Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/8855 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8440 – Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland beträgt laut Bundeshaushaltsgesetz 2019 50 Mrd. Euro. Darin enthalten sind rund 350 Schleusenanlagen, rund 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke, 9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im Binnenbereich sowie rund 1 000 Brücken. Diese verteilen sich auf rund 7 350 km Binnenwasserstraßen und rund 23 000 qkm Seewasserstraßen (vgl. www. bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2018/ soll/Bundeshaushaltsplan-2018-Haushaltsgesetz-2018.pdf). Für die Berechnung der notwendigen Instandhaltung des Anlagevermögens ist eine realistische Bewertung unabdingbar. Sie sorgt dafür, dass die vorhandenen Anlagen mit dem notwendigen Investitionsvolumen ausgestattet werden. In Anbetracht der maroden Wasserstraßeninfrastruktur (vgl. https://binnenschiff fahrt-online.de/2018/11/featured/5162/binnenschifffahrt-fordert-massiven-infra strukturausbau/) ist aus Sicht der Fragesteller davon auszugehen, dass die Investitionsquote nicht ausreichend ist, um eine bedarfsgerechte Wasserstraßeninfrastruktur zu gewährleisten. Eine realistische Einschätzung des Anlagevermögens erscheint daher unabdingbar. 1. Wie wird das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen berechnet? Im Rahmen eines Forschungsauftrages des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde das Anlagevermögen für alle Verkehrsbereiche , somit auch für den Bereich der Bundeswasserstraßen, vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) über ein Anlagevermögensmodell für den Verkehrssektor ermittelt. Das Ergebnis wird für alle Verkehrsträger auf den Anlagenbestand hochgerechnet und in der jährlichen Veröffentlichung des BMVI „Verkehr in Zahlen“ dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/8855 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit dieser Modellrechnung wird unter Annahme spezifischer Nutzungszeiten für die einzelnen Investitionsaggregate das Brutto-Anlagenvermögen eines Jahres als gewichtige Summe der kumulierten Investitionsjahrgänge errechnet. Das Netto- Anlagevermögen ergibt sich durch Abzug der linear über die Nutzungszeit berechneten Abschreibungen. 2. Welche Anlagen des Anlagevermögens der Bundeswasserstraßen sind bereits abgeschrieben (bitte aufschlüsseln)? 3. Wie werden Investitionen in abgeschriebene Anlagen des Anlagevermögens der Bundeswasserstraßen ermittelt? 4. Wann wurde das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen zuletzt evaluiert ? 5. In welchen Abständen wird das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen evaluiert? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das DIW aktualisiert kontinuierlich das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung der jährlichen Investitionen durch Fortschreibung des Datenbestandes. Dabei werden alle angefallenen Erhaltungs-, Ersatz-, Aus- und Neubauinvestitionen berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des BMVI „Verkehr in Zahlen“ verwiesen . 6. Wie hoch ist das Investitionsvolumen in das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen im Haushaltsjahr 2019? Die im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 vorgesehenen Investitionen für Bundeswasserstraßen betragen rd. 969 Mio. Euro; davon kommen dem Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen rd. 806 Mio. Euro zugute. 7. Wie hoch ist die Investitionsquote (bitte in Prozent angeben) gemessen am gesamten Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen? Setzt man das vom DIW fortgeschriebene Gesamtanlagevermögen von 50 Mrd. Euro voraus und setzt hierzu die Investitionssumme von rd. 806 Mio. Euro in 2019 in Relation, dann beträgt die vorgesehene Investitionsrate für 2019 ca. 1,6 Prozent. In diesem Zusammenhang ist besonders zu berücksichtigen, dass Anlagen der Infrastruktur an Bundeswasserstraßen eine sehr hohe Lebensdauer haben und sich der Investitionsbedarf hieran zu orientieren hat. 8. Wie verteilt sich der Anteil der rund 350 Schleusenanlagen, rund 300 Wehranlagen , 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke, 9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im Binnenbereich sowie rund 1 000 Brücken auf die 50 Mrd. Euro des Anlagevermögens der Bundeswasserstraßen (bitte aufschlüsseln)? Die objektspezifische Anlagenbuchhaltung in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung befindet sich im Aufbau. Dann ist eine genaue Aufschlüsselung möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333