Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8831 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/8019 – Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die staatliche Exportkreditversicherung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Diese schützt deutsche Unternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner: Zahlt eine ausländische Abnehmerin oder ein ausländischer Abnehmer nicht, springt der deutsche Staat ein. Dies gilt so auch für den Export deutscher Waffen. Das Geld der deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fließt somit zum Teil direkt in den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern an Empfängerinnen und Empfänger, die diese nicht bezahlen. Zudem verschenkt die Bundesregierung immer wieder ältere Waffen- und Rüstungsbestände an andere Staaten. Anschließend werden dann neue Waffensysteme angeschafft, wodurch ebenfalls Kosten für die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen (https://de.reuters.com/article/deutschland-irakt -rkei-waffen-idDEKBN1FW0QZ). Ebenso bezuschusst die Bundesregierung einzelne Rüstungsdeals deutscher Rüstungsunternehmen mit sog. Partnern, indem sie Anteile am Kaufpreis in unterschiedlichen Modellarten, wie z. B. vertraglichen Vereinbarungen, übernimmt und so den tatsächlichen Kaufpreis für das Käuferland erheblich senkt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ruestungsgeschaeft-bund-zahlt-biszu -540-millionen-euro-fuer-u-boot-deal-mit-israel/20491544.html?ticket=ST- 524748-c73NUw46CExvTARgdo49-ap4). All dies ist nach Ansicht der Fragestellenden als Subventionierung der deutschen Rüstungsindustrie zu verstehen, um diese auf dem weltweiten Markt konkurrenzfähig zu halten und möglichst nicht auf Waffenimporte aus Drittstaaten angewiesen zu sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8831 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. In welcher Höhe mussten Steuermittel aufgrund der Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien (Hermes-Bürgschaften) für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit von 2008 bis 2017 aufgebracht werden (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat im angefragten Zeitraum keine Entschädigungszahlungen im Bereich der Exportkreditgarantien für Rüstungsgüter geleistet. 2. Welche Direktfinanzierungen und Finanzierungsbeteiligungen aus Bundesmitteln wurden in den Jahren 2008 bis 2017 für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland, die in der Verantwortung der Bundesregierung entschieden werden, direkt oder indirekt geleistet, und in welcher Höhe gewährt (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Für Projekte der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung mit exportkontrollrelevanten Anteilen wurden in den Jahren 2016 und 2017 Finanzmittel in Höhe von 56,7 Mio. Euro bzw. 57,2 Mio. Euro verwendet. Für detaillierte Ausführungen wird auf die Antwort zuFrage 3c verwiesen. 3. Welche Direktfinanzierungen und Finanzierungsbeteiligungen aus Bundesmitteln sind für den Export von Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter sowie solche Dual-Use-Güter, die als militärisch bewertet werden, aus der Bundesrepublik Deutschland für die nächsten Jahre fest zugesagt und geplant (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Über die in den Antworten zu den Fragen 3a bis 3c genannten Direktfinanzierungen und Finanzierungsbeteiligungen hinaus, beabsichtigt die Bundesregierung, derzeit keine weiteren Maßnahmen durchzuführen. a) Wie ist es diesbezüglich um die neuen U-Boote für Israel (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/ruestungsgeschaeft-bund-zahlt-biszu -540-millionen-euro-fuer-u-boot-deal-mit-israel/20491544.html?ticket= ST-524748-c73NUw46CExvTARgdo49-ap4) bestellt? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke auf Bundestagsdrucksache 18/13113 wird verwiesen. b) Auf welche Beträge belaufen sich diese Zusagen pro Jahr? Für Projekte der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung mit exportkontrollrelevanten Anteilen ist beabsichtigt, in den Jahren 2019 und 2020 Finanzmittel in Höhe von 15,53 Mio. Euro bzw. 8,8 Mio. Euro zu verwenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8831 c) Welche Kriegswaffen- und Rüstungsexporte im Einzelnen werden auf diese Weise unterstützt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Hierzu wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen der Doppelkopfschreiben des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses vom 20. Februar 2017, 16. Mai 2018 und 26. Februar 2019 verwiesen. 4. Wie hoch ist der Abschreibungswert der aus Beständen der Bundeswehr von 2000 bis 2017 erfolgten kostenlosen Abgabe von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr (bitte nach Jahr und jeweiliger Verwendung aufschlüsseln)? Vermögensgegenstände sind gemäß den Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Abschreibungswerte für unentgeltlich abgegebene Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden nicht ermittelt. 5. Welche Kosten werden seitens der Bundesregierung für die Zeit von 2000 bis 2017 veranschlagt, um die aus Beständen der Bundeswehr abgegebenen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter zu ersetzen (bitte nach Jahr und jeweiliger Verwendung aufschlüsseln)? Länderabgaben erfolgen grundsätzlich mit Material der Bundeswehr, das für eine weitere Nutzung nicht mehr vorgesehen ist. Aus diesen Abgaben ergibt sich kein zusätzlicher Bedarf für Beschaffungen der Bundeswehr. 6. Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, in ihrem Rüstungsexportbericht jährlich auch Angaben über steuerbezuschusste Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland (im Sinne der Fragen 2 bis 4) vorzulegen, und wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? Entsprechend den Vorgaben der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern informiert die Bundesregierung in ihren Rüstungsexportberichten über die erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung anfragebezogen (vgl. Antwort zu den Fragen 2 bis 4). 7. Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, in ihrem Rüstungsexportbericht jährlich auch Angaben über den Abschreibungs- und Ersatzbeschaffungswert von exportierten Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland (im Sinne der Frage 4) vorzulegen, und wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? Auf Satz 1 in der Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zur Feststellung von Abschreibungs - und Ersatzbeschaffungswerten von exportieren Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333