Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8841 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8310 – Bundesminister Dr. Müllers „Grüner Knopf“ – Teil 2 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Bundesminister Dr. Müllers „Grüner Knopf‘“ auf Bundestagsdrucksache 19/7043 erklärt die Bundesregierung auf Nachfrage, dass der von Bundesminister Dr. Müller vorgeschlagene „Grüne Knopf“ noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. Der „Grüne Knopf“ soll nach Angaben der Bundesregierung ein staatliches Meta- Siegel sein, mit dem Unternehmen Textilprodukte nach produkt- und unternehmensbezogenen Kriterien für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Produktion zertifizieren lassen können. Zur Zertifizierung kommen nach weiteren Angaben der Bundesregierung Produkte in Betracht, die bereits mit bestimmten bestehenden Siegeln des Vergleichsportals siegelklarheit .de zertifiziert wurden. Über diesen bereits bekannten Sachstand hinaus, geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass bisher keine konkreten Kriterien und Standards definiert wurden, die für die Zertifizierung von Produkten mit dem „Grünen Knopf“ notwendig sein sollen. Hierzu heißt es im Wortlaut der Antwort der Bundesregierung : „Für eine Vergabe des ‚Grünen Knopfes‘ können Siegel anerkannt werden, welche die Mindestanforderungen im Bereich Glaubwürdigkeit sowie Sozialverträglichkeit oder Umweltfreundlichkeit für den Sektor ‚Textilherstellung ‘ erfüllen. […] Einige der Siegel decken nur Teile der erforderlichen Kriterien für den ‚Grünen Knopf‘ ab. Daher ist gegebenenfalls eine Kombination von verschiedenen Siegeln erforderlich. Eine für den Start des ‚Grünen Knopfes‘ gültige Liste von anerkannten Siegeln wird gemeinsam mit der Vergabegrundlage veröffentlicht“ (Antwort zu Frage 7). Weiterhin unklar ist auch der Prozess für die Überprüfung der Einhaltung der noch nicht näher bekannten Kriterien sowie die Nachweispflicht der Unternehmen , wie aus Sicht der Fragesteller aus den Antworten zu den Fragen 8 und 11 hervorgeht. Nach Ansicht der Fragesteller ist der Planungsstand zur Einführung des „Grünen Knopfs“ damit mehr als ungenügend in Anbetracht der bisherigen Ausgaben in Höhe von 98 350 Euro bei der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8841 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für das Vorhaben sowie eines Personaleinsatzes von 2 Vollzeitäquivalenten bei der GIZ seit Januar 2018 und zwischenzeitlich 2,8 Vollzeitäquivalenten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) selbst. Angesichts der nach Auffassung der Fragesteller offenkundig fehlenden Gesamtkonzeption und der noch immer unklaren Mindeststandards und Kriterien sowie der entsprechenden Überprüfungsmechanismen scheint die von der Bundesregierung offenbar bereits eingeleitete Ausschreibung für eine Vergabestelle, die „die Nutzungslizenzen für das Siegel „Grüner Knopf“ im Auftrag des Zeichenhalters (BMZ) vergeben “ soll (Antwort zu den Fragen 9b und 10), übereilt. 1. Wann plant die Bundesregierung das Konzept zur Umsetzung des Siegels „Grüner Knopf“ final fertigzustellen, um die noch in diesem Jahr geplante Einführung sicherzustellen? 2. Welche konkreten weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten haben die im Textilbündnis beteiligten Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteure im Vorfeld des für eine Einführung des Siegels in diesem Jahr notwendigen abgeschlossenen Konzepts noch? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der Grüne Knopf soll nach derzeitiger Planung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Metasiegel im Sommer 2019 mit einer Pilotphase eingeführt werden. Hierfür wurde ein Konzept erstellt. Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren steht es jederzeit frei, sich zum Konzept zu äußern. 3. Wann soll das endgültige Konzept zum Siegel „Grüner Knopf“ dem Deutschen Bundestag übermittelt werden? Das Konzept zum Grünen Knopf soll dem Deutschen Bundestag noch vor der öffentlichen Präsentation vorgestellt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Wann soll das endgültige Konzept zum Siegel „Grüner Knopf“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Noch vor der öffentlichen Präsentation des Grünen Knopfes werden Informationen zum Konzept online abrufbar sein. 5. Wann hat die Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren für eine Vergabestelle zur Vergabe des Siegels „Grüner Knopf“ im Auftrag des Zeichenhalters begonnen, und in welchem Rahmen findet dieses statt? Das BMZ hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Oktober 2018 mit der Ausschreibung einer Vergabestelle beauftragt. Die Einrichtung der Vergabestelle wurde am 11. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU zur Veröffentlichung von Wettbewerben europaweit ausgeschrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8841 6. Welche Kosten sind mit dem Vergabeverfahren, das in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9b auf Bundestagsdrucksache 19/7043 benannt wird, verbunden, und aus welchen konkreten Haushaltstiteln wird dies finanziert? Die Vergabestelle für den Grünen Knopf einschließlich des Vergabeverfahrens werden aus dem Haushaltstitel 2301 896 03 des Einzelplans 23 finanziert. Im Rahmen des geheimen Wettbewerbs wurde der Schätzpreis nicht veröffentlicht . Er kann daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erst mit erfolgter Zuschlagserteilung veröffentlicht werden. 7. Welche konkreten Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen dieser Ausschreibung an die geplante einzurichtende Vergabestelle? Die Anforderungen können der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt entnommen werden. Diese ist unter folgenden Link abrufbar: https://ted.europa.eu/ TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:552857-2018:TEXT:DE:HTML. 8. Mit welchem konkreten finanziellen Volumen soll die Vergabestelle entsprechend der laufenden Ausschreibung nach Planung der Bundesregierung jeweils jährlich ausgestattet werden (bitte konkrete Haushaltsstelle, aus der dies finanziert werden soll, angeben sowie weitere angedachte Finanzierungsquellen der Vergabestelle benennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Wann soll das Ausschreibungsverfahren beendet sein, und sofern dies bereits der Fall ist, wer hat sich im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens um die Vergabestelle beworben? Wie viele dieser Bewerbungen um die Ausschreibung der Vergabestelle stammen von privatwirtschaftlichen Akteuren, und wie viele von bundeseigenen Unternehmen? Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird nach den gesetzlichen EU-Vorgaben durchgeführt und soll im Sommer 2019 abgeschlossen sein. 10. Welche konkreten Aufgaben wird das vom BMZ in der Antwort auf die Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7043 erwähnte Sektorprogramm der GIZ wahrnehmen? Welche Ziele und Erfolgsindikatoren sind im von der GIZ eingereichten Angebot festgelegt? Das Sektorvorhaben „Nachhaltiger Textilkonsum“ wird folgende Aufgaben wahrnehmen: Fachberatung, Umsetzung und Operationalisierung des Grünen Knopfes, Verbraucherkommunikation. Im Angebot ist folgendes Ziel festgelegt: Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erkennen nachhaltige Textilien besser. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8841 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Indikatoren für dieses Ziel lauten: Unternehmen, zivilgesellschaftliche Akteure und Standardorganisationen haben Maßnahmen durchgeführt, die aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland die Sichtbarkeit von nachhaltigen Textilien verbessern . Mit einem Siegel für den Textilsektor (Grüner Knopf) ausgezeichnete Produkte sind in steigender Anzahl auf dem deutschen Markt erhältlich. Eine steigende Anzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland bestätigen, dass sie beim Kauf von Textilprodukten zunehmend auf Siegel achten . 11. Wie hoch ist das Auftragsvolumen des o. g. GIZ-Sektorprogramms (bitte nach Positionen – Personaleinsatz, Verwaltungskosten, Sachgüter, Finanzierungen , sonstige Kosten – aufschlüsseln)? Das Sektorvorhaben „Nachhaltiger Textilkonsum“ hat ein Auftragsvolumen von 8 500 000 Euro für eine geplante Laufzeit von 2019 bis 2021. Der Auftrag teilt sich in folgende Kostenblöcke auf: Fachkräfteeinsatz, Verwaltungsgemeinkosten, Sachgüter, Finanzierungen Sonstige Einzelkosten. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können derzeit keine Kosten für die einzelnen Positionen genannt werden, da die Ausschreibung der Vergabestelle noch nicht abgeschlossen ist und eine Nennung der Kosten Rückschlüsse auf den Auftragswert der Vergabestelle zulassen würde. Bei der Angabe des Auftragsvolumens handelt es sich um eine Kostenschätzung der GIZ. Der Angebotsschätzpreis wurde nach den Vorschriften der VO PR 30/53 und den Leitsätzen für Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen (LSP) ermittelt. Der endgültige Preis wird nachkalkulatorisch festgelegt. 12. Wie genau hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Entwurf des ersten Umsetzungskonzepts zum Siegel „Grüner Knopf“, wie von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/7043 angegeben, kommentiert? a) Welche Änderungen am Konzept wurden bzw. werden entsprechend dieser Kommentierung noch vorgenommen, und aus welchem Grund? b) Welche Vorschläge des BMU werden aus welchen Gründen nicht übernommen ? Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat das Konzept wie alle weiteren beteiligten Ressorts zur Kommentierung erhalten und schriftlich kommentiert. Die weiterführenden Fragen zum Inhalt der Kommentierung und möglichen Folgen greifen unmittelbar in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Die Beantwortung dieser Fragen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8841 würde einen unmittelbaren Rückschluss über den Prozess der Willensbildung ermöglichen und damit unzweifelhaft bei künftigen Abstimmungen die Freiheit und Offenheit der Willensbildung der Bundesregierung gefährden. 13. Inwiefern wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) an der Erarbeitung des abschließenden Konzepts, abgesehen von Unterrichtungen durch das BMZ, beteiligt? Eine laufende Unterrichtung aller zu beteiligender Bundesressorts ist sichergestellt . Alle Ressorts können sich jederzeit zum aktuellen Konzept äußern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333