Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8850 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8384 – Arbeitsplatzbeschreibungen für Tarifbeschäftigte im Zoll V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neben den mehr als 33 000 Beamtinnen und Beamten gibt es beim Zoll rund 4 000 Tarifbeschäftigte. Damit alle Tarifbeschäftigten korrekt in den für sie jeweils vorgesehenen Tarif eingruppiert werden können, empfiehlt das Bundesverwaltungsamt (BVA), Arbeitsplatzbeschreibungen zu erstellen (vgl. Bundesverwaltungsamt , Hg.: Arbeitsplatzbeschreibung. Basis für tarifgerechte Eingruppierung . Köln 2016, S. 3). Denn Arbeitsplatzbeschreibungen bilden nach Einschätzung des BVA die Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der tariflichen Eingruppierung und schaffen Transparenz in Bezug auf die auszuübenden Tätigkeiten (vgl. ebd.). Bereits im Jahr 1985 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) deshalb in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden darauf hingewiesen, dass zum Nachweis der tarifgerechten Vergütung Arbeitsplatzbeschreibungen erforderlich sind (siehe BMI-Rundschreiben D III 1 – 220 218/c vom 9. August 1985). Dieses Rundschreiben ist auch für den Zoll bindend. Aus Sicht der Fragestellenden ist es daher zwingend erforderlich, dass die Arbeitsplatzbeschreibungen aller Tarifbeschäftigten im Zoll den hohen Qualitätsansprüchen von BVA und BMI genügen und an die geltende Rechtsprechung angepasst sind und ausnahmslos bei Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit vorliegen. Denn mangelhafte oder gar fehlende Arbeitsplatzbeschreibungen hätten zur Folge, dass es dem Zoll nicht immer möglich ist, seine Tarifbeschäftigten korrekt einzugruppieren. Sowohl dem Bund als auch den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können hierdurch finanzielle Nachteile entstehen, da sich aus fehlerhaften Arbeitsplatzbeschreibungen entweder eine zu niedrige oder eine zu hohe Vergütung ergeben kann. Der Zoll kann durch korrekte Arbeitsplatzbeschreibungen somit nicht nur finanzielle Ausfälle für den Bund vermeiden, er kann damit auch ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf die auszuübenden Tätigkeiten gewährleisten und behält bei geplanten Umstrukturierungen und Kompetenzverlagerungen den Überblick über alle Aufgaben seines Geschäftsbereichs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8850 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Tarifbeschäftigten des Zolls werden nach den Entgeltgruppen E 1 bis E 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt. Mit Abschluss der letzten Tarifvereinbarung vom 18. April 2018 wurde eine neue Entgeltgruppe , Entgeltgruppe E 9c, eingeführt, für die bis zum 1. März 2019 zahlreiche neue Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt werden müssen. 1. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung auf die einzelnen Entgeltgruppen E 1 bis E 15 (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Entgeltgruppen aufgliedern)? Die Beantwortung der Frage, wie sich die Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung zum Stichtag: 1. März 2019 auf die einzelnen Entgeltgruppen verteilen, ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Entgeltgruppe Personaleinsatz (Köpfe) EG 2 8 EG 3 293 EG 4 213 EG 5 602 EG 6 980 EG 7 360 EG 8 326 EG 9A 496 EG 9B 410 EG 9C 128 EG 10 142 EG 11 166 EG 12 64 EG 13 37 EG 14 6 Summe 4.231 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8850 2. Für wie viele Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung liegen keine Arbeitsplatzbeschreibungen vor (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Entgeltgruppen aufgliedern)? Die Anzahl der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung (Generalzolldirektion, Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Zollämter), für die (noch) keine Arbeitsplatzbeschreibungen vorliegen, ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Entgeltgruppe Anzahl EG 3 11 EG 4 1 EG 5 10 EG 6 47 EG 7 9 EG 8 2 EG 9a 10 EG 9b 67 EG 9c 9 EG 10 3 EG 11 11 EG 12 1 EG 13 8 Summe 189 3. Wie viele gerichtliche und außergerichtliche Eingruppierungsstreitigkeiten bzw. Klagen im Geschäftsbereich der Zollverwaltung sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt, und wie viele dieser Klagen waren erfolgreich? Der Bundesregierung sind 41 gerichtliche und außergerichtliche Eingruppierungsstreitigkeiten bekannt. Davon waren 11 erfolgreich sowie 19 nicht erfolgreich . Bei neun Verfahren steht das Ergebnis noch aus. Zwei Verfahren endeten mit einem Vergleich. 4. Wie viele Arbeitsplatzbeschreibungen der Tarifbeschäftigten im Zoll entsprechen nicht den Ausfüllhinweisen zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung, die das Bundesministerium des Innern erarbeitet hat? Von den 4 231 Tarifbeschäftigten wiesen nur 167 (3,9 Prozent) der Arbeitsplatzbeschreibungen Abweichungen von den Ausfüllhinweisen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf. Die Ausfüllhinweise des BMI stellen lediglich Anhaltspunkte dar und sind für die Arbeitsplatzbeschreibungen der Tarifbeschäftigten nicht verbindlich. Auch bei Abweichungen von den Ausfüllhinweisen sind die Arbeitsplatzbeschreibungen in der Zollverwaltung inhaltlich korrekt und enthalten die für die Eingruppierung des Arbeitsplatzes notwendigen Angaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8850 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Arbeitsplatzbeschreibungen der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht aktualisiert? 826 Tätigkeitsbeschreibungen wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht aktualisiert . Da sich die Tätigkeiten in den überwiegenden Fällen nicht verändert haben, war dies auch nicht erforderlich. 6. Wie viele Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung waren nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 28. Februar 2019 berechtigt, in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert zu werden? Es waren 240 Tarifbeschäftigte berechtigt, in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert zu werden. 7. Wie viele Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung haben bis zum 1. März 2019 gemäß § 29b Absatz 1 Satz 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ – Bund) beantragt, in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert zu werden? 248 Tarifbeschäftigte haben einen Antrag auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9c gestellt. 8. Für wie viele der Stellen in der Zollverwaltung, die in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert werden sollen, liegen zum 1. März 2019 keine Arbeitsplatzbeschreibungen bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen vor, die nicht gänzlich den Ausfüllhinweisen zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung genügen, die das Bundesministerium des Innern erarbeitet hat? Für 114 Arbeitsplätze (2,69 Prozent) liegen derzeit noch keine Tätigkeitsbeschreibungen vor. Davon sind 55 Arbeitsplätze der sich noch im personellen Aufbau befindlichen Financial Intelligence Unit (FIU) zuzuordnen. Aufgrund der dringenden Personalzuführungen – nicht nur für die FIU – erfolgt(e) eine Stellenbesetzung zunächst auch, ohne dass entsprechende Arbeitsplatzbeschreibungen vorliegen. Die noch offenen Arbeitsplatzbeschreibungen werden baldmöglichst erstellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen. 9. Für wie viele Tarifbeschäftigte der Generalzolldirektion liegen keine Arbeitsplatzbeschreibungen bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen vor, die nicht gänzlich den Ausfüllhinweisen zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung genügen, die das Bundesministerium des Innern erarbeitet hat (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Entgeltgruppen aufgliedern)? Die Anzahl der Tarifbeschäftigten in der Generalzolldirektion, für die keine Arbeitsplatzbeschreibungen vorliegen, die gänzlich den Ausfüllhinweisen entsprechen , ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8850 Entgeltgruppe Anzahl EG 3 1 EG 4 0 EG 5 0 EG 6 7 EG 7 1 EG 8 0 EG 9a 1 EG 9b 12 EG 9c 57 EG 10 0 EG 11 9 EG 12 5 EG 13 11 Summe 104 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Minder- bzw. Mehrausgaben für den Bund, die in den letzten fünf Jahren dadurch entstanden, dass die Tarifbeschäftigten des Zolls aufgrund mangelhafter (vgl. Ausfüllhinweise zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung des BMI, Rechtsprechung etc.) und fehlender Arbeitsplatzbeschreibungen nicht tarifgerecht gemäß den Kriterien der Tarifverhandlungen über die Entgeltordnung zum TVöD entlohnt wurden? Zu möglichen haushaltsrelevanten Minder- bzw. Mehrausgaben infolge nicht vorliegender oder nicht den Ausfüllhinweisen entsprechender Arbeitsplatzbeschreibungen werden keine statistischen Erhebungen geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen. 11. In welchen Bereichen der Zollverwaltung sind wie viele Beschäftigte tätig, die eine außertarifliche Vergütung erhalten? In der Generalzolldirektion (GZD) erhalten drei Tarifbeschäftigte und im Zollfahndungsamt (ZFA) Hamburg eine Tarifbeschäftigte eine außertarifliche Zulage . Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8850 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Summe von Stammbesetzung (Köpfe) Personaleinsatz (Köpfe) Entgelt Bezirk Tätigkeit g. D. e. D. Summe AT GZD DI.B.17 - Organisation GZD 1 1 DII.C.21 - Service-Center (Umzugskosten) 1 1 DVIII.C.1 - IT-Fach GZD 1 1 ZFA Hamburg Reinigungskraft 1 1 AT Ergebnis 3 1 4 12. Plant die Bundesregierung, verstärkt außertarifliche Verträge abzuschließen, um im Geschäftsbereich des Zolls benötigtes Fachpersonal – etwa im Bereich der Informations- und Datenverarbeitung oder in der Financial Intelligence Unit (FIU) – anzuwerben? Falls ja, welche Vorhaben will die Bundesregierung hierzu wann umsetzen? Die Bundesregierung plant vom Instrument der außertariflichen Verträge wie bisher in begründeten Einzelfällen Gebrauch zu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333