Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8853 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/8407 – Projektvorschläge zur Strukturentwicklung für das Rheinische Revier im Bericht der Kohlekommission – Schwerpunkt Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die im Abschlussbericht der Kohlekommission allgemein beschriebenen Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels haben die Bundesländer mit Projektvorschlägen zur Strukturentwicklung ihrer betroffenen Regionen ergänzt. Davon finden sich einige Projekte im Bericht selbst. Zahlreiche weitere sind ein einem Anhang dem Bericht beigefügt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat für das Rheinische Revier insgesamt 157 Maßnahmen benannt, hiervon 53 im Bereich der Förderung des Infrastrukturausbaus. Diese werden allgemein mit Stichworten zum jeweiligen Handlungsschwerpunkt und zu den zuständigen Ressorts aufgelistet. Detaillierte Projektbeschreibungen sind ebenso wenig enthalten wie Hinweise auf Projektstände, Finanzierungsquellen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung . Die Bundesregierung hat angekündigt, in Abstimmung mit den Ländern bis Ende April/Anfang Mai 2019 Eckpunkte für ein Maßnahmengesetz zur Begleitung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen vorzulegen. 1. Bis wann wird die Bundesregierung die Bewertung der von der Kohlekommission vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte für das Land Nordrhein- Westfalen abgeschlossen haben? 2. Werden die im Abschlussbericht der Kommission (S. 89) aufgeführten Projekte von der Bundesregierung prioritär behandelt gegenüber denen, die nur im Anhang benannt sind, oder werden alle Projekte gleichrangig geprüft werden? 3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte im Land Nordrhein-Westfalen, die die Kohlekommission in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen hat, bis 2021, bis 2023 und bis 2038? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8853 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Für welche der 53 vom Land Nordrhein-Westfalen im Anhang des Abschlussberichtes der Kohlekommission aufgelisteten Infrastrukturprojekte für das Rheinische Revier sind nach Ansicht der Bundesregierung die völlige oder teilweise Finanzierung bzw. Planung durch den Bund erforderlich? 16. Denkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem präventiven und vorbereitenden Strukturwandel bei Projekten mit einer klaren strukturpolitischen Zielsetzung über die Einführung eines „Revierbonus“ nach? 17. Plant die Bundesregierung für ausgewählte Maßnahmen in Ergänzung zum BVWP 2030 die Schaffung einer Sonderregelung mit ggf. einem eigenen Sonderfinanzierungsprogramm, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 4, 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wertet derzeit die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aus und prüft die Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission. Da die Vorschläge sehr vielfältig und komplex sind weitreichende Folgen bei der Umsetzung haben, ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Die Bundesregierung befindet sich in diesem Zusammenhang auch in stetigem Austausch mit den beteiligten Ländern. Dieser Prozess dauert noch an. 5. Bis wann wird die Bundesregierung die Finanzierung der vom Land Nordrhein -Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte sicherstellen, und über welchen Weg wird dies erfolgen? 6. Welchen Anteil an der Finanzierung für die Projekte soll das Land Nordrhein -Westfalen tragen? 14. Welche Finanzmittel stehen für die Realisierung der von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte im Bundeshaushalt 2019 bereit, und in welchem Umfang und welchem Zeitraum sollen Mittel ab dem Jahr 2020 für die Realisierung bereitgestellt werden? 15. Wie verteilen sich diese Mittel auf die zuständigen Ressorts und Haushaltskapitel ? Die Fragen 5, 6, 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vorgelegten Empfehlungen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Im Koalitionsvertrag sind für die prioritäre Maßnahme „Regionale Strukturpolitik /Strukturwandel Kohlepolitik“ finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die im Jahr 2019 haushaltswirksam werdenden Maßnahmen werden aus den betroffenen Einzelplänen finanziert. Zur diesbezüglichen Verstärkung der entsprechenden Einzelpläne ist im Einzelplan 60 im Jahr 2019 ein Titel zur Verstärkung von Zuschüssen für Maßnahmen regionaler Strukturpolitik in Höhe von 500 Mio. Euro veranschlagt. Für die Jahre 2020 und 2021 ist im Einzelplan 60 in der Finanzplanung Vorsorge in Höhe von 500 Mio. Euro p. a. getroffen worden. In den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2020 und Finanzplan bis 2023 wird diese Vorsorge mit je 500 Mio. Euro in den Jahren 2022 und 2023 fortgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/8853 7. Welche dieser Projekte sind bereits Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans , und in welche Bedarfsstufe sind die Projekte jeweils eingeordnet worden ? 8. Welche dieser Projekte sind neu und bislang noch nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans ? 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Priorisierung einzelner der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte im Bundesverkehrswegeplan vorzunehmen, und wenn ja, welche Projekte sind das, und wie bzw. wann soll die Priorisierung erfolgen? 10. Bis wann sollen die im Anhang des Kommissionsberichtes unter „II. Sofortmaßnahmen “ und „III. Mittel- bis Langfristprojekte“ aufgelisteten Infrastrukturprojekte für das Rheinische Revier nach den Planungen der Bundesregierung jeweils umgesetzt werden? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Projektlisten im Sinne des Abschlussberichts stellen keinen abgeschlossenen Arbeitsstand dar und werden entsprechend dem Strukturentwicklungsprozess in den nächsten Jahrzehnten fortlaufend weiterentwickelt (131 ff.). Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, die eine abschließende Festlegung auf bestimmte Projektvorhaben voraussetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 11. Inwieweit prüft die Bundesregierung die von den Ländern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus (s. S. 92 des Abschlussberichts ), und welche sind aus ihrer Sicht geeignet, die Planung der Projekte konkret zu beschleunigen, ggf. bitte begründen? Derzeit prüft die Bundesregierung umfassend, inwieweit die von den Ländern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus umgesetzt werden können. 12. Wie bewertet die Bundesregierung, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und den verkehrlichen Nutzen sowie die Notwendigkeit der Schienenprojekte a) Brücke Wesseling für Schienen- und Radverkehr, b) 3. Gleis Köln–Düren–Aachen (Maßnahmenbündel), c) Engpassbeseitigung Mönchengladbach–Rheydt–Odenkirchen, d) zweigleisiger Ausbau Kaldenkirchen–Dülken, e) schnelle Fernverkehrsanbindung Venlo–Mönchengladbach–Neuss–Düsseldorf , f) Ausbau S-Bahn Mönchengladbach–Köln, g) Ausbau Regionalbahn zur Erft-S-Bahn, h) Grenzüberschreitende IC-Verbindung Amsterdam–Eindhoven–Heerlen– Aachen–Düren–Köln, i) neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a. S-Bahn-Haltestelle Kerpen-Manheim, j) Euregiobahn Baesweiler/Anschluss Aldenhoven-Siersdorf, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8853 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) Anschluss FZJ Jülich–Baesweiler/Puffendorf–Baesweiler; Direktverbindung Aachen–FZJ Jülich, l) Regio-Tram: Baesweiler–Würselen–Aachen einschließlich neuer Haltepunkte , m) Elektrifizierung der Voreifelbahn Bonn–Euskirchen–Bad Münstereifel, n) Elektrifzierung Eifelstrecke (Köln–) Hürth-Kalscheuren–Euskirchen– Kall, o) Vollausbau und Elektrifizierung der Bördebahn Düren–Euskirchen als Querspange/Bypass für die beiden Hauptstrecken Köln–Aachen und Köln–Trier einschließlich neuer Haltepunkte, p) Stolberg–Breinig–Bundesgrenze D/B–Eupen (B), q) (Mönchengladbach–Erkelenz–) Baal–Hückelhoven-Zentrum, r) neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a. S-Bahn-Haltestelle Kerpen-Manheim, s) Euregio Railport Stolberg, t) Mobilitätshafen Kerpen, u) Umwidmung RWE-Werksbahntrassen auch für Güterverkehr, v) Westspange Köln, w) Optimierung Bahnknoten Aachen und x) Lückenschluss Linnich–Baal? Von den genannten Vorhaben sind die ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen –Rheydt-Odenkirchen und der Knoten Köln (inkl. Westspange und Verknüpfungsbauwerk Köln-Mülheim) im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten und wurden nach der BVWP-Methodik gesamtwirtschaftlich positiv bewertet. Die ABS Köln–Aachen und die NBS Rheydter Kurve sind nicht in den Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 aufgestiegen, da die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Die Gestaltung des Fernverkehrsangebotes, z. B. für Venlo–Düsseldorf oder die grenzüberschreitende IC-Verbindung Amsterdam–Köln, liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung der DB AG und der mit ihr im Wettbewerb stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die weiteren Schienenprojekte sind Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes , des Entflechtungsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit Mitteln von derzeit über 10 Mrd. Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt . Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, die Mittel auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes von derzeit 332 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro bis 2021 zu erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/8853 13. Wie bewertet die Bundesregierung, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und den verkehrlichen Nutzen sowie die Notwendigkeit der Straßenbauprojekte Für die genannten Straßenbauprojekte wurden im Zuge der Bundesverkehrswegeplanung die Wirtschaftlichkeit, der verkehrliche Nutzen und die Notwendigkeit untersucht und der Bedarf im Bedarfsplan (BPL) 2016 bestätigt. Zu den Projekten im Einzelnen: a) B 399 Ortsumgehung Düren, Die Maßnahme B 399, Ortsumgehung (OU) Düren ist im BPL 2016 im Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen (SBV NW) Deckblattunterlagen für das laufende Planfeststellungsverfahren erarbeitet. b) B 477 Ortsumgehungen von Frixheim und Butzheim, Die Maßnahme B 477, OU Rommerskirchen/Butzheim und Frixheim ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Derzeit wird von der SBV NW der Vorentwurf erstellt. c) B 57 Ortsumgehung Gereonsweiler, Die Maßnahme B 57, OU Gereonsweiler ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Die Vorschlagsvariante wurde mit Bund und Land am 19. Juni 2008 abgestimmt. Zur Umsetzung des BPL hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Masterplan aufgestellt. Nach dem daraus abgeleiteten aktuellen Arbeitsprogramm 2019 besteht derzeit für diese Maßnahme keine Planungsaktivität. d) B 56 Ausbau nördlich von Düren, Die Maßnahme B 56, Ausbau nördlich von Düren (Jülich–Anschlussstelle (AS) Düren (A 4)) ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Zur Umsetzung des BPL hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Masterplan aufgestellt. Nach dem daraus abgeleiteten aktuellen Arbeitsprogramm 2019 besteht derzeit für diese Maßnahme keine Planungsaktivität. e) Lückenschluss A 1, Die Maßnahme A 1, Lückenschluss ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Derzeit werden von der SBV NW Deckblattunterlagen im laufenden Planfeststellungsverfahren im Abschnitt AS Blankenheim bis Lommersdorf erarbeitet. Im Abschnitt Lommersdorf bis Adenau wurde in Abstimmung mit dem Umweltministerium NW eine gemeinsame Trassenvariante erarbeitet. Derzeit ist die SBV NW in Abstimmung mit der SBV Rheinland-Pfalz damit befasst, im Rahmen eines neuen Trassenentwurfes die umfangreichen ökologischen Fragestellungen zu klären . Für den Abschnitt zwischen Adenau und Kehlberg läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren . f) Ausbau A 61 im Bereich Mönchengladbach und Die Maßnahme A 61, Ausbau im Bereich Mönchengladbach (Autobahnkreuz (AK) Wanlo (A 46)–AK Mönchengladbach (A 52)) ist im BPL 2016 in Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Zur Umsetzung des BPL hat die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8853 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nordrhein-westfälische Landesregierung einen Masterplan aufgestellt. Nach dem daraus abgeleiteten aktuellen Arbeitsprogramm 2019 besteht derzeit für diese Maßnahme keine Planungsaktivität. g) A 553 Querspange bei Wesseling mit Rheinbrücke? Die Maßnahme A 553, Querspange bei Wesseling mit Rheinbrücke (AK Köln- Godorf (A 555)–Autobahndreieck Köln-Lind (A 59)) ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Derzeit werden von der SBV NW die Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333