Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/885 19. Wahlperiode 23.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Felser und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/659 – Personalstruktur der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts in der 18. Wahlperiode (Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, BGBl. 2014 I Nr. 52), ist der sogenannte Optionszwang, d. h. dass sich eine Person bis zum 23. Geburtstag für die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit entscheiden muss, praktisch entfallen. Dies gilt in den Fällen, in denen die Betroffenen nachweisen, dass sie sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre im Inland aufgehalten haben, sechs Jahre die Schule besucht haben oder im Inland einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die betroffenen Personen können demzufolge bis an ihr Lebensende zwei Staatsangehörigkeiten besitzen. Dieser Umstand hat unter anderem Auswirkungen auf die Struktur der Bewerber zum Dienst bei der Bundeswehr sowie für die Struktur der Soldaten im aktiven Dienst (Quelle: WELT vom 28. November 2013, www.welt.de/politik/deutschland/article122369823/Das-Wehrpflicht- Problem-der-jungen-Deutschtuerken.html). 1. Wie viele Soldaten mit zwei Staatsangehörigkeiten, dem sogenannten Doppelpass , haben im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis heute in der Bundeswehr gedient bzw. dienen noch, und welche zweiten Staatsangehörigkeiten hatten bzw. haben diese Soldaten. 2. Wie hoch sind seit dem 1. Januar 2005 die Bewerberzahlen bei der Bundeswehr von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im Vergleich zu den Bewerberzahlen von Personen mit nur einer, der deutschen, Staatsangehörigkeit ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr (PersWiSysBw) ist systemisch keine vollständige Übersicht über die doppelte Staatsangehörigkeit erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/885 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Voraussetzung für eine Bewerbung und Ernennung als Soldatin oder als Soldat ist grundsätzlich der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Angaben zu weiteren Staatsangehörigkeiten sind zwar grundsätzlich im PersWi- SysBw abbildbar, eine Pflicht zur Aufnahme besteht jedoch nicht und wird aus Sicht der Personalführung auch nicht als notwendig erachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333