42), um klare Beschäftigungsverhältnisse für häufig selbständig arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative zu schaffen und um Scheinselbständigkeit entgegenzutreten? Die Thematik wird gegenwärtig erörtert und geprüft, insbesondere auch im Rahmen des Zukunftsdialogs „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ des BMAS, mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden, auch aus der Kultur- und Kreativbranche. Der Abschlussbericht hierzu soll im Herbst 2019 erscheinen. Erst im Anschluss daran sind weiterführende Aussagen möglich. Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit 15. Was hat die Bundesregierung seit März 2018 getan, um die Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter auszubauen , wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 164)? Zu den Maßnahmen, die die BKM seit März 2018 zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Kultur und Medien auf den Weg gebracht hat, zählen u. a.: Ausweitung des Mentoring-Programms für Künstlerinnen und weibliche Kreative des von der BKM geförderten Projektbüros „Frauen in Kultur und Medien “ beim Deutschen Kulturrat (nahezu Verdoppelung der Tandems, Aufbau eines Alumni-Netzwerks). Bei der Villa Massimo Übernahme von Schul- und Kindergartengeld, beim Studienzentrum Venedig Förderung einer Wohnung mit Atelier, die sich als Unterkunft für Stipendiaten/innen mit Familien eignet. Seit einer Entscheidung des Verwaltungsrats der Filmförderungsanstalt sowie der Genehmigung durch die BKM im Juni 2018 sind Kinderbetreuungskosten für FFA-geförderte Projekte als Herstellungskosten förderfähig; gleiches gilt für Förderungen aus dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund (GMPF). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8797 Mit der Konferenz der Theatermacherinnen „BURNING ISSUES 2019“ (17. bis 19. Mai 2019 während des Theatertreffens in Berlin) fördert die BKM ein spartenspezifisches Projekt, das sich mit Benachteiligungen von Frauen in der Branche auseinandersetzt. Weitere Maßnahmen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung Gegenstand von Beratungen innerhalb der Bundesregierung. 16. Welche neuen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, um „mehr Frauen in Führungsverantwortung in Kultur- und Medieneinrichtungen“ zu bringen (S. 164; bitte Maßnahmen aufführen)? Die BKM setzt sich innerhalb ihres Geschäftsbereichs erfolgreich dafür ein, dass in Kultur- und Medieneinrichtungen Spitzen- und Führungspositionen verstärkt mit Frauen besetzt werden. Bei Neubesetzungen dieser Positionen kommen inzwischen weitgehend ausgeglichen Frauen und Männer zum Zuge. Das in der Antwort zu Frage 15 genannte ausgeweitete Mentoring-Programm dient ebenfalls dazu, Frauen auf dem Weg in Führungspositionen zu unterstützen. 17. Welche neuen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, so dass „künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden“ (S. 164)? Die BKM und die innerhalb ihres Geschäftsbereichs liegenden Einrichtungen wenden ganz überwiegend Tarifverträge an, sodass eine geschlechterunabhängige Honorierung erfolgt. Auf die Honorierung künstlerischer Leistungen im Bereich der Privatwirtschaft hat die BKM keinen Einfluss, unterstützt aber Initiativen, z. B. Mentoring und Konferenz der Theatermacherinnen „BURNING ISSUES 2019“, die das Bewusstsein für die Lohnlücke zwischen weiblichen und männlichen Kreativen stärken und an die Verantwortung der Arbeitgeber appellieren. 18. Welche neuen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit März 2018 auf den Weg gebracht, um „die Besetzung von z. B. Jurys und Gremien ausgewogener“ zu gestalten, „damit das Schaffen von Frauen wie Männern angemessener einbezogen werden kann“ (S. 164)? Für die Besetzung von Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien, in die die BKM Vertreter/-innen entsendet, gilt das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das der Steigerung des Frauenanteils in Gremien dient. Die BKM erfüllt bei neuen Gremienbesetzungen die Absprache innerhalb der Bundesregierung vom Anfang der Legislaturperiode, sobald der Bund zwei oder mehr Vertreter/innen in ein Gremium entsendet, grundsätzlich gleich viele Männer wie Frauen dafür zu benennen . In einem internen Konsultationsprozess bei der BKM wurden zudem mit Blick auf künftige Neubesetzungen Potenziale für eine weitere Steigerung des Frauenanteils in ihren Jurys und Gremien, die nicht dem Bundesgremienbesetzungsgesetz unterfallen, analysiert, soweit die BKM Einfluss auf deren Besetzung hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Was versteht die Bundesregierung unter einer „ausgewogenen“ (S. 164) Besetzung von Frauen und Männern (bitte Kriterien angeben)? Die BKM versteht unter einer ausgewogenen Besetzung von Frauen und Männern eine geschlechterparitätische Besetzung. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Quote, um z. B. Jurys und Gremien paritätisch und divers besetzen zu können? Für Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien gelten durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz für die entsandten Vertreter/-innen des Bundes in diesen bereits feste Vorgaben im Sinne einer Quote. Teilweise sind entsprechende Regeln auch in den gesetzlichen Grundlagen für bestimmte Einrichtungen festgelegt, z. B. gilt seit der Novelle des Filmförderungsgesetzes 2017 die Vorgabe, dass die Förderkommissionen geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Darüber hinaus werden weitere Quotenfestlegungen nicht für notwendig erachtet, da die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bereits grundsätzlich Frauen und Männer in ausgeglichenem Verhältnis in Gremien entsendet und Jurys in ihrer Zuständigkeit weitestgehend paritätisch besetzt sind. 21. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 unterstützt, die sich für ein „diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler“ (S. 164) einsetzen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt? Die BKM leistet seit Juli 2018 eine anteilige Anschubfinanzierung für die Einrichtung und den Betrieb einer unabhängigen Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt und hat diese maßgeblich mit initiiert. Neben der Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden sowie der Unterstützung Betroffener stehen die Aufarbeitung und Prävention von sexueller Belästigung und Gewalt im Mittelpunkt der Aufgaben der Vertrauensstelle. 22. Wie konkret soll der mit dem „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ begonnene Prozess zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortgeführt werden (S. 164; bitte Zeitplan und Schwerpunkte der Treffen, die bisherigen konkreten Ergebnisse und daraus resultierenden Maßnahmen mit, sofern vorhandenen , Fördersummen aufführen)? Die Fortsetzung des mit dem Runden Tisch „Frauen in Kultur und Medien“ begonnenen Prozesses erfolgt durch Umsetzung der Handlungsempfehlungen, die vom Runden Tisch im Rahmen eines Arbeitsprozesses im Jahr 2017 entwickelt wurden. Dazu zählen sowohl Maßnahmen des Projektbüros „Frauen in Kultur und Medien“ als auch eigene Maßnahmen der BKM. 23. Inwiefern plant die Bundesregierung Maßnahmen über den „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ hinaus, um die Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien herzustellen (bitte konkrete Maßnahmen mit Zeit- und Budgetplan aufführen)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8797 24. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um neben der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern auch unsere diverse Gesellschaft in den Jurys, Gremien und Führungsebenen der Kultureinrichtungen zu repräsentieren? Die BKM fördert diese Ziele finanziell und ideell. Am 13. November 2018 fand auf Einladung der BKM ein Forum mit allen bundesgeförderten Kultureinrichtungen im Bundeskanzleramt zu Diversität in den Kultureinrichtungen statt. Es ist darüber hinaus ein Bericht zur Diversität in Kultureinrichtungen geplant. Durch diesen sollen Erkenntnisse zur Diversität in Kultureinrichtungen auf Bundesebene gewonnen werden, die zur Weiterentwicklung der Einrichtungen genutzt werden können. Zudem werden verschiedene Einzelmaßnahmen wie z. B. der „Kompetenzverbund Kulturelle Integration und Wissenstransfer“ der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V. gefördert. Im Rahmen des Verbunds werden auch Fragen zur Diversität thematisiert. Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung 25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2018 umgesetzt , um „Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich zu machen, unabhängig von Einkommen und Herkunft“ (S. 164), wie es als Ziel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschrieben ist (bitte Maßnahmen aufführen)? 26. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Maßnahmen, die zum Ziel haben, eine „echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen “ (S. 164), und was wurde hier bereits erreicht (bitte Kriterien der Evaluation der Maßnahmen und Ergebnisse aufführen)? 27. Mit welchen konkreten Maßnahmen sorgt die Bundesregierung für „einen besseren Zugang zu kulturellen Einrichtungen und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum“ (S. 164; bitte Maßnahmen aufführen)? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die aufgeführten Ziele sind verstärkt Bestandteile der Fördermaßnahmen der BKM. So sehen es sinngemäß auch die Zuwendungsbescheide und Zuweisungsschreiben an regelmäßig von der BKM geförderte Einrichtungen vor. Zudem hat die BKM 2018 das Förderprogramm „Vermittlung und Integration“ ausgebaut und neu ausgerichtet. Ziel ist es, dass grundsätzlich jeder und jedem Einzelnen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion und sozialer Lage gleiche Möglichkeiten der Teilhabe am Kulturleben eröffnet werden. Gefördert werden Vorhaben der Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung . Dazu gehören beispielsweise die kulturelle Bildung für junge Menschen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die Integration und die interkulturelle Öffnung und die Vermittlung in ländlichen Räumen. Zudem werden die bundesgeförderten Kultureinrichtungen flankierend fachlich unterstützt durch eine Vor-Ort-Beratung, durch ein Netzwerk des Erfahrungsaustauschs und durch die regelmäßige Behandlung des Themas in den Aufsichtsgremien . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei den Maßnahmen handelt es sich um längerfristige Prozesse. Eine Bewertung des Erfolgs der Maßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich . 28. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der kulturellen Infrastrukturen in Deutschland innerhalb der letzten Dekade, und wie kommt sie zu diesem Schluss? 29. Welche Potenziale und Entwicklungsbedarfe sieht die Bundesregierung derzeit im Bereich kulturelle Infrastruktur (insbesondere auch in finanzschwachen Kommunen), und plant sie zur Bewältigung dieser über den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hinausgehende Maßnahmen (bitte einzeln beschreiben)? 30. Wie bewertet die Bundesregierung ihren Wissensstand über den Gesamtzustand der kulturellen Infrastruktur in Deutschland, und inwiefern plant sie, diesen auszubauen? Die Fragen 28 bis 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegt keine Gesamtbetrachtung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland vor, die über die Kulturstatistik des Statistischen Bundesamtes hinausgeht, insofern wird auf diese verwiesen. Deshalb und aufgrund der Kulturhoheit der Länder ist keine Gesamtbewertung möglich. Gleichwohl geht der Bund von einem steten Bedarf an Investitionen in die kulturelle Infrastruktur aus, zu denen er mit verschiedenen Programmen beiträgt. Einige Vorhaben sind im Koalitionsvertrag nach dem einleitenden Absatz des Abschnitts „Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung“ beschrieben und Gegenstand weiterer Fragen der vorliegenden Anfrage. Daher wird auf die Antworten zu den Fragen 34 bis 47 verwiesen. Hinsichtlich laufender Programme bietet zusätzlich die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kulturelle und soziale Infrastruktur in den Kommunen als Garant der gesellschaftlichen Teilhabe “ auf Bundestagsdrucksache 19/5751 Auskunft. 31. Wie konkret und durch welche Maßnahmen wurden seit März 2018 die „auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen , zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit“ (S. 164) gestärkt (bitte Maßnahmen für die Programme und Auswirkungen aufführen)? 32. Wie konkret und durch welche Maßnahmen wurden seit März 2018 die „auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit “ für Kultur- und Bildungseinrichtung auf dem Weg ins digitale 21. Jahrhundert geöffnet (S. 164; bitte Maßnahmen für die Programme und Auswirkungen aufführen)? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Beide beziehen sich auf die einleitende Formulierung im Abschnitt „Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung“ im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und greifen insofern den konkreteren Vorhabenbeschreibungen, die im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8797 Text des Koalitionsvertrages auf den einleitenden Abschnitt folgen und Gegenstand weiterer Fragen der vorliegenden Anfrage sind, vorweg. Insofern wird auf die Antworten zu den Fragen 34 bis 47 verwiesen. 33. Wann legt die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „gesamtdeutschen Katalog“ (S. 165) vor, der die durch den Bund geförderten, überregional und gesamtstaatlich bedeutsamen Kultureinrichtungen und -veranstaltungen auflisten soll, um ihren nationalen und internationalen Rang herauszustellen? a) Welche Kriterien legt die Bundesregierung dafür zugrunde, dass eine Kultureinrichtung „gesamtstaatlich bedeutsam“ (S. 165) ist? b) Wie weit sind die Abstimmungen und Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Erstellung eines gesamtdeutschen Katalogs, auf die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/6511 verwiesen wird, vorangeschritten, wann ist mit einem Abschluss dieser Beratungen zu rechnen, und wie wird die Bundesregierung darüber informieren? Eine Bundeszuwendung setzt eine Finanzierungskompetenz des Bundes nach Artikel 104a Absatz 1 des Grundgesetzes sowie ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne von § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) voraus, welches jeweils bei einem Vorhaben zu prüfen und festzustellen ist. Die BKM hat eine Liste der durch sie dauerhaft geförderten Einrichtungen und Veranstaltungen erstellt. 34. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 vollzogen, um das Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland – Invest Ost“ als gesamtdeutsches Programm zu erweitern (S. 165; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)? 35. Wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Prüfung (S. 165), das Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland – Invest Ost“ um eine Förderung auch für kommerzielle kulturelle Veranstaltungsorte zu erweitern, mit dem „Ziel einer Stärkung der kulturellen Orte in Städten, Gemeinden und im ländlichen Gebiet, im analogen wie im digitalen Raum zu erreichen, bereits durchgeführt ? a) Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung? Wie wurde die Prüfung durchgeführt, mit welcher Methodik, unter Beteiligung welcher Akteure, und nach welchen Kriterien? b) Wenn nein, warum nicht, und wann erfolgt die Prüfung, durch wen, nach welcher Methodik, unter welchen Kriterien, und unter Beteiligung welcher Akteure? Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Erweiterung des Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland-Invest Ost“ auf nationale Kultureinrichtungen in ganz Deutschland ist in Planung. Die Fördergrundsätze werden derzeit überarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 36. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 unterstützt und gefördert , um „eine umfassende Digitalisierungsstrategie des Bundes zu entwickeln , die auch eine mit substanziellen finanziellen Mitteln unterlegte Strategie für die Zukunft von Kultureinrichtungen und ihre digitale Transformation umfasst” (S. 165; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)? In der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ sind wichtige Vorhaben genannt und bereits gestartet: Der Ausbau der Deutschen Digitalen Bibliothek, die Digitalisierung von Beständen durch das Bundesarchiv, die Deutsche Nationalbibliothek und den Internationalen Suchdienst, die Digitalisierung des Nationalen Filmerbes, museum4punkt0, der Deutsche Filmförderfonds II sowie die Errichtung einer Forschungsdatenbank zur Provenienzforschung beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste. Die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie des Bundes für den Kulturbereich befindet sich planmäßig in der ersten Phase. Für diese stehen im laufenden Jahr im BKM-Haushalt zusätzlich Mittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro für weitere innovative und transformative Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Einschließlich überjährig vorgehaltener Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus dem Jahr 2018 sind damit für diesen Zweck derzeit insgesamt 5 Mio. Euro einsetzbar. 37. Welche Maßnahmen umfasst das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Programm „Kultur in den Regionen“ (S. 165), und welche „vielfältigen kulturellen Angebote in strukturschwachen ländlichen Regionen“, wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 1des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/5643 erwähnt, sollen umgesetzt werden? a) Wann beginnen diese Maßnahmen (bitte Maßnahmen mit jeweiligen Startzeitraum und Mittelausstattung aufführen)? b) In welchen strukturschwachen ländlichen Regionen werden Maßnahmen gefördert (bitte Regionen benennen)? c) Welche Akteurinnen und Akteure sind an der Ausgestaltung des im Rahmen des neu bei der BKM angesiedelten Schwerpunkts „Kultur in den Regionen und ländlichen Räumen“ beteiligt, und wie? d) Wie weit sind die Abstimmungen und Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu den Einzelheiten des Förderkonzepts, insbesondere konkreter Zielgruppen und Zielgebiete sowie beteiligter Akteure, wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Erhard Grundl auf Bundestagsdrucksache 19/5643 erwähnt, vorangeschritten, und wann ist mit einem Abschluss dieser Beratungen zu rechnen? Für Projekte der BKM, die der Förderung der Kultur in ländlichen Räumen dienen , sind ab 2019 bis zu 10 Mio. Euro jährlich zusätzlich eingeplant. Mit der Förderung sollen vielfältige kulturelle Angebote in ländlichen Regionen unterstützt werden, um Zugang und Teilhabe der jeweiligen Bevölkerung zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Die Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2019 beginnen. Für welche konkreten Projekte die Mittel eingesetzt werden, ist noch nicht abschließend entschieden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8797 38. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant und seit März 2018 bereits umgesetzt, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf S. 165 angekündigt, die Zuwendungspraxis zu vereinfachen und eine Entbürokratisierung zu erwirken? Die Bundesregierung nutzt konsequent das bestehende Instrumentarium des Zuwendungsrechts und entwickelt dieses weiter, um das Zuwendungsverfahren so einfach und praxisnah wie möglich zu gestalten. So wurde etwa im Juni 2018 die Wertgrenze, bis zu der Zuwendungsempfänger der BKM das vereinfachte Vergabeverfahren der Verhandlungsvergabe ohne weitere Voraussetzungen anwenden können, auf 25 000 Euro angehoben. Auf Initiative der BKM soll ferner die Wertgrenze , ab der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände inventarisieren müssen, von 410 auf 800 Euro angehoben werden; die Änderung tritt voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2019 in Kraft. 39. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Förderung der internationalen Produktionshäuser substanziell zu stärken (S. 165), nachdem seit Ende letzten Jahres die Evaluierung vorliegt und dennoch im Verfahren zum Haushalt 2019 die Mittel für das Bündnis internationaler Produktionshäuser lediglich erneut bewilligt, aber nicht, wie vom Bündnis selbst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt (vgl. https://bit.ly/2UNeAvG), aufgestockt wurden? Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2016 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Mio. Euro zur Förderung eines neuen Verbundprojekts von sieben internationalen Produktionshäusern für zeitgenössische darstellende Kunst in Deutschland etatisiert. Die Verpflichtungsermächtigungen für die beiden Folgejahre 2017 und 2018 wurden dann aus Mitteln der BKM in Höhe von noch einmal 8 Mio. Euro unterlegt. Die Fortsetzung der Förderung des Bündnisses der Produktionshäuser war nach dem Koalitionsvertrag an die Ergebnisse der Evaluation gekoppelt. Die Bundesregierung prüft auf der Grundlage einer bereits vorliegenden positiven Förderempfehlung einer Vorstudie zum Evaluationsbericht derzeit, die Förderung zunächst auf bisherigem Niveau fortzusetzen. Eine Förderung in diesem Umfang ist nach Auffassung der Bundesregierung bereits eine erhebliche substantielle Stärkung der großen Produktionshäuser, die in der Trägerschaft von Ländern und Kommunen stehen. 40. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 unternommen, um das Programm LandKULTUR „mit anderen kulturpolitischen Zielen, wie z. B. der kulturellen Vermittlung und Integration, noch stärker zu verknüpfen “ (S. 165), und welche anderen kulturpolitischen Ziele sind, über die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beispielhaft genannten, gemeint (bitte Maßnahmen und weitere Ziele, falls vorhanden, aufführen)? Die BKM legt ein Förderprogramm „Kultur in ländlichen Räumen“ aus den anteiligen BULE-Mitteln auf. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 41. Welche „national und international relevanten Festivals“ (S. 165) wurden seit März 2018 als „vielfältige Kulturschätze in unserem Land“ seitens der Bundesregierung unterstützt? a) Welche davon sind neu in den Förderkatalog aufgenommen worden, um der Zielsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD gerecht zu werden, welche wurden bereits in den vorherigen Jahren gefördert (bitte aufgeschlüsselt aufführen)? Einen „Förderkatalog“ gibt es nicht. Das erhebliche Bundesinteresse ist für Projektförderungen jährlich neu zu prüfen. Für die nachstehend genannten Festivals wurden aufgrund ihrer jeweiligen Bedeutung bereits in vorherigen Jahren Förderungen des Bundes ausgereicht bzw. über eine Förderung entschieden. Die Bundesregierung verweist für den Musikbereich auf ihre Antworten zu den Fragen 5 und 9 i. V. m. der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7880 vom 15. Februar 2019. Darin sind sämtliche durch die Bundesregierung unterstützten Musikfestivals aufgeführt. Im Theaterbereich werden seitens BKM kontinuierlich folgende Festivals bzw. Festspiele gefördert (Reihenfolge nach Datum/Jahreslauf): Theatertreffen Berlin Ruhrfestspiele Recklinghausen Schillertage Mannheim (biennal) Impulse Festival (Köln, Mülheim, Düsseldorf) Stücke – Mülheimer Theatertage Festival Theater der Welt (alle 3 Jahre) Bad Hersfelder Festspiele Domfestspiele Bad Gandersheim Privattheatertage Hamburg (Monica Bleibtreu Preis) amarena (Festival zum Deutschen Amateurtheaterpreis, biennal an wechselnden Orten) Wurzelwerk (Mundarttheater, biennal im Wechsel mit amarena an wechselnden Orten) fidena – Figurentheater der Nationen in Essen, Bochum, Hattingen und Herne (biennal) Thespis – Internationales Monodrama Festival Kiel (biennal) Tanzplattform – Positionen zeitgenössischen Tanzes (biennal, an wechselnden Orten). Im Rahmen der kulturellen Filmförderung der BKM werden jährlich folgende Filmfestivals gefördert: DOK Leipzig Internationales Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm Max-Ophüls-Preis Hofer Filmtage Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/8797 Internationales Filmfest Mannheim/Heidelberg Kinder-Medien-Festival GOLDENER SPATZ Internationales Festival für junge Filmfans – LUCAS Internationales Filmfestival für Kinder und junges Publikum SCHLINGEL Kurzfilmtage Oberhausen Kurzfilmfest Dresden FilmFestival Cottbus Festival des osteuropäischen Films Filmfestival Türkei Deutschland Internationales Frauenfilmfestival Dortmund Köln Filmfestivalverbund QueerScope. Im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2018 wurden als neue zeitlich begrenzte Förderungen das detect classical Festival als innovatives Modellprojekt zur Erprobung neuer Konzertformen und das Musikfest Bremen (Modell einer besseren Vernetzung in den ländlichen Raum) etatisiert. Ebenso wurden Mittel für ein spartenübergreifendes Lausitz Festival eingestellt, das Veranstaltungsformate im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Region erproben soll. Auch wurde auf der Grundlage einer parlamentarischen Initiative auch die Förderung des Festspiels der deutschen Sprache in Bad Lauchstädt im Haushalt der BKM veranschlagt. b) Welche Kriterien liegen der Definition „nationale und international relevante Festivals“ zugrunde, und wer legt diese wie fest? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die meisten Festivals und Festspiele in der Bundesrepublik Deutschland Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses, der Leistungsfähigkeit und Attraktivität eines Veranstalters, einer Kommune, einer Region oder eines Landes sind und viele einen starken kulturtouristischen oder auch kulturwirtschaftlichen Hintergrund haben. Der Bund tritt daher nur in besonderen Ausnahmefällen in eine Finanzierung ein, deren Begründung (u. a. Alleinstellungsmerkmale , nationale und internationale Ausstrahlung, Bedeutung für eine Kunstform) durch die zuständige Behörde in jedem Einzelfall geprüft werden muss. Die Entscheidungen über die Förderungen werden anhand der Vorgaben des Zuwendungsrechts des Bundes sowie der entsprechenden Förderrichtlinien getroffen . Gemäß §§ 23, 44 Absatz 1 BHO ist das „erhebliche Interesse“ des Bundes an der Förderung Zuwendungsvoraussetzung. Auch sind die Vorgaben des entsprechenden Haushaltstitels sowie der Filmförderrichtlinien heranzuziehen. Für die Filmförderung der BKM gelten die Ziele, die künstlerische Qualität des deutschen Films zu steigern, zur Verbreitung deutscher Filme mit künstlerischer Qualität beizutragen sowie die Stärkung der Kinos als Kulturstätten. Zu den Kriterien für die Definition „nationale und international relevante Festivals “ im Bereich der Musikförderung wird ergänzend auf die bereits erfolgten Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 i. V. m. 2d der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7880 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 42. Welche „von der Kulturstiftung des Bundes entwickelten erfolgreichen Initiativen zur Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen“ (S. 165) wurden seit März 2018 fortgesetzt und bundesweit ausgebaut? Welche Initiativen sollen zukünftig bundesweit ausgebaut werden? Mit dem Programm „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ wendet sich die Kulturstiftung des Bundes (KSB) gezielt an ländliche Regionen und kleinere Gemeinden mit ihrem Kulturangebot, um dort Transformationsprozesse anzustoßen. Vier Regionen werden bereits gefördert. Mit Beschluss des Stiftungsrates der KSB vom Dezember 2017 werden weitere 18 Regionen darin unterstützt, in einer einjährigen Entwicklungsphase ein Transformationsvorhaben für ihre Kulturorte zu entwickeln. Aus diesen werden fünf Regionen ausgewählt, die eine Förderung für die Umsetzung ihres Projektes in den Jahren 2019 bis 2023 erhalten. Insgesamt stellt die Kulturstiftung des Bundes bis 2024 dafür 22,8 Mio. Euro zur Verfügung . Mit dem Fonds Stadtgefährten fördert die KSB Stadtmuseen in deutschen Städten und Kommunen mit bis zu 250 000 Einwohnern. Beantragt werden konnten gemeinsame kulturelle Vorhaben mit Repräsentant/innen der Stadtgesellschaft, deren Geschichte und Sichtweisen im Museum zukünftig stärker berücksichtigt werden sollen. Bis 2021 werden 38 Stadtmuseen mit insgesamt 6,5 Mio. Euro gefördert. Darüber hinaus fördert die KSB in ihren Programmen und Fonds regelmäßig Institutionen und Vorhaben jenseits von Metropolen. Hervorzuheben ist das aktuelle Programm für Stadtbibliotheken „Hochdrei“. Die Stadtbibliotheken werden bundesweit darin unterstützt, sich als offene Orte der Begegnung und Gemeinschaft zu etablieren. Die KSB fördert das Programm in den Jahren 2018 bis 2022 mit 5,6 Mio. Euro. 43. Wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Prüfung (S. 165), „wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmend gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann“, bereits durchgeführt? a) Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung? Wie wurde die Prüfung durchgeführt, mit welcher Methodik, unter Beteiligung welcher Akteure, und nach welchen Kriterien? b) Wenn nein, warum nicht, und wann erfolgt die Prüfung, durch wen, nach welcher Methodik, unter welchen Kriterien, und unter Beteiligung welcher Akteurinnen und Akteure? Auf das von der KSB entwickelte und in der Antwort zu Frage 42 erwähnte aktuelle Programm für Stadtbibliotheken „Hochdrei“ wird verwiesen. Die Entwicklung des Programms war verbunden mit einer Analyse der Situation der nationalen und internationalen Bibliothekslandschaft sowie der veränderten Rolle und des Potentials von Bibliotheken unter Beachtung der Fördermöglichkeiten der KSB (die gemäß ihrer Satzung Kunst und Kultur „im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes“ fördert). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/8797 44. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die Bundesregierung seit März 2018 dafür eingesetzt, „dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird“ (S. 165; bitte Maßnahmen aufführen)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum „E-Lending in öffentlichen Bibliotheken“ auf Bundestagsdrucksache 19/7008, insbesondere die Vorbemerkung der Bundesregierung, wird verwiesen. 45. Wann soll die vom Wissenschaftsrat anzufertigende Evaluierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorliegen, und welche „aktuellen Herausforderungen “, wollen sie gemeinsam mit den Ländern angehen, um die Stiftung Preußischer Kulturbesitz „strukturell an die Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs mit internationaler Ausstrahlung [...] anzupassen” (S. 166), wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt? Die vom Wissenschaftsrat durchgeführte Evaluierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll im Sommer 2020 vorliegen. Sie hat vier Themenfelder zum Gegenstand , die zugleich aus Sicht der Stiftung und des Bundes die wichtigsten Herausforderungen für die Zukunft darstellen: Governance, Service- und Dienstleistung , Digitalisierungsstrategie und Rolle der Forschung. Nach Auswertung der Studie und ihrer Empfehlungen wird der Bund mit der Stiftung und den Ländern konkrete Reformschritte abstimmen. 46. Bei welchen Projekten in besonders finanzschwachen Regionen wurde seit März 2018 die komplementäre Finanzierung auf ein Finanzierungsanteil von zehn Prozent reduziert (S. 167)? Die Bundesregierung fördert im Kulturbereich jedes Jahr unmittelbar und mittelbar mehrere Hundert Projekte. Die jeweiligen Finanzierungsanteile bei diesen Projektförderungen werden nicht gesondert tabellarisch nachgehalten. Aus dem Subsidiaritätsgrundsatz folgt, dass Zuwendungsempfänger regelmäßig möglichst hohe Eigen- und Drittmittel einzubringen haben. Gleichzeitig wird die Finanzsituation beteiligter Kommunen bei der Antragsprüfung nicht außer Acht gelassen. 47. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um Soziokulturelle Zentren zu stärken, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, „eine zentrale Rolle für die Integration und Teilhabe vor Ort spielen“ (S. 167; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterlegung aufführen)? Die BKM hat Soziokulturelle Zentren durch die Erhöhung der Zuwendung an die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. im Jahr 2019 gestärkt (Haushaltsansatz 2019 in Höhe von 260 000 Euro, 2018 waren es noch 157 000 Euro und 2017 150 000 Euro). Auch die Förderung für den Fonds Soziokultur e. V. wurde im Vergleich zum Jahr 2017 um 900 000 Euro auf bis zu 2 Mio. Euro angehoben . Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördern zudem das Modellprojekt der Bundesvereinigung für Soziokulturelle Zentren „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ mit bis zu 6,1 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gedenken und Erinnern 48. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 seitens der Bundesregierung umgesetzt, um „die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement zu stärken“ (S. 167; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)? 49. Welche konkreten Maßnahme wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „kleinere Initiativen und Gedenkstätten im In- und Ausland besser zu unterstützen“ (S. 167; bitte Initiativen und Gedenkstätten sowie Form der Unterstützung mit Fördersummen und Zeitrahmen der Förderung aufführen)? Die Fragen 48 und 49 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die dezentrale Erinnerungskultur in Deutschland ergibt sich aus dem Föderalismus einerseits und der starken zivilgesellschaftlichen und auch ehrenamtlichen Prägung andererseits. Die Bundesregierung begreift diese dezentrale Struktur, durch die viele Perspektiven einbezogen werden und bürgerschaftliches Engagement gefördert wird, ausdrücklich als Stärke. Ihr Bemühen zielt auf den Erhalt und die Stärkung dieser Struktur. Demgegenüber ist das Bundesengagement aus verfassungsrechtlichen Gründen begrenzt, soweit es um die Förderung einzelner kleiner Gedenkstätten und Initiativen geht, die nur regional wirken und deren Arbeit es somit an gesamtstaatlicher Bedeutung fehlt. Die Bundesförderung der dezentralen Struktur der Erinnerungskultur in Deutschland bezieht sich daher insbesondere darauf, die Gedenkstätten untereinander zu vernetzen und den kleinen Gedenkstätten und Initiativen Beratung zukommen zu lassen. Um in diesem Sinne ein konzertiertes Vorgehen des Bundes und der Länder zu gewährleisten, hat die BKM im Herbst 2017 alle in den Ländern für die Gedenkstättenförderung zuständigen Stellen zu einem Austausch eingeladen, der in der Zukunft fortgesetzt werden soll. Der Beratung und Vernetzung dient insbesondere das Gedenkstättenreferat bei der Stiftung Topographie des Terrors, das durch die BKM zu 50 Prozent finanziert wird. Im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur kommt hier zudem der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eine Schlüsselfunktion zu. Auch der bei der BKM ressortierende Teil des neuen Förderprogramms „Jugend erinnert“, das im Frühsommer dieses Jahres starten soll, richtet sich explizit auch an kleine Gedenkstätten und will zur Vernetzung der Gedenkstätten beitragen (siehe auch Antwort zu den Fragen 51 und 52). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/8797 Folgende kleinere Initiativen und Gedenkstätten im Bereich der NS-Aufarbeitung werden durch die BKM seit Frühjahr 2018 finanziell gefördert: Maßnahme Einrichtung/Initiative/ Kooperationspartner Unterstützungsform Zeitraum Fördersumme in Euro Erweiterung der Open Air-Ausstellung Jamlitz/Lieberose Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Zuwendung 2019 88.532 Ertüchtigung einer denkmalgeschützten Liegenschaft und deren Ausbau zu einem Bildungszentrum sowie Entwicklung nachhaltiger Bildungsprogramme Stiftung Adam von Trott e. V. Zuwendung 2018-2020 5.300.000 Projekt „Grenzen überschreiten“ Verbund der Gedenkstätten im ehemaligen KZ- Komplex Natzweiler e. V. Zuwendung 2018-2020 59.600 Erweiterungsbau der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache Dortmund Mahn- und Gedenkstätte Steinwache Dortmund Zuwendung 2019-2021 1.155.431 Weitere Projekte befinden sich aktuell im Bewilligungsprozess. Die finanzielle Unterstützung von Gedenkstätten durch die BKM im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Maßnahme Einrichtung/Initiative/ Kooperationspartner Unterstützungsform Zeitraum Fördersumme in Euro Projekt „Häftlingsbiographien als zeitgeschichtliche Quelle für die Erforschung der Geschichte und des Charakters des Zuchthauses Cottbus – Demokratieerziehung und Menschenrechtsarbeit am historischen Ort Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus Zuwendung 2019-2020 362.605 Projekt „Niemandsland – Zwischen zwei Welten“ (Illuminationsprojekt zum 30. Jahrestag der Grenzöffnung und des Mauerfalls) Grenzmuseum Eichsfeld Zuwendung 2019 20.000 Projekt u. a. „Überarbeitung der Dauerausstellung im ehemaligen Observation Post Alpha“ Point Alpha Stiftung Zuwendung 2019 82.000 Projekt „Entwicklung neuer Vermittlungsangebote in der historischkulturellen Vermittlung“ Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Zuwendung 2019-2021 225.000 Robert-Havemann- Gesellschaft Zuwendung 2019 500.000 Stärkung der Zeitzeugenarbeit durch eine Anhebung der Projektförderung Koordinierendes Zeitzeugenbüro Zuwendung 2019 180.000 Zudem wurde die in der Antwort zu Frage 57 genannte Tagung der Deutschen Gesellschaft e. V. vom 26. Februar 2019 durch die BKM mit 32 500 Euro gefördert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Maßnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Maßnahme Einrichtung/Initiative/ Kooperationspartner Unterstützungsform Zeitraum Fördersumme in Euro Workshop: Zum Umgang mit rechtsextremen Besuchern an NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorten NS-Dokumentationszentrum Akademie Vogelsang Zuwendung 2017-2019 13.790,15 Redrawing Stories from the Past MitOst e. V. Zuwendung 2017-2019 40.714,50 Ausstellung „Im Schatten von Auschwitz“ Eigenproduktion 2017-2019 30.000,00 Gedenkstättenseminar „Jugendliche in Gedenkstätten“ Stiftung Topographie des Terrors und Stiftung und Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf Kooperation 28.-30. Juni 2018 19.119,76 Geschichts-Jugendcamp zum Jahrestag der Novemberpogrome 1938 Anne Frank Zentrum Zuwendung 2017-2019 46.600,00 Migration – Vielfalt – Geschichtsvermittlung . Methodenbausteine für die Bildungsarbeit an NS-Gedenkstätten Stiftung Bayerische Gedenkstätten , KZ-Gedenkstätte Flossenbürg Zuwendung 2017-2019 59.458,94 Ein Familienabend. Wer seine Vergangenheit vergisst, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen LOKSTOFF! Theater im öffentlichen Raum e. V. Zuwendung 2018-2020 25.000,00 Tagung „Gedenkstätten an den Orten früher Konzentrationslager – Perspektiven und Vernetzungsmöglichkeiten “ Stiftung Topographie des Terrors, Landeszentrale für politische Bildung Baden- Württemberg und Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg Ulm e.V Kooperation 2018 7.361,04 Sommercamp “Venues of victims //Venues of perpetrators. Mapping, decoding & processing the role of historical – civic education in (European) Youth Work” Stiftung Europäische Jugendbildungs - und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) Zuwendung 2018 10.000,00 Podiumsdiskussion: Wie weiter mit der Erinnerung an den Nationalsozialismus ? Gedenkstätten und Erinnerungskultur zwischen Generationenwechsel, Rechtspopulismus und Antisemitismus FORUM der Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten , Erinnerungsorte und -initiativen in Deutschland Zuwendung 2018 2.390,30 Workshop „Multiplikatorenfortbildungen für internationale Gedenkstättenfahrten“ Eigenproduktion 2019 5.000,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/8797 Maßnahme Einrichtung/Initiative/ Kooperationspartner Unterstützungsform Zeitraum Fördersumme in Euro Holocaust-Konferenzen „Lessons and Legacies of the Holocaust ” Institut für Zeitgeschichte München/Berlin Kooperation 2018-2019 150.000,00 Gedenkstättenseminar „Die Herausforderung des Digitalen für Gedenkstätten und Dokumentationszentren “ Stiftung Topographie des Terrors und Stiftung und International Tracing Service Bad Arolsen Kooperation 2018-2019 33.754,00 Tagung „Ein Vierteljahrhundert nach Christopher Brownings „Ordinary men“ – Perspektiven der neuen Polizei-Täterforschung und der Holocaust -Vermittlung“ Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster und Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Kooperation 2018-2020 80.500,00 Zusammen(ge)denken – Bundesweites Vernetzungstreffen ehrenamtlicher Vereine Jugend für Dora e. V. Zuwendung 2018-2019 18.000,00 Darüber hinaus setzt das Auswärtige Amt die Förderung von internationalen zivilgesellschaftlichen Einzelprojekten im Bereich der Erinnerung an den Holocaust fort. Im Haushaltsjahr 2018 standen dafür 6 640 000 Euro zur Verfügung, im Haushaltsjahr 2019 sind 5 295 000 Euro vorgesehen. Zwar leistet das Auswärtige Amt keine institutionelle Förderung von Gedenkstätten im Ausland, unterstützt aber punktuell im Rahmen der Projektförderung auch kleinere Initiativen und Gedenkstätten. 50. Wie hoch beläuft sich die Steigerung der Bundesbeteiligung bei den Investitionen im Bereich der Erinnerungskultur seit März 2018, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 167; bitte Initiativen und Gedenkstätten sowie Form der Unterstützung mit Fördersummen und Zeitrahmen der Förderung aufführen)? Die Bundesregierung hat die Fördermittel für die von ihr im Bereich der Erinnerungskultur geförderten Gedenkstätten seit dem letzten Jahr einrichtungsübergreifend substantiell erhöht. Hiervon profitiert die Arbeit der Gedenkstätten in Gänze, sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich. Die bei der BKM für die Pflege des Geschichtsbewusstseins veranschlagten Ausgaben steigen von 2017 auf 2019 von 84,4 Mio. Euro auf 101,6 Mio. Euro an, d. h. um über 20 Prozent . Darin enthalten sind Haushaltsmittel für Investitionen. Diese verdoppeln sich in demselben Zeitraum von 6,8 Mio. Euro auf 14,9 Mio. Euro. Hiervon umfasst sind neue Einzelinvestitionsvorhaben von gesamtstaatlicher Bedeutung wie die Errichtung eines Bildungs- und Dokumentationszentrums in Prora auf Rügen (Bundesbeteiligung in Höhe von insgesamt bis zu 3,4 Mio. Euro) und der Gedenk -, Dokumentations- und Lernort Bückeberg (Bundesbeteiligung in Höhe von insgesamt bis zu 725 000 Euro). Im Kapitel 0452 der BKM werden die betreffenden Maßnahmen ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 51. Welche „Aktivitäten und Projekte der Aufarbeitung der NS- Terrorherrschaft und der SED Diktatur, die Toleranz fördern, Sozialkompetenz und Demokratieverständnis stärken, gerade auch in der Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und im Zusammenwirken mit Zeitzeugen“ (S. 167), werden von der Bundesregierung unterstützt, und welche davon sind seit März 2018 neu hinzugekommen, welche weggefallen? 52. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „die Gedenkeinrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen, digitalen und audio-visuellen Vermittlungskonzepte “ zu unterstützen (S. 167; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)? Die Fragen 51 und 52 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Alle durch die BKM institutionell geförderten Gedenkstätten und Dokumentationszentren zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur zeichnen sich durch eine engagierte pädagogische Arbeit aus, die mit den jungen Menschen die Gegenwartsrelevanz der bearbeiteten Themen herausarbeitet und auf diese Weise vermittelt, wie sehr es für die Werte der Demokratie einzustehen gilt. Indem die Lebenswelten der zumeist sehr heterogen zusammengesetzten Teilnehmerkreise einbezogen werden, wird zu mehr Toleranz und Solidarität ermutigt . Zur Stärkung der historisch-politischen Bildungsarbeit der Gedenkeinrichtungen hat die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2019 für die vom Bund geförderten Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Deutschland 22 zusätzliche Stellen im Bereich der pädagogischen Vermittlungsarbeit geschaffen und hierzu unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderproporzes rund 800 000 Euro bereitgestellt. Zudem sollen mit dem noch im ersten Halbjahr 2019 beginnenden Förderprogramm „Jugend erinnert“ bei der BKM qualitativ hochwertige Bildungsformate der Gedenkstätten und Dokumentationszentren nachhaltig gestärkt und unterstützt werden. Durch den Fokus der Förderung auf Kooperationsachsen soll die systematische und strukturbildende Verzahnung außerschulischer historisch politischer Bildungsarbeit der Gedenkstätten mit Trägern der Bildungs-, Jugend-, und Kulturarbeit vorangebracht werden, um so junge Menschen möglichst gesellschaftsübergreifend zu erreichen. Das Programm setzt explizit darauf, auf bisher nicht erreichte junge Menschen zuzugehen und durch innovative Methoden und Formate dazu beizutragen, dass die jungen Menschen das Gelernte auch in eigenes Verhalten umsetzen. Die zudem angestrebte Förderung der Qualifizierung von Multiplikatoren im Bereich Bildung, Erziehung und Sozialarbeit kann wichtige Impulse setzen, um die Potentiale einer Vermittlung der Geschichte am authentischen Ort zu verdeutlichen und Strategien für den Umgang mit Diskriminierung im schulischen/beruflichen Umfeld zu vermitteln. Für das Förderprogramm „Jugend erinnert“ stehen 2019 im Haushalt der BKM 2 Mio. Euro zur Verfügung. Für die internationalen Aspekte des Programms „Jugend erinnert“ stehen zudem beim Auswärtigen Amt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln hat das Auswärtige Amt einen Wettbewerb an Deutschen Auslandsschulen „Erinnern für die Gegenwart“ ausgerufen und wird Begegnungen von Jugendlichen aus Deutschland, Israel und Osteuropa fördern. Das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend baut mit einer Mio. Euro aus Mitteln des Auswärtigen Amtes für das Programm „Jugend erinnert“ die bestehende Förderung für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/8797 außerschulische Gedenkstättenfahrten erheblich aus. Konkret sollen in den Jahren 2019 und 2020 500 Fahrten für über 10 000 Jugendliche über Mittel des Bundes gefördert und angeboten werden. Dafür stehen 2019 und 2020 insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Auch im Rahmen der Projektförderung der BKM nach der Gedenkstättenkonzeption werden zunehmend Projekte mit einem deutlichen pädagogischen Akzent gefördert . Beispielhaft sei hier die Förderung einer neuen Dauerausstellung des Anne-Frank-Zentrums Berlin genannt, die im November 2018 eröffnet wurde. Die Ausstellung richtet sich ganz gezielt an ein vorwiegend junges Publikum und setzt durch ein innovatives Format darauf, eine ganz persönliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Themen zu führen und nach der eigenen Verantwortung für ein gelingendes gesellschaftliches Miteinander zu fragen. BKM hat die Ausstellung mit 514 020 Euro gefördert. Das Zeitzeugenportal der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist eine zentrale Serviceeinrichtung, die sämtliche von BKM geförderten und finanzierten Einrichtungen in diesem Bereich unterstützt. Die Bereitstellung von Sondermitteln in Höhe von 4 Mio. Euro durch die BKM ermöglichte die Neueröffnung der Dauerausstellung des Zeitgeschichtlichen Forums Leipzig der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland am 5. November 2018. Digitale und audiovisuelle Vermittlung sind integrale Bestandteile dieser innovativen Präsentation. Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen offenen Gesprächsprozess zur langfristigen Sichtbarmachung des Dokumentenerbes der Akten und Unterlagen der bundesdeutschen Entschädigungs- und Wiedergutmachungspolitik von Bund und Ländern in die Wege geleitet, um die hierin enthaltenen Schilderungen und Zeugnisse individueller Verfolgungsschicksale für kommende Generationen zu erhalten. Zudem hat die Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft gemäß ihrer Aufgabe, Projekte, die u. a. der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des national-sozialistischen Regimes und der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft dienen, zu fördern, im Rahmen der Förderprogramme „Begegnung mit ehemaligen Zwangsarbeitern“, „Zwangsarbeit und vergessene Opfer“, „Bildung mit Zeitzeugnissen“ und „Migration und Erinnerungskultur in Deutschland“ im Jahr 2018 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,4 Mio. Euro bewilligt. Darüber hinaus wurde im Handlungsfeld „Auseinandersetzung mit der Geschichte“ das Projekt „Zeitzeuge goes digital. Die Digitalisierung von zwei deutschsprachigen, interaktiven NS-Überlebenden“ mit 70 795 Euro gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Als Projekte der BpB zur Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur sind die folgenden zu nennen: Maßnahme Zeitraum Summe in Euro Online-Spezial zur Filmreihe „Die Kinder von Golzow“ 2016-2023 45.125,00 Online-Dossier Stasi 2016-2019 125.339,28 Weiterentwicklung der Website „Jugendopposition in der DDR“ 2017-2019 36.487,12 Online-Dossier "Dokumentarfilm" auf bpb.de 2017-2019 2017-2019 8.845,32 „Deutschland Archiv“ 2018 2018 62.208,36 Online-Dossier-Aktualisierung Zwischenbilanz der Deutschen Einheit 2018-2019 25.000,00 Podiumsdiskussion „Ikone. Diktator. Jahrhundertverbrecher. Stalin(ismus) zwischen Vergessen und Nostalgie“ 2018 3.303,95 Frank Bösch/Andreas Wirsching (Hrsg.), Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus 2018 24.976,59 P. Wensierski, Die unheimliche Leichtigkeit der Revolution. Wie eine Gruppe junger Leipziger die Rebellion in der DDR wagte 2018 16.901,36 Geralf Pochop, Untergrund war Strategie. Punk in der DDR – zwischen Rebellion und Repression 2018 14.242,14 Taschenkalender „Erinnerung als Auftrag 2019“ 2018 3.206,00 Klaus Schroeder/Jochen Staadt (Hrsg.), Die Opfer des DDR-Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze 1949-1989. Ein biographisches Handbuch 2018 14.920,61 Der Weg zur Einheit, unv. ND 09/2018 2018 4.756,94 REFRACTED REALITIES – Gebrochene Wirklichkeiten. Diskursprogramm im Rahmen der VIDEONALE.17 2018-2019 9.500,00 Online-Dossier über Autonome Kultur in der DDR/Lizenzverlängerung VG Bild- Kunst 2018-2021 2.100,00 Geschichte der DDR, unv. ND 2018 2018 6.418,49 Die Dritte Generation Ostdeutschland als Alltagszeitzeug*innen in der historischpolitischen Bildung 2019 8.070,00 Th. Grimm, Gesamtdeutsch nach Tokio 2019-2020 70.000,00 „Deutschland Archiv“ 2019 2019 50.000,00 Onlinedossier "DDR kompakt" 2019 25.000,00 Gebaute Geschichte, kontroverse Erinnerung: Die Potsdamer Garnisonkirche als Lernort der Demokratie 2019-2022 162.150,00 found:erased:palimpsest 2019 20.000,00 Sylvia Kabus, Verschwunden. Kindesfortnahme. Heimerziehung. Tagebuch einer Recherche 2019 15.400,00 Über Mauern. Bilder zur Friedlichen Revolution 1989. [Arbeitstitel] 2019 200.100,50 Dieter Segert, Das 41. Jahr der DDR (Arbeitstitel). APuZ-Edition 2019 30.000,00 Gernot Jochheim, Demokratie und Emanzipation in Deutschland. Zeugnisse von der Mainzer Republik bis zur gewaltlosen Revolution in der DDR 2019 199.966,05 APuZ-Ausgabe (18/2019 = B 35-37) „41. Jahr der DDR“ 2019 18.000,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/8797 53. Welche bisher weniger beachteten Opfergruppen des Nationalsozialismus wurden seit März 2018 anerkannt und ihre Geschichte aufgearbeitet (S. 168; bitte Opfergruppen auflisten)? a) Welche Opfergruppen sind geplant, in Zukunft anzuerkennen, und in welcher Form? b) Welche Opfergruppen sollen nicht anerkannt werden? In allen bundesgeförderten Geschichtsmuseen, Gedenkstätten und Dokumentationszentren , aber auch in der Forschung besteht ein klares Bewusstsein zur Relevanz aller Opfergruppen. Es wird jede Anstrengung unternommen, dem Schicksal aller Opfergruppen in den Ausstellungen und in zahlreichen Veranstaltungen und Tagungen Rechnung zu tragen bzw. Forschungslücken zu schließen. So hat sich zum Beispiel der Wissenschaftliche Beirat der bundesgeförderten Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas dafür ausgesprochen, dass zur Verfolgung der Menschen, die die Nationalsozialisten als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher “ stigmatisierten, eine umfassende Wanderausstellung erarbeitet werden soll. Bei allem ist darauf hinzuweisen, dass es dem erinnerungskulturellen Verständnis der Bundesregierung entspricht, weder inhaltliche Vorgaben zu machen noch in die Planung der fachlichen und wissenschaftlichen Aufarbeitung einzugreifen. Die Projekte zu entwickeln, ist den Gedenkstätten und Initiativen überlassen. Soweit hier nach der „Anerkennung“ von Opfergruppen gefragt ist, sei zudem darauf hingewiesen, dass dies üblicherweise durch einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages geschieht. 54. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung seit März 2018 umgesetzt, um „die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas noch besser in die Lage zu versetzen, Initiativen, insbesondere in Osteuropa, zu bestehenden Gedenkorten bei ihrer Aufarbeitungsarbeit zu unterstützen oder Initiativen für die Erforschung noch unbekannter Orte des Holocaust zu fördern“ (S. 168; bitte Maßnahmen mit Fördersummen und Zeitrahmen aufführen)? Die Bundesregierung hat die Förderung des vom AA finanzierten Projekts „Erinnerung bewahren“ der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas fortgesetzt . Damit werden in der Ukraine Massenerschießungsstätten in würdige Grab- und Gedenkstätten umgewandelt sowie pädagogische und kommunikative Maßnahmen unterstützt. 2018 betrug die Fördersumme 548 838 Euro. Für 2019 sind Mittel i. H. v. 765 000 Euro vorgesehen. Die institutionelle Förderung der Einrichtung durch die BKM steigt gleichzeitig von 3 282 000 Euro (2017) über 3 332 000 Euro (2018) auf 3 645 000 Euro (2019) an. 55. Inwieweit wurde seit März 2018 die „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien, Bundesbehörden sowie des Deutschen Bundestags weiter unterstützt“ (S. 168; bitte Aktivitäten der vorgenommenen Unterstützung aufführen)? Entsprechend der Zielsetzung des Koalitionsvertrages unterstützt die Bundesregierung weiterhin die fortgesetzte Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Bundesbehörden durch die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen und Aktivitäten: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziert und unterstützt organisatorisch die Unabhängige Historikerkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt die NS-Aufarbeitung weiterhin durch das laufende Forschungsprojekt „Aufarbeitung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus“, das von einer unabhängigen Historikerkommission durchgeführt wird. In der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung erschien hierzu am 20. August 2018 eine Sonderausgabe des im Juni 2017 veröffentlichten ersten Bandes der Reihe „Geschichte des Reichsarbeitsministeriums im Nationalsozialismus“. Im November 2018 erschien in dieser Reihe der Band „Im Dienst des Arbeitseinsatzes . Rentenversicherungspolitik im ‚Dritten Reich‘“ von Alexander Klimo. Vier weitere Bände sollen 2019 und 2020 erscheinen. Darüber hinaus fördert das BMAS seit Dezember 2017 das Ausstellungsprojekt „Das Reichsarbeitsministerium 1933-1945. Beamte im Dienst des Nationalsozialismus“ der Stiftung Topographie des Terrors. Die Ausstellung wird im Zeitraum April bis Oktober 2019 im Dokumentationszentrum der Stiftung in Berlin-Kreuzberg gezeigt und soll anschließend noch in weiteren NS-Gedenkorten in Deutschland gezeigt werden. Innerhalb des BMAS wird die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch Studientage für die Beschäftigten des Ministeriums unterstützt, die in der Bildungs- und Gedenkstätte Haus der Wannseekonferenz durchgeführt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert zwei Projekte zur Aufarbeitung möglicher NS-Belastungen. Ein Forschungsprojekt mit dem Titel „NS-Belastungen im bundesdeutschen Atom- bzw. Forschungsministerium , 1955-1972“ unter der Leitung von Herrn Professor Raithel am Institut für Zeitgeschichte in München untersucht mögliche NS-Belastungen in den Vorgängerinstitutionen des BMBF. Laufzeit des Vorhabens ist 1. Februar 2016 bis 31. Mai 2019. Außerdem wird in einem Forschungsprojekt mit dem Titel „Ehemalige Nationalsozialisten in Wissenschaft und Bildung der DDR“ unter der Leitung von Herrn Professor Schroeder an der Freien Universität Berlin das Wirken ehemaliger Nationalsozialisten in staatlichen Institutionen der DDR im Bereich Wissenschaft und Bildung untersucht. Laufzeit dieses Vorhabens ist 1. September 2017 bis 31. Oktober 2020. Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingesetzte unabhängige Historiker -Kommission zur Erforschung der Geschichte des Reichsfinanzministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus hat ihre Tätigkeit über den März 2018 hinaus fortgesetzt und wird bis zum Jahr 2020 weitere Forschungsergebnisse veröffentlichen . Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amts (AA) ist fester Bestandteil der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern aller Laufbahnen im AA. Aus Mitteln des Programms „Jugend Erinnert“ hat das Auswärtige Amt den Wettbewerb „Erinnern für die Gegenwart“ ausgerufen, der die Deutschen Auslandsschulen u. a. zur Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit in der NS- Zeit aufruft. Am 23. November 2018 wurden am Werderschen Markt zwei Gedenkstelen , die die Geschichte des jetzigen AA-Standorts in der NS-Zeit beleuchten , im Beisein von Bundesaußenminister Heiko Maas feierlich enthüllt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/8797 Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird folgendes Projekt, das sich in zwei Teilstudien aufteilt, gefördert: Kontinuitäten und Neuanfänge nach dem Nationalsozialismus: Das Bundesministerium für Gesundheitswesen und das Ministerium für Gesundheitswesen der DDR Teilstudie 1 zum Ministerium für Gesundheitswesen der DDR. Start 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2019. Durchgeführt durch das Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) in Potsdam (Projektleitung: Prof. Dr. Bösch und PD Dr. Süß) Teilstudie 2 zum Bundesministerium für Gesundheit. Start: 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2021. Durchgeführt durch das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München (Projektleitung: Prof. Dr. Wirsching und Prof. Dr. Hürter). In den beiden Teilstudien werden die Gesundheitsministerien im geteilten Deutschland und ihre Bezüge zum Nationalsozialismus analysiert. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat von 2014 bis 2018 das Forschungsprojekt „Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des BMI und des Ministeriums des Innern bzgl. möglicher personeller und sachlicher Kontinuitäten zur NS-Zeit“ mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Euro gefördert. Die Durchführung der Studie erfolgte durch das Institut für Zeitgeschichte und das Zentrum für Zeithistorische Forschung. Die Abschlussstudie wurde unter dem Titel „Hüter der Ordnung“ veröffentlicht; eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische Bildung erfolgte am 25. März 2019. Die Forschungsarbeit wurde am 19. Juni 2018 im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Sinne der Nachhaltigkeit des Projektes werden seit 2018 eintägige Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter/-innen des BMI in der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannseekonferenz in Potsdam zu der genannten Thematik durchgeführt . Weiterhin erschien in der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung am 4. März 2019 eine Sonderausgabe des Sachbuchs „Die Ämter und ihre Vergangenheit. Ministerien und Behörden im geteilten Deutschland 1949- 1972“ (Hrsg.: Stefan Creuzberger/Dominik Geppert). Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) hat seine Arbeit als Ressortforschungseinrichtung durch die Veröffentlichung von für die Thematik relevanten Forschungsergebnissen seit März 2018 weiter fortgesetzt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 zunächst – vor dem Hintergrund umfassenden Quellenmaterials – eine Vorstudie in Auftrag gegeben, die 2018 abgeschlossen wurde. Dieser Studie folgt nun im Zeitraum von 2019 bis 2022 eine Hauptstudie. Die Forschungsergebnisse werden dann in einem noch festzulegenden Rahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV; einschließlich Geschäftsbereich) sind seit März 2018 folgende Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit erfolgt: Teil der Aufarbeitung des Umgangs mit der NS-Vergangenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums in den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland ist die im Jahr 2017 vom BMJV geschaffene Ausstel- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit “, die seitdem an wechselnden Orten der Bundesrepublik zu sehen ist. In der Zeit von März 2018 bis März 2019 gastierte die Wanderausstellung im Landgericht Düsseldorf, im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, beim 72. Deutschen Juristentag ebenfalls in Leipzig und in der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Darüber hinaus ist die Wanderausstellung in englischer Übersetzung seit Februar 2019 in Washington D.C. zu sehen. Folgen werden Ausstellungsorte in weiteren Städten in den USA (so z. B. in Baltimore und New York). Die bereits im Jahr 1989 durch das BMJV konzipierte Ausstellung über Justiz und Nationalsozialismus ist seit dem 17. Juni 2008 dauerhaft im Gebäude des OVG Berlin-Brandenburg in Berlin untergebracht. Daneben wurde im Nachgang zum Aufarbeitungsprojekt im BMJV im Jahr 2016 eine Fortbildungsreihe unter dem Titel „‘Schwieriges Erbe‘: Das Reichsministerium der Justiz und seine Beteiligung an den NS-Verbrechen“ aufgelegt, die sich in zweitägigen Seminaren regelmäßig mit den Erkenntnissen aus dem Rosenburg- Projekt auseinandersetzt und sich mit der Rolle der Juristinnen und Juristen in der NS-Zeit befasst. Die Fortbildung richtet sich schwerpunktmäßig an die neu ins BMJV abgeordneten oder versetzten Juristinnen und Juristen (überwiegend Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus den Ländern). Des Weiteren hat BMJV im März 2018 und 2019 bei der Deutschen Richterakademie – einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen, überregionalen Fortbildungseinrichtung – im Format DRA Aktuell jeweils dreitägige Seminare zum „Rosenburg-Projekt“ durchgeführt, an denen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus ganz Deutschland teilgenommen haben. Einen weiteren Beitrag zur Unterstützung der Aufarbeitung leistet das BMJV mit der Verleihung des vom BMJV ausgelobten – und mit 5 000 Euro Preisgeld dotierten – Fritz Bauer Studienpreises für Menschenrechte und juristische Zeitgeschichte , der alle zwei Jahre verliehen wird. Die nächste Preisverleihung ist für den 1. Juli 2019 vorgesehen. Mit dem Preis werden in Erinnerung an den Initiator des Frankfurter Auschwitz-Prozesses herausragende Arbeiten des rechtswissenschaftlichen Nachwuchses gewürdigt, die sich mit Leben und Werk Fritz Bauers oder seinen Lebensthemen (insbesondere die juristische Ahndung des NS-Unrechts und anderer Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit; Strafrechtsreform und humaner Strafvollzug; Achtung und Schutz der Menschenwürde und Grundrechte), beschäftigen. Beim Generalbundesanwalt wurde im Dezember 2017 eine auf zwei Jahre angelegte Studie unter dem Titel "Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit" beauftragt . Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat im Jahre 2018 zwei die Nachkriegsgeschichte dieses Gerichts betreffende Forschungsprojekte initiiert, mit denen ein Zeit- sowie ein Rechtshistoriker der Universität Mainz betraut sind. Neben der etablierten Forschung in und zu den einzelnen Ressorts hat sich die Bundesregierung im Jahr 2016 darauf verständigt, für die Forschung über die NS- Vergangenheit der Ministerien und der zentralen deutschen Behörden mit einem ressortübergreifenden Forschungsprogramm einen neuen Zugang zu finden. Mit dem innovativen Forschungsprogramm, welches die Möglichkeit eröffnet, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/8797 Querschnittsthemen und auch vergleichende Ansätze – etwa zur Einbeziehung von DDR-Behörden – zu verfolgen, sollen Forschungslücken zu bislang nicht näher untersuchten zentralen Behörden geschlossen werden. Insgesamt werden im Rahmen dieses Programms zehn Forschungsprojekte gefördert ; zwei der Projekte richten dabei den Fokus auf die Geschichte des Bundeskanzleramtes . Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat für das Forschungsprogramm für den Zeitraum von 2017 bis 2020 eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro über das Bundesarchiv zur Verfügung gestellt. Die Forschungsprojekte haben Ende 2017 mit ihren Untersuchungen begonnen und werden diese planmäßig im Jahr 2020 abschließen. Eine Übersicht der zehn ausgewählten Forschungsprojekte kann unter www. bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2017/2017-08-14-ns-forschungliste .pdf?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Darüber hinaus fördert die BKM im Zeitraum von 2019 bis 2021 ein Projekt des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin zum Aufbau einer Datenbank für zeitgeschichtliche Forschungsdaten. Ziel dieses Projekts ist es, die Forschungsrohdaten aus aktuellen wie zukünftigen Forschungsprojekten zur Geschichte der Ministerialverwaltungen langfristig und strukturiert zu sichern, um auf diese Weise eine dauerhafte wissenschaftliche Nutzung der Daten zu ermöglichen. 56. Wie weit ist das Vorhaben vorangeschritten, „in Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Gedenkstätten insbesondere die nachwachsenden Generationen ohne eigene Diktaturerfahrung für das Unrecht der SED-Diktatur sensibilisieren zu wollen“? a) Welche Opferverbände und Gedenkstätten sind an diesem Prozess beteiligt ? b) In welcher Form wird die Zusammenarbeit praktiziert? Gibt es regelmäßige Treffen? c) Gibt es bereits erste konzeptionelle Papiere, die die Umsetzung des beschriebenen Ziels zum Thema haben? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 51 und 52 verwiesen. 57. Welche konkreten Schritte sind seit März 2018 seitens der Koalitionsparteien unternommen worden, um „eine vom Deutschen Bundestag zu beschließende Konzeption zur Förderung der Orte deutscher Demokratiegeschichte zu erarbeiten“ (S. 168)? a) Wer ist neben den Koalitionsparteien noch an der Erarbeitung der Konzeption beteiligt? b) Welche Orte der deutschen Demokratiegeschichte sollen im Konzept berücksichtigt werden? c) Wann soll die Konzeption dem Deutschen Bundestag zum Beschluss vorgelegt werden? Der Bundesregierung ist sehr daran gelegen, die Perspektiven ausgewiesener Fachleute sowie der interessierten Öffentlichkeit in die Entstehung der Förderkonzeption intensiv mit einzubeziehen. So hat die BKM etwa eine weithin beachtete Tagung der Deutschen Gesellschaft e. V. finanziert, die sich am 26. Februar 2019 der Demokratiegeschichte als Aufgabe der Erinnerungsarbeit widmete. Diese Tagung fragte nach den Grundlagen einer demokratischen Erinnerungskul- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tur, ihren Vor- und Leitbildern und diskutierte konkrete Orte der Demokratiegeschichte als Anknüpfungs- und Orientierungspunkte. Ergebnis waren wichtige Impulse für die weitere konzeptionelle Arbeit an der Förderkonzeption. Zur Zukunft eines herausragenden Ortes deutscher Demokratiegeschichte, der Frankfurter Paulskirche, hat die BKM erste Gespräche geführt. Das zukünftige Gestaltungskonzept sollte nicht nur das historische Geschehen im Blick haben, sondern auch den Wert der Demokratie für Gegenwart und Zukunft vermitteln. Im Haushalt der BKM sind für den Bau eines Besucher- und Dokumentationszentrums am Friedhof der Märzgefallenen in Berlin rund 3 Mio. Euro veranschlagt . Vor einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestags werden sich die Koalitionspartner zunächst im weiteren Verlauf des Jahres 2019 über einen ersten Entwurf der Förderkonzeption verständigen. 58. Wann und an welchem Ort wird, nach Auffassung der Bundesregierung, das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin eröffnet, um „an die positiven Momente unserer Demokratiegeschichte zu erinnern“ (S. 168)? Der Deutsche Bundestag hat als Ort für das Freiheits- und Einheitsdenkmal den Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals auf der Berliner Schlossfreiheit bestimmt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11200 und 18/12550). Mit der Realisierung des Siegerentwurfes „Bürger in Bewegung“ von Milla & Partner an diesen Ort konnte, nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende September 2018 das aktualisierte Finanzierungskonzept für das Denkmal gebilligt hat, zwischenzeitlich begonnen werden. Die Fertigstellung wird innerhalb von zwei Jahren nach Wiederaufnahme des Projektes angestrebt. 59. Geht die Bundesregierung fest davon aus, dass das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig noch in dieser Legislaturperiode eröffnet wird, um „an die positiven Momente unserer Demokratiegeschichte zu erinnern“ (S. 168)? Wenn ja, wann, und an welchem Ort? Der Leipziger Stadtrat hat das bisherige Wettbewerbsverfahren im Jahr 2014 beendet und zugleich den früheren Beschluss zum Ort des Denkmals aufgehoben. Die mögliche Realisierung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig setzt zunächst einen entsprechenden kommunalen Willensbildungsprozess zum weiteren Verfahren sowie konkrete Beschlüsse, auch zum Standort des Denkmals, voraus . Kulturelles Erbe, Kolonialismus 60. Wie hat die Bundesregierung konkret „an alle öffentlichen kulturbewahrenden Einrichtungen und auch Privatpersonen in Deutschland“ appelliert, damit diese „sich einem Begehren auf Anrufung der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingter entzogener Kulturgüter nicht verschließen“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 169)? a) Welche konkreten Erfolge konnten bisher durch den Appell verbucht werden ? Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 werden regelmäßig bundesgeförderte kulturgutbewahrende Einrichtungen durch eine Auflage im Zuwendungsbescheid bzw. Zuweisungsschreiben verpflichtet, dem Wunsch von Anspruchstellern auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/8797 Anrufung der Beratenden Kommission zu folgen. Dies kommt im Ergebnis – für die mit Bundesgeldern geförderten Kultureinrichtungen – der Ermöglichung einer einseitigen Anrufung durch Anspruchsteller gleich. Die Bundesregierung ist daher mit einer solchen rechtlichen Verpflichtung über einen Appell hinausgegangen . Zugleich ist es ein politisches Zeichen gegenüber den übrigen Kultureinrichtungen und Privaten, dass die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit für den Bund von hoher politischer und moralischer Bedeutung ist. Diese werden aufgefordert , sich einer Anrufung ebenfalls nicht zu verschließen. Die allein von Ländern und Kommunen finanzierten öffentlichen Einrichtungen können wegen des Föderalismus-prinzips durch die Bundesregierung nicht verpflichtet werden. Mit der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände werden privatrechtlich organisierte Einrichtungen und Privatpersonen aufgefordert, sich den niedergelegten Grundsätzen und Verfahrensweisen zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien anzuschließen. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass das als zentraler Ansprechpartner in Deutschland für die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien errichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste die satzungsmäßige Aufgabe hat, ein Angebot für privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen bereitzustellen, um diese bei der eigenen Suche nach NS-Raubkunst und Fragen einer gerechten und fairen Lösung zu unterstützen, wenn sie den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen und an der Unterstützung im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht. Das Zentrum hält neben seinem Informations- und Beratungsangebot im genannten Sinne finanzielle Fördermöglichkeiten auch für Private bereit. Die Rückgabe von Kulturgütern liegt in der Verantwortung der jeweiligen privaten Stellen und Personen. Die Angebote können jedoch eine Anrufung bei der Beratenden Kommission erleichtern. 61. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen – insbesondere auch über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Museumsbund – mit einem eigenen Schwerpunkt zu fördern“ (S. 169; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? Die Aufarbeitung im Bereich von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurde durch die Bundesregierung sowohl im Vorfeld des Koalitionsvertrages als auch seit März 2018 grundlegend vorangetrieben. Zu den zentralen Schritten gehören : Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) hat zum Januar 2019 seine Fördertätigkeit auf Projekte von Museen und Sammlungen in öffentlicher Trägerschaft in Deutschland zur Aufarbeitung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deren Beständen sowie auf Grundlagenforschung erweitert . Die „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Für die Erweiterung der Fördertätigkeit des DZK auf die Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind bereits im Bundeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 200 000 Euro sowie eine zusätzliche Stelle ausgebracht worden. Im Bundeshaushalt 2019 sind hierfür unter anderem eine weitere Erhöhung der institutionellen Förderung des DZK um rund 1,9 Mio. Euro sowie weitere drei Stellen veranschlagt worden. Das DZK hat ferner mit dem Aufbau einer Forschungsdatenbank begonnen. Diese wird unter anderem der recherchierbaren Visualisierung von Ergebnissen der vom DZK geförderten Prove- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nienzforschung dienen. Vorgesehen ist, dass die neue Datenbank ebenfalls Ergebnisse aus den zukünftig vom DZK geförderten Projekten im Bereich „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ aufnimmt. Im Bundeshaushalt 2018 wurden für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu der die Staatlichen Museen zu Berlin gehören, für die Klärung von Provenienzen sechs zusätzliche Stellen ausgebracht, von denen vier schwerpunktmäßig die Provenienzen der ethnologischen Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin erforschen sollen. Die BKM hat die Erarbeitung des „Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ durch den Deutschen Museumsbund (DMB) seit 2016 mit Projektmitteln gefördert, das Auswärtige Amt hat die Übersetzung übernommen . Im Mai 2018 wurde die Erstfassung des Leitfadens veröffentlicht. Damit wurde den deutschen Museen eine Hilfestellung im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an die Hand gegeben. Ende 2018 hat der DMB einen international besetzten Workshop ausgerichtet, um den Leitfaden um eine internationale Perspektive erweitern zu können. Die überarbeitete Fassung soll Mitte 2019 veröffentlicht werden. Die Bundesregierung hat sich für die Erarbeitung einer gemeinsamen kulturpolitischen Positionierung eingesetzt. Beim Kulturpolitischen Spitzengespräch am 12. Oktober 2018 hat man sich auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verständigt. Im Kulturpolitischen Spitzengespräch am 13. März 2019 haben die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verabschiedet. Die Arbeitsgruppe plant, die in den „Ersten Eckpunkten“ genannten Handlungsfelder und Ziele weiterzuentwickeln und zu einer abschließenden Positionierung auszuarbeiten. Ferner fand und findet im Rahmen von Forschungen, Digitalisierungsprojekten, Ausstellungsgestaltungen und Veranstaltungen der durch die BKM geförderten Einrichtungen wie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Stiftung Humboldt Forum, der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Akademie der Künste oder des Bundesarchivs eine kritische Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten statt. Dabei wurden und werden oftmals Expertinnen und Experten aus Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften einbezogen. Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gibt es zahlreiche Kooperationsprogramme und Projekte, die zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur in den jeweiligen Herkunftsstaaten beitragen. Hinzu kommen zahlreiche Aktivitäten der Mittlerorganisationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere des Goethe-Instituts, des Instituts für Auslandsbeziehungen und des DAAD (Stipendienprogramme ). Dadurch werden die Professionalisierung von Personal an Museen sowie die Verbesserung der technischen Bedingungen bis hin zur Museumspädagogik und Kuratierung gefördert. Das Goethe-Institut führte 2018 zahlreiche Museumgespräche in Kigali, Kinshasa, Ouagadougou, Accra, Johannesburg und Windhuk durch. In Workshops und Seminaren für Fachpublikum wie auch öffentlichen Diskussionen werden gemeinsam mit afrikanischen Partnern Fragen zur Museumsarbeit im Allgemeinen und in den jeweiligen Partnerländern im Besonderen erörtert. In einer Konferenz werden im Herbst 2019 die Ergebnisse zusammengetragen und mit Diskursen aus anderen Teilen der Welt vernetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/8797 62. Ist aufgrund der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes (S. 196) davon auszugehen , dass das Mittelniveau für das Programm zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes auf dem aktuellen Niveau (Haushaltstitel: 0452 – 685 25- 183, vgl. Haushalt 2019 https://bit.ly/2RkT1R5) verbleibt, reduziert oder zukünftig noch erhöht wird, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Es sollen auch in den kommenden Jahren Mittel für das Programm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts bereitgestellt werden. In welcher Höhe dies der Fall sein wird, hängt vom Ausgang der Haushaltsberatungen innerhalb der Bundesregierung und abschließend im Deutschen Bundestag ab. 63. Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 ergriffen worden, um das Förderkonzept zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes gemeinsam mit den Ländern und der Filmwirtschaft zügig umzusetzen (S. 165)? Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2018 mit den Ländern und der Filmförderungsanstalt auf ein gemeinsames Förderprogramm zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes geeinigt. a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „zügig “? Die Bundesregierung hat einen Start des Förderprogramms Anfang 2019 angestrebt . b) Kann die Bundesregierung ein Datum bzw. einen Zeitrahmen für die Umsetzung nennen? Wenn nein, warum nicht? Das Förderprogramm ist zum 1. Januar 2019 gestartet. c) Was genau beinhaltet das Förderkonzept? Ab Januar 2019 sollen für einen Zeitraum von zunächst zehn Jahren jährlich bis zu 10 Mio. Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden von der Bundesregierung, den Ländern und der Filmförderungsanstalt zu jeweils einem Drittel aufgebracht. d) Nach welchen Kriterien wird entschieden, was digitalisiert wird? Die Digitalisierung von Filmen wird in drei Bereichen gefördert: Auswertungsinteresse , kuratorisches Interesse und konservatorische Notwendigkeit. Förderbar sind Kurz- und Langfilme von besonderer filmhistorischen Bedeutung oder dokumentarischem oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen. Der Film muss kinotauglich sein. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind über die Homepage der Filmförderungsanstalt abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Was passiert mit den Originalen? Die Verantwortung für die Originale verbleibt bei den jeweiligen Rechteinhabern bzw. Archiven. Kulturelle Bildung und Teilhabe 64. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz zu schließen, mit dem Ziel den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken (S. 166; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? Bereits jetzt stimmt sich der Bund mit weiteren staatlichen Ebenen projektbezogen im Bereich kulturelle Bildung und Medienkompetenz ab, um Synergien zu erschließen und Kohärenz zu gewährleisten. Dies wird im Laufe der Legislaturperiode fort- und umgesetzt. 65. Inwieweit wurden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, die Mittel seit März 2018 gestärkt „für kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes, für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, den Bundes- und den internationalen Freiwilligendienst „Kulturweit“ (S. 167; bitte die jeweiligen zusätzlichen Finanzmittel je Programm aufführen )? Welche zukünftigen Maßnahmen zur Stärkung sind in der weiteren Legislaturperiode geplant? Im Haushaltsjahr 2018 hat der Haushaltsansatz für die Kulturelle Bildung im Kinder - und Jugendplan des Bundes 10,706 Mio. Euro betragen und im Haushaltsjahr 2019 beträgt er 10,88 Mio. Euro. Im Bundesfreiwilligendienst hat der Bundesverband Kulturelle Jugendbildung (BKJ) in 2018 eine Zuschusssumme von rd. 3,283 Mio. Euro verwendet. In 2019 stehen für den BKJ rd. 3,8 Mio. Euro zur Verfügung. Im Freiwilligen Sozialen Jahr hat der BKJ in 2018 eine Zuwendung von rd. 3,887 Mio. Euro verwendet. In 2019 stehen für den BKJ rd. 4,013 Mio. Euro zur Verfügung. Der Jugendfreiwilligendienst „kulturweit“ wird vom Auswärtigen Amt finanziert . Im Haushaltsjahr 2018 verwendete die Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (DUK) für den Jugendfreiwilligendienst Zuwendungen in Höhe von 5 196 883 Euro. Im Haushaltsjahr 2019 stehen für „kulturweit“ 5 352 377 Euro zur Verfügung. Für das neue Programm „naturweit“, das organisatorisch in „kulturweit “ integriert ist, wurden im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 404 193 Euro verwendet; im Haushaltsjahr 2019 stehen für „naturweit“ 529 868 Euro zur Verfügung. 66. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 ergriffen, damit die „vom Bund geförderten Kultureinrichtungen das Ziel umfassender kultureller Teilhabe als Kern- und Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur verankern und nach Möglichkeit in den Bereichen Gremien und Personal, Ansprache des Publikums, Programmgestaltung und Zugänglichkeit ihrer Angebote“ berücksichtigen (S. 167; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? Die Ziele werden verstärkt bei der Finanzierung bundesgeförderter Kultureinrichtungen seitens der BKM berücksichtigt. Auf die Antwort zu den Fragen 25 bis 27 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/8797 67. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 ergriffen, um „die pädagogische Vermittlungsarbeit bei den vom Bund geförderten Museen, Gedenkstätten und anderen Kultureinrichtungen personell und finanziell deutlich zu stärken“ (S. 167; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen. Bezogen auf die bundesgeförderten Gedenkstätten und Erinnerungsorte wird auf die Antwort zu den Fragen 51 und 52 verwiesen. Kultur- und Kreativwirtschaft 68. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations - und Außenwirtschaftsförderung und die Weiterentwicklung von Finanzierungs - und Förderinstrumenten anzustreben und um inhaltsbezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen“ (S. 170; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? Die Bundesregierung hat im Oktober 2007 auf Beschluss des Deutschen Bundestages die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ auf den Weg gebracht, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam federführend koordiniert wird. Übergeordnetes Ziel der Initiative war und ist die Erschließung positiver Zukunftsperspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft durch Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und bessere Ausschöpfung und Entwicklung ihres Arbeitsplatzpotentials . Zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen der Initiative wurden seit 2018 folgende Maßnahmen ergriffen und fortgeführt: Allgemein: jährlicher Monitoringbericht zu den wirtschaftlichen Kennzahlen der Kulturund Kreativwirtschaft in Deutschland. Öffentlichkeitsarbeit der Initiative (Homepage www.kultur-kreativ-wirtschaft. de, Broschüren, Info-Mails etc.). Um neue europäische Förderprogramme auch in Deutschland zu etablieren, werden durch die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft Umsetzungsschritte privater Akteure ermutigt (z. B. für CCS Facility des European Investment Fund). Förderungen aus Haushaltsmitteln des BMWi: Zur Vernetzung und Innovationssteigerung durch indirekte Methoden (kuratierte Veranstaltungen; Netzwerkansätze) haben bundesweite Veranstaltungen des Kompetenzzentrums des Bundes sowie weitere Angebote beigetragen (u. a. Fellows-Netzwerk). Fortführung des jährlichen Wettbewerbs „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland “ als zentraler Wettbewerb für kreative Unternehmen. Aktivitäten im Bereich Internationalisierung und Export werden zunehmend wichtiger. Das BMWi hat erneut in 2019 den jährlichen gemeinsamen Auftritt von Deutschland auf dem weltgrößten Kreativ- und Digitalfestival der South Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode by Southwest (SXSW) in Austin/Texas unterstützt. Mit Hilfe der Initiative Musik und dem Auslandsmesseförderprogramm wurden den deutschen Delegierten und Unternehmen unter der gemeinsamen Marke „Wunderbar“ im German Haus und einem Messepavilion eine herausragende Plattform für Präsentationen , Diskussionen und Netzwerkaustausch zu Trendthemen der Kreativ- und Digitalwirtschaft wie Künstliche Intelligenz, Mobilität und Gesundheit geboten und musikalischen Newcomern ein erster internationaler Auftritt in den USA ermöglicht. Darüber hinaus wurden und werden 2018 sowie in 2019 und Folgejahren Unternehmerreisen im Rahmen des Markterschließungsprogramms (MEP) speziell für Kreativbranchen u. a. in den Bereichen Musik, Design und Games gefördert. Das BMWi plant 2019 den Start einer Pilotförderung nichttechnischer Innovationen , die das Innovationssystem verstärkt für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Zielgruppen wie beispielsweise der digitalen Start-up- Szene und der Kultur- und Kreativwirtschaft ausweitet. Förderungen aus Haushaltsmitteln der BKM: Aktualisierung und Erweiterung auf weitere Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft des Informationsportals www.touring-artists.info – Kommunikation und Vernetzung in Europa (2019/2020). Das Projekt vereinfacht Kulturschaffenden die grenzüberschreitende Arbeit, gibt über Fördermöglichkeiten Auskunft und erleichtert den internationalen Austausch und internationale Kooperationen. Das Projekt „Kreativ-Transfer: Pilotprojekt Verwertungs- und Exportförderung in drei Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft“ (2019/2020) unterstützt Unternehmen und Solo-Selbständige ausgewählter Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft (Darstellende Künste, Kunstmarkt und Games) dabei, über internationale Messen Kontakte ins Ausland zu knüpfen, um das eigene künstlerisch-kreative Potential optimal nutzen und um sich neue Vermarktungskanäle für das eigene Werk erschließen zu können. Ergänzend zu den oben genannten Instrumenten der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft hat das BMWi den Wettbewerb „Deutscher Wirtschaftsfilmpreis“ auch 2018 erneut durchgeführt (ebenso geplant für 2019 und Folgejahre). Ferner fördern die BKM und BMWi die Auftaktveranstaltung für das Projekt „Allez Hop! Start up Summit – Deutsch Französisches Startup-Forum“ im April 2019. Dabei handelt es sich um ein Austausch- und Konferenzformat, bei dem sich deutsche und französische Startups aus der Kreativ- und Digitalwirtschaft zu bestimmten , wechselnden Themenkreisen austauschen und vernetzen. Die Veranstaltungen sollen jährlich im Wechsel in Mannheim und im Grand Est (Alsace, Lorraine, Champagne-Ardenne) stattfinden. An der Auftaktveranstaltung wirkt außerdem das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Workshop zur Bedeutung der Künstlichen Intelligenz für kreative Güter und Dienstleistungen mit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/8797 69. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht zu verbessern (S. 170; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? a) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen zu beteiligen“ (S. 170; bitte Maßnahmen aufführen)? Das Urheberrecht ist weitgehend unionsrechtlich harmonisiert. Regulatorische Maßnahmen sollten schon aus diesem Grund auf EU-Ebene ansetzen. Derzeit laufen die Verhandlungen über den Entwurf einer Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt, an denen Deutschland sich konstruktiv beteiligt. Im Entwurf sind auch Vorschriften enthalten, die das Ziel verfolgen, digitale Plattformen urheberrechtlich stärker in die Verantwortung zu nehmen, um diese so an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen zu beteiligen. Die Verhandlungen über die Richtlinie zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat könnten noch in der laufenden EU-Legislatur abgeschlossen werden. b) Inwiefern wurde seit März 2018 die Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie geprüft, und was ist das Ergebnis der Prüfung ? Ein Vorschlag zu einer möglichen Revision der E-Commerce-Richtlinie ist von der nächsten Europäischen Kommission zu erwarten. Bei dieser wird zu prüfen sein, ob es – vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH – einer Weiterentwicklung der Hostproviderhaftung und einer Konkretisierung des Notice-and- Takedown-Verfahrens bedarf. Musikwirtschaft, Film und Games 70. Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 seitens der Bundesregierung unternommen worden, um die kulturellen und wirtschaftlichen Grundlagen der Musikwirtschaft zu festigen, ihre gemeinsamen Plattformen auszubauen und ihre internationale Wahrnehmbarkeit zu stärken, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt (S. 171; bitte Maßnahmen mit Zeitrahmen und Mittelunterfütterung aufführen)? Die Bundesregierung hat die Mittel für die Initiative Musik, der Fördereinrichtung des Bundes für Rock, Pop und Jazz, für die Jahre 2018 und 2019 erheblich erhöht (Haushaltsansatz 2017: 6,6 Mio. Euro, Haushaltsansatz 2018: 9,75 Mio. Euro, Haushaltsansatz 2019: bis zu 13 Mio. Euro). Diese Mittel sollen nicht nur für die Stärkung von Künstler- und Infrastrukturförderungen eingesetzt, sondern unter anderem auch genutzt werden, um gezielt Plattformprojekte zu entwickeln oder fortzusetzen. Ein Beispiel ist die „Agenda Musikwirtschaft“, die im Juni 2018 in dieser Form erstmals stattgefunden hat und an der alle wesentlichen Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter teilgenommen haben. Möglich wurden mit den erhöhten Mitteln auch erste Überlegungen für die Entwicklung bundesweiter Preise in diesem Bereich, die inhaltlich eine breite Branchenakzeptanz und eine angemessene kulturpolitische Anerkennung von künstlerischen Leistungen erreichen können. Außerdem wurden die Mittel für das Reeperbahnfestival in Hamburg erheblich erhöht, um dieses Festival als essentielle Branchenplattform im Bereich der Musikwirtschaft gezielt weiter auszubauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus wird die Musikwirtschaft durch die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen der generellen Aktivitäten unterstützt; durch BMWi erfolgen zudem Förderungen des Exports, u. a. durch Unterstützung der deutschen Teilnahme am marktnahen internationalen Musik- und Digital- Festival South by Southwest (SXSW) in Austin, Texas und durch Reisen im Rahmen des Markterschließungsprogramms . Zu nennen ist auch das Projekt „Music Business Summer School“. Es wird unter Federführung der Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft e. V. (IHM) und in Kooperation mit den Verbänden aus der Musikwirtschaft umgesetzt . Es bietet ein umfassendes Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzept in den wichtigsten Bereichen des Musikmanagements und richtet sich an Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger mit musikwirtschaftlicher Vorerfahrung wie auch an Kleinstunternehmen und Selbständige. Das Projekt startete am 1. Januar 2018 und wird von der BKM über drei Jahre gefördert. 71. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „die Förderinstrumente, insbesondere den Deutschen Filmförderfonds I und II sowie den German Motion Picture Fund, besser aufeinander abzustimmen und mit den Möglichkeiten von German Films, der Außenkultur- und Außenwirtschaftsförderung besser zu verzahnen“ (S. 170; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)? Der German Motion Picture Fund (GMPF) ist zum 17. Juli 2018 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in die Zuständigkeit der BKM übergegangen . Damit konnte die Film- und Serienförderung in einer Hand bei der BKM gebündelt und in einem Haushaltstitel zusammengefasst werden. Die Bündelung der Film- und Serienförderung erlaubt nun eine sehr viel größere haushalterische Flexibilität und einen bedarfsgerechteren Einsatz der Mittel. Für das Jahr 2018 standen für den GMPF aufgrund des Übergangs jeweils 10 Mio. Euro beim BMWi und bei der BKM zur Verfügung. Der Mittelansatz des GMPF konnte im Haushalt 2019 auf 15 Mio. Euro erhöht werden. Im weiteren Verlauf werden die bestehenden Fördermodelle (DFFF und GMPF) zeitnah evaluiert mit dem Ziel, diese in noch stärkerem Maße aufeinander abzustimmen. Für eine stärkere Verzahnung mit den Möglichkeiten von German Films bzw. der Außenkultur- und Außenwirtschaftsförderung wurden insbesondere mit German Films Gespräche geführt. a) Inwieweit wird Nachhaltigkeit in der Filmproduktion durch den Deutschen Filmförderfonds I und II sowie den German Motion Picture Fund im Rahmen der Förderung durch den Bund unterstützt? Beim DFFF und GMPF können Kosten für einen ökologischen Berater bei der Film- und Serienproduktion im Rahmen der allgemeinen projektbezogenen Kosten geltend gemacht werden. Sie werden als zuwendungsfähige deutsche Herstellungskosten anerkannt und entsprechend prozentual bezuschusst. Darüber hinaus wurde beim DFFF 2017 eine Selbstverpflichtungserklärung zur umweltfreundlichen , ressourcenschonenden Produktion des Films eingeführt. Liegt diese nicht vor, werden dem Filmprojekt Punkte im Rahmen des kulturellen Eigenschaftstests in der Kategorie „Herstellung“ abgezogen. Im Vergleich der Förderungen in den Jahren 2017 und 2018 kann bereits festgestellt werden, dass der Anteil der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/8797 Produktionen mit Selbstverpflichtungserklärung 2018 gestiegen ist. Ob eine solche Selbstverpflichtungserklärung auch beim GMPF eingeführt werden soll, wird die BKM im Rahmen der nächsten Richtliniennovellierung prüfen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 72. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit März 2018 umgesetzt, um „eine umfassende Förderung audiovisueller Inhalte (Kino, Serien, High-End TV, VFX, Animation, Virtual Reality) einzuführen, um den Produktionsstandort Deutschland weiter zu stärken und eine Abwanderung deutscher Produktionen ins Ausland zu verhindern“ (S. 170; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)? Mit DFFF und GMPF verfügt die Bundesregierung bereits über zwei starke und erfolgreiche Förderinstrumente zur Förderung audiovisueller Inhalte, darunter Kino, Serien, High-End-TV und Animation. Zum 15. Oktober 2018 ist die neue Richtlinie zum DFFF in Kraft getreten. Durch Absenkung der Einstiegsschwelle für Animationsfilme und animierte Filmen auf 2 Mio. Euro deutsche Herstellungskosten (statt 8 Mio. Euro bei Spielfilmen) können nun auch innovative und digital schaffende Produktionsdienstleister, wie z. B. VFX-Unternehmen, noch stärker am DFFF partizipieren. Eine Öffnung des GMPF für Produktionsdienstleister wird im Rahmen der nächsten Novellierungen geprüft. Die Bundesregierung beobachtet die Marktentwicklungen auch im Hinblick darauf , ob Anpassungen an den Förderinstrumenten erforderlich sind, um eine Abwanderung deutscher Produktionen ins Ausland zu verhindern. 73. Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 im Rahmen des „Zukunftsprogramm Kino“ (S. 171) umgesetzt worden, das den Kulturort Kino auch außerhalb der Ballungsgebiete stärken soll, damit der kulturell anspruchsvolle Kinofilm auch in der Fläche wirkt (bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)? a) Welches Konzept verfolgt das „Zukunftsprogramm Kino“ im Detail? b) Unter der Beteiligung welcher Organisation, Bundesministerien, Stakeholder etc. wurde das Förderkonzept erstellt? c) Mittel in welcher Höhe werden insgesamt für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden, und in welchem Zeitraum? d) Unter Zuhilfenahme welcher Kriterien wird das Förderprogramm wann und durch wen evaluiert? Die Bundesregierung wird 2019 zunächst zeitnah ein kurzfristiges Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum aufsetzen. Damit sollen dringend notwendige Modernisierungsarbeiten sowie weitere investive und programmbegleitende Maßnahmen ermöglicht werden. Im weiteren Verlauf soll dieses Soforthilfeprogramm durch ein investives „Zukunftsprogramm Kino“ abgelöst werden. Zu den Eckdaten des „Zukunftsprogramm Kino“ ist die Bundesregierung derzeit im Gespräch mit der Kino- und Filmbranche. Die Förderungen sollen sich auf Maßnahmen konzentrieren, die den Kinos einen attraktiven, zukunftsfähigen und nachhaltigen Spielbetrieb ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8797 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 74. Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 umgesetzt worden, um „eine Förderung von Games zur Entwicklung hochwertiger digitaler Spiele einzuführen und um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken“, und welche Maßnahmen sind geplant (S. 171; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)? Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundeshaushalt 2019 50 Mio. Euro für die Förderung der Entwicklung von Computerspielen auf Bundesebene bereitgestellt. Damit das Förderprogramm starten kann, ist als grundsätzliche Ermächtigung die Erarbeitung entsprechender Förderrichtlinien notwendig. Gegenwärtig arbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei dem die Mittel etatisiert sind an der Ausgestaltung dieser Förderrichtlinien. Erste Förderzusagen sollen im Laufe des Jahres 2019 erfolgen. 75. Welche konkreten Maßnahmen sind seit März 2018 umgesetzt worden, um den Deutschen Computerspielpreis „unter Beteiligung der Games-Branche weiterzuentwickeln und zu stärken” (S. 171; bitte Maßnahmen, Zeitrahmen und Mittelausstattung aufführen)? Der Gesamtwert der Preise wächst von 700 000 Euro (2018) auf 800 000 Euro (2019) an, davon sind 590 000 Euro Geldpreise und 210 000 Euro Sachpreise. Bund und Games-Branche steuern Preise im Gesamtwert von jeweils 400 000 Euro bei (2018: je 350 000 Euro). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5627 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333