Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8834 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8243 – Förderung von Investitionen durch den Kapitalmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (= EFSI) wurde im Jahr 2015 eingerichtet, um die aus Sicht der Antragsteller (vermeintliche) Investitionsschwäche innerhalb der EU zu überwinden. Hierzu soll der EFSI durch die Bereitstellung von öffentlichem Risikokapital die Finanzierung für private und öffentliche Investitionsprojekte ermöglichen, die der private Kapitalmarkt sonst nicht finanzieren würde. Das öffentliche Risikokapital von insgesamt 33,5 Mrd. Euro soll den EFSI in die Lage versetzen, bis 2020 Gesamtinvestitionen von 500 Mrd. Euro anzustoßen. Am 29. Januar 2019 hat der Europäische Rechnungshof (= EuRH) einen Bericht vorgelegt, in dem er u. a. kritisiert, dass „einige EFSI-Operationen an die Stelle anderer EIB-Operationen (EIB = Europäische Investitionsbank) und EU-Finanzierungsinstrumente traten oder dass ein Teil der EFSI-Unterstützung für Projekte bereitgestellt wurde, die auch aus anderen Quellen hätten finanziert werden können“ (www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR19_03/SR_EFSI_ DE.pdf). Bereits 2018 hatten eine Reihe an Ökonomen Zweifel an der Effektivität des Fonds geäußert („Große Zweifel an Jubelmeldung zum Juncker-Fonds“ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 28. November 2018, S. 16). 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionsquote in der Europäischen Union, und wie hoch ist die Investitionsquote in Deutschland? Die Europäische Kommission veröffentlicht in ihrer makroökonomischen Datenbank AMECO Daten zu Bruttoinvestitionen und Bruttoinlandsprodukt (BIP), aus denen sich die Investitionsquoten berechnen lassen. Im Jahr 2018 betrug die Investitionsquote in der Europäischen Union demnach 20,5 Prozent des BIP und in Deutschland 20,8 Prozent des BIP. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8834 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen durch private Kapitalgeber innerhalb der Europäischen Union? Wie hoch sind die Investitionen durch private Kapitalgeber in Deutschland? Die Europäische Kommission veröffentlicht in ihrer makroökonomischen Datenbank AMECO Daten zu Bruttoinvestitionen des Privatsektors. 2018 betrugen die Investitionen des Privatsektors in der Europäischen Union demnach 2800,2 Mrd. Euro und in Deutschland 624,4 Mrd. Euro. 3. Wie hoch war das jährliche Volumen der vom EFSI gewährten Kredite nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 4. Wie viele unterschiedliche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den EFSI bisher finanziert? 5. Wie viele zusätzliche Investitionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch den EFSI mobilisiert? Wie stark war bisher der Multiplikator der EFSI-Investments? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Informationen werden auf der Internetseite der Europäischen Investitionsbank (EIB) einschließlich der erwarteten Gesamtinvestitionen im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) veröffentlicht und können unter www.eib.org/de/efsi/efsi-projects in jeweils aktueller Fassung abgerufen werden. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, wie viele zusätzliche Investitionen bis 2020 tatsächlich mobilisiert werden? Wie stark wird der Multiplikator der EFSI-Investments bis 2020 sein? Die EIB strebt an, bis Ende 2020 zusätzliche Investitionen in Höhe von 500 Mrd. Euro zu mobilisieren. Dieses Investitionsvolumen soll auf der Grundlage einer EU-Garantie in Höhe von 26 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und mit einem Beitrag von 7,5 Mrd. Euro aus den eigenen Mitteln der EIB erreicht werden, die für EFSI-Investitionen bereitstehen. Auf dieser Basis ergibt sich ein Multiplikator von 15. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EuRH, dass die vom EFSI angegebenen Multiplikatorangaben „übertrieben“ sind? Die Bundesregierung sieht EFSI ähnlich wie der Europäische Rechnungshof (EuRH) insgesamt als sinnvolles Instrument an, um Finanzmittel zur Unterstützung zusätzlicher privater Investitionen zu beschaffen. Die Wirksamkeit des Instruments zur Deckung von Investitionslücken hat sich nach Auffassung des EuRH seit Einführung 2015 jedoch tendenziell verringert, während die Investitionsbedingungen in der EU sich verbesserten. Der EuRH hält die Angabe der EIB zu den bis Juli 2018 zusätzlich mobilisierten Investitionen in Höhe von 335 Mrd. Euro und ihre Projektion von 500 Mrd. Euro bis Ende 2020 deshalb für zum Teil überzeichnet, zudem werde nicht berücksichtigt, dass einige EFSI-Vorhaben andere EIB-Vorhaben und EU-Finanzierungsinstrumente ersetzten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zunächst die EIB und die EU-Kommission diese Kritikpunkte des EuRH prüfen sollten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8834 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EuRH, dass etwa ein Drittel der im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ finanzierten Projekte auch ohne die Unterstützung durch den EFSI durchgeführt worden wäre? Falls ja, welche Reformüberlegungen fordert bzw. unterstützt die Bundesregierung , um dies künftig zu verhindern? Die Einschätzung des EuRH ist kontrafaktisch und ist daher nicht ohne Weiteres belegbar. Die Bundesregierung teilt aber die Einschätzung des EuRH, dass die Additionalität der geförderten Projekte zu stärken ist. Das heißt, Projekte sollen nur dann unter EFSI finanziert werden, wenn eine adäquate Finanzierung am Markt nicht sichergestellt werden kann und zusätzliche Investitionen angestoßen werden. Dies war ein Schwerpunkt der deutschen Verhandlungsführung zur Ausgestaltung von EFSI und ist es bei der künftigen Ausrichtung von „InvestEU“. Der Anspruch auf Additionalität ist eindeutig in der EFSI-Verordnung verankert und muss konsequent umgesetzt werden. Dies wird auch für die künftige Invest EU-Verordnung gelten. 9. An welche Länder wurden die Kredite des EFSI nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual verteilt? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des EuRH, dass die geografische Verteilung der vom EFSI unterzeichneten Finanzierungsvorhaben nicht „hinreichend ausgewogen“ war? b) Welche Reformüberlegungen fordert bzw. unterstützt die Bundesregierung , um eine „ausgewogenere“ (im Sinne des EuRH) geografische Verteilung der vom EFSI unterzeichneten Finanzierungsvorhaben zu erreichen ? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet. Informationen zur geographischen Verteilung werden auf der Internetseite der EIB veröffentlicht und können unter www.eib.org/de/efsi/efsi-projects in jeweils aktueller Fassung abgerufen werden. Die Bundesregierung setzt sich sowohl bei EFSI als auch bei künftigen InvestEU-Finanzierungen dafür ein, eine übermäßige geographische Konzentration zu vermeiden. Im Interesse der Additionalität muss die Vergabe zugleich abhängig von der jeweiligen Investitionsnachfrage erfolgen . 10. Wie viele Arbeitsstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch EFSI-Finanzierungen in der EU geschaffen? Wie viele davon in Deutschland? Die direkten Beschäftigungseffekte sind Gegenstand des jährlichen EFSI-Reportings der EIB. Der Report kann unter www.eib.org/attachments/strategies/efsi_ 2017_report_ep_council_en.pdf abgerufen werden. Auf Basis der aktuell vorliegenden Zahlen wurden durch EFSI-Projekte bis Ende 2017 rund 115 000 Arbeitsstellen permanent geschaffen, weitere 3,6 Millionen Arbeitsstellen wurden unterstützt . Die temporären Beschäftigungseffekte belaufen sich im selben Zeitraum auf rund 570 000 Personenjahre. Aufgrund von Abgrenzungsproblemen bei Mehr-Länder-Projekten findet nur eine EU-übergreifende Betrachtung statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8834 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Ökonomen aus dem „FAZ“-Artikel vom 28. November 2018, dass die tatsächlich geschaffene Anzahl deutlich geringer ausfällt als die von der EU-Kommission angegebenen Stellen? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die geschaffenen oder erhaltenen Stellen substanziell geringer sind als von der EU-Kommission angegeben . 12. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Ökonomen aus dem „FAZ“-Artikel vom 28. November 2018, dass eine Evaluation von EFSI-Finanzierungen generell nur schwierig möglich ist, da die EIB nicht die nötigen Daten zur Verfügung stellt? Da eine externe Evaluation von EFSI-Finanzierungen in der Vergangenheit bereits erfolgt ist, macht sich die Bundesregierung diese Sichtweise nicht zu Eigen. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass Informationen zu einzelnen Finanzierungen, insbesondere zu deren Risikogehalt, unter Umständen Geschäftsgeheimnisse zum Beispiel des Finanzierungsnehmers berühren und daher nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 13. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Ökonomen aus dem „FAZ“-Artikel vom 28. November 2018, dass Projekte, die ohne EU-Förderung nicht möglich wären, auch nicht ökonomisch sinnvoll sind? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht und hält eine EU-Förderung bei Vorliegen von Marktversagen und/oder suboptimalen Investitionsbedingungen für ökonomisch sinnvoll. 14. Teilt die Bundesregierung die Reformvorschläge des EuRH für den EFSI? Welche weiteren Reformüberlegungen hat die Bundesregierung im Bezug zum EFSI? Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? Die Bundesregierung teilt viele Reformvorschläge des EuRH. Diese wurden mit der EFSI-2.0-Verordnung bereits adressiert. Europäische Kommission, EIB und Europäischer Investitionsfonds (EIF) haben sich zudem zu einer Umsetzung der Vorschläge auf operativer Ebene bekannt. Die Überlegungen fließen zudem in die Ausgestaltung der InvestEU-Verordnung ein, die den EFSI im neuen mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2021 ablösen soll. 15. Teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission mit dem InvestEU-Vorschlag verfolgten Ziele einer Zusammenführung mehrerer Investitionsförderungsinstrumente ? Die Bundesregierung unterstützt den InvestEU-Vorschlag einer Zusammenführung mehrerer Investitionsförderungsinstrumente mit dem Ziel eine fragmentierte Förderlandschaft zu verhindern und ein einheitliches Regelwerk zu etablieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8834 16. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei den Beratungen des InvestEU-Vorschlags im Rat? a) Setzt sich die Bundesregierung für eine Beibehaltung der Additionalität und der Rentabilität als wichtigste Kriterien bei der Projektbewilligung ein? b) Setzt sich die Bundesregierung angesichts der Kritik des EuRH und der oben zitierten Ökonomen dafür ein, das Kriterium der Additionalität präziser zu definieren und Projekte, die dem Kriterium nicht entsprechen, als nicht förderfähig einzustufen? Wenn ja, auf welche Weise? Die Fragen 16 bis 16b werden zusammen beantwortet. Für die Bundesregierung bedeutet Additionalität und Rentabilität, dass wirtschaftlich tragfähige Projekte ohne eine Förderung nicht, nicht im gleichen Zeitraum oder nicht im gleichen Umfang realisiert werden könnten. Diesen Grundsätzen wird auch die künftige Mittelvergabe durch den Investitionsausschuss der InvestEU-Garantie folgen. Additionalität ist als eines der maßgeblichen Investitionskriterien im Verordnungstext verankert und muss im Vorwege der Investitionsentscheidung belegt werden. c) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass weiterhin Investitionsprojekte ungeachtet geographischer Kriterien bewilligt werden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333