Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8803 19. Wahlperiode 28.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/8439 – Rangierbahnhof Halle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Auf dem falschen Gleis, Millionenprojekt, Halles neuen Rangierbahnhof durchlaufen weit weniger Züge als geplant. Kritiker sehen Planungsmängel. Bahn stockt Personal auf“, so titelte die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 7. Februar 2019 auf Seite 1. Der 180 Mio. Euro teure Rangierbahnhof ist einer der zehn größten in Deutschland und gilt als modernster in Europa. Allerdings – so die „Mitteldeutsche Zeitung“ – fertigt dieser Rangierbahnhof täglich nur ca. 800 Waggons ab, ein Drittel der vorgesehenen Kapazität. 2 400 Waggons sollten pro Tag abgefertigt werden, aber wegen Bau- und Planungsmängel wird diese Kapazität nicht erreicht (www.mz-web.de/halle-saale/planungs--undbaumaengel --halles-neuer-rangierbahnhof-kommt-an-seine-grenzen-31999878). 1. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Zeitung genannte Angabe korrekt, dass die Zugbildungsanlage Halle Nord für eine Kapazität von 2 400 Waggons täglich ausgelegt ist? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/8569 verwiesen. 2. Welche konkreten Bau- und Planungsmängel sind nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich dafür, dass diese Kapazität nicht erreicht wird? 3. Welche Bau- und Planungsmängel konnte die im Artikel erwähnte „Einsatzgruppe “ von DB Cargo AG und DB Netz AG identifizieren, und welche Maßnahmen wurden beschlossen, um diese Mängel zu beseitigen? 4. In welcher Höhe fallen für die Beseitigung der Mängel zusätzliche Kosten an? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 19/8569 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8803 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wurde diese Zugbildungsanlage im Hause der Deutschen Bahn AG geplant, oder wurden die Planungsarbeiten an eine Fremdfirma vergeben? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/8569 verwiesen. 6. Wie erklären sich die für den Bau Verantwortlichen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürgerproteste gegen den nächtlichen Rangierlärm, obwohl laut Deutscher Bahn AG alle Lärmschutzvorschriften beim Bau des Rangierbahnhofes eingehalten wurden? Gibt es technische oder bauliche Gründe für eine Überschreitung der vorgeschriebenen Lärmpegel (www.mz-web.de/halle-saale/planungs--und-bau maengel--halles-neuer-rangierbahnhof-kommt-an-seine-grenzen-31999878; www.mz-web.de/halle-saale/protest-gegen-gueterbahnhof-laerm-thaerviertelbewohner -leiden-unter-naechtlichem-betrieb-31820220)? 7. Sind Maßnahmen vorgesehen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren? Wenn ja, welche? Bis wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/8569 verwiesen. 8. Sind aufgrund der umzuleitenden bzw. der wartenden Züge, die nicht plangemäß abgefertigt werden können, Strafzahlungen für die DB Cargo AG fällig geworden? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Kalenderwochen seit Inbetriebnahme der Zugbildungsanlage aufschlüsseln)? Nein. Auch entsprechende Forderungen sind bislang nicht bekannt. 9. Warum hat man, obwohl es damals von Experten bereits Zweifel an der Kapazität von Halle Nord gab (www.saechsische.de/groesster-ostdeutscherrangierbahnhof -startet-3966422.html), die beiden mittlerweile stillgelegten Rangierbahnhöfe Leipzig Engelsdorf und Dresden Friedrichstadt nicht wenigstens übergangsweise offengehalten, um etwaige Kapazitätsengpässe abzufangen ? Die Inbetriebnahme einer neuen Anlage von der Dimension des Rangierbahnhofs Halle erfordert grundlegend neue Prozesse und Änderungen der betrieblichen Abläufe vor Ort. Die DB arbeitet mit Hochdruck daran, die prozessualen und infrastrukturellen Themen vor Ort zu lösen. Die Verlagerung der Zugbildung von Leipzig-Engelsdorf zum neuen Rangierbahnhof Halle-Nord erfolgte beginnend im Juni 2018 in mehreren Etappen. Abgeschlossen wurde dieser Prozess mit der vollständigen Verlagerung der Zugbildung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte auch die vollständige Außerbetriebnahme des Rangierbahnhofs Leipzig-Engelsdorf . Der Rangierbahnhof Dresden-Friedrichstadt wurde hingegen bereits seit 2009 nicht mehr für Zugbildungsaufgaben genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333