Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8839 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8295 – Duale Laufbahnen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Vereinbarkeit von Spitzensport und akademischer oder beruflicher Ausbildung stellt insbesondere für junge Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein großes Problem dar: Intensives und zeitaufwendiges Sporttraining lässt oft wenig Zeit für eine parallele Ausbildung oder ein paralleles Studium. Laut internationalen Forschungen zieht sich jedes Jahr ein Drittel der betroffenen Sportlerinnen und Sportler im Alter von zehn bis 17 Jahren weltweit aus dem Sport zurück, da sie der Ansicht seien, der Sport nähme sie zu sehr in Anspruch und halte sie davon ab, Lernziele wie Ausbildung oder Studium zu verfolgen (http://ec.europa.eu/assets/eac/sport/library/documents/dual-career-guidelinesfinal _de.pdf, Seite 6). Scheidet ein Spitzensportler dann altersbedingt aus dem Sport aus, hat er es mangels abgeschlossener Ausbildung bzw. Studium schwer, einen Arbeitsplatz zu finden (www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/studiumund -spitzensport-hochschulmeister-im-spagat-14892600.html). Eine Vereinbarkeit von Beruf und Sport ist nicht nur für die Athletinnen und Athleten selbst wichtig, sondern auch für die Zukunft des deutschen Spitzensports, da sich auf diese Weise die Zahl der potenziellen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler reduziert. Im Jahr 2013 veröffentlichte die EU-Kommission eine umfassende Leitlinie zu dualen Laufbahnen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern, worin sie den EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen vorschlägt, um Spitzensportkarriere und Ausbildung besser vereinbar zu machen (http://ec.europa.eu/assets/ eac/sport/library/documents/dual-career-guidelines-final_de.pdf). Es ist daher aus Sicht der Fragesteller dringend notwendig, die Vereinbarkeit von Bildung und Sport deutlich zu verbessern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode verpflichtet sich die Bundesregierung darauf, die Förderung der dualen Ausbildung im Sport in den Mittelpunkt zu stellen. Seitdem blieb die Bundesregierung aber aus Sicht der Fragesteller untätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g e n d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgabe unserer Gesellschaft ist es, Verantwortung für diejenigen zu übernehmen , die im Sinne und für unsere Gemeinschaft sportliche Spitzenleistungen erbringen . Das Spitzensportsystem und seine Partner aus Politik und Wirtschaft, auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, haben die Pflicht und Verantwortung, jungen Menschen, die sich für den Spitzensport entschieden haben und damit auch viel Mühsal und Entbehrung auf sich nehmen, Fürsorge zukommen zu lassen . Dazu gehört es, diesen Athletinnen und Athleten, die vorbildlich für gemeinsame Werte unserer Gesellschaft einstehen und durch ihre Erfolge Deutschland weltweit in hervorragender Weise repräsentieren, während und nach dem Sport Möglichkeiten zu bieten, die den späteren Einstieg in eine berufliche Zukunft erleichtern . Unserer Gesellschaft obliegt deshalb eine besondere Verantwortung für die Athletinnen und Athleten. Die Bundesregierung nimmt diese Verantwortung an und hat u. a. die Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt der Leistungssportreform gestellt. Die Themen „Verbesserung der Dualen Karriere, Athletenförderung und -absicherung“ sind wesentliche Elemente des Konzepts „Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“. Es sollen bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein Training auf Hochleistungsniveau ermöglichen. Die Duale Karriereplanung und insbesondere auch die nachaktive Karriere von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern ist dabei ein wichtiger Baustein im Gesamtgefüge. Gemeinsam mit den Ländern, den Hochschulen, Unternehmen und dem organisierten Sport selbst, gilt es, die Spitzensportkarriere durch berufliche Bildung abzusichern . Die Aktivitäten des Bundes beschränken sich hierbei nicht nur auf die staatlichen Sportförderstellen, sondern beziehen das Ermöglichen alternativer Karrierewege mit ein. 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Reform des Leistungssportes voranzutreiben, vor allem im Hinblick auf die duale Karriere ? Bei der Umsetzung der Leistungssportreform hat es wichtige Fortschritte gegeben . Die Finanzierung des Leistungssports an den Schnittstellen von Bund und Ländern wurde mit der am 8. November 2018 auf der 42. Sportministerkonferenz (SMK) verabschiedeten „Bund-Länder-Vereinbarung zur Neuordnung der Finanzierungsbeiträge anlässlich der Neustrukturierung des olympischen und paralympischen Leistungssports und der Spitzensportförderung“ (B-L-V Sport) neu geregelt . Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat für den Haushalt 2019 einen Aufwuchs von rund 70 Mio. Euro gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan von 165 Mio. Euro erreicht. Wesentliche Aufwüchse wurden dabei insbesondere im Bereich der Verbändeförderung (Jahresplanung, Organisationskosten für bedeutende nationale und internationale Veranstaltungen im Inland sowie für Leistungssportpersonal) mit rund 25 Mio. Euro, bei der Trainingsstättenförderung und den Olympiastützpunkten mit rund 19 Mio. Euro, für die Errichtung und Ausstattung von Sportstätten für die Ski-Weltmeisterschaft in Oberstdorf 2021 mit 7,8 Mio. Euro und beim Leistungssport der Menschen mit Behinderung mit rund 3,5 Mio. Euro erzielt. Damit steht für die Spitzensportförderung im Jahr 2019 ein Budget von 235 Mio. Euro zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8839 2018 wurden zudem erstmals Mittel (3,5 Mio. Euro) für die unmittelbare Förderung der Athletinnen und Athleten zur Verfügung gestellt. 959 Athleteninnen und Athleten haben eine einmalige Zahlung in Höhe von 3 649,63 Euro erhalten Die Förderung haben Athletinnen und Athleten aus dem Olympiakader (OK) und dem Perspektivkader (PK) der olympischen Spitzenverbände sowie die Athleteninnen und Athleten des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) im A- und B-Kader , die jeweils nicht Inhaber von Sportförderstellen des Bundes und der Länder sind und deren Gesamteinkünfte im Kalenderjahr 2018 die Höhe von 45 000 Euro brutto nicht überschritten. Für das Jahr 2019 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung im November 2018 7 Mio. Euro für die unmittelbare Athletenförderung bereitgestellt. 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet, um die umfassenden Empfehlungen der EU-Kommission von 2013 zur dualen Karriere umzusetzen? Adressat der im Jahr 2012 von der Expertengruppe „Allgemeine und berufliche Bildung im Sport“ gebilligten EU-Leitlinien sind u. a. alle EU-Mitgliedstaaten und zwar unabhängig von den konkreten Rahmen- bzw. Ausgangsbedingungen. Insbesondere tragen sie naturgemäß den besonderen Verhältnissen in den einzelnen Mitgliedstaaten (zentralistisches politisches System oder Verteilung der Zuständigkeiten auf verschiedene staatliche Ebenen, Verantwortungsteilung zwischen Staat und Sportorganisationen etc.) nicht immer Rechnung. In Deutschland wurde eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, die von der Bundesregierung unterstützt wurden. Dazu zählt die Einrichtung eines bundesweiten Steuerungsgremiums für die Eliteschulen des Sports und das dort beschlossene Konzept zur „Vereinbarung zur Förderung leistungssportorientierter Schülerinnen und Schüler an den Eliteschulen des Sports im Verbundsystem Schule, Sport und Internat“. Eine zentrale Rolle spielt die erfolgte Stärkung der Olympiastützpunkte (OSP), als zentrale Betreuungs- und Serviceeinrichtungen für die Athletinnen und Athleten der olympischen Disziplinen. An den OSP wird die qualitativ hochwertige sportmedizinische, leistungsdiagnostische, sportphysiotherapeutische, soziale, psychologische, ernährungswissenschaftliche sowie trainings- und bewegungswissenschaftliche Betreuung der Athletinnen und Athleten sichergestellt. Die Bundesregierung fördert über 30 Stellen für Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater an den OSP, die die Athletinnen und Athleten in Fragen der Vereinbarkeit von Schule, Studium oder Beruf mit den sportlichen Leistungsanforderungen beraten . Seit 2018 stellt die Bundesregierung zudem Mittel für die unmittelbare Athletenförderung zur Verfügung. 3. Wie viele Athletinnen und Athleten mit einem Bundeskader-Status gibt es derzeit? Es gibt derzeit 3 774 Athletinnen und Athleten mit einem Bundeskader-Status. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten absolvieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein Studium bzw. haben ein Studium im Laufe ihrer sportlichen Karriere abgeschlossen? Wie viele Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in einer beruflichen Ausbildung bzw. haben eine berufliche Ausbildung im Laufe ihrer sportlichen Karriere abgeschlossen? Der Bundesregierung liegen keine umfassenden statistischen Daten zur Anzahl der derzeit Studierenden und in beruflicher Ausbildung befindlichen Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten vor. Auch liegen der Bundesregierung keine umfassenden Informationen über die Anzahl der Studien- und Berufsausbildungsabschlüsse der Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten während ihrer sportlichen Karriere vor. Von den derzeit von der Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH) geförderten Athletinnen und Athleten befinden sich 851 im Berufsstatus „Studentin oder Student“ und 97 im Berufsstatus „Auszubildende oder Auszubildender“. An der Bundespolizeisportschule Bad Endorf absolvieren gegenwärtig 42 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ihre Ausbildung. 38 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben ihre Ausbildung abgeschlossen und betreiben aktiven Spitzensport. 516 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben eine Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin und zum Polizeivollzugsbeamten abgeschlossen . Sie befinden sich in der aktiven Dienstausübung. An der Bundespolizeisportschule Kienbaum absolvieren gegenwärtig 77 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ihre Ausbildung. 35 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben ihre Ausbildung abgeschlossen und betreiben aktiven Spitzensport . 152 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben eine Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin und zum Polizeivollzugsbeamten abgeschlossen. Sie befinden sich in der aktiven Dienstausübung. 16 Athletinnen und Athleten auf einer Sportförderstelle der Zollverwaltung absolvieren derzeit ein Studium oder haben ein Studium im Laufe ihrer sportlichen Karriere abgeschlossen. 5. Wie viele Kaderathletinnen und Kaderathleten des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) gibt es für das Jahr 2019 (bitte nach Kader aufschlüsseln )? Der DBS weist mit Stand vom 1. Januar 2019 319 Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten aus. Die Zahl setzt sich aus 69 A-Kadern, 165 B-Kadern und 85 C-Kadern zusammen. Der DBS beabsichtigt seine Bundeskadersystematik zum 1. April 2019 von A-, B- und C-Kader auf Paralympics-Kader, Perspektiv -Kader, Nachwuchskader 1 und 2 umzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8839 6. Wie viele Kaderathletinnen und Kaderathleten des DBS absolvieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung ein Studium? Wie viele Kaderathletinnen und Kaderathleten befinden sich derzeit in einer beruflichen Ausbildung bzw. haben eine berufliche Ausbildung im Laufe ihrer sportlichen Karriere abgeschlossen? Der Bundesregierung liegen keine umfassenden statistischen Daten zur Anzahl der derzeit Studierenden und in beruflicher Ausbildung befindlichen Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten des DBS vor. Auch liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Anzahl der Studien- und Berufsausbildungsabschlüsse der Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten des DBS während ihrer sportlichen Karriere vor. Von den derzeit von der DSH geförderten Athletinnen und Athleten des DBS befinden sich derzeit 35 im Berufsstatus „Studentin oder Student“ und 14 im Berufsstatus „Auszubildende oder Auszubildender“. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Sportler und Sportlerinnen, die ihre Karriere im Sport vorzeitig beenden, um eine Ausbildung bzw. ein Studium absolvieren zu können (Dropout-Quote)? Belastbare Erkenntnisse über eine Quote aller Sportlerinnen und Sportler, die ihre Karriere im Spitzensport vorzeitig beendet haben, um eine Ausbildung oder Studium zu absolvieren, liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Dropout-Quote der Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten, die ihre Karriere im Sport vor dem Übergang in den Spitzenbereich beenden? Statistische Angaben zu der erfragten Quote liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Zuständigkeit für Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten, die sich vor dem Übergang in den Spitzensport befinden, liegt bei den Ländern. 9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Zahl der sogenannten Dropouts verringern? Die Athletinnen und Athleten werden durch vielfältige Maßnahmen während und nach der Spitzensportkarriere durch den Bund unterstützt. Dazu zählt u. a. die an den OSP angebotene Laufbahnberatung, die während der aktiven Zeit, jedoch auch nach Beendigung der Leistungssportkarriere in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater an den OSP ist es, die Athletinnen und Athleten so zu begleiten, dass sie den Anforderungen der schulischen, universitären und beruflichen Ausbildung bzw. des Arbeitsalltags und des Training- und Wettkampfprozesses im Leistungssport gerecht werden können. Die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater sind Wegbegleiter der dualen Karriere vom Zeitpunkt der Aufnahme in die Betreuung des OSP bis hin zur Eingliederung ins Berufsleben. 2018 wurden erstmals 3,5 Mio. Euro und für das Jahr 2019 7 Mio. Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die unmittelbare Förderung der Athletinnen und Athleten zur Verfügung gestellt. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Wesentlich ist auch die Förderung über das Karriereende hinaus mit der Perspektive eines potentialgerechten Einstiegs in den Beruf. Zur Nachaktiven-Förderung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zählt die Initiative „BMI-Sprungbrett“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Hier können Athleteninnen und Athleten, die einmal im „Top- Team“ durch die DSH gefördert wurden über das Ende der Sportkarriere hinaus eine Förderung für eine berufliche oder wissenschaftliche Weiterqualifikation mit bis zu 1 000 Euro/Monat erhalten. 10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, aus welchem Grund Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ihre leistungssportliche Karriere vorzeitig beenden? a) Wenn ja, welche Gründe werden am häufigsten genannt? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, Kenntnisse über dieses Phänomen zu sammeln? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zu Gründen von vorzeitiger Beendigung leistungssportlicher Karrieren vor; eine Datenerhebung ist derzeit nicht geplant. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Kaderathletinnen und Kaderathleten , die sich derzeit in einer Ausbildung oder in einem Studium befinden , und sieht die Bundesregierung Bedarf, diese Zahl zu erhöhen? Es liegen keine Kenntnisse über Kaderathletinnen und Kaderathleten vor, die weder Erstausbildung noch Studium absolvieren bzw. absolviert haben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, mit den Ländern und Hochschulen zusammenzuarbeiten, um die Hürden für einen Zugang zu einem Studium für Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern abzubauen? Die Bundesregierung ergreift keine Maßnahmen mit Ländern und Hochschulen, um Hürden für einen Zugang zu einem Studium gezielt für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler abzubauen. 13. Wie viele Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Profilequote , um sicherzustellen, dass Athletinnen und Athleten ihr Studium in der Nähe ihres Trainingsortes durchführen können? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 9 Bundesländer eine Profilequote und in weiteren Bundesländern befindet sich deren Einführung in der Diskussion. 14. Wie viele Laufbahnberater sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an Olympiastützpunkten tätig (bitte nach Olympiastützpunkt aufschlüsseln)? Auf Vollzeitstellen umgerechnet werden derzeit an den OSP 32,1 Laufbahnberaterstellen , die mit insgesamt 37 Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberatern besetzt sind, von der Bundesregierung finanziert. Derzeit laufen die Verfahren zur Besetzung von weiteren 3,5 Stellen für Laufbahnberater. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/8839 OSP Anzahl der an den OSP angestellten Laufbahnberater in Vollzeitstellen geplante Neueinstellungen 2019 Baden-Württemberg 3,6 2 Bayern 2 1 Berlin 3 Brandenburg 2,75 Hamburg/Schleswig-Holstein 2 0,5 Hessen 2 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 1,5 Nordrhein-Westfalen 5 Rheinland-Pfalz/Saarland 1,75 Sachsen 2,5 Sachsen-Anhalt 2 Thüringen 2 15. Wie viele Spitzensportler und Spitzensportlerinnen wurden seit 2010 in Einrichtungen der Bundesregierung ausgebildet (bitte nach Ressort, Sportart und Jahr aufschlüsseln)? Folgende Kenntnisse der Bundesregierung liegen für die Behörden mit Sportförderstellen vor. Die Angaben für den Bereich der Bundespolizei ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Ausbildungsbeendigungen bei der Bundespolizeisportschule Kienbaum 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 gesamt Judo 3 5 2 1 1 1 2 15 Kanu 1 1 3 4 7 3 4 4 4 31 Leichtathletik 5 2 1 1 3 5 2 1 1 1 22 Radsport 1 1 1 1 1 1 3 1 10 Rudern 1 1 1 2 2 3 2 12 Schießen 2 1 1 1 5 gesamt: 10 10 5 9 12 14 7 8 10 10 95 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausbildungsbeendigungen bei der Bundespolizeisportschule Endorf 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt Alpin 2 1 1 1 2 2 1 10 Biathlon 1 1 1 4 2 9 Bob 2 1 2 2 1 1 9 Eisschnelllauf 1 1 1 3 Freestyle Skiing 1 1 2 Nordische Kombination 4 1 1 1 1 8 Rennrodeln 1 1 1 1 2 6 Short Trak 1 1 1 3 Skeleton 1 1 1 1 1 5 Skilanglauf 2 1 1 1 2 1 1 9 Skispringen 1 3 2 1 1 1 2 1 12 Snowboard 2 1 1 1 5 14 11 5 7 9 9 10 8 8 81 In der Zollverwaltung werden aktuell insgesamt 67 Kaderathletinnen und Kaderathleten auf eigenen Sportförderstellen gefördert. Unabhängig von der jeweiligen schulischen Qualifikation werden diese Athletinnen und Athleten als Beamtinnen und Beamte des einfachen Zolldienstes eingestellt. Die qualifizierte Ausbildung mit entsprechenden Aufstiegschancen in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes erfolgt erst im Anschluss an die sportliche Karriere. Seit 2010 haben acht Sportlerinnen und Sportler diese Möglichkeit genutzt. Jede Sportsoldatin und jeder Sportsoldat die bzw. der sich in der Spitzensportförderung der Bundeswehr befindet, wird an Einrichtungen der Bundeswehr ausgebildet . Eine Statistik über die Zugehörigkeit zu einzelnen Sportarten wird nicht nachgehalten . Bei einer Obergrenze von 744 und einer jährlichen Regeneration von rund 200 ergibt dies seit 2010 rund 2 544 in der Bundeswehr ausgebildete Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. 16. Wie viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung wurden seit 2010 durch den Bund bei einer Bundesbehörde gefördert (bitte nach Ressort , Sportart und Jahr aufschlüsseln)? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert den Spitzensport der Menschen mit Behinderung wie den Spitzensport der Menschen ohne Behinderung auf der Grundlage der geltenden Sportförderrichtlinien unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der Menschen mit Behinderung. Bei der baulichen Förderung der Sportstätteninfrastruktur gilt der Herstellung von Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk. Um den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung, die sich aus einer starken Gebundenheit an ihr Umfeld, die in besonderen Trainingsbedingungen, in einer speziellen Sportart oder auch aus der persönlichen Situation ergeben, auch in Bezug auf die bessere Vereinbarkeit von professionellem Training mit Beruf und Ausbildung gerecht zu werden, wurde im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/8839 Jahr 2011 aus freien Planstellen des BMI, des Bundesministerium der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ein Stellenpool mit zehn sogenannten Sportförderstellen geschaffen. Da seit Einführung des Stellenpools maximal vier Stellen gleichzeitig besetzt waren , wurde die Förderung der dualen Karriere von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit Behinderung durch die Sportförderressorts BMF, BMVg und BMI dahingehend neuausgerichtet, dass 7 Planstellen des Pools zugunsten des neu geschaffenen Förderinstruments „Individualförderung“ umgewandelt wurden . Beginnend ab März 2017 wurden von den Ressorts in Abhängigkeit von der ausgeübten Sportart bisher mit insgesamt 28 Sportlerinnen und Sportlern entsprechende Förderverträge in Abstimmung mit dem DBS geschlossen. Aktuell stehen 25 Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung wie nachstehend aufgelistet unter Vertrag. Die im Haushalt 2019 für die Individualforderung zur Verfügung stehenden Mittel sind damit ausgeschöpft. Ressort Sportart 2017 2018 2019 BMI Para Schwimmen 2 3 4 Para Kanu 1 1 0 Para Triathlon 1 1 1 BMVg Para Dressursport 1 1 1 Para Judo 0 1 1 Para Leichtathletik 4 7 9 Para Radsport 3 4 4 Para Tischtennis 0 0 1 Para Triathlon 1 1 1 BMF Para Ski Nordisch 0 1 1 Para Ski Alpin 3 3 1 Para Tischtennis 1 1 1 Der Stellenpool umfasst aktuell 3 Planstellen. Davon sind 2 Stellen (1 BMI, 1 BMF) besetzt. Eine Übersicht über die Nutzung der im Pool befindlichen Stellen über den genannten Zeitraum wurde nicht geführt. Zwei Spitzensportlerinnen mit Behinderung wurden von der Individualförderung auf reguläre Sportförderstellen der Zollverwaltung übernommen. Die Übernahme einer dritten Athletin ist für den Sommer 2019, nach Abschluss der Berufsausbildung , geplant. Darüber hinaus fördert die Bundeswehr seit 2013 zwei einsatzgeschädigte Soldaten in der Disziplin Schießen und einen Begleitläufer für sehbehinderte Leichtathletinnen und Leichtathleten. 17. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Zoll, Bundespolizei und Bundeswehr , um einheitliche Standards in der dualen Karriere zu gewährleisten? Es besteht ein ressortübergreifender Arbeitskreis unter Beteiligung des BMI des BMF und des BMVg, der sich regelmäßig zu übergeordneten Fragen der Behördenförderung austauscht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Spitzensport werden zahlreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die dem Bundeskader angehören, auf Sportförderstellen bei Bundespolizei, Bundeswehr oder Zoll gefördert. Diese drei Sportförderbehörden verfolgen ein gemeinsames Ziel, unterscheiden sich aber auf dem Weg dorthin konzeptionell und im Interesse einer umfassenden und flächendeckenden Sportförderung voneinander. Dieser Unterschied bietet den Sportlerinnen und Sportlern eine optimale Auswahlmöglichkeit entsprechend ihrer individuellen beruflichen und schulischen Vorbildung, ihrem Lebensalter, den künftigen Berufs- und Ausbildungswünschen sowie nach örtlichen Präferenzen . Die Bundespolizei bietet als einzige Bundesbehörde eine duale Karriere, bei der Spitzensport und polizeifachliche Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst zeitgleich durchgeführt und ein Beruf auf Lebenszeit erlernt wird. Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst müssen erfüllt sein, sie unterscheiden sich von denen der Zollverwaltung und der Bundeswehr . Zwischen 80 und 90 Prozent der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler verbleiben nach Ende der sportlichen Karriere bei der Bundespolizei. Im Zoll-Ski-Team erfolgt Sportförderung dezentral, das heißt, die Mitglieder trainieren disziplinabhängig in den bekannten Bundes- und Landesleistungszentren beziehungsweise OSP und werden dort auch von zolleigenen Trainerinnen und Trainern betreut. Dies bedeutet nicht nur in trainingstechnischer Hinsicht eine optimale Rundumbetreuung durch anerkannte Spezialistinnen und Spezialisten, sondern bietet vor allem den jungen Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportlern die Möglichkeit, in ihrer gewohnten Umgebung behutsam aber dennoch zielorientiert an die hohen Anforderungen des internationalen Spitzensports herangeführt zu werden. Die qualifizierte Ausbildung mit entsprechenden Aufstiegschancen in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes erfolgt erst im Anschluss an die sportliche Karriere. Die Bundeswehr beschäftigt Spitzensportlerinnen und Spitzensportler für die Zeit der aktiven sportlichen Karriere im Rahmen einer Zeitverwendung. Vor diesem Hintergrund erscheinen einheitliche Standards in Bezug auf die berufliche Beschäftigung und Ausbildung bei Bundeswehr, Zoll und Bundespolizei weder sachgerecht noch zielführend. Die sportfachlichen Voraussetzungen für eine Einstellung sind allerdings grundsätzlich vergleichbar. 18. Wie viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Ausbildung bei einer Bundesbehörde beworben , und wie viele davon haben keinen Ausbildungsplatz bekommen? Aus den folgenden Tabellen ergeben sich die Angaben für die Bundespolizei. Für die Bundespolizeisportschule Bad Endorf liegen Angaben erst ab dem Jahr 2018 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8839 Bundespolizeisportschule Kienbaum Jahr Bewerber Einstellungen Absagen 2010 27 10 17 2011 16 10 6 2012 28 10 18 2013 14 9 5 2014 21 9 12 2015 22 12 10 2016 24 12 12 2017 18 13 5 2018 26 12 14 Bundespolizeisportschule Bad Endorf Jahr Bewerber Einstellungen Absagen 2018 26 13 13 19. Nach welchen Kriterien werden die Ausbildungsplätze bei der Bundespolizei , dem Zoll und der Bundeswehr, an Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vergeben? Der Entscheidung der Bundespolizei zur Aufnahme einer Spitzensportlerin oder eines Spitzensportlers für eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst liegen folgende Parameter zugrunde: Ausübung einer in der Bundespolizei geförderten Sportart und Disziplin; Zugehörigkeit zu einem Kader eines Spitzensportverbandes unter Berücksichtigung der erbrachten oder zu erwartenden Spitzenleistungen in der zu fördernden Sportart; Polizeidiensttauglichkeit und erfolgreiche Teilnahme der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler an einem Eignungs- und Auswahlverfahren für den mittleren Polizeivollzugdienst in der Bundespolizei; Zusicherung der sportfachlichen Betreuung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch die Sportverbände in der zu fördernden Sportart und Disziplin einschließlich der für Spitzenleistungen erforderlichen Trainingsbedingungen an den Standorten der Bundespolizeisportschulen. Um in die Sportförderung der Zollverwaltung aufgenommen zu werden, müssen die Bewerberinnen und Bewerber einem Nationalkader in einer des geförderten Sportarten und Disziplinen angehören. Junge Sportlerinnen und Sportler, die diese Voraussetzung erfüllen und zudem nach fachlicher Einschätzung des Deutschen Skiverbandes (DSV) und der zolleigenen Trainerinnen und Trainer die Perspektive besitzen, den schwierigen Sprung in die Weltspitze zu schaffen, können grundsätzlich in die Spitzensportförderung des Zolls aufgenommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) schlägt der Bundeswehr anlassbezogen Athletinnen und Athleten zur Aufnahme in die Spitzensportförderung vor. Das Referat Sport/Spitzensport im Kommando Streitkräftebasis entscheidet daraufhin im Rahmen der bestehenden Förderplätze (u. a. auf Grundlage der Kaderund Nationalmannschaftszugehörigkeit sowie der sportlichen Perspektiven) über eine Aufnahme der vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler in die Spitzensportförderung der Bundeswehr. Dies erfolgt grundsätzlich im Rahmen regelmäßig stattfindender Personalplanungsgespräche für den Spitzensport mit entscheidungsbefugten Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr, des DOSB und der jeweiligen Spitzenverbände. 20. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die nach einer dualen Ausbildung in einer Bundesbehörde oder in einem Bundesministerium auch dort beschäftigt werden (bitte nach Behörde aufschlüsseln )? Für den Bereich der Bundespolizei ist nur erfasst, wie viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unmittelbar nach Beendigung der Sportkarriere bei der Bundespolizei verbleiben oder ausscheiden. Danach ergibt sich für die beiden Bundespolizeisportschulen Folgendes: Bundespolizeisportschule Bad Endorf: In der Bundespolizei verbleiben von 516 geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern insgesamt 424. Die Bundespolizei verlassen haben 92. Dies entspricht einer Verbleibquote von ca. 80 Prozent. Bundespolizeisportschule Kienbaum: Mit Stand vom 1. April 2019 werden insgesamt 141 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus der Spitzensportförderung ausgeschieden sein. Davon haben 15 den Dienst bei der Bundespolizei nicht fortgesetzt. Somit haben 126 ihren Dienst bei den verschiedenen Bundespolizeibehörden fortgesetzt. Die Verbleibquote liegt somit bei ca. 89 Prozent. 21. Wie hoch ist das derzeit durchschnittliche Bruttoeinkommen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die vom Bund bezahlt werden (bitte nach Behörde aufschlüsseln)? Eine Angabe dazu ist lediglich für die Sportförderstellen möglich, da ansonsten keine durchschnittlichen Bruttoeinkommen bekannt sind. Das Bruttoeinkommen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der Spitzensportförderung der Bundespolizei beträgt je nach Statusamt von 1 218,99 Euro Anwärtergrundbetrag als Beamtenanwärterin und Beamtenanwärter bis zu 3 605,80 Euro im Statusamt einer Polizeihauptmeisterin und eines Polizeihauptmeisters der Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage und Erfahrungsstufe 4. Der sich daraus ergebende Durchschnittswert beträgt 2 412,40 Euro. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Sportlerinnen und Sportler des Zoll- Ski-Teams beträgt derzeit 2 444,16 Euro. Das Bruttoeinkommen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der Spitzensportförderung der Bundeswehr richtet sich nach dem Dienstgrad beginnend bei 2 258,66 Euro als Gefreiter bis hin zu 2 931,12 Euro als Hauptfeldwebel. Der sich daraus ergebende Durchschnittswert beträgt 2 594,89 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8839 22. Wie schätzt die Bundesregierung mögliche E-Learning-Angebote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu E-Learning-Angeboten für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vor. 23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderungen bei der dualen Karriere keine Diskriminierungen erfahren? Artikel 30 Absatz 5 der UN-Behindertenrechtskonvention regelt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten ermöglicht werden soll. Dazu sollen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen. Dieser Verpflichtung kommt auch die Bundesregierung nach. 24. Wie viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 durch die Länder, beispielsweise bei der Landespolizei , gefördert? Dazu liegen der Bundesregierung derzeit keine aktuellen Kenntnisse vor. 25. Welche Beratungsangebote gibt es seitens der Bundesregierung für junge Sportler und Sportlerinnen, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium entscheiden wollen? Die Bundesregierung finanziert die Tätigkeit der Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater an den OSP. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 26. Welche Beratungsangebote gibt von anderen Akteuren nach Kenntnis der Bundesregierung für junge Sportler und Sportlerinnen, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium entscheiden wollen? Die DSH fördert materiell, ideell und sozial Spitzensportlerinnen und Spitzensportler . Kernstück der Förderung ist die Duale Karriereplanung, bei der leistungssportliche Karriere und berufliches Vorankommen der Athletinnen und Athleten erfolgreich miteinander verbunden werden. In Kooperation mit den Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberatern an den OSP bringt die Sporthilfe-Initiative Sprungbrett Zukunft „Sport und Karriere“ die Wirtschaft sowie Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zum beidseitigen Nutzen zusammen. Durch verschiedene Angebote kann den Spitzenathletinnen und Spitzenathleten dadurch der Spagat zwischen beruflicher und sportlicher Karriere erleichtert werden. Der DOSB unterstützt die Athletinnen und Athleten mit der Umsetzung seines Zehn-Punkte-Programms zur Dualen Karriere. Auf der eigens dafür eingerichteten Homepage www.duale.karriere.de werden umfassende Informationen sowie konkrete Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten. Die Länder bieten in Abstimmung mit dem DOSB und dem DBS Beratungsangebote an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8839 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Welche Beratungsangebote gibt es seitens der Bundesregierung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die ihre leistungssportliche Karriere beenden und ins berufliche Leben übergehen? Auch dafür stehen die von der Bundesregierung finanzierten Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater an den OSP zur Verfügung. Zur Nachaktiven-Förderung zählt zudem die Initiative „BMI-Sprungbrett“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Hier wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 28. Welche Beratungsangebote gibt es von anderen Akteuren nach Kenntnis der Bundesregierung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die ihre leistungssportliche Karriere beenden und ins berufliche Leben übergehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, gemeinsam mit der Privatwirtschaft zu arbeiten, um die Ausbildungsangebote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu erweitern? Maßnahmen zugunsten erweiterter Ausbildungsangebote für bestimmte Personenkreise werden grundsätzlich nicht ergriffen. Die Ausbildungspolitik des Bundes ist geleitet vom nachhaltigen Bedarf an Fachkräften. Die Anwerbung von Auszubildenden und Beschäftigten sollte im ökonomischen Interesse der Unternehmen und Betriebe selbst liegen. 30. Plant die Bundesregierung, Anreize für Arbeitgeber oder Bildungseinrichtungen zu schaffen, um Sportler und Sportlerinnen mit dualer Laufbahn anzuwerben und zu beschäftigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 31. Sieht die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft hinsichtlich der Ausbildung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern Verbesserungsbedarf? Die Zusammenarbeit im Rahmen der DSH ist erfolgreich und hat sich bewährt. Eine Intensivierung und Optimierung der Zusammenarbeit im Rahmen der Tätigkeit der DSH wird fortwährend betrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333